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ich bin am Freitag fast vom Stuhl gefallen als ich die Differenzmitteilungen meines Abrechnungszentrums erhalten habe.
Dort wurden Behandlungen von älteren Rezepten nachträglich gekürzt.
Wir tragen seit 20 Jahren die Behandlungsabkürzung HM für Heimbesuch ein und mein Abrechnungszentrum berechnet den kleinen Hausbesuch. Dieser wurde nun komplett abgesetzt.
Kürzungsgrund: Der Patient muss wissen was er für eine Behandlung erhält.
Außerdem wurde die Elektrotherapie gekürzt, da ich das von den Ärzten ebenfalls verwendete Kürzel ET benutzt habe und die Behandlung nicht ausgeschrieben wurde.
Kürzungsgrund ist derselbe.
1. Als Krankenkasse muss man doch davon ausgehen, dass der Patient nachfragt bzw. sich die Abkürzungen erklären lässt bevor er die Behandlung mit seiner Unterschrift bestätigt.
2. Wenn auf der Vorderseite vom Arzt KG + ET verordnet wird, warum ist es dann auf der Rückseite nicht nachzuvollziehen.
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen sammeln können, bzw. gibt es die Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen? Denn in meinen Augen stehen diese nachträglichen Kürzungen in keinem Verhältnis, zu mal die Leistungen von uns natürlich trotzdem erbracht wurden.
Bitte keine schlauen Kommentare sondern konstruktive Anmerkungen. Wir werden ab jetzt die Behandlung mindestens das erste Mal komplett ausschreiben und für den kleinen Hausbesuch den Hausbesuch in sozialer Einrichtung verwenden (HBSE).
Liebe Grüße aus der Hauptstadt und eine sonnige Woche
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Da gibt es Abkürzungs regeln im "neuen" BRV und seinen Anhängen...da steht genau wie abgekürzt werden darf
MfG
JürgenK ;)
Also "KG" ist i.O., "HB" oder andere "Phantasie-Abkürzungen" nicht. Ist halt eine neue Sparmaßnahme der Barmer. rage
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tzwenna Obwohl sehr ärgerlich, ist die BEK juristisch im Recht. Als Abkürzung dürfen ausschließlich die in der HMK enthaltene Abkürzungen verwendet werden. Für alle andere Leistungen ist die Behandlung "im Wortlaut" zu notieren.
Also "KG" ist i.O., "HB" oder andere "Phantasie-Abkürzungen" nicht. Ist halt eine neue Sparmaßnahme der Barmer. rage
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Louisa78 schrieb:
Aber laut Anlage 3a kannst du das ja wenigsten im Nachgang korrigieren. Ist zwar ein riesiger Aufwand, aber immerhin... !
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tzwenna schrieb:
@Louisa78 ja da sind wir jetzt dabei. Ist natürlich bei den inzwischen verstorbenen Patienten problematisch sich die Änderungen gegenzeichnen zu lassen. Ich hoffe dass die anderen Krankenkassen nicht auch noch auf den Trichter kommen.
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hanni265 schrieb:
@tzwenna wie lange wird denn zurückgekürzt? Ist das nicht mittlerweile auf 9 Monate begrenzt?
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tzwenna schrieb:
@hanni265 das älteste Rezept war vom 09.08.22
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Louisa78 schrieb:
@tzwenna Das ist ja leider zu befürchten... Und können sonst nicht die Pflegekräfte i.A. unterschreiben bei den Verstorbenen?
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich muss jetzt kurz mal reingrätschen.. HB für Hausbesuch ist keine erlaubte Abkürzung?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Nein, steht nicht im HMK. tired_face
Kurz zum Verständnis, wenn ich in der ersten Spalte oben, als Beispiel: Krankengymnastik/Hausbesuch ausgeschrieben habe, dann von der Spalte 2-6 KG/HB als kürzl verwende wäre das ein möglicher
Absetzungsgrund? Müsste ich also KG/Hausbesuch darauf schreiben oder wäre es okay, da in der ersten Zeile alles einmal ausgeschrieben worden ist?!
besten Dank für die Info
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Busquete schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Kurz zum Verständnis, wenn ich in der ersten Spalte oben, als Beispiel: Krankengymnastik/Hausbesuch ausgeschrieben habe, dann von der Spalte 2-6 KG/HB als kürzl verwende wäre das ein möglicher
Absetzungsgrund? Müsste ich also KG/Hausbesuch darauf schreiben oder wäre es okay, da in der ersten Zeile alles einmal ausgeschrieben worden ist?!
besten Dank für die Info
Hallo Lars, der nächste Schritt wäre dann die nächste Absetzung weil der Arzt ET verordnet hat, also abgekürzt und wir das Rezept nicht abändern ließen?
