Zum nächst möglichen
Termin suchen wir eine/n weitere/n
Physiotherapeutin/en in Teil- oder
Vollzeit für Patienten in unserem
Zentrum und gerne auch für den
Einsatz bei einem unserer
Kooperationspartner.
Unsere erwachsenen Praxispatienten
kommen vorwiegend wegen
orthopädischer und / oder
neurologischer Krankheitsbilder zu
uns.
Extern in der kooperierenden
Institution werden Sie ältere
Erwachsene mit orthopädischen,
neurologischen und geriatrischen
Störungsbildern in freundlicher
...
Termin suchen wir eine/n weitere/n
Physiotherapeutin/en in Teil- oder
Vollzeit für Patienten in unserem
Zentrum und gerne auch für den
Einsatz bei einem unserer
Kooperationspartner.
Unsere erwachsenen Praxispatienten
kommen vorwiegend wegen
orthopädischer und / oder
neurologischer Krankheitsbilder zu
uns.
Extern in der kooperierenden
Institution werden Sie ältere
Erwachsene mit orthopädischen,
neurologischen und geriatrischen
Störungsbildern in freundlicher
...
Zahnärztlich Verordnet sind 10 x KG +10x Fango als Doppeltermine Indikationsschlüssel CD2d CMD Diskusknacken mit Schmerzsymtomatik.
Gilt für zahnärztliche Verordnungen auch das Verbot der Doppeltermine?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Stefan999 schrieb:
Ich brauche mal euer Schwarmwissen...habe hier im Forum nichts darüber gefunden.
Zahnärztlich Verordnet sind 10 x KG +10x Fango als Doppeltermine Indikationsschlüssel CD2d CMD Diskusknacken mit Schmerzsymtomatik.
Gilt für zahnärztliche Verordnungen auch das Verbot der Doppeltermine?
sind dann jeweils 5 Doppelbehandlungen
Gefällt mir
Nicht ganz: die "10x KG + 10x Fango als Doppeltermine" werden dann zwar zu 5 Terminen als Doppelbehandlung - aber nur mit 5x Fango und 10x KG (hier im Doppeltermin).
In der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte findet man zwar in § 10 Abs. 5 Satz 4: "In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden."
Der nächste Satz 5 besagt dann aber: "Dies gilt nicht für ergänzende Heilmittel."
Die gleiche Regelung findet man übrigens in der Heilmittel-Richtlinie ("Nicht-Zahnärzte"), wo nach der Ermöglichung von Doppelbehandlungen in § 12 Abs. 8 Satz 4 dann im folgenden Satz 5 steht: "Dies gilt nicht für ergänzende Heilmittel, standardisierte Heilmittelkombinationen und Podologie."
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
ali schrieb am 09.04.2021 13:45 Uhr:[...] sind dann jeweils 5 Doppelbehandlungen
Nicht ganz: die "10x KG + 10x Fango als Doppeltermine" werden dann zwar zu 5 Terminen als Doppelbehandlung - aber nur mit 5x Fango und 10x KG (hier im Doppeltermin).
In der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte findet man zwar in § 10 Abs. 5 Satz 4: "In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden."
Der nächste Satz 5 besagt dann aber: "Dies gilt nicht für ergänzende Heilmittel."
Die gleiche Regelung findet man übrigens in der Heilmittel-Richtlinie ("Nicht-Zahnärzte"), wo nach der Ermöglichung von Doppelbehandlungen in § 12 Abs. 8 Satz 4 dann im folgenden Satz 5 steht: "Dies gilt nicht für ergänzende Heilmittel, standardisierte Heilmittelkombinationen und Podologie."
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
Nora, danke für die Konkretisierung, das hab ich auch schon so bei den alten HMR gehalten, wo das noch nicht so geregelt war...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
welches "Verbot" ? gibt und gab es weder für normale noch für ZA Verordnungen
sind dann jeweils 5 Doppelbehandlungen
Mein Profilbild bearbeiten