Ich suche für meine Praxis, mitten
im Herzen von Altona eine
Therapeutin, einen Therapeuten für
ungefähr 20 Stunden pro Woche.
Wir arbeiten aktuell im 25 Min Takt
mit einem tollen Klientel,
hauptsächlich orthopädischen
Patienten und einer Rezeptionskraft
am Vormittag.
Durch die großzügige Taktung
bleibt genug Zeit für
organisatorische Dinge oder auch
mal für einen entspannten
Austausch mit den Kollegen.
Die Praxis hat großzügige, helle
Räume und ein sehr gut
eingespieltes Team.
...
im Herzen von Altona eine
Therapeutin, einen Therapeuten für
ungefähr 20 Stunden pro Woche.
Wir arbeiten aktuell im 25 Min Takt
mit einem tollen Klientel,
hauptsächlich orthopädischen
Patienten und einer Rezeptionskraft
am Vormittag.
Durch die großzügige Taktung
bleibt genug Zeit für
organisatorische Dinge oder auch
mal für einen entspannten
Austausch mit den Kollegen.
Die Praxis hat großzügige, helle
Räume und ein sehr gut
eingespieltes Team.
...
Wir haben folgendes Problem:
Eine Gemeinschaftspraxis stellt laufend Heilmittelverordnungen mit folgendem Wortlaut aus: „KG ZNS (Bobath, Voijta, PNF)“.
Wir gaben den Hinweis, dies sei nicht konform zu den HMRs und könne so nicht abgerechnet werden und baten, dieses zu ändern und sich für eine Therapieform zu entscheiden (x0710, x0711 o. x0712), erhielten wir folgende O-Ton Aussage der Ärzte:
„Wir wissen nicht, was die unterschiedlichen Therapieformen beinhalten.
Das haben wir immer so ausgestellt und werden es auch nicht ändern.“
Mit anderen Worten: die haben keine Ahnung was wir von den wollen.
Hat Jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und wie kann man das Problem eventuell mit den KKs - und ohne weiter Diskussion mit dem Ärzten - lösen?
PS: Bitte nur konstruktive Antworten und keine „wenn, dann aber usw.!“
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen,
Wir haben folgendes Problem:
Eine Gemeinschaftspraxis stellt laufend Heilmittelverordnungen mit folgendem Wortlaut aus: „KG ZNS (Bobath, Voijta, PNF)“.
Wir gaben den Hinweis, dies sei nicht konform zu den HMRs und könne so nicht abgerechnet werden und baten, dieses zu ändern und sich für eine Therapieform zu entscheiden (x0710, x0711 o. x0712), erhielten wir folgende O-Ton Aussage der Ärzte:
„Wir wissen nicht, was die unterschiedlichen Therapieformen beinhalten.
Das haben wir immer so ausgestellt und werden es auch nicht ändern.“
Mit anderen Worten: die haben keine Ahnung was wir von den wollen.
Hat Jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und wie kann man das Problem eventuell mit den KKs - und ohne weiter Diskussion mit dem Ärzten - lösen?
PS: Bitte nur konstruktive Antworten und keine „wenn, dann aber usw.!“
Das ist völlig korrekt ausgestellt und je nach Zulassung wird das Heilmittel abgegeben.
KG ZNS = Bobath / Vojta / PNF alle Behandlungsarten haben die gleiche Vergütung, hier entscheidet welche Zulassung die Praxis hat.
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Du darfst Dir eine Therapiemöglichkeit aussuchen , zu welcher Du das Zertifikat hast. Der Doktor lässt Dir so/ bzw. uns allen die Chance Neurologisch zu behandeln ohne auf eine bestimmte Methode zu bestehen. :clap:
Das sind für mich die Besten Rezepte. :sunglasses:
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lang schrieb:
Das ist doch PERFEKT vom Doktor!!! :sunglasses:
Du darfst Dir eine Therapiemöglichkeit aussuchen , zu welcher Du das Zertifikat hast. Der Doktor lässt Dir so/ bzw. uns allen die Chance Neurologisch zu behandeln ohne auf eine bestimmte Methode zu bestehen. :clap:
Das sind für mich die Besten Rezepte. :sunglasses:
Alle behaupten, das sei korrekt ausgestellt nur die GKVs - bisher drei - setzen die Leistungen mit der Begründung ab:
Es darf nur ein vorrangiges Heilmittel benannt werden, der verordnende Arzt muss eine Therapieform (Position -710, -711 o. -712) benennen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist ja phänomenal:
Alle behaupten, das sei korrekt ausgestellt nur die GKVs - bisher drei - setzen die Leistungen mit der Begründung ab:
Es darf nur ein vorrangiges Heilmittel benannt werden, der verordnende Arzt muss eine Therapieform (Position -710, -711 o. -712) benennen.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
es ist aber nur ein vorrangiges Heilmittel benannt!
