Was DICH erwartet:
• unbefristetes
Arbeitsverhältnis in Vollzeit
(Mo-Fr) oder Teilzeit mit
individuell vereinbarten
Arbeitszeiten
• überdurchschnittliches Gehalt,
Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen
• Fortbildungsunterstützung und
Fortbildungsurlaub
• Unterstützung durch
Rezeptionsfachkräfte
• interne Fortbildungen und
regelmäßige Teambesprechungen
• kollegiale und wertschätzende
Arbeitsatmosphäre
• erfahrenes und dynamisches Team
• helle, moderne und klimatisi...
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Arbeitsverhältnis in Vollzeit
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Zusätzlich ist er aber im Bad gefallen und weiß überhaupt nicht mehr, warum er sich auf den Boden wiederfand. Ich habe mich verpflichtet gefühlt, der Hausärztin Bescheid zu sagen, da das ja Eigen- und Fremdgefährdung ist, wenn er ohne weitere Abklärung weiter Auto fährt. Vor allem die Ehefrau ist stinksauer, weil sie Angst hat, bald nicht mehr mit Ehemann einkaufen fahren zu können. Was hättet ihr gemacht? Bin ich dazu nicht verpflichtet, und andere vor sich selber zu schützen? Für Antworten bin ich dankbar!
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Und, ja, auf dem Land ohne Auto ist man einfach aufgeschmissen 😬
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Ahn schrieb:
Ich selber fahre seit über 8 Jahren mit Fußheberschwäche rechts Auto, anfangs sogar mit Schiene. Habe seinerzeit, als ich noch die Schiene hatte, mit dem Neurologen gesprochen, er meinte es spricht nichts dagegen, ich solle es probieren. Gesagt, getan, habe zu Hause eine Runde um den Block gedreht und seitdem fahre ich. Jetzt seit mittlerweile fast Jahren ohne Schiene.
Und, ja, auf dem Land ohne Auto ist man einfach aufgeschmissen 😬
Interessant wird es imho, wenn ein Unfall passiert mit Sach- , oder schlimmer, Personenschaden. Dann wird es neben der etthisch-moralischen Beurteilung, wenn er objektiv nicht hätte fahren sollen, ein rechtliches. Drum würde ich immer den Versicherer kontaktieren.
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christoph55 schrieb:
Er kann ja trotzdem, wenn er es für richtig hält und verantworten kann, weiterfahren. Das kann ihm die Ärztin auch nicht verbieten. Maximal hat er ein schlechtes Standing bei ihr.
Interessant wird es imho, wenn ein Unfall passiert mit Sach- , oder schlimmer, Personenschaden. Dann wird es neben der etthisch-moralischen Beurteilung, wenn er objektiv nicht hätte fahren sollen, ein rechtliches. Drum würde ich immer den Versicherer kontaktieren.
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Ila schrieb:
Hallo Leute, bräuchte gerade ein Rat von euch. Ein Patient von mir ist stinksauer, weil ich seiner Hausärztin gesteckt habe, dass er wieder Auto fährt. Er hat eine Fußheberschwäche rechts, fährt Automatik Auto, hatte auch eine Fahrstunde mit einem Fahrlehrer, der angeblich sagte "geht doch!"
Zusätzlich ist er aber im Bad gefallen und weiß überhaupt nicht mehr, warum er sich auf den Boden wiederfand. Ich habe mich verpflichtet gefühlt, der Hausärztin Bescheid zu sagen, da das ja Eigen- und Fremdgefährdung ist, wenn er ohne weitere Abklärung weiter Auto fährt. Vor allem die Ehefrau ist stinksauer, weil sie Angst hat, bald nicht mehr mit Ehemann einkaufen fahren zu können. Was hättet ihr gemacht? Bin ich dazu nicht verpflichtet, und andere vor sich selber zu schützen? Für Antworten bin ich dankbar!
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Ahn schrieb:
Bei mir war's eine verhunste Hüft-OP, Nerven und Muskulatur überdehnt. Seitdem Beinlängenunterschied, Fußheberschwäche und Neuropathie.
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Ilse Dr. Hildebrandt schrieb:
@Ahn Habe seit 5 Monaten ebenfalls eine verhunzte Hüft-OP und die gleichen Probleme. Würde mich gerne mit ihnen kurzschliessen und austauschen
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Ahn schrieb:
@Ilse Dr. Hildebrandt bin zurzeit in Urlaub und melde mich wenn ich wieder zurück bin
Sie schreiben sie haben auch eine verhunzte Hüfte-OP hinter sich?
