
Neuerungen, Änderungen und Absagen.
09.01.2021
Mittlerweile ist es bewährte und liebgewordene Tradition von physio.de: Wir begrüßen Sie im neuen Jahr mit dem Artikel über all die Neuerungen, welche für Therapeuten wichtig sein könnten.
Dieses Jahr kam Dank Corona, dem Arbeitseifer des Gesundheitsministers und der Aktivitäten etlicher berufspolitisch Interessierter einiges zusammen. Aber lesen Sie selbst.
Rahmenvertrag / Heilmittel-Richtlinie / Rezeptvordruck
Eigentlich war alles so schön geplant. Ab 1. Januar sollte es eine neue Heilmittel-Richtlinie inklusive neuem Rezeptvordruck in Kombination mit einem neuen, jetzt bundesweit einheitlichen, Rahmenvertrag geben. Und viele „hohe(n) Stellen in Politik, Ärzteschaft und Krankenkassen“ sprachen von „Verbesserung“ und „Vereinfachung“. Schöne Worte, doch sieht es derzeit eher nach einem Stolperstart aus. Aber der Reihe nach:Bundeseinheitlicher Rahmenvertrag
Nichts hat die Berufsverbände (neben der aktuellen Corona-Pandemie) wohl das letzte Jahr so gefordert wie die Verhandlungen zum bundesweit einheitlichen Rahmenvertrag. Hatte doch der Gesetzgeber mit dem TSVG den Therapeuten die einmalige Gelegenheit gegeben, so ziemlich alle Rahmenbedingungen (Behandlungszeit, Preise, Fortbildungspflicht, Zulassung etc.) mit den Krankenkassen einmal neu zu verhandeln. Diese Verhandlungen sind gescheitert (wir berichteten).
Dass eine Einigung zwischen Kassen und Therapeuten nahezu ein Ding der Unmöglichkeit darstellen würde, hat der Gesetzgeber wohl schon vorausgeahnt und daher eigens eine Schiedsstelle installiert.
Vor dieser läuft momentan in einer Art „Gerichtsverhandlung“ die Klärung der zahlreichen strittigen Punkte. Nächster Verhandlungstermin wird Ende Januar sein, wodurch gut unterrichtete Kreise mit einem neuen Rahmenvertrag erst im Februar oder März rechnen. Sollte die Schiedsstelle zu höheren Vergütungen für Therapeuten kommen, muss sie auch als Entschädigung für die verspätete Einführung sog. „Zahlbeträge“ festlegen.
Wichtig: Sobald der neue Rahmenvertrag gültig ist, müssen die Praxen diesen innerhalb von sechs Monaten anerkennen. Ansonsten verlieren sie ihre Zulassung. Dies kann entweder ganz Oldschool in der „Papierversion“ erfolgen oder online mittels des neuen Zulassungsportals.
Heilmittel-Richtlinie
Seit 1.1.2021 ist nun die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Einen ausführlichen Bericht über alle Neuerungen inkl. Übergangsregel finden Sie hier. Die Ärzteschaft wurde seitens ihrer KBV informiert. Wie? Das lesen Sie hier.
Rezeptvordruck
Die neue Heilmittel-Richtlinie bedingt auch einen neuen Rezeptvordruck. Dieser bleibt trotz manch anderslautender Meldungen weiterhin im Format DIN A5 (im Gegensatz zu den Rezepten der Zahnärzte - diese sind im Format DIN A4).
Diskussionen gibt es um die Tatsachen, dass es keine Felder mehr zur Taxierung auf dem Formular gibt, dafür aber auf der Rückseite eine Unterschriftsspalte „Leistungserbringer“. Wir klären auf:
Taxierungsfelder:
Diese sind eigentlich überflüssig. Aus dem verordneten Heilmittel und der Anzahl der Behandlungen ergibt sich ja automatisch der Rezeptwert. Einziger Haken dabei ist die Position „Hausbesuch“ bei Praxen, welche über ein Abrechnungszentrum abrechnen. Woher soll das Abrechnungszentrum wissen, wie viele Kilometer für den jeweiligen Hausbesuch gefahren wurden. Außerdem gelten ja zurzeit noch zig verschiedene Regelungen in Sachen „Hausbesuch“ – je nach zurzeit noch gültigem regionalen Rahmenvertrag.