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rollo90 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Hallo Lars, der nächste Schritt wäre dann die nächste Absetzung weil der Arzt ET verordnet hat, also abgekürzt und wir das Rezept nicht abändern ließen?
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij oha...dann mach ich jetzt keine Hausbesuche mehr. zu anstrengend das auszuschreiben. ;) Worklife und so.. ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@rollo90 Bring bloß die Kasse nicht auf weitere dumme Gedanken. scream
1. Zeile : KG-ZNS + Hausbesuch in Heim (HBH)
2. Zeile : KG-ZNS + HBH
3. Zeile : KG-ZNS + HBH
usw.
Oder
1. Zeile : KG + Elektrotherapie (ET)
2. Zeile : KG + ET
usw.
Das klappt bislang ohne Probleme.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Busquete Bislang funktioniert es so wie du beschreibst. Wir machen folgendes:
1. Zeile : KG-ZNS + Hausbesuch in Heim (HBH)
2. Zeile : KG-ZNS + HBH
3. Zeile : KG-ZNS + HBH
usw.
Oder
1. Zeile : KG + Elektrotherapie (ET)
2. Zeile : KG + ET
usw.
Das klappt bislang ohne Probleme.
danke, ja bisher gab es auch keine Absetzung. Bisher, deswegen wollte ich jetzt doch auf Nummer Sicher gehen. Schreibt ihr HBH dann in der ersten Zeile auch in Klammern mit dazu?
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Busquete schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
danke, ja bisher gab es auch keine Absetzung. Bisher, deswegen wollte ich jetzt doch auf Nummer Sicher gehen. Schreibt ihr HBH dann in der ersten Zeile auch in Klammern mit dazu?
Das siehst du doch häufig in irgendwelche Texte, wo beim erstmaligen Vorkommen die Abkürzung in Klammern dazu geschrieben wird. Im weiteren Verlauf wird dann die Abkürzung verwendet. Man definiert quasi die Bedeutung der Abkürzung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Busquete Yep, genau so wie ich es beschreiben habe.
Das siehst du doch häufig in irgendwelche Texte, wo beim erstmaligen Vorkommen die Abkürzung in Klammern dazu geschrieben wird. Im weiteren Verlauf wird dann die Abkürzung verwendet. Man definiert quasi die Bedeutung der Abkürzung.
z.B. :
MLD-45 + Kompressionsbandagierung beidseitig + Hausbesuch
wenn ich ganz eng schreibe kann ich“MLD-45+Kompression.band.bsd.+HB“
in eine Zeile reinzurutschen.
Aber den gesamten Text ausgeschrieben - passt definitiv nicht!
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Ahn schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij und wie bekomme ich den Text in eine Zeile??
z.B. :
MLD-45 + Kompressionsbandagierung beidseitig + Hausbesuch
wenn ich ganz eng schreibe kann ich“MLD-45+Kompression.band.bsd.+HB“
in eine Zeile reinzurutschen.
Aber den gesamten Text ausgeschrieben - passt definitiv nicht!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ahn Lupenbrille nutzen und gaaaaanz klein schreiben. 🤣🤣🤣🤣🤣
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij und wie ist es mit dem „normalen Hausbesuch“ ? Geht HB auch nicht mehr?
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Ahn schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij und dann beschweren sich die KK dass die nix mehr lesen können, weil es zu klein geschrieben ist 🤣🤣
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Schippi schrieb:
@massu Ich dachte auch das normaler Hausbesuch mit HB und Hausbesuch im Heim mit HBH abgekürzt wird!Meine Abrechnungsfirma hat das auch so bestätigt !?!?!?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ahn
Ahn schrieb am 19.06.2023 18:30 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij und dann beschweren sich die KK dass die nix mehr lesen können, weil es zu klein geschrieben ist 🤣🤣 Über die Schriftgröße steht nichts im BRV oder HMR. 😇
(1) Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-Richtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Bei Leistungen der Manuellen Lymphdrainage ist zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung der erbrachten Maßnahme anzugeben. Bestätigungen im Voraus, Globalunterschriften sowie die Verwendung von Korrekturmitteln sind unzulässig.
