Physiotherapeut/-in gesucht:
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engagiertem Team.
Wir sind orthopädisch ausgerichtet
und haben einen vielfältigen
Trainingsbereich.
Der Arbeitsbeginn erfolgt nach
Absprache und die Stelle ist in
Teilzeit oder Vo...
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Teilzeit oder Vo...
Wie in der Überschrift zu lesen geht es um einen BG Unfall.
Hatte jemand schon mal einen und wurde längere Zeit krank geschrieben ? Und arbeitet auf Provision?
Was zahlt die BG? Zahlt die nur das Grundgehalt, oder auch die Provision, welche man verdient hätte ?
Mir konnte das bis jetzt keiner beantworten.
Liebe Grüße
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Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber - also in der Regel ab der 7. Woche – leistet die BG Verletztengeld. Es beträgt 80 Prozent des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts und darf nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die BG zahlt zahlt erstmal nix nie Krankengeld. Dein Arbeitgeber zahlt dein Gehalt 6 Wochen weiter. Bei Provisionsgehalt lautet der gesetzlichen Regel:
Bei der Berechnung des Krankengeldes sind für die Höhe des Regelentgeltes nicht nur der letzte Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu berücksichtigen. Bei wechselndem Einkommen ist der Durchschnittswert aus den letzten drei Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zugrunde zu legen.
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber - also in der Regel ab der 7. Woche – leistet die BG Verletztengeld. Es beträgt 80 Prozent des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts und darf nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr Lieben.
Wie in der Überschrift zu lesen geht es um einen BG Unfall.
Hatte jemand schon mal einen und wurde längere Zeit krank geschrieben ? Und arbeitet auf Provision?
Was zahlt die BG? Zahlt die nur das Grundgehalt, oder auch die Provision, welche man verdient hätte ?
Mir konnte das bis jetzt keiner beantworten.
Liebe Grüße
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Turnschwester17 Das wäre nach dem Gesetz nicht richtig. Auch für Fortzahlung bei Feier- und Urlaubstage gilt der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Urlaubsantritt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn ich Urlaub habe oder krank bin bekomme ich keine Provision. Ich habe ein Festgehalt, welches ich jeden Monat bekomme und dann die Provision oben drauf . Allerdings ist dieses Festgehalt unter Existenzminimum. (1500€ brutto)
Zum Thema Provisionsanspruch während Urlaub, Krankheit (bei letzterem siehe Entgeltfortzahlungsgesetz) siehe z. B.:
Variable Gehaltsbestandteile: Ohne Arbeit kein Bonus?
Bei der Prüfung, ob Dein monatliches Einkommen, umgerechnet in einen Stundenlohn, (immer) den Kriterien des gesetzlichen Mindestlohns entspricht - Du sprichst von einem Festgehalt unter dem Existenzminimum -, sind zum Festgehalt auch die laufend gezahlten (monatlichen) Provisionen zu rechnen.
Auf die Provisionen sind "ganz normal" Sozialabgaben sowie Lohnsteuern zu zahlen. D. h. sie sind beim Krankengeld der Krankenkasse und dem Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung einzubeziehen. Zur Berechnung bei den zuständigen Trägern (KK, BG) nachfragen.
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GüSta schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Zum Thema Provisionsanspruch während Urlaub, Krankheit (bei letzterem siehe Entgeltfortzahlungsgesetz) siehe z. B.:
Variable Gehaltsbestandteile: Ohne Arbeit kein Bonus?
Bei der Prüfung, ob Dein monatliches Einkommen, umgerechnet in einen Stundenlohn, (immer) den Kriterien des gesetzlichen Mindestlohns entspricht - Du sprichst von einem Festgehalt unter dem Existenzminimum -, sind zum Festgehalt auch die laufend gezahlten (monatlichen) Provisionen zu rechnen.
Auf die Provisionen sind "ganz normal" Sozialabgaben sowie Lohnsteuern zu zahlen. D. h. sie sind beim Krankengeld der Krankenkasse und dem Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung einzubeziehen. Zur Berechnung bei den zuständigen Trägern (KK, BG) nachfragen.
Es wundert mich ehrlich, dass du das akzeptierst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Dann ist dein Vertrag rechtswidrig. Wir haben seit 30 Jahren Kollegen/innen mit Provisionsgehälter. Es würde mich im Traum nicht einfallen sie mit deinem rechtwidrigen Gehaltsmodell zu beschäftigen.
Es wundert mich ehrlich, dass du das akzeptierst.
