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Wir sind ein aufgeschlossenes und
starkes Team, das auf Teamwork
setzt und einen freundlichen,
engagierten
Physiotherapeut (w/m/d)
zur Ergänzung des Teams in
Vollzeit oder Teilzeit sucht.
Wir bieten:
• vielfältige Krankheitsbilder
aus verschiedenen Fachrichtungen
• interne und externe
Fortbildungsveranstaltungen, sowie
deren finanzielle Unterstützung
• Faire & leistungsgerechte
Bezahlung
• Behandlungszeit im 30 min. Takt
• Großes ...
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Vielleicht kann mir jmd helfen.
Mein ehemaliger Arbeitgeber, bei dem ich seit über 3 Jahren nicht mehr beschäftigt bin, fordert meine Zertifikate nach. Angeblich fordern die Krankenkassen von aktuellen und ehemaligen Angestellten diese Unterlagen. Da jetzt weder bei mir noch beim jetzigen Arbeitgeber solch eine Anforderung ist, und die Krankenkassen auch nicht mehr dafür zuständig sind, kommt mir das alles sehr dubios vor.
Wie soll ich mich verhalten?
Schöne Grüße
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würde meinen ehemaligen AG anschreiben und um schriftliche Stellungnahme bitte, wofür er die Unterlagen braucht und welche Kassen das sehen wollen. Wenn du Antwort bekommst, würde ich mich an die zuständige Kasse wenden und nachfragen, warum sie das nach drei Jahren jetzt brauchen.
Wen mein früherer AG mir keine plausible Antwort geben kann / will. Dann gibt es auch nichts.
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idefix- schrieb:
@Crazie
würde meinen ehemaligen AG anschreiben und um schriftliche Stellungnahme bitte, wofür er die Unterlagen braucht und welche Kassen das sehen wollen. Wenn du Antwort bekommst, würde ich mich an die zuständige Kasse wenden und nachfragen, warum sie das nach drei Jahren jetzt brauchen.
Wen mein früherer AG mir keine plausible Antwort geben kann / will. Dann gibt es auch nichts.
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Hähnchen schrieb:
Klingt bekannt. Wäre noch interessant was Du bist. Als PT muss der AG Deine Qualifikation eh gleich einreichen.
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Crazie schrieb:
Hallo zusammen,
Vielleicht kann mir jmd helfen.
Mein ehemaliger Arbeitgeber, bei dem ich seit über 3 Jahren nicht mehr beschäftigt bin, fordert meine Zertifikate nach. Angeblich fordern die Krankenkassen von aktuellen und ehemaligen Angestellten diese Unterlagen. Da jetzt weder bei mir noch beim jetzigen Arbeitgeber solch eine Anforderung ist, und die Krankenkassen auch nicht mehr dafür zuständig sind, kommt mir das alles sehr dubios vor.
Wie soll ich mich verhalten?
Schöne Grüße
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Ringgeist schrieb:
Er hätte die Zertifikate damals bei Einstellung den Kassen vorlegen müssen. Das wird jetzt lustig für ihn.
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PT-Morris schrieb:
Die gesetzliche Verjährungsfrist bei Arbeitsvertragkündigungen ist drei Jahre. Allerdings wird häufig ein kürzer Zeitraum für gegenseitige Ansprüche vereinbart.
Quasi als Nachweis dass er diese Leistungen überhaupt abrechnen darf.
Ich kann mir vorstellen dass dein ehemaliger AG eine Prüfung im Haus hat/ hatte oder irgendwie anderweitige Abrechnungsprobleme haben könnte wo er nun alle diese Nachweise einreichen muss, da er es wohl vorher nicht vollständig gemacht hat.
Am besten redest du noch mal mit ihm, dann bekommst du Antwort auf deine Fragen.
Im Falle eines Falles finde ich es jetzt nicht schlimm ihm die Zertifikate die du dort zur damaligen Zeit schon hattest in Kopie auszuhändigen.
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....