Bei mir ist es mittlerweile über 8 Jahre her, und ich hadere immer noch damit, nicht ständig aber doch immer wieder. Aber hängen lassen ist nicht 😉
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Ahn schrieb:
@Ilse Dr. Hildebrandt So, bin wieder aus dem Urlaub zurück….
Sie schreiben sie haben auch eine verhunzte Hüfte-OP hinter sich?
Bei mir ist es mittlerweile über 8 Jahre her, und ich hadere immer noch damit, nicht ständig aber doch immer wieder. Aber hängen lassen ist nicht 😉
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Ingrid Seufferlein schrieb:
@Ilse Dr. Hildebrandt Gehöre seit 2,5 Jahren auch zum Club der Verhunzten. Bei Hüft-tep OP Läsion des Nervus Ischiadicus. Dadurch eine Fußheberlähmung.
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Ahn schrieb:
@Ingrid Seufferlein Hast du noch Gefühl im Fuß (Taubheit, kribbeln, stechen, zwicken, elektrisierend,…). ? Oder gar kein Gefühl mehr?
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Leni C. schrieb:
Es kommt sicherlich auch auf den Grund für die Fußheberschwäche an . Neurologisch ? Orthopädisch ? Das macht schon einen Unterrschied aus .
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Bitte die Datenschutzverordnung mal richtig lesen und notfalls von einem erfahrenen Juristen erklären lassen.
1. Ila schrieb nichts davon dass sie einen anderen Arzt sondern den Behandelnden Arzt
informiert hat und dazu ist sie 2. wegen der Gefahrenabwehr und auch der gezielten Therapiewege verpflichtet.
Und ehrlich gesagt habe ich sogar vor Jahren schon mal die Polizei angerufen weil ein Patient von mir stark Alkoholisiert war (,Behandlung von mir abgelehnt wurde )
Patient draussen in sein Auto stieg und wegfuhr.Also da passierte gar nichts weil es der Gefahrenabwehr diente .Die Polizei hat ihn vor seiner Haustür in Empfang genommen als er vorfuhr und pusten musste.Er musste mit zur Wache ,Blutprobe ,Führerschein weg.Er hatte 1,6 Promille intus .Ich hätte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren können wenn etwas passiert wäre. Und auch bei einer Fußheberschwäche kann das Reaktionsveremögen so eingeschränkt sein das ein Unfall dadurch passieren kann.
Wenn du "ALO "das Opfer wärest wär dir der Datenschutz auch egal !!!!!
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eim schrieb:
Viele Deutschen leiden immer stärker an einer DatenschutzPHOBIE.Grauenhaft.
Bitte die Datenschutzverordnung mal richtig lesen und notfalls von einem erfahrenen Juristen erklären lassen.
1. Ila schrieb nichts davon dass sie einen anderen Arzt sondern den Behandelnden Arzt
informiert hat und dazu ist sie 2. wegen der Gefahrenabwehr und auch der gezielten Therapiewege verpflichtet.
Und ehrlich gesagt habe ich sogar vor Jahren schon mal die Polizei angerufen weil ein Patient von mir stark Alkoholisiert war (,Behandlung von mir abgelehnt wurde )
Patient draussen in sein Auto stieg und wegfuhr.Also da passierte gar nichts weil es der Gefahrenabwehr diente .Die Polizei hat ihn vor seiner Haustür in Empfang genommen als er vorfuhr und pusten musste.Er musste mit zur Wache ,Blutprobe ,Führerschein weg.Er hatte 1,6 Promille intus .Ich hätte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren können wenn etwas passiert wäre. Und auch bei einer Fußheberschwäche kann das Reaktionsveremögen so eingeschränkt sein das ein Unfall dadurch passieren kann.
Wenn du "ALO "das Opfer wärest wär dir der Datenschutz auch egal !!!!!
