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Zusatzbeitrag wird gesenkt
Erstmals seit mehreren Jahren wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zum Jahresende nicht steigen.
10.01.2018 • 0 Kommentare

Seit 2015 zahlen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber jeweils zur Hälfte einen festen Beitragssatz zur Krankenversicherung (14,6 Prozent). Der Zusatzbeitrag wird von jeder Kasse individuell festgelegt. Im Gegensatz zu den letzten Jahren wird dieser Zusatzbeitrag zum Jahresende bei vielen Kassen sinken statt steigen.

Bei der voraussichtlich günstigsten bundesweit verfügbaren Krankenkasse (HKK) wird der Zusatzbeitrag im nächsten Jahr bei 0,59 Prozent liegen. Weitere Kassen mit einem vergleichbar niedrigen Zusatzbeitrag sind die IKK gesund Plus (0,6 Prozent), die Audi BKK (0,7 Prozent) und die BKK VerbandPlus (0,8 Prozent). Besonders teuer werden nach jetzigem Stand die Viaktiv und die Securvita sein (1,7 Prozent).

Um herauszufinden, ob sich ein Kassenwechsel lohnt, sollte aber nicht nur die Höhe des Zusatzbeitrags berücksichtigt werden. Oftmals übernehmen die günstigeren Kassen Zusatzleistungen wie Osteopathie oder professionelle Zahnreinigung nicht.

Plant man als gesetzlich Versicherter einen Wechsel muss man mindestens 18 Monate lang Mitglied der Krankenkasse sein. Bei Beitragserhöhungen gilt ein Sonderkündigungsrecht zum Monatsende. Bei regulärer Kündigung der Versicherung muss eine Frist von 2 Monaten eingehalten werden. Rechtskräftig wird der Wechsel nur bei denjenigen, die innerhalb dieser Zeit eine neue Versicherung abschließen und die Bescheinigung darüber beim Arbeitgeber bzw. Arbeitsamt vorlegen.

Ca.Hei. / physio.de

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