Ich kann mir vorstellen dass dein ehemaliger AG eine Prüfung im Haus hat/ hatte oder irgendwie anderweitige Abrechnungsprobleme haben könnte wo er nun alle diese Nachweise einreichen muss, da er es wohl vorher nicht vollständig gemacht hat.
....
Eine "Zulassungsbehörde" kann eine Zulassung /-serweiterung nur genehmigen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie unterstellen mit Ihrem Hinweis, dass es in Deutschland möglich sei, ohne vollständige Unterlagen eine Zulassungserweiterung zu bekommen. Haben Sie ein Beispiel dafür?
@crazie
Ich würde gar nichts machen. Es ist nicht absehbar, was daraus wird und Sie am Ende irgendwo mithaften.
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Xela schrieb:
kroetzi schrieb am 14.12.2020 09:07:
....
Ich kann mir vorstellen dass dein ehemaliger AG eine Prüfung im Haus hat/ hatte oder irgendwie anderweitige Abrechnungsprobleme haben könnte wo er nun alle diese Nachweise einreichen muss, da er es wohl vorher nicht vollständig gemacht hat.
....
Eine "Zulassungsbehörde" kann eine Zulassung /-serweiterung nur genehmigen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie unterstellen mit Ihrem Hinweis, dass es in Deutschland möglich sei, ohne vollständige Unterlagen eine Zulassungserweiterung zu bekommen. Haben Sie ein Beispiel dafür?
@crazie
Ich würde gar nichts machen. Es ist nicht absehbar, was daraus wird und Sie am Ende irgendwo mithaften.
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Crazie schrieb:
Das ist genau das, was ich befürchte.
@ Xela
Was haben Sie nur immer mit ihren Unterstellungen.
Niemand , außer ihnen der permanent Leuten unterstellt etwas unterstellen zu wollen, will hier was unterstellen.
Ds wir leider die Hintergründe der Sache nicht vollständig kennen, das kann nur die/ der Fragesteller selbst, gebe ich hier lediglich meine Gedanken zum Thema und wie ich es machen würde.
Ich unterstelle ihnen jetzt mal dass sie mich trotzdem verdächtigen was zu unterstellen.
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kroetzi schrieb:
@ Xela
Was haben Sie nur immer mit ihren Unterstellungen.
Niemand , außer ihnen der permanent Leuten unterstellt etwas unterstellen zu wollen, will hier was unterstellen.
Ds wir leider die Hintergründe der Sache nicht vollständig kennen, das kann nur die/ der Fragesteller selbst, gebe ich hier lediglich meine Gedanken zum Thema und wie ich es machen würde.
Ich unterstelle ihnen jetzt mal dass sie mich trotzdem verdächtigen was zu unterstellen.
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bundy007 schrieb:
hast du denn nur leute behandelt wozu du mit entsprechenden zertifikaten berechtigt warst? dann gibts doch erst mal keinen grund beunruhigt zu sein. falls der AG über deine zertis andere hat arbeiten lassen, kannst du ja nix dafür.
Wie sowas abgerechnet wurde, weiß ich leider nicht.
Mir gehts eher darum, dass mein ehem. AG mit meinen Zertifikaten abrechnet.
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Crazie schrieb:
Ich habe mit den Mitteln gearbeitet, die mir mit der Ausbildung mitgegeben wurden.
Wie sowas abgerechnet wurde, weiß ich leider nicht.
Mir gehts eher darum, dass mein ehem. AG mit meinen Zertifikaten abrechnet.
Vorausgesetzt sie wurden eingereicht.
Das hast du ja anhand der Verordnung gesehen ob es KG oder MT oder KG ZNS z.B. Bobath war.
Wenn du schreibst dass du behandelt hast wie du es in der Schule/ Ausbildung gelernt hast, kannst du eigentlich außer KG, Masssge, Elektrotherapie, Wärme/ Kältebehandlung nichts abrechnungsrelevantes machen. Für alles andere ist ein Zusatzzertifikat notwendig.