VO : verordnung
/VO : pro Woche
+ : und (zusätzlich)
/ : oder (alternativ)
BGM : Bindegewebsmassage
CM : Colonmassage
KG : allgemeine Krankengymnastik; auch als Atemtherapie erbringbar
KG-Gerät : Gerätegestützte Krankengymnastik mit Sequenztrainingsgeräten und/oder Hebel- und Seilzugapparaten
KG-Muko : Krankengymnastik zur Behandlung von schweren Erkrankungen der Atmungsorgane z.B. bei Mukoviszidose oder bei Lungenerkrankungen, die der Mukoviszidose vergleichbare pulmonale Schädigungen aufweisen
KG-ZNS : spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS bzw. des Rückenmarks nach Vollendung des 18. Lebensjahrs unter Einsatz der neurophysiologischen Techniken nach Bobath, Vojta oder PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation)
KG-ZNS-Kinder : spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS bzw. des Rückenmarks längstens bis Vollendung des 18. Lebensjahrs unter Einsatz der neurophysiologischen Techniken nach Bobath oder Vojta
KMT : Klassische Massagetherapie
MLD-30 : Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 30 Min. an der Patientin oder dem MLD-Patienten (Teilbehandlung)
MLD-45 : Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 45 Min. an der Patientin oder dem Patienten (Großbehandlung)
MLD-30 : Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 60 Min. an der Patientin oder dem Patienten (Ganzbehandlung)
MT : Manuelle Therapie
PM : Periostmassage
SM : Segmentmassage
UWM : Unterwasserdruckstrahlmassage
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Noch mal aus dem BRV und HMK.
§ 5 Bestätigung der Leistung
Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog
(1) Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-Richtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Bei Leistungen der Manuellen Lymphdrainage ist zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung der erbrachten Maßnahme anzugeben. Bestätigungen im Voraus, Globalunterschriften sowie die Verwendung von Korrekturmitteln sind unzulässig.
VO : verordnung
/VO : pro Woche
+ : und (zusätzlich)
/ : oder (alternativ)
BGM : Bindegewebsmassage
CM : Colonmassage
KG : allgemeine Krankengymnastik; auch als Atemtherapie erbringbar
KG-Gerät : Gerätegestützte Krankengymnastik mit Sequenztrainingsgeräten und/oder Hebel- und Seilzugapparaten
KG-Muko : Krankengymnastik zur Behandlung von schweren Erkrankungen der Atmungsorgane z.B. bei Mukoviszidose oder bei Lungenerkrankungen, die der Mukoviszidose vergleichbare pulmonale Schädigungen aufweisen
KG-ZNS : spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS bzw. des Rückenmarks nach Vollendung des 18. Lebensjahrs unter Einsatz der neurophysiologischen Techniken nach Bobath, Vojta oder PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation)
KG-ZNS-Kinder : spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS bzw. des Rückenmarks längstens bis Vollendung des 18. Lebensjahrs unter Einsatz der neurophysiologischen Techniken nach Bobath oder Vojta
KMT : Klassische Massagetherapie
MLD-30 : Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 30 Min. an der Patientin oder dem MLD-Patienten (Teilbehandlung)
MLD-45 : Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 45 Min. an der Patientin oder dem Patienten (Großbehandlung)
MLD-30 : Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 60 Min. an der Patientin oder dem Patienten (Ganzbehandlung)
MT : Manuelle Therapie
PM : Periostmassage
SM : Segmentmassage
UWM : Unterwasserdruckstrahlmassage
Oder gilt hier die 9 Monatsfrist?
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massu schrieb:
😱😱…. können die Kassen rückwirkend auch noch Absetzen weil ich bei den „normalen“ Hausbesuchen HB eingetragen habe?
Oder gilt hier die 9 Monatsfrist?
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massu schrieb:
@tzwenna Aber du brauchst dann nur die erste Zeile gegen zu zeichnen. Oder? Schreibst Hausbesuch im Heim = HM und dann sind die nächsten Zeilen valid, oder sehe ich es falsch??