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hgb schrieb:
@eim da wirfst Du wieder munter durcheinander. Berichte über die Behandlung dürfen nichts sonst beinhalten, alles andere ist schon die gen. Verletzung. Wer schlau ist, greift zum Telefon. Die Anzeige eines alkoholisierten Autofahrers hat nun überhaupt nichts mit der Therapie zu tun, weswegen er gekommen war. Diese hast Du sicher in Deiner Anzeige / Anruf nicht genannt, sonst wäre das auch schon wieder ein Verstoß. Wo bitte steht etwas in den Rahmenverträgen oder anderen PT-Richtlinien und Vorschriften zur Gefahrenabwehr? Das ist Polizeipflicht, lies Wikipädie oder mit Google! Dagegen aber steht das Berufsgeheimnis als höheres Rechtsgut. Der Wert des Grundgesetzes ist an erster Stelle. MfG hgbblush
Ja, ist das tatsächlich so?? Ich agiere doch nicht nur als Therapeutin, sondern auch einfach als Mensch und Mitbürger. Als krasseres Beispiel: Wenn jemand mit Waffe kommt und komisches Zeug redet von Vergeltung etc. und er gleich los muss um sich zu rächen..
Gilt dann das Gleiche!!? Wo ist die Grenze? Gilt es nicht, Unheil abzuwenden?
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pt ani schrieb:
@hgb
Ja, ist das tatsächlich so?? Ich agiere doch nicht nur als Therapeutin, sondern auch einfach als Mensch und Mitbürger. Als krasseres Beispiel: Wenn jemand mit Waffe kommt und komisches Zeug redet von Vergeltung etc. und er gleich los muss um sich zu rächen..
Gilt dann das Gleiche!!? Wo ist die Grenze? Gilt es nicht, Unheil abzuwenden?
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hgb schrieb:
@pt ani : Die Fußheberschwäche ist ein medizinisches Problem, das Du aus Deiner Behandlung kennst. Waffen und wirres Zeug ist etwas, was nicht unbedingt zur Behandlung gehört und Du an die Polizei melden kannst. Meldungen sind auch immer bzgl. des Adressaten zu unterscheiden! MfG hblushgb
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eim schrieb:
@hgbBald vergessen wir auch noch zu atmen Weil es nicht erlaubt wurde.Für mich zählt jedes Menschenleben und somit handel ich immer so das auch Gefahren für andere vermieden werden KÖNNEN UND SOLLTEN.Bisher bin ich damit gut durchs Leben gekommen und auch ohne Anzeigen und Verfahren.Aber es ist nun mal wieder Typisch Deutsch: Bloss nicht selber DENKEN UND HANDELN sondern immer nach der Obrigkeit rufen
Google und Wikipedia sind Gott sei Dank noch immer nicht der Weisheit letzter Schluss sondern nur so gut oder schlecht wie die Menschen sind.Also auf Deutsch gesagt nicht alles was dort steht ist richtig.Und es ist auch NOCH NICHT VERBOTEN Selbstständig zu DENKEN UND ZU HANDELN !!!!!!!
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eim schrieb:
@hgb
Google und Wikipedia sind Gott sei Dank noch immer nicht der Weisheit letzter Schluss sondern nur so gut oder schlecht wie die Menschen sind.Also auf Deutsch gesagt nicht alles was dort steht ist richtig.Und es ist auch NOCH NICHT VERBOTEN Selbstständig zu DENKEN UND ZU HANDELN !!!!!!!
Weder Google und erst recht nicht Wikipedia sind relevant sondern immer NOCH DAS BGB und andere Gesetzesbücher Also selber besser mal lesen und beim RA nachfragen innocent
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eim schrieb:
@hgb
Weder Google und erst recht nicht Wikipedia sind relevant sondern immer NOCH DAS BGB und andere Gesetzesbücher Also selber besser mal lesen und beim RA nachfragen innocent
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hgb schrieb:
@eim .. für diese weise Antwort hast Du ja viel Zeit gebraucht. Selstständig Denken und Handeln hattest Du zuvor gefordert. Das geht immer nur im gesetzlichen Rahmen. Die von mir genannten Quellen erläutern dies in verständlicher, ztw. auch leichter Sprache. Das ist jedenfalls für die meisten menschen sinnvoller als ein Gesetzestext. Wenn ich nun vor jedem selbstständigen Denken und Handeln den RA hören müßte, könnte man mein Handeln und Denken wohl nichtmehr selbstständig nennen. Du aber solltest tatsächlich auf die nächste Sondermarke der Deutschen Post als Helfer der Menschheit. Das waren in den 50-ger Jahren im vorigen Jahrhundert die Vorgänger der Wohlfahrtsmarken. mfgsmiley
z.Bsp. StPO § 127, weiter , Notstand, Nothilfe und Notwehr?