Es gibt Praxen da hat nicht jeder ein MT - Zertifikat, trotzdem werden alle Physios für MT Rezepte eingeteilt. Sowas ist nicht erlaubt.
Nur du weißt welche Zertifikate du in der Zeit beim alten AG hattest. Nur das hättest du dann auch nur machen dürfen und er abrechnen.
Wenn alles korrekt gelaufen ist, du also nur gemacht hast wofür du einen Nachweis hast dann hast du bzw. Alter AG ja nichts zu befürchten.
Im Nachhinein auf dich abrechnen geht eigentlich nicht.
Ich würde vielleicht nochmal konkret die offenen Fragen mit dem alten AG direkt klären. Dann weißt du was Sache ist.
Du könntest auch auf einer direkten Aufforderung durch die anfordernde Krankenkasse bestehen, dann kann dir nichts hintenrum krumm passieren.
Wir kennen ja gar nicht alle Hintergrundinfos was sollen wir dann hier verbindliches sagen?
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kroetzi schrieb:
Wenn du damals schon ein MLd, MT......Zertifikat hattest, und in der Praxis solche Behandlungen gemacht hast, sprich z.B Lymphdrainage, manuelle Therapie dann kann dein AG diese Behandlungen auch abrechnen wenn du sie gemacht hast.
Vorausgesetzt sie wurden eingereicht.
Das hast du ja anhand der Verordnung gesehen ob es KG oder MT oder KG ZNS z.B. Bobath war.
Wenn du schreibst dass du behandelt hast wie du es in der Schule/ Ausbildung gelernt hast, kannst du eigentlich außer KG, Masssge, Elektrotherapie, Wärme/ Kältebehandlung nichts abrechnungsrelevantes machen. Für alles andere ist ein Zusatzzertifikat notwendig.
Es gibt Praxen da hat nicht jeder ein MT - Zertifikat, trotzdem werden alle Physios für MT Rezepte eingeteilt. Sowas ist nicht erlaubt.
Nur du weißt welche Zertifikate du in der Zeit beim alten AG hattest. Nur das hättest du dann auch nur machen dürfen und er abrechnen.
Wenn alles korrekt gelaufen ist, du also nur gemacht hast wofür du einen Nachweis hast dann hast du bzw. Alter AG ja nichts zu befürchten.
Im Nachhinein auf dich abrechnen geht eigentlich nicht.
Ich würde vielleicht nochmal konkret die offenen Fragen mit dem alten AG direkt klären. Dann weißt du was Sache ist.
Du könntest auch auf einer direkten Aufforderung durch die anfordernde Krankenkasse bestehen, dann kann dir nichts hintenrum krumm passieren.
Wir kennen ja gar nicht alle Hintergrundinfos was sollen wir dann hier verbindliches sagen?
Und genau dieses ausweichen macht mich skeptisch.
Im Bezug auf die Abrechnungen seh ich nicht die Vergangenheit als Problem, sondern die Zukunft. Es ist bekannt, dass viele Therapeuten die Praxis in meiner Abwesenheit verlassen haben. Ich befürchte halt, dass die meine Zertifikate haben wollen, um in Zukunft abrechnen zu können.
Kann ich, wie weiter oben vorgeschlagen, die Zertifikate nicht weiter geben und auf die direkte Kontaktaufnahme diesbezüglich von der Kasse bestehen?
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Crazie schrieb:
Das Problem ist, ich weiß da auch nicht mehr. Wenn ich bezüglich der Hintergründe nachfrage, wird mir ausgewichen.
Und genau dieses ausweichen macht mich skeptisch.
Im Bezug auf die Abrechnungen seh ich nicht die Vergangenheit als Problem, sondern die Zukunft. Es ist bekannt, dass viele Therapeuten die Praxis in meiner Abwesenheit verlassen haben. Ich befürchte halt, dass die meine Zertifikate haben wollen, um in Zukunft abrechnen zu können.