Aber da es grundsätzlich heilbar ist, ist es äußerst fraglich ob irgendeine Kasse sich dieses bürokratischen Ungeheuer antun möchte. Das wäre eine Verschwendung von Versichertengelder ohne Beispiel und wäre ein Fall für die Presse und Rechtsaufsicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Den Kassen probieren ja alles Mögliche!
Aber da es grundsätzlich heilbar ist, ist es äußerst fraglich ob irgendeine Kasse sich dieses bürokratischen Ungeheuer antun möchte. Das wäre eine Verschwendung von Versichertengelder ohne Beispiel und wäre ein Fall für die Presse und Rechtsaufsicht.
ab heute Hausbesuch = HB in der 1. Zeile und alles andere als HB
Kompressionsbandagierung beidseits = KOB 2x genauso
Mann, Mann, Mann als hätten wir nicht genug zu tun…🤮
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij aber genau das ist doch hier passiert. Also scheuen diese Kassen den Mehraufwand nicht….
ab heute Hausbesuch = HB in der 1. Zeile und alles andere als HB
Kompressionsbandagierung beidseits = KOB 2x genauso
Mann, Mann, Mann als hätten wir nicht genug zu tun…🤮
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massu schrieb:
@tzwenna und wieviele Rezepte waren es??
BTW, für Kompressionsbandagierung ist KOMP weitaus üblicher als KOB. 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Nö, es ging hier um ET und HM. ET ist "korrekt" beanstandet und HM ist eine völlig unübliche Abkürzung für HBH. Bei HBH könnte man zumindest 40 Jahre (oder mehr) gewohnheitsrecht argumentieren.
BTW, für Kompressionsbandagierung ist KOMP weitaus üblicher als KOB. 😉
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ok KOMP geht auch für mich😂 dann KOMP bds. oder KOMP 2x
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karin-maria schrieb:
@Ahn und bei mir häufig: + Bewegungsübungen😅
aber im BRV. Daher sollte das dann schon gültigkeit haben.
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Ann1 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
aber im BRV. Daher sollte das dann schon gültigkeit haben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ann1 Was meinst du jetzt mit "aber im BRV".? Ich verstehe gerad deine Bemerkung nicht?
Da nicht jeder PI sich wehrt und differenzierte Rezepte nicht heilt,
lohnt es sich für die Kassen.
Die die hier mitlesen, die wissen es wie es geht.
Aber der Rest?
Denke schon, ein lohnendes Geschäft für die Kassen
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Da nicht jeder PI sich wehrt und differenzierte Rezepte nicht heilt,
lohnt es sich für die Kassen.
Die die hier mitlesen, die wissen es wie es geht.
Aber der Rest?
Denke schon, ein lohnendes Geschäft für die Kassen
Warmpackungen Fango wurde übrigens auch beanstandet weil FA verwendet wurde.
Da kommt ab jetzt in die erste Zeile Fango (FA) und dann müsste es passen.
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tzwenna schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Vielen Dank für deine Auflösung. Schreibt Ihr bei KG ZNS auch noch ob PNF, Bobath oder Vojta?
Warmpackungen Fango wurde übrigens auch beanstandet weil FA verwendet wurde.
Da kommt ab jetzt in die erste Zeile Fango (FA) und dann müsste es passen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Ja, das ist der berühmte Posten "Abrechnungsgewinn" in den Kassenbilanzen. grimacing
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tzwenna schrieb:
@massu so machen wir es jetzt zumindest.
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Horatio72 schrieb:
@Ahn das Problem habe ich mit :KG Bobath Doppelbehandlung Hausbesuch. ! Bekomme ich beim besten willen nicht da rein! Ich glaube wenn ich die erste Absetzung wegen der ABkürzung HB bekomme werde ich mal ne Geschäftsstelle der Kasse persönlich aufsuchen. Irgendwann ist halt auch mal gut.
KG-ZNS reicht im Normallfall vollkommen. Die Ergänzung ist nur dann notwendig, wenn auf eine laufende VO unterschiedliche Methoden zur Anwendung kommen. Da sind dann auch in der Abrechnung verschiedene Ziffern zu verwenden.