Die einzige Lösung wird sein, dass betroffene Praxen mit ihrem jeweiligen Abrechnungszentrum eine individuelle (Übergangs)-Regelung finden.
Unterschriftsfeld „Leistungserbringer“:
Die Krankenkassen hätten gerne, dass hier der behandelnde Therapeut jedes Mal mit seinem Kürzel bestätigt, die Therapie auch wirklich selbst durchgeführt zu haben.
In größeren Praxen aber fasst der behandelnde Therapeut das Rezept selbst gar nicht mehr an – alles wird von der Rezeptionskraft erledigt. Daher würde diese Regelung zu einem deutlichen Bürokratieaufwand führen. Aus diesem Grund lehnen die physiotherapeutischen Berufsverbände diese Regelung entschieden ab und das Ganze muss (wie so viel anderes auch) im aktuell laufenden Schiedsverfahren geklärt werden.
Fakt ist: Zurzeit gelten immer noch die „alten“ Rahmenverträge und in denen steht nichts von einem Leistungserbringerkürzel.
Blankoverordnung
Wie bereits gemeldet wird in diesem Jahr auch die Blankoverordnung in die Regelversorgung eingeführt werden. Wie und wann genau dies alles geschehen soll, ist noch vollkommen offen. Sieht man die Härte, mit der um den Rahmenvertrag gerungen wird, lässt dies nicht allzu viel Gutes erahnen.
Abschließende Bemerkung
Hilfreichen und kollegialen Austausch zu dem Themenkomplex finden Sie auch in unserem Forum Abrechnung und Heilmittelrichtlinie.
„The same procedure as every year“
Neue Rechengrößen in der SozialversicherungWie von alters her stehen die Rechengrößen der Sozialversicherung "auf Schienen". Das heißt, sie werden jährlich der Inflation entsprechend angepasst. Für das neue Jahr 2021 ergeben sich also folgende neue Werte:
Kranken- und Pflegeversicherung:
Versicherungspflichtgrenze: mtl. 5.362,50 Euro brutto
Beitragsbemessungsgrenze: mtl. 4.837,50 Euro brutto
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Versicherungspflicht: Nicht abhängig vom Einkommen, sondern vom sozialversicherungsrechtlichen Status
Beitragsbemessungsgrenze West: mtl. 7.100 Euro brutto
Beitragsbemessungsgrenze Ost: mtl. 6.700 Euro brutto
Unterlagen vernichten
Steuerunterlagen müssen zehn Jahre aufbewahrt, ältere dürfen vernichtet werden. Weiterführende Erläuterungen hierzu finden Sie hier.
Zuzahlung
Die Zuzahlungspflicht, für Therapieleistungen zum Beispiel, wird wie jedes Jahr zum Jahresbeginn erneut wirksam, auch dann, wenn der Versicherte im vergangenen Jahr befreit wurde. Wurde ein befreites Rezept im vergangenen Jahr begonnen, fallen die 10 Euro Rezeptgebühr nicht an, es werden nur die Zuzahlungen in Höhe von 10% der Behandlungen in diesem Jahr fällig.
Die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Einkommens oder ein Prozent bei chronisch Kranken, tritt wie immer am 1. Januar neu in Kraft. Die ganzjährige Befreiung kann nur durch eine Vorabzahlung des Belastungsbetrages erreicht werden.
Mindestlohn
Ab 1.1.21 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,50 Euro je Stunde. In einer zweiten Stufe wird er dann zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro angehoben. Die Kontrolle der Zahlung des Mindestlohnes obliegt dem Zoll.