Kann ich, wie weiter oben vorgeschlagen, die Zertifikate nicht weiter geben und auf die direkte Kontaktaufnahme diesbezüglich von der Kasse bestehen?
Um welche Zertifikate geht's denn genau?
Im Nachhinein über dich Abrechnen und auch in Zukunft geht nicht. Das ist Betrug.
Im Zweifel mach es über die Kasse direkt. Da das Vertrauensverhältnis schon gestört scheint ist es wohl besser so. Dann würde ich auch gleich dazu schreiben in welchem Zeitraum du dort beschäftigt warst.
Alles nur schriftlich. Keine Telefonate. Dann haben beide Seiten konkrete Infos in der Hand.
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kroetzi schrieb:
Ja hattest du denn damals Zertifikate oder nicht? Du schreibst du hast behandelt wie in der Ausbildung gelernt.
Um welche Zertifikate geht's denn genau?
Im Nachhinein über dich Abrechnen und auch in Zukunft geht nicht. Das ist Betrug.
Im Zweifel mach es über die Kasse direkt. Da das Vertrauensverhältnis schon gestört scheint ist es wohl besser so. Dann würde ich auch gleich dazu schreiben in welchem Zeitraum du dort beschäftigt warst.
Alles nur schriftlich. Keine Telefonate. Dann haben beide Seiten konkrete Infos in der Hand.
Ja, die waren bzw. sind nach wie vor vorhanden.
Das ist das Problem. Das hat den AG damals nie gestört. Glaube nicht, dass es heute anders ist.
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Crazie schrieb:
Es geht konkret um Bobath und MLD. MT interessiert niemanden.
Im Nachhinein über dich Abrechnen und auch in Zukunft geht nicht. Das ist Betrug.
Ja, die waren bzw. sind nach wie vor vorhanden.
Das ist das Problem. Das hat den AG damals nie gestört. Glaube nicht, dass es heute anders ist.
Alles Gute für dich.
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kroetzi schrieb:
Dann ist es vielleicht sinnvoll über die Kassen das zu machen wie oben schon angeregt.
Alles Gute für dich.
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Crazie schrieb:
Dankeschön. Sowas ist wahrscheinlich auch der sicherste Weg.
MfG ?
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo Xela, vor gefühlten Ewigkeiten habe ich die KG Gerät Erweiterung beantragt. Da ich keine Antwort bekam habe ich angerufen und mich ziemlich aufgeregt. Die Erweiterung bekam ich sofort per Fax und kurz drauf per Post. Ein halbes Jahr später fand ich meinen Antrag, verpackt mit allen Unterlagen verpackt unter meinem Autositz. Wie er dort hin kam - keine Ahnung. Die Erweiterung bekam ich, obwohl meine Unterlagen tatsächlich erst nach Monaten vorlagen.
MfG ?
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asima schrieb:
Auch Therapeuten sind manchmal nicht perfekt ?
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Horatio72 schrieb:
Hehe,, genau so ein Auto hatte ich auch mal.. :wink:
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asima schrieb:
Manchmal ist auch mein Rollcontainer gefräßig... Da sucht man schonmal ein Rezept oder eine Zettel ?
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Problem beschreiben
kroetzi schrieb:
Normalerweise muss jeder Arbeitgeber, auch dein jetziger, die abrechnungsfähigen Zertifikate von sich und seinen Mitarbeitern bei den zuständigen KK einreichen. Z.b MT, MLD, Bobath, PNF, Voita ....
Quasi als Nachweis dass er diese Leistungen überhaupt abrechnen darf.
Ich kann mir vorstellen dass dein ehemaliger AG eine Prüfung im Haus hat/ hatte oder irgendwie anderweitige Abrechnungsprobleme haben könnte wo er nun alle diese Nachweise einreichen muss, da er es wohl vorher nicht vollständig gemacht hat.
Am besten redest du noch mal mit ihm, dann bekommst du Antwort auf deine Fragen.