Beispiel:
1. Behandlung : KG-ZNS, Bobath
2. Behandlung : KG-ZNS, PNF
3. Behandlung : KG-ZNS, PNF
4. Behandlung : KG-ZNS, Bobath
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tzwenna Ich befürchte, du bist möglicherweise das erste Opfer einer neuen Welle und gehörst wohl zu den Versuchskaninchen. scream Wenn du Verbandsmitglied bist, würde ich die mit Einschalten.
KG-ZNS reicht im Normallfall vollkommen. Die Ergänzung ist nur dann notwendig, wenn auf eine laufende VO unterschiedliche Methoden zur Anwendung kommen. Da sind dann auch in der Abrechnung verschiedene Ziffern zu verwenden.
Beispiel:
1. Behandlung : KG-ZNS, Bobath
2. Behandlung : KG-ZNS, PNF
3. Behandlung : KG-ZNS, PNF
4. Behandlung : KG-ZNS, Bobath
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 KG Bobath ist falsch. Entweder KG-ZNS oder KG-ZNS, Bobath. dizzy_face
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich hatte eine Absetzung mit KG ZNS weil ich Bobath/PNF etc nicht explizit dazu geschrieben habe.
Welche Kasse / Kassendienstleister?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Ist falsch: KG-ZNS ist die offizielle Abkürzung. Zusatz ist nicht notwendig, wenn nicht innerhalb einer VO verschiedene Anwendungsformen zur Geltung kommen.
Welche Kasse / Kassendienstleister?
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Tuxedo schrieb:
Da wundert es niemand mehr, wenn manche Praxen gar keine Hausbesuche mehr anbieten. Die Autoren des HMK (sprich G-BA) schaffen es nicht, ein vollständiges Abkürzungsverzeichnis zu schreiben und die Therapeuten sollen dafür zahlen.
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Okal schrieb:
Die Verbände sagen, dass sie dagegen nichts tun können. Ähnliches Problem die zweite Datumsangabe bei Änderung des Datums und kein HB bei gleicher Adresse. Ist den Verbänden wohl erst nach Vertragsunterzeichnung aufgefallen.
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Ann1 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Im BRV steht HB als Abkürzung für Hausbesuch, daher gehe ich davon aus, dass dies dann Gültigkeit hat.
Kannst du die exakte Fundstelle benennen? Ich finde die Buchstabenkombination "HB" nämlich genau 5x im Text, aber ausschließlich als Wortbestandteil (z. B. vergleic|hb|ar).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ann1
Ann1 schrieb am 21.06.2023 12:58 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Im BRV steht HB als Abkürzung für Hausbesuch, daher gehe ich davon aus, dass dies dann Gültigkeit hat. Dann bin ich möglicherweise blind bzw. überlese es? Ich finde die Abkürzung "HB" weder im Text des BRVs noch als als zulässige Abkürzung im HMK. 🤔
Kannst du die exakte Fundstelle benennen? Ich finde die Buchstabenkombination "HB" nämlich genau 5x im Text, aber ausschließlich als Wortbestandteil (z. B. vergleic|hb|ar).
Man findet in der Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung) auf Seite 14 unter Abschnitt B 5 im dritten Satz: "Die Durchführung des Hausbesuchs (HB) ist auf dem Verordnungsblatt unter Angabe des Datums der Ausführung, zusammen mit der durchgeführten Leistung zu bestätigen."
Allerdings erlaubt der Rahmenvertrag diese - selbst genutzte Abkürzung - nicht als Leistungsbestätigung auf der Verordnung. Hier greift im Rahmenvertrag der § 5 Abs. 1: "Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-Richtlinien [...] zu bestätigen."
Auch wenn es in diesem Abkürzungsverzeichnis keine Kurzform für die offiziellen Benennungen "Hausbesuch inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)" oder "Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)" und man deshalb den (bitte vollen) Wortlaut verwenden müsste, könnte ich mir unter der Berufung auf oben genanntes Kürzel durchaus eine gewisse Erfolgsaussicht im Widerspruch ausmalen...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.06.2023 13:48 Uhr:[...] Kannst du die exakte Fundstelle benennen? [...] Tatsächlich ist im Heilmittelkatalog und im eigentlichen Rahmenvertrag die Abkürzung "HB" nicht bekannt, sondern lediglich in einer Anlage zum Rahmenvertrag.
