Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir motivierte
Physiotherapeuten
Wir bieten dir:
- Arbeit in einem jungen,
dynamischen Team
- Eine moderne und hochwertige
Einrichtung mit einer großen
Trainingsfläche um die Therapie so
effizient und abwechslungsreich wie
möglich gestalten zu können
- Stetige persönliche und
fachliche Weiterentwicklung, auch
über interne Fortbildungen
-Unterstützung/Förderung externer
Fortbildungen
- flexible Arbeitszeitgestaltung
- unsere Anmeldung ist b...
suchen wir motivierte
Physiotherapeuten
Wir bieten dir:
- Arbeit in einem jungen,
dynamischen Team
- Eine moderne und hochwertige
Einrichtung mit einer großen
Trainingsfläche um die Therapie so
effizient und abwechslungsreich wie
möglich gestalten zu können
- Stetige persönliche und
fachliche Weiterentwicklung, auch
über interne Fortbildungen
-Unterstützung/Förderung externer
Fortbildungen
- flexible Arbeitszeitgestaltung
- unsere Anmeldung ist b...
Danke vorab und ein schönes Wochenende
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
isi.d schrieb:
Hallo, eine Frage. Patient kommt mit Rezept vom 29.08. 3x KG. Er hat im Anschluss nochmals 3 Termine vereinbart da der Arzt nochmals ein Rezept ausstellt. Jetzt kam er mit dem gleichen Rezept wie vorher vom gleichen Arzt, ausgestellt am 29.08 (vermutlich wurde das Rezept einfach nochmals ausgedruckt). Darf ich dieses verwenden oder sollte das Ausstellungsdatum abgeändert werden? Denn in der 28 Tage Frist liegt es ja allemal.
Danke vorab und ein schönes Wochenende
ich würde es nur annehmen, wenn es sich z.B einmal um die rechte und dann um die linke Schulter handeln sollte. das muss natürlich auf der Verordnung erkennbar sein.
Ansonsten wurde die Verordnung, wie Du ja auch vermutet hast, ausversehen nochmal ausgedruckt und kann nach meiner Auffassung nicht verwendet werden.
Viele Grüße
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sarah Gerbert schrieb:
Davon abgesehen entstehen für den Patienten völlig unnötig 10 Euro Mehrkosten bei Annahme. Muß ja auch nicht sein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
Stimmt, er könnte es auf 6x ändern lassen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Praxis Löffler schrieb:
Hallo,
ich würde es nur annehmen, wenn es sich z.B einmal um die rechte und dann um die linke Schulter handeln sollte. das muss natürlich auf der Verordnung erkennbar sein.
Ansonsten wurde die Verordnung, wie Du ja auch vermutet hast, ausversehen nochmal ausgedruckt und kann nach meiner Auffassung nicht verwendet werden.
Viele Grüße
Mein Profilbild bearbeiten