Hallo, Moin, Kalimera...
für unsere Praxis in Eppendorf
suchen wir eine:n nette:n
Physiotherapeut:in der:die uns
ergänzt und mit uns in einem
angenehmen, freundlichen Klima
arbeiten möchte. Mir arbeiten in
50 oder 25 Minuten-Takt.
Du darfst gerne den zeitlichen
Umfang deiner Stelle gestalten, so
wie du es möchtest und kannst.
Mitbringen solltest du Herz,
Empathie, Humor und Spaß an der
Arbeit.
Uns reicht ein kurzer
tabellarischer Lebenslauf! Sende
diesen bitte an: stilmath@yahoo.de
dire...
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ich bin Physiotherapeut und habe kürzlich meine Erlaubnis zur sektoralen Heilpraktik in Bayern erhalten (nach Aktenlage). Seit dem Kursende beschäftige ich mich intensiv mit der Abrechnungsthematik, die mir mittlerweile sehr widersprüchlich erscheint.
Ich möchte hauptsächlich als sektoraler Heilpraktiker mit PKV-/Beihilfe-Patienten (auch Selbstzahler) arbeiten, ohne dass ihnen Erstattungen entgehen. Im Internet und in Foren finde ich jedoch widersprüchliche Informationen. Einige rechnen nach GebüH, andere nach GebüTH/Heilmittelkatalog oder GOÄ, doch sind sich alle in wenigen Punkten einig: Nicht in den Ordnungen enthaltene Leistungen müssen analog gestellt werden, was aber oft zu Anerkennungsproblemen führt.
Wenn ich mich nach GebüH oder GOÄ richte, droht mir offensichtlich Armut, da die Sätze deutlich unter denen der GKV liegen, es sei denn, ich überlade die Rechnung derart, das die privaten Kostenträger letztendlich misstrauisch werden könnte. Kann mir hier jemand ein wenig Klarheit verschaffen?
Liebe Grüße,
Domenico
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Wir nutzen seit 1991 Ziffern-Ketten bei der GeBüH, allerdings mit unsere eigenen Preise hinterlegt. Ja, das ist erlaubt. Auch nutzen wir Analog-Ziffern, das stellt ebenfalls überhaupt kein Problem da.
Bedenke aber, dass eine Voll-Erstattung für HP niemals gegeben ist. Weder bei der PKV, noch bei der Beihilfe. Bei vielen PKV-Verträge ist HP auch durchaus vollständig ausgeschlossen.
PS. Hab dir eine PN geschickt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@DoPo Als HP kannst auch ohne irgendwelche Gebührenordnungen zu Grunde zu legen abrechnen. Machen auch vielen. Möchtest du jedoch deine P-Patienten eine Teil-Erstattung ermöglichen kommst du um die GeBüH nicht herum.
Wir nutzen seit 1991 Ziffern-Ketten bei der GeBüH, allerdings mit unsere eigenen Preise hinterlegt. Ja, das ist erlaubt. Auch nutzen wir Analog-Ziffern, das stellt ebenfalls überhaupt kein Problem da.
Bedenke aber, dass eine Voll-Erstattung für HP niemals gegeben ist. Weder bei der PKV, noch bei der Beihilfe. Bei vielen PKV-Verträge ist HP auch durchaus vollständig ausgeschlossen.
PS. Hab dir eine PN geschickt.
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DoPo schrieb:
Danke für die schnelle Nachricht. Welchen Mehrwert hat ein Patient vom sektoralen Heilpraktiker, wenn er nur teilweise oder gar nicht erstattet bekommt? Macht meine Ideologie dann überhaupt Sinn, einen gesamten Prozess durchzuführen? Vielleicht nur für Topverdiener, denen das Geld nicht ausgeht?
Für den Patienten, dass sie zumindest eine Teil-Erstattung bekommen können. Das gilt durchaus auch für GKV-Patienten, die eine Zusatzversicherung für HP abgeschlossen haben. Ohne HP-Rechnung gibt es in der Regel gar keine Erstattung. Und mit eine gute Software ist der Aufwand für dich überschaubar.
Und du glaubst gar nicht, wieviel GKV-Versicherten die Möglichkeit nutzen von uns direkt behandelt zu werden. Denen ist die Warterei bei den Ärzte meistens zu mühselig. Und nein, dass sind absolut nicht die Topverdiener. Die gibt es bei uns im Ruhrpott ohnehin nicht wirklich viel.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@DoPo Der sektoralen HP hat für dich persönlich die Möglichkeit, dass du legal die Patienten ohne ärztliche VO behandeln darfst.
Für den Patienten, dass sie zumindest eine Teil-Erstattung bekommen können. Das gilt durchaus auch für GKV-Patienten, die eine Zusatzversicherung für HP abgeschlossen haben. Ohne HP-Rechnung gibt es in der Regel gar keine Erstattung. Und mit eine gute Software ist der Aufwand für dich überschaubar.