Man findet in der Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung) auf Seite 14 unter Abschnitt B 5 im dritten Satz: "Die Durchführung des Hausbesuchs (HB) ist auf dem Verordnungsblatt unter Angabe des Datums der Ausführung, zusammen mit der durchgeführten Leistung zu bestätigen."
Allerdings erlaubt der Rahmenvertrag diese - selbst genutzte Abkürzung - nicht als Leistungsbestätigung auf der Verordnung. Hier greift im Rahmenvertrag der § 5 Abs. 1: "Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-Richtlinien [...] zu bestätigen."
Auch wenn es in diesem Abkürzungsverzeichnis keine Kurzform für die offiziellen Benennungen "Hausbesuch inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)" oder "Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)" und man deshalb den (bitte vollen) Wortlaut verwenden müsste, könnte ich mir unter der Berufung auf oben genanntes Kürzel durchaus eine gewisse Erfolgsaussicht im Widerspruch ausmalen...
Gruß
Nora
Allerdings bezieht sich deine Fundstelle auf der alten Anlage 2, welche inzwischen nicht mehr gültig ist. Die gultige Anlage 2 vom 01.01.2023 enthält dieser Passus nicht mehr. Deine Argumentation ist somit inzwischen leider obsolet geworden.
Wenn wir deine Argumentation folgen würden, dann haben wir immer noch das Problem mit "HBH" (Heim) und "HBK" (Kurzzeitpflege). Das würde dann leider @tzwenna im aktuellen Fall immer noch nichts nützen.cry
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Nora Weber Danke! In der Anlage 2 hatte ich tatsächlich nicht geschaut. scream Respekt, dass du überhaupt auf dieser Gedanke gekommen bist.
Allerdings bezieht sich deine Fundstelle auf der alten Anlage 2, welche inzwischen nicht mehr gültig ist. Die gultige Anlage 2 vom 01.01.2023 enthält dieser Passus nicht mehr. Deine Argumentation ist somit inzwischen leider obsolet geworden.
Wenn wir deine Argumentation folgen würden, dann haben wir immer noch das Problem mit "HBH" (Heim) und "HBK" (Kurzzeitpflege). Das würde dann leider @tzwenna im aktuellen Fall immer noch nichts nützen.cry
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Evemarie Kaiser schrieb:
... also dann benötigen wir in solchen Fällen schon mal 3 oder mehr Zeilen um korrekt auszuschreiben, um welchen Hausbesuch es sich handelt - große Überschrift "Bürokratieabbau". Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum Lachen sleepy sweat_smile
Vielleicht sollten wir die Formularkommission bitten, das Formular auf A4 zu vergrößern? Bei den Zahnärzte haben wir das Problem nicht. Und dann könnte man doch glatt auch normales weißes Papier erlauben; dann werden gleich Versichertengelder gespart. 🤣🤣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Evemarie Kaiser Immer wenn die Politik das Wort "Bürokratie-Abbau" verwendet, weiß Otto-Normalbürger, dass es lediglich komplizierter wird. 🙈 Das ist leider auch kein urdeutsches Problem mehr.😞
Vielleicht sollten wir die Formularkommission bitten, das Formular auf A4 zu vergrößern? Bei den Zahnärzte haben wir das Problem nicht. Und dann könnte man doch glatt auch normales weißes Papier erlauben; dann werden gleich Versichertengelder gespart. 🤣🤣
Aber du hast Recht: ich hatte aus der mittlerweile veralteten Version von 2021 zitiert, deshalb hat sich die Seitenangabe verändert: es steht nun auf Seite 18 der Anlage 2 zum Rahmenvertrag - weiterhin im Abschnitt B Absatz 5 Satz 3. Und ja: für Heime und "Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege" - und so viele andere Leistungen - gibt es ganz sicher keine zulässigen Kürzel.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.06.2023 18:02 Uhr:[...] Die gultige Anlage 2 vom 01.01.2023 enthält dieser Passus nicht mehr. [...]
Sorry, wenn ich dir (auch ungern) widerspreche... kissing_heart - auch in der "Lesefassung nach der Entscheidung der Schiedsstelle (6 HE 57-22) gültig ab 01.01.2023" ist diese Stelle wortgleich (ich gestehe: ohne die Hervorhebung in Fettschrift) enthalten...