mfg hgb :blush:
hier kann je nach Zulassung Bobath / Vojta / PNF angegeben werden
nicht alles was die GKVs absetzen ist auch richtig -> Widerspruch, ggf. Klage
Welche 3 GKV`en waren das?
Edit
dann müssten die Kassen jedes KG-ZNS Rezept absetzen
da hier das Heilmittel nicht genau benannt ist und KG-ZNS kein Bestandteil der RV - Leistungsbeschreibungen ist.
[bearbeitet am 21.02.14 08:40]
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morpheus-06 schrieb:
es ist nur ein vorrangiges HM verordnet -> KG-ZNS
hier kann je nach Zulassung Bobath / Vojta / PNF angegeben werden
nicht alles was die GKVs absetzen ist auch richtig -> Widerspruch, ggf. Klage
Welche 3 GKV`en waren das?
Edit
dann müssten die Kassen jedes KG-ZNS Rezept absetzen
da hier das Heilmittel nicht genau benannt ist und KG-ZNS kein Bestandteil der RV - Leistungsbeschreibungen ist.
[bearbeitet am 21.02.14 08:40]
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Leni C. schrieb:
Das hatte ich auch schon. Diese Einschätzung kam damals von dem Abrechnungszentrum, das für die Kassen zuständig ist ( Medent ? ). Ich habe es dann mit der Kasse direkt geklärt, da diese Einschätzung faslch ist.
Das wir alle Zulassungen für unsere Praxis haben (Bobath, PNF u. Voijta) spielt dabei keine Rolle.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe gerade eben mit den zuständigen Damen und Herren der AOK und der Barmer GEK telefoniert und Ihnen nur das vorgelesen, was auf der Verordnung steht. Die Frage, ob dies abgerechnet werden kann wurde mit NEIN beantworte - vorrangiges Heilmittel ist nicht eindeutig.
Das wir alle Zulassungen für unsere Praxis haben (Bobath, PNF u. Voijta) spielt dabei keine Rolle.
Wo kann man das nachlesen?
Das würde ich nicht durchgehen lassen.
Im Prinzip hat der Arzt nur KG-ZNS verordnet.
Edit
Hier würde ich mich für die AOK an deren Hauptverwaltung wenden, für die BEK an die VdEK Landesvertretung und das BVA will das sicher auch beurteilen.
[bearbeitet am 21.02.14 08:56]
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morpheus-06 schrieb:
wie begründen das die Kassen?
Wo kann man das nachlesen?
Das würde ich nicht durchgehen lassen.
Im Prinzip hat der Arzt nur KG-ZNS verordnet.
Edit
Hier würde ich mich für die AOK an deren Hauptverwaltung wenden, für die BEK an die VdEK Landesvertretung und das BVA will das sicher auch beurteilen.
[bearbeitet am 21.02.14 08:56]
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StefanP schrieb:
Klingt für mich nach einem typischen Fall von "wer viel fragt bekommt viele Antworten".
Immer via Fax, und bitte immer mit dem Zusatz, dass bitte entsprechende juristische Grundlagen deutlich benannt werden sollen :kissing_closed_eyes:
LG
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Andrea Bartels schrieb:
Auch wenn`s schnell gehen soll -niemals auf telefonische Aussagen von GKVen verlassen :smile:
Immer via Fax, und bitte immer mit dem Zusatz, dass bitte entsprechende juristische Grundlagen deutlich benannt werden sollen :kissing_closed_eyes:
LG
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Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
„KG ZNS (Bobath, Vojta, PNF)“
Das ist völlig korrekt ausgestellt und je nach Zulassung wird das Heilmittel abgegeben.
KG ZNS = Bobath / Vojta / PNF alle Behandlungsarten haben die gleiche Vergütung, hier entscheidet welche Zulassung die Praxis hat.
Ihr habt eine gültige Verordnung in welcher der Arzt euch die Freiheit lässt das Heilmittel anzuwenden für welches ihr eine Leistungserweiterung habt.