Kindergeld
Das Kindergeld steigt zum 1.1.2021 um 15 Euro pro Kind und zwar auf 219 Euro für das erste und zweite, auf 225 Euro für das dritte und auf 250 Euro für jedes weitere Kind.
Steuern und Abgaben
Krankenkassenbeiträge und KrankenkassenwechselCoronabedingt werden wohl die meisten der 101 gesetzlichen Krankenkassen im neuen Jahr teurer werden. Der sog. „Zusatzbeitrag“ zu den gesetzlichen festgelegten 14,6 Prozent steigt im Durchschnitt um 0,2 Punkte und wird somit durchschnittlich 1,3 Prozent betragen – macht alles in allem dann 15,9 Prozent, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen.
Sollte ihre Krankenkasse den Beitrag erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Aber auch sonst wird der Krankenkassenwechsel leichter. Ab diesem Jahr beträgt die Bindungsfrist nurmehr 12 statt 18 Monate. Des Weiteren müssen Sie auch nicht mehr bei Ihrer alten Krankenkasse kündigen, um sich einer neuen zu zuwenden. Dies übernimmt künftig Ihre neue Krankenkasse für Sie.
Solidaritätszuschlag (Soli)
Für die unteren 90 Prozent der Einkommensteuerzahler entfällt ab 1.1.2021 der Soli. Hierunter dürften mit Leichtigkeit auch alle Therapeuten fallen. Kleines Zahlenbeispiel: Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit verdient ein Physiotherapeut im Median 2.513 Euro. Bei Steuerklasse I, ledig und keinem Kind beträgt die Entlastung somit ca. 15 Euro monatlich.
Mehrwertsteuer
Im neuen Jahr wird die Mehrwertsteuer auf die meisten Güter und Dienstleistungen wieder 19 Prozent betragen.
Pendlerpauschale
Bis zum 20. Kilometer beträgt diese weiterhin 30 Cent, ab dem 21. Kilometer dürfen Sie künftig 35 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen. Da es sich genauer gesagt um eine Entfernungspauschale handelt, ist es völlig gleichgültig, wie Sie den Weg zur Arbeit zurücklegen, ob mit Bus, Bahn, Auto, Fahrrad oder zu Fuß.
KFZ-Steuer
Was Sie durch die Pendlerpauschale sparen, zahlen Sie unter Umständen wieder durch eine Erhöhung der KFZ-Steuer; nämlich dann, wenn Ihr Wagen mehr als 195 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen sollte.
Corona-Bonus
Bisher galt, dass auf Grund der Corona-Pandemie der Arbeitgeber seinen Angestellten einen Bonus von 1.500 Euro zahlen kann, auf welchen weder Einkommensteuer noch Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Eine der Bedingungen war, dass der Bonus bis 31.12.2020 ausgezahlt wird. Diese Frist wird nun bis Ende Juni 2021 verlängert.
Wichtig: Es wurde nur die Frist verlängert. Arbeitnehmer, die schon einmal 2020 einen Bonus von 1.500 Euro erhalten haben, können 2021 nicht noch einmal einen solchen steuer- und abgabenfrei erhalten.
Degressive Afa
Um die Konjunktur zu unterstützen und einen Investitionsanreiz zu schaffen, erlaubt der Gesetzgeber vorübergehend eine sog. degressive Abschreibung. Dies betrifft alle beweglichen Wirtschaftsgüter (z.B. Therapieliegen, Trainingsgeräte oder Fangoöfen), welche 2020 und 2021 angeschafft wurden/werden.
Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung
Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung beträgt ab diesem Jahr 15 statt 10 Jahre.
Stichwort: Digitalisierung
Elektronische Patientenakte (ePA)Ab 1.1.021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Ihren Mitgliedern die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Auf Grund des enormen Umfanges und der Komplexität dieses größten Digitalisierungsprojektes im Gesundheitswesen wird die ePA schrittweise und eher behutsam eingeführt.
