Praxis am Rand der Bonner Altstadt,
Schwerpunkt Orthopädie,
Familienbetrieb, fünf Physios,
davon drei Manual-Therapeuten.
Rezeption ganztägig besetzt.
Monatliche Teamsitzung, freie
Urlaubsplanung, betriebliche
Altersvorsorge,
Fortbildungsunterstützung.
Schwerpunkt Orthopädie,
Familienbetrieb, fünf Physios,
davon drei Manual-Therapeuten.
Rezeption ganztägig besetzt.
Monatliche Teamsitzung, freie
Urlaubsplanung, betriebliche
Altersvorsorge,
Fortbildungsunterstützung.
kann mir jemand sagen, ob ich KGN sprich: KG auf Neurophysiologischer Grundlage ohne eine Fortbildung abrechnen darf?
LG. Ibo
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massu schrieb:
KG AUCH auf neurophys. Grundlage ist die ganz normale KG, wo du auch PNF machen darfst. Z. B. Bei orthopädische KHB ohne Neurofobi
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Blacklb18 schrieb:
Moin Moin,
kann mir jemand sagen, ob ich KGN sprich: KG auf Neurophysiologischer Grundlage ohne eine Fortbildung abrechnen darf?
LG. Ibo
Grüße...Gerry
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LG. Ibo
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Blacklb18 schrieb:
Da speicht jemand aus der schlauen Ecke, aber wozu gibt es denn Fragen, wenn man die schon weiß ;)... Trotzdem seeeehr Hilfreich!
LG. Ibo
na ja, wenn man z.B. seine offiziellen Preislisten anschaut, könnte man es schon besser verstanden haben...aber bevor man alles liest RV mit Anhängen ect. bis zu Preisliste ....und es hat Umfang , da schreibt man hier lieber mal (ich habe auch mal klein angefangen)...aber da gab es noch kein Internet...grins
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@IboPhysioOne
na ja, wenn man z.B. seine offiziellen Preislisten anschaut, könnte man es schon besser verstanden haben...aber bevor man alles liest RV mit Anhängen ect. bis zu Preisliste ....und es hat Umfang , da schreibt man hier lieber mal (ich habe auch mal klein angefangen)...aber da gab es noch kein Internet...grins
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Du weißt doch, heutzutage ist der Spruch "lesen bildet" nicht mehr en voque bei der jüngeren Generation. joyjoy
Wenn man nichts Sinnvolles antworten kann (oder will), einfach mal Klappe halten.
Ich finde Eure Antworten wesentlich doofer als die Frage von Ibo.
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Körnchen schrieb:
Mir fällt bei Euren Sprüchen nur eins ein:
Wenn man nichts Sinnvolles antworten kann (oder will), einfach mal Klappe halten.
Ich finde Eure Antworten wesentlich doofer als die Frage von Ibo.
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Körnchen schrieb:
Beitrag entfernt. Er ist nicht nicht sachlich oder differenziert formuliert. /Die Redaktion
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Körnchen Sonst noch etwas zu meckern? Halt doch selbst die Klappe. joy
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Körnchen schrieb:
Beitrag entfernt. Er ist polemisch formuliert. /Die Redaktion
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Gernot Wiedemann schrieb:
Ja, weil KGN nicht KG-ZNS ist! Den Unterschied sollte man kennen!
Grüße...Gerry
KGN ist nach dem Heilmittelkatalog kein spezifiziertes Heilmittel.
Wenn auf der Verordnung KG-ZNS (bzw. KG-ZNS nach Bobath, Vojta oder PNF) steht, kannst Du KG-ZNS abrechnen, brauchst dann natürlich aber das entsprechende Zertifikat (Bobath usw.).
Früher ist es mir 1-2mal passiert, dass ein Rezept, auf dem KGN stand und von mir als KG-ZNS abgerechnet wurde, gekürzt worden ist. Mir wurde dann nur KG bezahlt.
IMHO ist KGN nur als KG abrechenbar. Dafür brauchst Du dann keine Fortbildung.
Ob dies sinnvoll ist, oder das Rezept besser auf KG-ZNS geändert werden sollte und der/die Patient/in von einer/einem entsprechend qualifizierten PT behandelt werden sollte, steht auf einem anderen Blatt.
Liebe Grüße
Andreas Korn
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Blacklb18 schrieb:
Beste vielen dank wieder mal ein bisschen schlauer geworden!
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Körnchen schrieb:
Hallo, Ibo,
KGN ist nach dem Heilmittelkatalog kein spezifiziertes Heilmittel.
Wenn auf der Verordnung KG-ZNS (bzw. KG-ZNS nach Bobath, Vojta oder PNF) steht, kannst Du KG-ZNS abrechnen, brauchst dann natürlich aber das entsprechende Zertifikat (Bobath usw.).
Früher ist es mir 1-2mal passiert, dass ein Rezept, auf dem KGN stand und von mir als KG-ZNS abgerechnet wurde, gekürzt worden ist. Mir wurde dann nur KG bezahlt.
IMHO ist KGN nur als KG abrechenbar. Dafür brauchst Du dann keine Fortbildung.
Ob dies sinnvoll ist, oder das Rezept besser auf KG-ZNS geändert werden sollte und der/die Patient/in von einer/einem entsprechend qualifizierten PT behandelt werden sollte, steht auf einem anderen Blatt.
Liebe Grüße
Andreas Korn
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