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Spahn will Gehälter von Funktionären beschränken
Vorstandsgehälter begrenzen und transparenter machen
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant konkreteren Vorgaben für Vorstände im Gesundheitswesen.
08.10.2018 • 0 Kommentare

In der neuen Fassung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) geht es eigentlich darum, gesetzlich Versicherten einen schnelleren und besseren Zugang zu ärztlicher Versorgung zu gewährleisten. Dafür sollen beispielsweise die Arbeit von Terminservicestellen ausgeweitet, die Anzahl der ärztlichen Mindestsprechstunden von 20 auf 25 ausgeweitet sowie neue Abrechnungspositionen für Terminvermittlungen und „Sprechende Medizin“ geschaffen werden.

Mithilfe einer Zusatzklausel plant Spahn allerdings zusätzlich eine verstärkte Regelung von Gehältern der Verbandsfunktionäre und Vorstandsvorsitzenden im Gesundheitswesen. Diese würden durch das neue Gesetz über einen Zeitraum von zehn Jahren begrenzt und müssten außerdem öffentlich sichtbar gemacht werden.

Die Begründung für den Gesetzesentwurf sieht Spahn im Wirtschaftlichkeitsgebot des Gesundheitswesens. Die Jahresgehälter, wie z. B. vom Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (375.000 Euro/Jahr) oder der Vorstandsvorsitzenden des Spitzenverbandes der Krankenkassen (250.000 Euro/Jahr) standen zuletzt auch in den Medien häufig in der Kritik.

Mehr Informationen zum neuen TSVG finden Sie hier.

Catrin Heinbokel / physio.de

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