Was all dies für PhysiotherapeutInnen bedeuten wird, wofür ein Heilberufeausweis nötig sein wird und was ein eGBR ist, lesen Sie hier.
Elektronische Arbeitsunfähigkeits bescheinigung (AU)
Wäre es nach Jens Spahn gegangen wäre zum 1.1.2021 der „gelbe Schein“ Geschichte und alles würde digital erledigt werden. Doch hier hat die Ärzteschaft erfolgreich interveniert. Heraus kam jetzt ein Reförmchen. Ab 1. Oktober wird lediglich die Mitteilung über die Krankschreibung an die Krankenkassen digital erfolgen. Für den Patienten selbst und dessen Arbeitgeber muss der Arzt weiterhin einen gelben Zettel ausdrucken. Weitere Schritte zur vollständigen Digitalisierung des Prozesses sind für 2022 geplant.
Interessant am Rande
Masernimpfpflicht für TherapeutenWie bereits letztes Jahr an gleicher Stelle vermeldet gilt für Therapeuten eine Masernimpfpflicht. Mitarbeiter, welche nach 1970 geboren und vor dem 1.3.20 eingestellt wurden, hatten bisher eine „Schonfrist“. Diese endet zum 31.7.2021.
Personalausweis wird teurer und digitaler
Der Preis für einen zehnjährig gültigen Personalausweis steigt von 28,80 Euro auf 37 Euro. Ab August werden auf neuen Personalausweisen sogar Scans von beiden Zeigefingern gespeichert. Ebenfalls geändert wird: Fotos dürfen nur noch digital „vorgelegt“ werden. Entweder hat diese ein Fotostudio digital produziert oder man lässt sich gleich bei der zuständigen Behörde fotografieren.
Verbot des Verkaufes von Einwegplastik
Ab 2021 ist es verboten, Einwegplastik (z.B. in Form von Gabeln, Messern, Löffeln, Tellern, Trinkhalmen etc.) zu verkaufen. Alte Warenbestände dürfen aber noch abverkauft werden.
Was 2021 nun doch gar nicht kommt
Mit großem Interesse vernahmen die Teilnehmer des SHV-Gipfels 2019 die Ankündigung von Jens Spahn, noch in dieser Legislatur ein neues Berufsgesetz für Physiotherapeuten vorzulegen.Es folgte dann noch ein Eckpunktepapier mit viel Konjunktiven – aber dann kam Corona und das Ministerium hat seitdem andere Sorgen. Mittlerweile pfeifen es alle Spatzen von den Dächern Berlins: „Dit wird nüscht mehr!“
Friedrich Merz / physio.de
Es gibt 20 Beiträge
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Sehr gute Zusammenfassung.
Trotzdem hoffe ich, dass das Kürzel des Behandlers auf der Verordnung kommt, denn dadurch wird die Position von qualifizierten Therapeutinnen gestärkt, was sich auch positiv auf deren Gehälter auswirken sollte. Die Zeiten, in denen die ganze Praxis auf ein Zertifikat behandelt sollten dann vorbei sein oder zumindest die Schummelei erschwert.
Da eh eine Fortbildungspflicht für Angestellte ab 2022 kommt, sollte die vollständige Förderung durch den Arbeitgeber zukünftig zum guten Ton gehören.
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Einen Punkt verstehe ich nicht: "Einziger Haken dabei ist die Position „Hausbesuch“ bei Praxen, welche über ein Abrechnungszentrum abrechnen. Woher soll das Abrechnungszentrum wissen, wie viele Kilometer für den jeweiligen Hausbesuch gefahren wurden."
Wir haben noch nie die Kilometer vergütet bekommen. Ist das jetzt neu?