Besser geht es doch gar nicht! Macht euch doch keine Probleme wo keine sind!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Wie Morpheus schon geschrieben hat:
Ihr habt eine gültige Verordnung in welcher der Arzt euch die Freiheit lässt das Heilmittel anzuwenden für welches ihr eine Leistungserweiterung habt.
Besser geht es doch gar nicht! Macht euch doch keine Probleme wo keine sind!
Grüße...Gerry
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ist doch richtig verordnet
LG
Die perfekt ausgestellte Verordnung, dazu auch noch von den Ärzten korrekt argumentiert, warum sie so ausgestellt wurde.
Bitte erkläre nochmal, wo Du hier das Problem siehst. Ich weiss nämlich auch nicht, was ihr von denen wollt.
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StefanP schrieb:
Auch ich kann hier kein Problem erkennen. Ganz im Gegenteil!
Die perfekt ausgestellte Verordnung, dazu auch noch von den Ärzten korrekt argumentiert, warum sie so ausgestellt wurde.
Bitte erkläre nochmal, wo Du hier das Problem siehst. Ich weiss nämlich auch nicht, was ihr von denen wollt.
Benötigt Ihr eine innerbetriebliche Fortbildung? :blush:)
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
.. und woher kommt die info, dass so (!) nicht abgerechnet werden könne??
Benötigt Ihr eine innerbetriebliche Fortbildung? :blush:)
mfg hgb :blush:
> KG ZNS (Bobath, Voijta, PNF)
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Im o. g. Fall ist es KG-ZNS hier ist je nach Zulassung Bobath / Vojta / PNF möglich.
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morpheus-06 schrieb:
/ = oder KG / MT so darf der Arzt nicht verordnen, da es zwei von der Vergütung unterschiedliche Hm sind. Das Heilmittel ist immer genau zu benennen.
Im o. g. Fall ist es KG-ZNS hier ist je nach Zulassung Bobath / Vojta / PNF möglich.
LG
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Kateyl schrieb:
MAB hat doch geschrieben das dies nicht akzeptiert= bezahlt wird...!Kann ich verstehen das man da Klärung benötigt...!Ich kann dir aber auch keinen Rat geben, ich würde mir das von den Kassen vielleicht schriftlich geben lassen und der Praxis vorlegen mit Bitte um Änderung aufgrund der schriftlichen Aussagen...!
LG
Ich hab mal bei meinem AOK CC Heilmittel angerufen, das Rezept wäre so in Ordnung, da eindeutig KG-ZNS verordnet wurde :flushed:
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morpheus-06 schrieb:
die Kassen sind nicht immer im Recht!
Ich hab mal bei meinem AOK CC Heilmittel angerufen, das Rezept wäre so in Ordnung, da eindeutig KG-ZNS verordnet wurde :flushed:
Hier hilft wirklich nur noch schriftlich nach der Begründung zu fragen und antworten lassen , damit man sich an einen RA und an das BVA wenden kann.
Nur Mut.
Gruß JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...so, habe soeben mit "meiner" alt bekannten Sachbearbeiterin der AOK gesprochen (die ist immer positiv hilfreich), die hat mir auf die gleiche Frage wie morpheus, die gleiche Antwort gegeben....
Hier hilft wirklich nur noch schriftlich nach der Begründung zu fragen und antworten lassen , damit man sich an einen RA und an das BVA wenden kann.
Nur Mut.
Gruß JürgenK :kissing_closed_eyes:
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ali schrieb:
nebenbei: EXAKT solche Rezepte haben und hatten wir von mehreren Ärzten immer wieder - -> keine Probleme bei der Abrechnung
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Papa Alpaka schrieb:
Vielleicht hängt sich die betroffene GKV daran auf das innerhalb der Klammern Kommata verwandt werden statt Schrägstrichen? (ich berufe mich wie üblich auf eine redaktionell bearbeitete Fassung des HMK: Für "oder" wird ein / eingesetzt)
> KG ZNS (Bobath, Voijta, PNF)
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Von einer Kassensachbearbeiterin für Mutter + Kind - Kuren weiß ich, daß sie
exakt zwei Arbeitsanweisungen hatte:
1. Alle Anträge abzulehnen.
2. Allen Widersprüchen stattzugeben.
Da erfahrungsgemäß nur 50% widersprechen, waren 50% Kosten gespart. Ob die Kuren dann die richtigen Kunden unterstützt haben, ist der Kasse so etwas von egal, wie wir es uns kaum vorstellen können.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
das ist wohl so.