MfG
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Muskelfreak schrieb:
@hgb ….meinst Du nicht auch das stark alkoholisierte, oder mit anderen stark berauschenden Stoffen zugedröhnt , der Teilnahme am Straßenverkehr gehindert werden müssen?
z.Bsp. StPO § 127, weiter , Notstand, Nothilfe und Notwehr?
MfG
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hgb schrieb:
@Muskelfreak ... was hat das mit dem Thema zu tun??? Es geht hier auch nicht um meine Meinung zu Straftaten, Rechtsverstößen oder Regelwidrigkeiten. mfg hgbblush
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Alo schrieb:
Ich denke, das Mitteilen patientenbezogener Daten an einen anderen Arzt könnte ohne Schweigepflichtentbindung schwierig werden. Hat er denn Fahrverbot aufgrund einer Diagnose bekommen? Zum Weitergeben von Daten ohne Einverständis muss eine konkrete/gegenwärtige Gefahr vorliegen, nicht nur eine allgemeine Befürchtung, dass etwas passieren könnte (war mal Inhalt eines Datenschutzwebinars). Das kann auch Geldstrafen und unschöne Prozesse nach sich ziehenworried
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Schippi schrieb:
Von unklarer Synkope hast du in deinem Post aber nichts geschrieben!wenn du therspiebericht abfertigst kann man das Thema erwähnen,vielleicht mit dem Hinweis das der Arzt den Patienten noch mal sensibilisieren möchte eine Fahrpreise einzulegen bis die Symptome sich reduziert haben
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eim schrieb:
Du hast vollkommen richtig gehandelt.Es ist ja der behandelnde Arzt und du bist schon verpflichtet Gefahren abzuwehren vom Patienten aber auch allen anderen wie z.B Fussgänger Kindern etc.
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Ila schrieb:
Das mit der Weitergabe an den Arzt war ja eher meine Frage als die Fußheberschwäche an sich. Danke für eure Antworten, man kann sicher auch mit Fußheberschwäche fahren. Aber die unklare Synkope war ja noch ein Ding, was mir eher Sorgen gemacht hätte. Ich habe ja nicht an irgendeinen Arzt etwas weitergegeben, sondern an dem, der mir das Rezept ausgestellt hat. Dort schicke ich ja eh Therapieberichte hin! Trotzdem kritisch?
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Ila schrieb:
Ja, mit unklarer Synkope meinte ich in meinem anfangs Post "Zusätzlich ist er aber im Bad gefallen und weiß überhaupt nicht mehr, warum er sich auf den Boden wiederfand", war vielleicht nicht so deutlich ausgedrückt.
Wenn die Ärztin auch die Verordnung ausgestellt hat und es sich unauffällig im Bericht unterbringen lässt (Training der Fußheber um das Autofahren zu unterstützen...) ist das das Höchstmaß an Datenweitergabe, die einem bleibt.
Ansonsten kann jeder von uns jeder Zeit eine Synkope haben, kürzlich ist die Mutter einer Patientin im Auto bei laufendem Motor am plötzlichen Herztod verstorben, während ihre Freundin aus dem Haus kam...
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eim schrieb:
Wenn ich eine Gefahr abwenden kann dann wäre mir die Anzeige egal.Dafür gibts dann die Anwälte.
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hgb schrieb:
@eim: Dein Konterfei sollte auf die Briefmarke als Helfer der Menschheit! MfG hgbsunglasses
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Andrea Platzer schrieb:
Das Problem verstehe ich gut, ich hatte eine ähnliche Situation mit einem Patienten und mir wurde von einem Polizisten unmissverständlich klargemacht, dass ich gar nichts tun kann, ohne eine Anzeige zu riskieren, das liegt nun einmal in der Verantwortung des (nicht entmündigten) Patienten.
Wenn die Ärztin auch die Verordnung ausgestellt hat und es sich unauffällig im Bericht unterbringen lässt (Training der Fußheber um das Autofahren zu unterstützen...) ist das das Höchstmaß an Datenweitergabe, die einem bleibt.
Ansonsten kann jeder von uns jeder Zeit eine Synkope haben, kürzlich ist die Mutter einer Patientin im Auto bei laufendem Motor am plötzlichen Herztod verstorben, während ihre Freundin aus dem Haus kam...