Im Falle eines Falles finde ich es jetzt nicht schlimm ihm die Zertifikate die du dort zur damaligen Zeit schon hattest in Kopie auszuhändigen.
Mir persönlich fehlt der Grund dafür bzw das nicht offenlegen, wozu das gebraucht wird.
Und die Begründung „die Kassen fordern“ hätte man mir früher sagen können. Jetzt ist es ja die ARGE.
Ich gehe ab 21 in die Selbständigkeit und möchte nicht, dass irgendwelche krummen Sachen gemacht werden oder meine Zertifikate zur jetzigen Abrechnung o.ä. Benutzt werden.
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PT-Morris schrieb:
Ich würde dem ehemaligen AG mitteilen, dass sich die Kasse oder wer auch immer persönlich bei dir melden darf. Abrechnungsrelevant sind Zertifikate in der Regel nur ein halbes Jahr. Mit Betriebsprüfungen und eventuellen Retaxierungen hast du so nichts zu schaffen.
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Problem beschreiben
Crazie schrieb:
Das mit der Prüfung habe ich auch schon im Kopf.
Mir persönlich fehlt der Grund dafür bzw das nicht offenlegen, wozu das gebraucht wird.
Und die Begründung „die Kassen fordern“ hätte man mir früher sagen können. Jetzt ist es ja die ARGE.
Ich gehe ab 21 in die Selbständigkeit und möchte nicht, dass irgendwelche krummen Sachen gemacht werden oder meine Zertifikate zur jetzigen Abrechnung o.ä. Benutzt werden.
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Nach 3 Jahren ist doch eh alles verjährt!
Dann lies dir doch noch mal die Verträge durch!
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RoFo schrieb:
kvet schrieb am 14.12.2020 11:05:
Nach 3 Jahren ist doch eh alles verjährt!
Dann lies dir doch noch mal die Verträge durch!
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Problem beschreiben
kvet schrieb:
Nach 3 Jahren ist doch eh alles verjährt!
Zertifikatspositionen darf man erst abrechnen, wenn die Erlaubnis dazu erteilt wurde.
Ich gehe davon aus, dass dies im o.g. Fall so ist.
Mir ist es tatsächlich passiert, dass nach 20 Jahren!!!! eine Kasse behauptete, ich hätte gar keine Bobathzulassung. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! 20 Jahre habe ich Bobath abgerechnet und bezahlt bekommen. Das war nun meine persönliche Abrechnungserlaubnis, also kein Problem gewesen, das zu klären.
Wäre das aber von einem ehemaligen AN gewesen, der sich dann auch noch weigert, zur Aufklärung beizutragen, dann gute Nacht.
Damals gingen noch normale Kopien durch. Heute muss das natürlich amtl beglaubigt sein plus Arbeitsvertrag.
Ich würde mir die Anforderung der Kasse zeigen lassen und auf jeden Fall zur Aufklärung beitragen.
Schindluder kann damit nicht gemacht werden, insbesondere auf Hinblick der künftigen Selbständigkeit.
Da werden die Zertifikate ja auch eingereicht. Dort kann man darauf hinweisen, dass man für Prax xxx nicht mehr (oder seit) zur Verfügung steht.
Würde man sich stur weigern, machte man sich schadenersatzpflichtig.
Schon fürs eigene Seelenheil sollte man zur Klärung beitragen!
Schönen Advent!
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RoFo schrieb:
Letzten Endes wissen wir hier gar nicht, worum es genau geht!
Zertifikatspositionen darf man erst abrechnen, wenn die Erlaubnis dazu erteilt wurde.
Ich gehe davon aus, dass dies im o.g. Fall so ist.
Mir ist es tatsächlich passiert, dass nach 20 Jahren!!!! eine Kasse behauptete, ich hätte gar keine Bobathzulassung. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! 20 Jahre habe ich Bobath abgerechnet und bezahlt bekommen. Das war nun meine persönliche Abrechnungserlaubnis, also kein Problem gewesen, das zu klären.