Von einer Kassensachbearbeiterin für Mutter + Kind - Kuren weiß ich, daß sie
exakt zwei Arbeitsanweisungen hatte:
1. Alle Anträge abzulehnen.
2. Allen Widersprüchen stattzugeben.
Da erfahrungsgemäß nur 50% widersprechen, waren 50% Kosten gespart. Ob die Kuren dann die richtigen Kunden unterstützt haben, ist der Kasse so etwas von egal, wie wir es uns kaum vorstellen können.
mfg hgb :blush:
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Göthner schrieb:
Es gibt immer Therapeuten, denen was abgezogen wird, oft auch zweideutige Verordnungen, in vielen Fällen Verordnungen die vollkommen richtig ausgestellt wurden wie im vorliegenden Fall. Wer sich mehrmals ordentlich wehrt, hatt zukünftig solche Probleme nicht mehr. Gibt viele, die obrigkeitshörig kuschen und auf Geld verzichten, da hatt sich das für die Kasse schon gelohnt!
- erst einmal ist der Therapeut in der Prüfpflicht und da brauche ich keine RA beauftragen oder Widerspruch einlegen - wir prüfen die VOs vor Beginn der Behandlung daher: denen, die gleich den Weg mit Rechtsanwalt gehen möchten ist eh nicht zu helfen
- da wir nicht sicher waren haben wir die Abrechnungsstellen der GKVs angerufen, einstimmige Aussage: VO ist nicht korrekt ausgestellt, da der Therapeut weisungsgebunden ist und der Arzt sich für eine der drei Therapie entscheiden muss, KG-ZNS ist keine eindeutige Zuordnung. Sind ja auch drei unterschiedliche Abrechnungspositionen (unabhängig davon, das wir die Zulassung für alle drei Therapieformen haben)
- das Ganze hat nichts mit „obrigkeitshörig kuschen“ zu tun, wir habe im letzten Jahr ganze zwei Absetzungen aus ca. 1500 VOs gehabt und diese beiden sind im nachhinein doch noch von der GKV bezahlt worden
- @hgb: 1. die Aussage kommt von der GKV Abrechnungsstelle; 2. Interne Fortbildung könnte ich Ihnen auch anbieten, da ist scheinbar noch Bedarf; 3. und Mutter+Kind Kuren haben hiermit wohl eher nichts zu tun und bringen uns nicht weiter
Wir werden folgendermaßen vorgehen:
den GKVs die VOs zumailen/faxen und um Zusage zur Kostenübernahme bitten (ähnlich wie bei Genehmigung adR). So ist sichergestellt, das wir a) die Behandlungen beginnen und b) bis zur schriftlichen Aussage seitens der GKVs unsere Leistungen abrechnen können.
Danke für die gutgemeinten und teils konstruktiven Hinweise.
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Manche großen Krankenkassen haben eine eigene Heilmittel-Arztberatung. Vielleicht kannst Du Dich an die wenden, damit der Arzt zukünftig eindeutig verordnet. Die KV berät ihre Ärzte auch.
mikkey
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mikkey schrieb:
der Arzt muss eindeutig verordnen, das ist schon richtig. Viele tun es nicht, und viele Kassen akzeptieren dennoch die Verordnung, weil sie das Problem kennen. Manche verlangen, dass man auf der Rückseite vermerkt, dass der Arzt die Änderung der Verordnung verweigert, dann wird die Verordnung anstandslos bezahlt. Hilft Dir in Deinem speziellen Fall allerdings wenig....
Manche großen Krankenkassen haben eine eigene Heilmittel-Arztberatung. Vielleicht kannst Du Dich an die wenden, damit der Arzt zukünftig eindeutig verordnet. Die KV berät ihre Ärzte auch.
mikkey
Zur Zahl der gleichlautenden Auskünfte zitiere ich Friedrich Schiller:
"Du sollst die Stimmen wägen und nicht zählen, Mehrheit ist Unsinn,
Verstand ist stets bei wenigen nur gewesen."
Mehrere Forumsteilnehmer haben bestätigt, das die VO korrekt ist und dazu ihre Informanten zitiert. Solange nichts schriftlich vorliegt, stehen die Aussagen gegeneinander.
Und als Arzt werde mich mich hüten, nach PT -Abrechnungsziffern zu verordnen, denn davon verstehe ich nun wirklich nichts.
mfg hgb :wink:
[bearbeitet am 22.02.14 09:49]
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hgb schrieb:
.. gern geschehen, ändert aber nichts an der Qualifikation einzelner Kassenmitarbeiter.