Aber du hast Recht: ich hatte aus der mittlerweile veralteten Version von 2021 zitiert, deshalb hat sich die Seitenangabe verändert: es steht nun auf Seite 18 der Anlage 2 zum Rahmenvertrag - weiterhin im Abschnitt B Absatz 5 Satz 3. Und ja: für Heime und "Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege" - und so viele andere Leistungen - gibt es ganz sicher keine zulässigen Kürzel.
Gruß
Nora
Und du darfst mich gerne widersprechen. 😜 Ich weiss ja, wie gut du dich auch mit der Materie auskennst.
Liebe Grüße
Lars
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Nora Weber aaargh. 😞 Du hast Recht! 🙇♂️ Da die Absätze zum Teil neu gefasst sind, habe ich es eindeutig überlesen. Ich hätte doch wohl besser meine Lesebrille statt die Gleitsichtbrille aufsetzen sollen. 🤓
Und du darfst mich gerne widersprechen. 😜 Ich weiss ja, wie gut du dich auch mit der Materie auskennst.
Liebe Grüße
Lars
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hanni265 schrieb:
Ich habe nun auch eine Absetzung eines einzelnen Termins wegen einer Abkürzung. Mir wurde keine Kopie des Rezepts zugesendet von der Kasse zum korrigieren. Habe ich in dem Fall trotzdem die Möglichkeit den einen Termin nochmal auf meiner Kopie korrekt abzukürzen und nochmals in Rechnung zu stellen? Patient würde natürlich nochmal unterschreiben neben dem betroffenen Termin. Welches Datum muss noch drauf? Das an dem die Korrektur unterschrieben wird oder das behandlungsdatum nochmal daneben? Steht aber natürlich auf der Kopie bereits…. Danke für eure Mithilfe. Möchte nichts riskieren 😀
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Horatio72 schrieb:
@hanni265 Darf ich fragen um welche Abkürzung es sich handelt.?
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hanni265 schrieb:
Die Maßnahme war in der ersten Zeile abgekürzt worden. In der ersten Zeile muss wohl der Wortlaut hin so steht es im Schreiben der Kasse.
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hanni265 schrieb:
Daher wurde Termin 1 nicht vergütet der Rest schon….
Was ist das denn für eine Eigensinnige Interpretation der Regelungen? 🤔
Daher auch von mir die Frage: Welche Abkürzung hast du verwendet? Und welche Kasse? Ohne diese Angabe können wir dein Fall nicht bewerten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hanni265 Moment mal, die haben dir die erste Behandlung nicht bezahlt und die Restlichen Wohl? Und das, obwohl du in alle Zeilen eine Abkürzung verwendet hast?
Was ist das denn für eine Eigensinnige Interpretation der Regelungen? 🤔
Daher auch von mir die Frage: Welche Abkürzung hast du verwendet? Und welche Kasse? Ohne diese Angabe können wir dein Fall nicht bewerten.
Dann werden wir mal warten, was bei uns alles so noch abgesetzt wird.
MLD habe ich immer nur mit LD gekürzt face_with_rolling_eyes
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Shia schrieb:
Hat man überhaupt Anspruch, dass die Kassen eine Rezept Kopie senden?
Dann werden wir mal warten, was bei uns alles so noch abgesetzt wird.
MLD habe ich immer nur mit LD gekürzt face_with_rolling_eyes
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tzwenna schrieb:
@hanni265 Mein Abrechnungszentrum hat mir die entsprechenden Kopien zugesendet. Wenn du selber abrechnest, solltest du bei dem AZ der KK um Kopien bitten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tzwenna Beim Selbstabrechner kommt immer eine Kopie der VO (digitalisiertes Duplikat🤭) mit dem Schreiben mit.
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hanni265 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij diesmal nicht :/ und ich hab bisher immer eine bekommen
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hanni265 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ddg für Barmer
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hanni265
hanni265 schrieb am 27.06.2023 16:48 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij ddg für Barmer Aber,... welche Abkürzung? Das hast immer noch nicht gesagt.