Habe inzwischen von der Hausärztin eine Mail zurückbekommen (wir können uns vom Sportverein ) und sie sagt " du bist sogar verpflichtet, mich zu informieren". Was mich nicht unbedingt beruhigt, denn ihr passiert ja nichts, wenn Sie den Patienten drauf anspricht und ich datenschutzrechtlich nicht korrekt gehandelt hatte.
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Ila schrieb:
Mich beruhigt ja schon mal, dass ihr nicht alle einer Meinung seid, dann liegt der Fall wohl nicht so ganz klar. Auf der Hand.
Habe inzwischen von der Hausärztin eine Mail zurückbekommen (wir können uns vom Sportverein ) und sie sagt " du bist sogar verpflichtet, mich zu informieren". Was mich nicht unbedingt beruhigt, denn ihr passiert ja nichts, wenn Sie den Patienten drauf anspricht und ich datenschutzrechtlich nicht korrekt gehandelt hatte.
Unfälle passieren jedem.
Aber was rechtlich gilt....
Kann man die Performanz des Fahrers prüfen?
Vielleicht sollte von der richtigen Stelle geprüft werden. Im Zweifelsfall kann ja ein zufälliger Zeuge bei der Polizei anrufen.
Ich kenne auch diese Hemis, die weiter autofahren und eine Autohaelfte ist demoliert.
Man sollte ohne Auto zurecht kommen können!
Ändert sich vielleicht mit autonomen Autos.
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Philipp Morlock schrieb:
Solange schnell genug mit voller Kraft auf die Bremse getreten werden kann, schnell genug gelenkt werden kann und die Umsicht stimmt schätze ich die Gefahr ok ein.
Unfälle passieren jedem.
Aber was rechtlich gilt....
Kann man die Performanz des Fahrers prüfen?
Vielleicht sollte von der richtigen Stelle geprüft werden. Im Zweifelsfall kann ja ein zufälliger Zeuge bei der Polizei anrufen.
Ich kenne auch diese Hemis, die weiter autofahren und eine Autohaelfte ist demoliert.
Man sollte ohne Auto zurecht kommen können!
Ändert sich vielleicht mit autonomen Autos.
Ila hat auf jeden Fall richtig gehandelt. Wir fragen ja auch beim Arzt nach wenn uns z. B. beim operierten Knie etwas spanisch vorkommt und der Patient Tennis spielen möchte, oder?
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Spock schrieb:
Ich dachte, wenn eine Fußheberschwäche aufgrund eines neurologischen Problems besteht (ist denn klar warum der Patient diese Schwäche hat?) MUSS das Autofahren vom Arzt "freigegeben" werden. Ich kläre immer alle Patienten auf, dass wenn sie mit dem Gehen eingeschränkt sind (Krücken, Schiene, Synkope, Schlaganfall, BSV, usw.) und etwas beim Fahren passiert ohne dass sie den Arzt gefragt haben ob sie fahren dürfen: dann hat der PATIENT im Auge des Gesetzes zumindest eine Teilschuld!!
Ila hat auf jeden Fall richtig gehandelt. Wir fragen ja auch beim Arzt nach wenn uns z. B. beim operierten Knie etwas spanisch vorkommt und der Patient Tennis spielen möchte, oder?
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Ila schrieb:
Wollt ihr mal wissen, wie es ausgegangen ist? Ich erzähl's euch trotzdem. Ich habe die Hausärztin noch mal gebrieft, dass Sie es vorsichtig ansprechen soll. Angeblich hatte der Sturz im Badezimmer nichts mit einer Synkope zu tun, sondern mit einem dringenden Bedürfnis, dessen genauen Hergang dem Patienten peinlich war, mir zu erzählen. Ob das jetzt so stimmt oder nicht ist nicht meine Sache. Sie machen wohl ihre Einkäufe weiterhin über den Pflegedienst, was ich schon mal gut finde, aber er fährt wohl trotzdem Auto. Die Fußheberschwäche kam auch von einer Knie-OP, bei der der Nerv verletzt wurde. Eine Frage an Abn, mit der Fußheberschwäche: ich kann mir das gar nicht vorstellen, wie man z.B bei einer plötzlichen bremsaktion schnell genug mit dem Fuß von Gas zu Bremse kommt. Aber diese Reaktion kann man ja testen lassen, ich glaube sogar beim ADAC. Vielen Dank für eure rege Beteiligung!
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