Wäre das aber von einem ehemaligen AN gewesen, der sich dann auch noch weigert, zur Aufklärung beizutragen, dann gute Nacht.
Damals gingen noch normale Kopien durch. Heute muss das natürlich amtl beglaubigt sein plus Arbeitsvertrag.
Ich würde mir die Anforderung der Kasse zeigen lassen und auf jeden Fall zur Aufklärung beitragen.
Schindluder kann damit nicht gemacht werden, insbesondere auf Hinblick der künftigen Selbständigkeit.
Da werden die Zertifikate ja auch eingereicht. Dort kann man darauf hinweisen, dass man für Prax xxx nicht mehr (oder seit) zur Verfügung steht.
Würde man sich stur weigern, machte man sich schadenersatzpflichtig.
Schon fürs eigene Seelenheil sollte man zur Klärung beitragen!
Schönen Advent!
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kvet schrieb:
Man merkt, dass das hier absolut ein Arbeitgeber Forum ist!
Es ist tatsächlich eine Kassenprüfung. Mir wurde nach hin und her das Schreiben der Krankenkasse vorgelegt.
Rückwirkend bis 01.01.2016 muss vorgelegt werden. Alles, Arbeitszeit/Woche, Qualifikationen, Berufsbezeichnung, freie Mitarbeiter, Rentner, Teilzeitkräfte, Aushilfen. Aktive als auch ehemalige Auflistung.
Puh, da ist was richtig schiefgegangen.
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kvet schrieb:
Aber du bist doch nicht verpflichtet, als ehemaliger Arbeitnehmer nach so vielen Jahren, dem nachzukommen?!
Aber du bist doch nicht verpflichtet, als ehemaliger Arbeitnehmer nach so vielen Jahren, dem nachzukommen?!
Wie kommst du denn darauf?
Selbstverständlich bleibt man auskunftpflichtig!
Da sitzt die Kasse am langen Hebel, der sich auch auf die EX Therapeuten legt!
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RoFo schrieb:
kvet schrieb am 14.12.2020 19:53:
Aber du bist doch nicht verpflichtet, als ehemaliger Arbeitnehmer nach so vielen Jahren, dem nachzukommen?!
Wie kommst du denn darauf?
Selbstverständlich bleibt man auskunftpflichtig!
Da sitzt die Kasse am langen Hebel, der sich auch auf die EX Therapeuten legt!
Kurzes Feedback...
Es ist tatsächlich eine Kassenprüfung. Mir wurde nach hin und her das Schreiben der Krankenkasse vorgelegt.
Rückwirkend bis 01.01.2016 muss vorgelegt werden. Alles, Arbeitszeit/Woche, Qualifikationen, Berufsbezeichnung, freie Mitarbeiter, Rentner, Teilzeitkräfte, Aushilfen. Aktive als auch ehemalige Auflistung.
Puh, da ist was richtig schiefgegangen.
Ja. Sowas hab ich mir schon gedacht.
Nervig aber ein normaler Verwaltungsakt.
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RoFo schrieb:
Crazie schrieb am 14.12.2020 19:46:
Kurzes Feedback...
Es ist tatsächlich eine Kassenprüfung. Mir wurde nach hin und her das Schreiben der Krankenkasse vorgelegt.
Rückwirkend bis 01.01.2016 muss vorgelegt werden. Alles, Arbeitszeit/Woche, Qualifikationen, Berufsbezeichnung, freie Mitarbeiter, Rentner, Teilzeitkräfte, Aushilfen. Aktive als auch ehemalige Auflistung.
Puh, da ist was richtig schiefgegangen.
Ja. Sowas hab ich mir schon gedacht.
Nervig aber ein normaler Verwaltungsakt.
Wie kommst du denn darauf?
Selbstverständlich bleibt man auskunftpflichtig!
