Für unsere Gesundheitsinstitute in
Frankfurt und Bad Homburg suchen
wir zum nächst möglichen
Zeitpunkt in Vollzeit/Teilzeit
hochmotivierte
Physiotherapeuten*in und
Masseure*in (w/m/d),
auch in leitender Position.
Ihr Aufgabengebiet:
Einzelbehandlungen inklusive
Befundung und Dokumentation
orthopädischer Rehabilitations-,
Heilmittel und
Präventionspatienten.
Durchführung physikalischer
Therapien und Massagetherapien
sowie gerätegestützter
Behandlungsformen.
Mitwirkung bei der E...
Frankfurt und Bad Homburg suchen
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Vielen Dank für die Hilfe.
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monique368 schrieb:
Hallo, ich weiß nicht ob ich auf dem Schlauch stehe, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe ein BG Rezept Ausstellungsdatum 15.08.22 der Arzt hat bei Behandlungsbeginn den 05.09.22 eingetragen. Somit wird logischerweise die Frist nicht eingehalten. Aber da der Arzt das so geschrieben hat geht es trotzdem oder Pat. zurück zum Arzt?
Vielen Dank für die Hilfe.
So wie ich es verstehe muss das Rezept innerhalb von 14 Tage begonnen werden, unabhängig davon, ob der Arzt einen späteren Beginn möchte.
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Es fanden zwar vor einigen Wochen Verhandlungen statt, damit diese Frist soll (endlich) auf 14 Tage erhöht wird, aber es ist, glaube ich, noch nicht offiziell bekannt gegeben worden.
Deshalb würde ich mich an die 1-Wochen-Frist halten.
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mogli123 schrieb:
Laut Rahmenvertrag BG galt schon immer (und gilt immer noch) Behandlungsbeginn "innerhalb einer Woche"
Es fanden zwar vor einigen Wochen Verhandlungen statt, damit diese Frist soll (endlich) auf 14 Tage erhöht wird, aber es ist, glaube ich, noch nicht offiziell bekannt gegeben worden.
Deshalb würde ich mich an die 1-Wochen-Frist halten.
den aktuellen Stand in Sachen BG finden Sie hier: https://www.physio.de/community/news/content/99/10842
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
@mogli123 Sehr geehrte(r) Herr/Frau mogli123,
den aktuellen Stand in Sachen BG finden Sie hier: https://www.physio.de/community/news/content/99/10842
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
Sehr geehrter Herr Merz,
vielen Dank für den Hinweis.
Allerdings geht aus dem Bericht nicht eindeutig hervor, dass diese Punkte offiziell bestätigt sind und sofort gelten.
(Es liegt ja auch noch kein neuer Rahmenvertrag vor).
Oder irre ich mich da ?
Liebe Grüße
und Danke für Ihre Arbeit
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mogli123 schrieb:
@Friedrich Merz
Sehr geehrter Herr Merz,
vielen Dank für den Hinweis.
Allerdings geht aus dem Bericht nicht eindeutig hervor, dass diese Punkte offiziell bestätigt sind und sofort gelten.
(Es liegt ja auch noch kein neuer Rahmenvertrag vor).
Oder irre ich mich da ?
Liebe Grüße
und Danke für Ihre Arbeit
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massu schrieb:
Du bist aber spät dran mit deiner Frage wir haben schon den 6.9😃
So wie ich es verstehe muss das Rezept innerhalb von 14 Tage begonnen werden, unabhängig davon, ob der Arzt einen späteren Beginn möchte.
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monique368 schrieb:
Ja das scheint so ☺️ aber der Patient kam heute mit dem Rezept, da für ihn ja drauf stand das Behandlungsbeginn der 05.09 sein soll. Ich habe dann gelesen das es am 15.08 ausgestellt ist. Da ich weiß das es wenn nichts drauf steht das 14 Tage sind aber nun steht aber der 05.09 drauf und es verwirrt mich. 😒
Und für die Zukunft schau dir dein Annahmeverfahren nochmals an. Wir frage IMMER wenn ein Patient Termine möchte: was steht GENAU auf dem Rezept drauf? Das ist unser Standardsatz. Da weißt du gleich ob’s ein GKV, Privat oder BG ist und du kannst gleich die Basics mit dem Patient abklären bevor Termine vereinbart werden.
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massu schrieb:
Da bleibt nur der Weg der Kommunikation mit dem Arzt.
Und für die Zukunft schau dir dein Annahmeverfahren nochmals an. Wir frage IMMER wenn ein Patient Termine möchte: was steht GENAU auf dem Rezept drauf? Das ist unser Standardsatz. Da weißt du gleich ob’s ein GKV, Privat oder BG ist und du kannst gleich die Basics mit dem Patient abklären bevor Termine vereinbart werden.
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