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Hallo allerseits,
Gibt es einen Sinn hinter der Tatsache, dass es keine Felder für die Zuzahlung und für den Rechnungsbetrag auf dem Rezeptformular gibt? Ist das kaufmännisch in Ordnung?
IK-Nummer auf Vorder- und Rückseite des Rezeptes!? Für die, die nicht anderes zu tun haben, oder?
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Am besten wäre es, wenn überhaupt keine Therapeuten mehr eine GKV-Leistung erbringen!!!
Dieses dekadente System ist eine Katatstrophe und die Therapeuten müssen sich weiterhin als Idioten vom Dienst missbrauchen lassen! Dafür gibt es aber dann reichlich subventionierte Arbeitsplätze, gut und besser bezahlt als alle Therapeutenleistungen, in sinnbefreiten, überflüssigen Institutionen, die Probleme machen, welche es ohne diese nicht gäbe, und somit eine sinnvolle Therapie in Zukunft weiterhin verhindern!
Es ist zwar ein ethisch-moralisches Desaster, ich hoffe aber, dass wir hier in Deutschland bald keine Kassentherapeuten mehr haben werden, nämlich dann, wenn auch die letzten, demagogisierten, einstmals engagierten und motivierten Kollegen das Handtuch werfen und sich anderen, lukrativeren Branchen zuwenden oder diese Ausbildung in der jetzigen Form ganz meiden!!!
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Ich halte die masernimpflicht für Mitarbeiter für einen Akt der Willkür und ich verurteile jeden Arbbeitgeber diese durchzusetzen.Schande über diese Kollegen.das gleiche gilt für die kommende Coronaschutzimppfung.Kleine Anmerkung zur Coronaimpfung.Nach bisherigen Erkenntnissen ist die Coronaschutzimpfung in keiner Studie belegt.Das heisst in allen Studien war kein einziger Proband an Corona erkrankt weder vor der Studie,noch in der Studie,noch nach der Studie.Weder die Placebogruppe noocht die Impfungsgruppe.Was aber belegt war ist eine 2-3 % Anzahl von heftigen nebenwirkungen nach Verabreichung des Impfstoffes die Grad 3 bzw. Grad 4 auslösten.Grad 4 bedeutet lebensbedrohliche Nebenwirkungen die auch zu dauerhaften Schäden führt oder zum Tot.Also falls ihr demnächst geimpfte kranke Kollegen haben solltet die Coronasymtome zeigen siet euch sicher das diese durch die Impfung hervorgerufen werden.Und man wird es dann natürlich auf eine Pandemie schieben wie sie es ja immer machen.Aber Fakt ist das 99% der Coronapositiven wie auch Coronanegativen also die getestet wurden haben diese krankheit ohne grosse Schäden überlebt oder auch nix gemerkt.Dem stehen 2-3% Nebenwirkungen der geimpften gegenüber die ja wie es offiziel heisst an einer Medikamentenstudie teilnehmen weil das ja noch getestet wird.Bedeutet geimpft wird kostenlos und wer dadurch krank wird bekommt kein Geld oder verliert seinen Job.Jeder weiss als physiotherapeut sollte man körperlich gesund sein um den Job gut auszuüben,da wird eine wirkungslose Impfung und einen Rattenschwanz von Nebenwirkungen wohl demnächst viele Praxen vor den Ruin treiben weil der Fachkräftemangel in diesem Beruf immer noch hoch ist und es nicht besser wird.
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Hallo Peter
Ich werde als Praxis Inhaberin keine Impfpflicht für meine Mitarbeiter, innen einführen. Für mich persönlich ist die Impfung allerdings ein solidarischer Akt.
Das CCD hat Statistiken veröffentlich zum Thema Impfreaktion. Von 2 Millionen geimpften in den USA zeigten 22 eine anaphylaktische Reaktion innerhalb von 13 Minuten. Und Alle sind wieder genesen.
Du gehörst zum med. Fachpersonal. Ich empfehle die Lektüre vom New England Medicine Journal.