Da sitzt die Kasse am langen Hebel, der sich auch auf die EX Therapeuten legt!
nicht wenn die verjährung eintrifft
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Alex Moro schrieb:
RoFo schrieb am 14.12.2020 21:15:
Wie kommst du denn darauf?
Selbstverständlich bleibt man auskunftpflichtig!
Da sitzt die Kasse am langen Hebel, der sich auch auf die EX Therapeuten legt!
nicht wenn die verjährung eintrifft
Wie kommst du denn darauf?
Selbstverständlich bleibt man auskunftpflichtig!
Da sitzt die Kasse am langen Hebel, der sich auch auf die EX Therapeuten legt!
nicht wenn die verjährung eintrifft
Welche Verjährung meinst du?
Die Kassen fordern die letzten 4 Jahre an.
Forderungen des AG gegenüber dem AN werden hier ja nicht geltend gemacht. Keine Gehaltsrückforderung, keine korrigierte Urlaubsberechnung etc. Dieses wäre binnen 3 Jahre zu fordern.
Hier bringen einige doch so manches durcheinander.
Und warum wollen hier viele AN die Hilfe zur Aufklärung verweigern?? Ich verstehe das nicht. Das mache ich als AG doch auch nicht. Ich stelle auch nach 5 Jahren noch eine Arbeitsbescheinigung aus oder nach 3,2 Jahren eine weitere Gehaltsbescheinigung oder nach sieben Jahren eine Kopie von der Berufsurkunde!
Man man, eine Haltung ist das hier manchmal.....
(Ach ja, ich wollte mich hier ja eigentlich aus dem Forum verabschieden.....Dezember ist ein guter Monat dafür)
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RoFo schrieb:
Alex Moro schrieb am 15.12.2020 00:55:
RoFo schrieb am 14.12.2020 21:15:
Wie kommst du denn darauf?
Selbstverständlich bleibt man auskunftpflichtig!
Da sitzt die Kasse am langen Hebel, der sich auch auf die EX Therapeuten legt!
nicht wenn die verjährung eintrifft
Welche Verjährung meinst du?
Die Kassen fordern die letzten 4 Jahre an.
Forderungen des AG gegenüber dem AN werden hier ja nicht geltend gemacht. Keine Gehaltsrückforderung, keine korrigierte Urlaubsberechnung etc. Dieses wäre binnen 3 Jahre zu fordern.
Hier bringen einige doch so manches durcheinander.
Und warum wollen hier viele AN die Hilfe zur Aufklärung verweigern?? Ich verstehe das nicht. Das mache ich als AG doch auch nicht. Ich stelle auch nach 5 Jahren noch eine Arbeitsbescheinigung aus oder nach 3,2 Jahren eine weitere Gehaltsbescheinigung oder nach sieben Jahren eine Kopie von der Berufsurkunde!
Man man, eine Haltung ist das hier manchmal.....
(Ach ja, ich wollte mich hier ja eigentlich aus dem Forum verabschieden.....Dezember ist ein guter Monat dafür)
da würde wirklich was fehlen hier im Forum.♥️?♥️
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kroetzi schrieb:
Ach nein RoFo bitte nicht,
da würde wirklich was fehlen hier im Forum.♥️?♥️
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Crazie schrieb:
Kurzes Feedback...
Es ist tatsächlich eine Kassenprüfung. Mir wurde nach hin und her das Schreiben der Krankenkasse vorgelegt.
Rückwirkend bis 01.01.2016 muss vorgelegt werden. Alles, Arbeitszeit/Woche, Qualifikationen, Berufsbezeichnung, freie Mitarbeiter, Rentner, Teilzeitkräfte, Aushilfen. Aktive als auch ehemalige Auflistung.
Puh, da ist was richtig schiefgegangen.
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Crazie schrieb:
Ich denke, dass ich da schon die Auskunft geben muss. Ich werde zwar morgen nochmal bei der KK anrufen und fragen, ob das sein muss und ob alles seine Richtigkeit hat. Sicher ist sicher.
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