Ich werde mich bei der BG mit dem Sachbearbeiter mal zusammen setzen sobald einer zugeordnet worden ist. Dafür muss mein Chef allerdings erst mal den Bericht abgeben. Leider ist er was das angeht nicht so zuverlässig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij genau aus dem Grund habe ich auch schon gekündigt. Ab Februar arbeite ich wo anders.
Ich werde mich bei der BG mit dem Sachbearbeiter mal zusammen setzen sobald einer zugeordnet worden ist. Dafür muss mein Chef allerdings erst mal den Bericht abgeben. Leider ist er was das angeht nicht so zuverlässig.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer und jetzt bist du bis Februar erstmals krankgeschrieben??
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Turnschwester17 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij dieser Stundensatz liegt sehr angemessen. Natürlich weniger als wenn ich arbeite, aber das ist bei 90% ZnS Kinder Rezepte auch nicht schwer.
*Kopfschütteln*
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Turnschwester17 Sorry, aber nach dem Gesetz darf er nicht niedriger liegen. Als AG würde ich dich nicht benachteiligen wollen. Nun ja, du kannst es ja mit dir machen lassen und kannst auch gerne den Dieb deines eigenen Portemonnaies sein.
*Kopfschütteln*
Das ist ja im Endeffekt gut für Dich! Die Provision ist ja dann hoffentlich ordentlich hoch. So hast Du ggf. Rücklagen, Einkommenseinbusen abzufangen. Ich sehe das ähnlich einem FM. Gute Arbeit - gutes Geld, keine Arbeit- wenig Geld.
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vollyholly schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Das ist ja im Endeffekt gut für Dich! Die Provision ist ja dann hoffentlich ordentlich hoch. So hast Du ggf. Rücklagen, Einkommenseinbusen abzufangen. Ich sehe das ähnlich einem FM. Gute Arbeit - gutes Geld, keine Arbeit- wenig Geld.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@vollyholly Was soll daran gut sein, wenn AT rechtswidrig bezahlt wird? Es gibt ein rießigen Unterschied zwischen ein Selbständiger (FM) und ein Angestellter mit Provisionsgehalt.
Da gebe ich dir prinzipiell Recht. Der Mindestlohn muss bezahlt werden.
Das mit der Rechtswidrigkeit ist meiner Ansicht nach jedoch immer so eine Sache...
Zwei mündige Geschäftspartner verhandeln und einigen sich auf bestimmte Vereinbarungen. Jedem ist klar, was in dem vereinbarten Vertrag steht, was das bedeutet und stimmt mit seiner Unterschrift diesen Vereinbarungen zu. Sollte bei einer Partei Unklarheit über diverse Punkte herrschen, sollte sich diese Partei vor Unterschrift informieren und ggf. die Unterschrift nicht unter den Vertrag setzen.
Das sollte im Besten Fall auch bei AT der Fall sein. Er sollte wissen, wie seine Vereinbarungen lauten. Wenn er damit zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr damit einverstanden ist, kann der Vertrag rechtsgültig aufgekündigen. Um solche Konflikte zu vermeiden muss ich mich halt vorab rechtskundig machen und nicht hinterher mit irgendwelchen Paragraphen und Rechtsverdrehern daher kommen.
Unter Umständen hat AT eine Provision von der man träumen kann. Der AG bezahlt den Mindestlohn und packt vielleicht pro Behandlung 10 Euro oder mehr oben drauf. Wir wissen das nicht! Bei ca. 53 Euro Stundenlohn (bei 3 Beh. / Std) kann ich dann auch ein gewisses unternehmerisches Risiko tragen. (bei diesem Beispiel wären das bei einer 35 Stunden Woche knapp 8000€ Monatsgehalt)
Ich kann mir vorstellen, dass das bei AT im Prinzip so gelaufen sein könnte.
Am Anfang sieht man gerne das Geld im Vordergrund, was bei diesem Lohnmodel durchaus respektabel sein kann. Die Unwägbarkeiten werden gerne verdrängt. Sollte dann aber doch einmal der Fall der Fälle eintreten, ist das Gejammer da und man versucht irgendwo ein Gesetz aus dem Ärmel zu zaubern um das eingegangene Risiko zu neutralisieren. Leider ist es heutzutage so, dass das Arbeitsrecht = Arbeitnehmerrecht ist. AG sind per Gesetz prinzipiell die bösen Ausbeuter.
Meiner Ansicht nach sollte es viel leichter möglich sein mit FM zu arbeiten. Leider sind die Hürden und das Risiko für den - oh welch ein Wunder - Auftraggeber fast untragbar.