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hanni265 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij in der ersten Zeile habe ich wohl HBS (Flüchtigkeitsfehler)und ab der zweiten dann HBSE… meint ihr ich kann meine eigene Kopie für die Korrektur verwenden? Hat es grundsätzlich eine Bedeutung wenn keine Kopie mitkommt? Heißt das der Mangel ist nicht heilbar? Ich würde es ja mit meiner Kopie der Verordnung probieren weiß aber nicht ob ich da überhaupt eine Chance habe…
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hanni265 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij musste erst nochmal nachschauen :)
Aber,... das Ganze ist grundsätzlich heilbar. Daher: Einfach deine eigene Kopie verwenden und nach den Vorschriften korrigieren und einreichen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hanni265 Argumentation der BARMER ist ja wirklich völlig bekloppt. 😃 Weder HBS noch HBSE ist eine zulässige Abkürzung. Eigentlich hätte man komplett absetzen müssen. Wahrscheinlich hat man deswegen auch keine Kopie mitgeschickt. 🙈
Aber,... das Ganze ist grundsätzlich heilbar. Daher: Einfach deine eigene Kopie verwenden und nach den Vorschriften korrigieren und einreichen.
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hanni265 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 🙏🙏🙏 danke
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hanni265 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij HBSE ist schon seit Jahren meine Abkürzung und wurde nie bemängelt 🥲
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hanni265 Mein Leitspruch: "Was war ist nicht was ist". 😋
..und vielleicht dazu schreiben siehe §§ etc pp..
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
..und vielleicht dazu schreiben siehe §§ etc pp..
MfG
JürgenK ;)
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von Anne schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich hatte auch schon Abzetzungen, weil die Spezifizierung nicht dabei stand.
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tzwenna schrieb:
Hallo liebe Kollegen/innen,
ich bin am Freitag fast vom Stuhl gefallen als ich die Differenzmitteilungen meines Abrechnungszentrums erhalten habe.
Dort wurden Behandlungen von älteren Rezepten nachträglich gekürzt.
Wir tragen seit 20 Jahren die Behandlungsabkürzung HM für Heimbesuch ein und mein Abrechnungszentrum berechnet den kleinen Hausbesuch. Dieser wurde nun komplett abgesetzt.
Kürzungsgrund: Der Patient muss wissen was er für eine Behandlung erhält.
Außerdem wurde die Elektrotherapie gekürzt, da ich das von den Ärzten ebenfalls verwendete Kürzel ET benutzt habe und die Behandlung nicht ausgeschrieben wurde.
Kürzungsgrund ist derselbe.
1. Als Krankenkasse muss man doch davon ausgehen, dass der Patient nachfragt bzw. sich die Abkürzungen erklären lässt bevor er die Behandlung mit seiner Unterschrift bestätigt.
2. Wenn auf der Vorderseite vom Arzt KG + ET verordnet wird, warum ist es dann auf der Rückseite nicht nachzuvollziehen.
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen sammeln können, bzw. gibt es die Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen? Denn in meinen Augen stehen diese nachträglichen Kürzungen in keinem Verhältnis, zu mal die Leistungen von uns natürlich trotzdem erbracht wurden.
Bitte keine schlauen Kommentare sondern konstruktive Anmerkungen. Wir werden ab jetzt die Behandlung mindestens das erste Mal komplett ausschreiben und für den kleinen Hausbesuch den Hausbesuch in sozialer Einrichtung verwenden (HBSE).
Liebe Grüße aus der Hauptstadt und eine sonnige Woche
Ausser man pocht auf Volltext. Dann sind in den darunter liegenden Zeilen aber '' Gansefüßchen erlaubt?
Für den Patienten ist doch ein Hausbesuch ein Hausbesuch. Hauptsache für die Kasse sollte doch die korrekte Berechnung sein. Wird Zeit, den Namen der Kasse mal medial zu erwähnen.
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Herbert schrieb:
Was für ein Schwachsinn. Wenn alles keine korrekten Kürzel sind, darf in meinen Augen keine Kürzung vorgenommen werden.
Ausser man pocht auf Volltext. Dann sind in den darunter liegenden Zeilen aber '' Gansefüßchen erlaubt?
Für den Patienten ist doch ein Hausbesuch ein Hausbesuch. Hauptsache für die Kasse sollte doch die korrekte Berechnung sein. Wird Zeit, den Namen der Kasse mal medial zu erwähnen.
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