Und du glaubst gar nicht, wieviel GKV-Versicherten die Möglichkeit nutzen von uns direkt behandelt zu werden. Denen ist die Warterei bei den Ärzte meistens zu mühselig. Und nein, dass sind absolut nicht die Topverdiener. Die gibt es bei uns im Ruhrpott ohnehin nicht wirklich viel.
Ganz grundsätzlich habe ich auch noch die Frage, ob ich Analogziffern auch mit der originalziffer am selben Behandlungstag verwenden kann, ohne das diese dann komplett gestrichen werden von den Kostenträgern?
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DoPo schrieb:
Welche Software nutzt du dafür? Enthalten die Regelungen auch Möglichkeiten zur Kombination? Ich habe offensichtlich noch nicht genug zu recherchiert.
Ganz grundsätzlich habe ich auch noch die Frage, ob ich Analogziffern auch mit der originalziffer am selben Behandlungstag verwenden kann, ohne das diese dann komplett gestrichen werden von den Kostenträgern?
Ja, du kannst eine Analogziffer - mit verändertem Text - auch am gleichen Tag mit der Originalziffer verwenden. Aber,.. es gibt - v.a. manche Beihilfesachbearbeitern - die damit ein Problem haben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@DoPo Wir nutzen TTools. Damit können wir alles machen.
Ja, du kannst eine Analogziffer - mit verändertem Text - auch am gleichen Tag mit der Originalziffer verwenden. Aber,.. es gibt - v.a. manche Beihilfesachbearbeitern - die damit ein Problem haben.
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Mucphysio schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich habe bezüglich deiner antwort eine frage: ich habe einen sektoralen heilpraktiker eingestellt. Wie verhält sich das prozedere? Reicht es wenn wir eine rechnung am ende für den patienten stellen und der heilpraktiker unterschreibt oder muss er wie ein arzt eine verordnung ausstellen? Gibt es dafür einen vordruck? Viele grüsse
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Mucphysio siehe Antwort im anderen Beitrag wo du die gleiche Frage gestellt hast.
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DoPo schrieb:
Hallo an alle,
ich bin Physiotherapeut und habe kürzlich meine Erlaubnis zur sektoralen Heilpraktik in Bayern erhalten (nach Aktenlage). Seit dem Kursende beschäftige ich mich intensiv mit der Abrechnungsthematik, die mir mittlerweile sehr widersprüchlich erscheint.
Ich möchte hauptsächlich als sektoraler Heilpraktiker mit PKV-/Beihilfe-Patienten (auch Selbstzahler) arbeiten, ohne dass ihnen Erstattungen entgehen. Im Internet und in Foren finde ich jedoch widersprüchliche Informationen. Einige rechnen nach GebüH, andere nach GebüTH/Heilmittelkatalog oder GOÄ, doch sind sich alle in wenigen Punkten einig: Nicht in den Ordnungen enthaltene Leistungen müssen analog gestellt werden, was aber oft zu Anerkennungsproblemen führt.
Wenn ich mich nach GebüH oder GOÄ richte, droht mir offensichtlich Armut, da die Sätze deutlich unter denen der GKV liegen, es sei denn, ich überlade die Rechnung derart, das die privaten Kostenträger letztendlich misstrauisch werden könnte. Kann mir hier jemand ein wenig Klarheit verschaffen?
Liebe Grüße,
Domenico
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Im Übrigen werden von der Beihilfe und (so weit ich weiß) auch die PKV nur ärztliche VOn akzeptiert.
Ich glaube, du hast noch nicht wirklich verstanden, dass du 2 verschiedene Berufe ausübst. Entweder bist du Physiotherapeut und arbeitest auf ärztliche Anordnung, oder du bist Heilpraktiker und arbeitest entsprechend (wie ein Arzt). Daher sind die Tätigkeiten auch organisatorisch zu trennen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@DoPo Nein, du kannst für, von dir selbst durchgeführte Leistungen keine VO ausstellen. Ein Arzt stellt doch für von ihm selbst durchgeführte Anwendungen auch keine VO aus? Als HP bist im Prinzip vergleichbar mit einem Arzt wenn es um solche Sachen geht.
Im Übrigen werden von der Beihilfe und (so weit ich weiß) auch die PKV nur ärztliche VOn akzeptiert.
Ich glaube, du hast noch nicht wirklich verstanden, dass du 2 verschiedene Berufe ausübst. Entweder bist du Physiotherapeut und arbeitest auf ärztliche Anordnung, oder du bist Heilpraktiker und arbeitest entsprechend (wie ein Arzt). Daher sind die Tätigkeiten auch organisatorisch zu trennen.
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DoPo schrieb:
Das macht absolut Sinn. So habe ich es bisher garnicht wahrgenommen. Vielen Dank für deine Geduld.
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DoPo schrieb:
Kann ich nur über GebüH eine Erstattung für meine Patienten erwarten? Ist es nicht auch möglich, nach meiner gestellten Diagnose eine eigene Verordnung zu stellen und die üblichen Heilmittelmaßnahmen abzurechnen? Habe ich das richtig verstanden, oder gibt es weitere Erfahrungswerte?
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