Die Carl Remigius Fresenius
Education Group ist eines der
größten privaten und
unabhängigen Bildungsunternehmen
in Deutschland. Zur Gruppe gehören
18 Marken aus den Bereichen
(Berufs-) Fachschule, Hochschule
und Weiterbildung im In- und
Ausland.
Die Wurzeln der Carl Remigius
Fresenius Education gehen bis 1848
zurück. In diesem Jahr gründete
Carl Remigius Fresenius in
Wiesbaden sein „Chemisches
Laboratorium mit
Ausbildungslabor“, aus dem
später die heutige Hochschule
Fresenius hervo...
Education Group ist eines der
größten privaten und
unabhängigen Bildungsunternehmen
in Deutschland. Zur Gruppe gehören
18 Marken aus den Bereichen
(Berufs-) Fachschule, Hochschule
und Weiterbildung im In- und
Ausland.
Die Wurzeln der Carl Remigius
Fresenius Education gehen bis 1848
zurück. In diesem Jahr gründete
Carl Remigius Fresenius in
Wiesbaden sein „Chemisches
Laboratorium mit
Ausbildungslabor“, aus dem
später die heutige Hochschule
Fresenius hervo...
oder wenn man weis, man bekommt in den 12 Tagen nur 4 Termine unter,
dann auch nur für diese 4 Termine ?
Vielen Dank
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Supermann schrieb:
Wird hier sofort bei Beginn, die volle Zuzahlung für alle 6 Termine fällig ?
oder wenn man weis, man bekommt in den 12 Tagen nur 4 Termine unter,
dann auch nur für diese 4 Termine ?
Vielen Dank
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Ahn schrieb:
Ich würde zunächst für alle Termine kassieren, vielleicht kannst du ja noch die 2 Termine dazwischen schieben, sind ja immer wieder Patienten die absagen und dann kannst du die Lücke im Plan füllen. Und beim letzten Termin machst du Abbruch wegen Frist und zahlst gegebenenfalls einen Betrag wieder aus.
denn im Rahmenvertrag so geregelt:
Für die Zahlung der Verordnungsblattgebühr ist der erste Behandlungstag der Verordnung maßgebend. Die gesamte Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig....
und:
Auf der Quittung ist auf den Erstattungsanspruch bei zu viel entrichteter Zuzahlung hinzuweisen...
Also besser alles kassieren und nichts zurück erstatten...
auch wenn nur 4 x erbracht wurde ? besser is wohl...
Wobei auch klar, viele Patienten werden wegen 3-4 Euro jetzt nicht extra bei der KK Rückforderungen stellen...
Hat schon jemand nur einen Teilzuzahlungsbetrag in Rechnung gestellt, und der volle Satz wurde von der GKV einbehalten ? Danke
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Supermann schrieb:
Das Problem ist nur, behält die KK dann den Kompletten Zuzahlungsbetrag ein ?
denn im Rahmenvertrag so geregelt:
Für die Zahlung der Verordnungsblattgebühr ist der erste Behandlungstag der Verordnung maßgebend. Die gesamte Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig....
und:
Auf der Quittung ist auf den Erstattungsanspruch bei zu viel entrichteter Zuzahlung hinzuweisen...
Also besser alles kassieren und nichts zurück erstatten...
auch wenn nur 4 x erbracht wurde ? besser is wohl...
Wobei auch klar, viele Patienten werden wegen 3-4 Euro jetzt nicht extra bei der KK Rückforderungen stellen...
Hat schon jemand nur einen Teilzuzahlungsbetrag in Rechnung gestellt, und der volle Satz wurde von der GKV einbehalten ? Danke
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Ahn schrieb:
Wenn nur 4 Behandlungen waren werden auch nur 4 abgerechnet mit der Kasse. Und anteilsmäßig an den Patienten zurück gezahlt mit entsprechender Quittung.
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