Zur Zahl der gleichlautenden Auskünfte zitiere ich Friedrich Schiller:
"Du sollst die Stimmen wägen und nicht zählen, Mehrheit ist Unsinn,
Verstand ist stets bei wenigen nur gewesen."
Mehrere Forumsteilnehmer haben bestätigt, das die VO korrekt ist und dazu ihre Informanten zitiert. Solange nichts schriftlich vorliegt, stehen die Aussagen gegeneinander.
Und als Arzt werde mich mich hüten, nach PT -Abrechnungsziffern zu verordnen, denn davon verstehe ich nun wirklich nichts.
mfg hgb :wink:
[bearbeitet am 22.02.14 09:49]
Hallo MAP,
habt Ihr nun schon Absetzungen deswegen gehabt oder vorauseilend gefragt....?!
hört sich (nicht) so an.......
desweiteren:
NÖ, KG - ZNS ist eine EINDEUTIGE Verordnung, siehe §19 HMR ....unter Einsatz der Techniken nach Bobath, Vojita ODER PNF. NIRGENDWO steht, dass das spezifiziert werden muss !
Für einen Widerspruch braucht man mit nichten einen RA ! Einfach begründet Widersprechen und schauen das bezahlt wird - wie ja scheints auch bei Deinen beiden Absetzungen.
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ali schrieb:
Hallo MAP,
habt Ihr nun schon Absetzungen deswegen gehabt oder vorauseilend gefragt....?!
hört sich (nicht) so an.......
desweiteren:
NÖ, KG - ZNS ist eine EINDEUTIGE Verordnung, siehe §19 HMR ....unter Einsatz der Techniken nach Bobath, Vojita ODER PNF. NIRGENDWO steht, dass das spezifiziert werden muss !
Für einen Widerspruch braucht man mit nichten einen RA ! Einfach begründet Widersprechen und schauen das bezahlt wird - wie ja scheints auch bei Deinen beiden Absetzungen.
KG-ZNS - Bobath oder KG-ZNS-Voijta oder KG-ZNS PNF je nachdem was gemacht wird und haben seitdem keine Probleme mit solchen VO
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Illdisposed schrieb:
Gab es bei uns auch schon mal, wir schreiben auf der Rückseite einfach
KG-ZNS - Bobath oder KG-ZNS-Voijta oder KG-ZNS PNF je nachdem was gemacht wird und haben seitdem keine Probleme mit solchen VO
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nochmals, für die, die sich hier ereifern aber es villeicht nicht richtig gelesen haben:
- erst einmal ist der Therapeut in der Prüfpflicht und da brauche ich keine RA beauftragen oder Widerspruch einlegen - wir prüfen die VOs vor Beginn der Behandlung daher: denen, die gleich den Weg mit Rechtsanwalt gehen möchten ist eh nicht zu helfen
- da wir nicht sicher waren haben wir die Abrechnungsstellen der GKVs angerufen, einstimmige Aussage: VO ist nicht korrekt ausgestellt, da der Therapeut weisungsgebunden ist und der Arzt sich für eine der drei Therapie entscheiden muss, KG-ZNS ist keine eindeutige Zuordnung. Sind ja auch drei unterschiedliche Abrechnungspositionen (unabhängig davon, das wir die Zulassung für alle drei Therapieformen haben)
- das Ganze hat nichts mit „obrigkeitshörig kuschen“ zu tun, wir habe im letzten Jahr ganze zwei Absetzungen aus ca. 1500 VOs gehabt und diese beiden sind im nachhinein doch noch von der GKV bezahlt worden
- @hgb: 1. die Aussage kommt von der GKV Abrechnungsstelle; 2. Interne Fortbildung könnte ich Ihnen auch anbieten, da ist scheinbar noch Bedarf; 3. und Mutter+Kind Kuren haben hiermit wohl eher nichts zu tun und bringen uns nicht weiter
Wir werden folgendermaßen vorgehen:
den GKVs die VOs zumailen/faxen und um Zusage zur Kostenübernahme bitten (ähnlich wie bei Genehmigung adR). So ist sichergestellt, das wir a) die Behandlungen beginnen und b) bis zur schriftlichen Aussage seitens der GKVs unsere Leistungen abrechnen können.
Danke für die gutgemeinten und teils konstruktiven Hinweise.
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