Gesundheit fördern, Leben
verbessern: entspannt bei der
Arbeit
Werde Teil unseres Teams. Hier
erwarten dich vielfältige
Behandlungsmöglichkeiten und eine
familiäre Arbeitsatmosphäre, in
der du dich entfalten kannst.
Das Therapiezentrum der Therme Bad
Saulgau bietet eine moderne und
freundliche Arbeitsumgebung. Mit
einer breiten Palette an
Behandlungsmöglichkeiten und
kurzen Wegen in der Praxis kannst
du dich hier voll und ganz auf
deine Patienten konzentrieren.
Im Therapiezentrum werd...
verbessern: entspannt bei der
Arbeit
Werde Teil unseres Teams. Hier
erwarten dich vielfältige
Behandlungsmöglichkeiten und eine
familiäre Arbeitsatmosphäre, in
der du dich entfalten kannst.
Das Therapiezentrum der Therme Bad
Saulgau bietet eine moderne und
freundliche Arbeitsumgebung. Mit
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kurzen Wegen in der Praxis kannst
du dich hier voll und ganz auf
deine Patienten konzentrieren.
Im Therapiezentrum werd...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hat von euch jemand eine Mustervorlage für die Krankenkasse, dir ich bei fehlender Zuzahlung, zur Erstattung einreichen kann?
Adressfeld der Kasse
Dein Institutionskennzeichen
Alle Infos zum Patienten, auch Versichertennummer
Ihr Mitglied wurde in unserer Praxis aufgrund einer Verordnung von Arzt vom Datum behandelt.
Trotz schriftlicher Aufforderung hat Ihr Mitglied die Zuzahlung in Höhe von Betrag nicht bezahlt.
Wir möchten Sie bitten, den Zuzahlungsbetrag gemäß § 43b SGB V in eigener Zuständigkeit einzuziehen und uns binnen Deine Frist zu überweisen
UND! es reicht eine 1 Zahlungsaufforderung = Rechnung!, es muss keine Erinnerung/Mahnung geschrieben werden!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die Info.
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Shia schrieb:
Warum anonym?
Adressfeld der Kasse
Dein Institutionskennzeichen
Alle Infos zum Patienten, auch Versichertennummer
Ihr Mitglied wurde in unserer Praxis aufgrund einer Verordnung von Arzt vom Datum behandelt.
Trotz schriftlicher Aufforderung hat Ihr Mitglied die Zuzahlung in Höhe von Betrag nicht bezahlt.
Wir möchten Sie bitten, den Zuzahlungsbetrag gemäß § 43b SGB V in eigener Zuständigkeit einzuziehen und uns binnen Deine Frist zu überweisen
UND! es reicht eine 1 Zahlungsaufforderung = Rechnung!, es muss keine Erinnerung/Mahnung geschrieben werden!
das mit der ausreichenden Rechnung ist wasserdicht? Dachte immer, einen Zahlungerinnerung mit einer 1wöchigen Frist müsste sein.
Habe das bisher so gemacht, und dann den Rest mit der Kopie der Zahlungserinnerung mit der nächsten Abrechnung an das Abrechnungsunternehmen gegeben.
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Haben zwar manche Kassen noch nicht auf dem Schirm, aber da ziehe ich dann 40€ raus.
Versuche dies nachher nochmal raus zu suchen
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Shia schrieb:
Nein muss nicht sein.
Haben zwar manche Kassen noch nicht auf dem Schirm, aber da ziehe ich dann 40€ raus.
Versuche dies nachher nochmal raus zu suchen
Der neue Bundesrahmenvertrag – Ein Kurzüberblick
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Shia schrieb:
Zahlt der Versicherte seine Zuzahlung am ersten Behandlungstag nicht, kann er ab dem Tag der zweiten Behandlung durch den Leistungserbringer schriftlich an die Zuzahlung erinnert werden. Zahlt der Patient auf die Zahlungsaufforderung bis zum Ende der Behandlungsserie bzw. bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht, ist die zuständige Krankenkasse verpflichtet, den Betrag von dem Patienten selbst zu fordern. In diesem Fall stellt die Praxis der Krankenkasse im Rahmen der Abrechnung die Preise inkl. Zuzahlung in Rechnung.
Der neue Bundesrahmenvertrag – Ein Kurzüberblick
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Herbert schrieb:
Hey Shia,
das mit der ausreichenden Rechnung ist wasserdicht? Dachte immer, einen Zahlungerinnerung mit einer 1wöchigen Frist müsste sein.
Habe das bisher so gemacht, und dann den Rest mit der Kopie der Zahlungserinnerung mit der nächsten Abrechnung an das Abrechnungsunternehmen gegeben.
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Nö, das geht sofort an die Kasse
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Shia schrieb:
Es ist der Fehler des Patienten, sein Rechnung nicht zu zahlen.
Nö, das geht sofort an die Kasse
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Natürlich habe ich den Patient schon aufgefordert zu zahlen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich möchte wissen, wie der Vorgang ist, wenn man die Zuzahlung über die Kasse einfordert? Reicht ein allg Schreiben aus?
Habe ich dir oben schon beantwortet
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Shia schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Habe ich dir oben schon beantwortet
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Schippi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer du rechnest bei der KK ganz normal ab mit Hinweis das Patient trotz Aufforderung nicht gezahlt hat
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Schippi schrieb:
Bevor ich die KK anschreibe,schreibe ich den Patienten mit Zahlungsaufforderung an,war ja letztendlich mein Fehler da ich bei der ersten bzw zweiten Behandlung nicht kassiert habe!
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