Sollte ein Finanzbeamter im Nachgang eine Scheinselbstständigkeit feststellen, bezahlt natürlich der Auftraggeber sämtliche Sozialversicherungsbeiträge der letzten drei Jahre nach. Und das, obwohl der FM in dieser Zeit richtig Kohle verdient hat und durchaus seinen eigenen Beitrag dazu leisten könnte.
Die soziale Hängematte in D ist schon unglaublich...
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vollyholly schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Da gebe ich dir prinzipiell Recht. Der Mindestlohn muss bezahlt werden.
Das mit der Rechtswidrigkeit ist meiner Ansicht nach jedoch immer so eine Sache...
Zwei mündige Geschäftspartner verhandeln und einigen sich auf bestimmte Vereinbarungen. Jedem ist klar, was in dem vereinbarten Vertrag steht, was das bedeutet und stimmt mit seiner Unterschrift diesen Vereinbarungen zu. Sollte bei einer Partei Unklarheit über diverse Punkte herrschen, sollte sich diese Partei vor Unterschrift informieren und ggf. die Unterschrift nicht unter den Vertrag setzen.
Das sollte im Besten Fall auch bei AT der Fall sein. Er sollte wissen, wie seine Vereinbarungen lauten. Wenn er damit zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr damit einverstanden ist, kann der Vertrag rechtsgültig aufgekündigen. Um solche Konflikte zu vermeiden muss ich mich halt vorab rechtskundig machen und nicht hinterher mit irgendwelchen Paragraphen und Rechtsverdrehern daher kommen.
Unter Umständen hat AT eine Provision von der man träumen kann. Der AG bezahlt den Mindestlohn und packt vielleicht pro Behandlung 10 Euro oder mehr oben drauf. Wir wissen das nicht! Bei ca. 53 Euro Stundenlohn (bei 3 Beh. / Std) kann ich dann auch ein gewisses unternehmerisches Risiko tragen. (bei diesem Beispiel wären das bei einer 35 Stunden Woche knapp 8000€ Monatsgehalt)
Ich kann mir vorstellen, dass das bei AT im Prinzip so gelaufen sein könnte.
Am Anfang sieht man gerne das Geld im Vordergrund, was bei diesem Lohnmodel durchaus respektabel sein kann. Die Unwägbarkeiten werden gerne verdrängt. Sollte dann aber doch einmal der Fall der Fälle eintreten, ist das Gejammer da und man versucht irgendwo ein Gesetz aus dem Ärmel zu zaubern um das eingegangene Risiko zu neutralisieren. Leider ist es heutzutage so, dass das Arbeitsrecht = Arbeitnehmerrecht ist. AG sind per Gesetz prinzipiell die bösen Ausbeuter.
Meiner Ansicht nach sollte es viel leichter möglich sein mit FM zu arbeiten. Leider sind die Hürden und das Risiko für den - oh welch ein Wunder - Auftraggeber fast untragbar.
Sollte ein Finanzbeamter im Nachgang eine Scheinselbstständigkeit feststellen, bezahlt natürlich der Auftraggeber sämtliche Sozialversicherungsbeiträge der letzten drei Jahre nach. Und das, obwohl der FM in dieser Zeit richtig Kohle verdient hat und durchaus seinen eigenen Beitrag dazu leisten könnte.
Die soziale Hängematte in D ist schon unglaublich...
Wir beschäftigen seit über 30 Jahren AN mit Provisionsgehalt (ist in NL seit eh und jeh das übliche Modell bei Therapeuten). Es wäre uns im Traum nicht in den Sinn gekommen dabei nicht die Rechtsvorschriften einzuhalten.
Merkwürdige Rechtsauffassung hast du diesbezüglich. *Kopfschütteln*
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@vollyholly Du findest es also völlig i.O., wenn die Lohnfortzahlung rechtswidrig gekürzt wird? DAS ist nämlich das Thema hier. Und das hat auch nichts mit Vertragsfreiheit zu tun. Das Gesetz kann an dieser Stelle überhaupt nicht wirksam außer Kraft gesetzt werden.
Wir beschäftigen seit über 30 Jahren AN mit Provisionsgehalt (ist in NL seit eh und jeh das übliche Modell bei Therapeuten). Es wäre uns im Traum nicht in den Sinn gekommen dabei nicht die Rechtsvorschriften einzuhalten.
Merkwürdige Rechtsauffassung hast du diesbezüglich. *Kopfschütteln*
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Turnschwester17 schrieb:
Was bekommst du denn im Urlaub oder wenn du sonst krank bist? Ich habe für diese Zeit einen festen Satz.
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