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Danke im Vorraus...
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Evemarie Kaiser schrieb:
Wenn auf dem Rezept "Bewegungsübungen" steht ja, wenn KG steht nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke
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Bernie schrieb:
Hat sich erledigt....
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Mahmoud Hussein schrieb:
wie rechnet man Bewegungsübungen ab? Also wieviel gibt es dafür?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Mahmoud Hussein
Mahmoud Hussein schrieb am 08.11.2021 22:14 Uhr:wie rechnet man Bewegungsübungen ab? Also wieviel gibt es dafür? Mit der Positionsnummer X0301 für 11,12 Euro (ab Dezember). Regelbehandlungszeit 10 bis 20 Minuten. Muss aber auch explizit vom Arzt verordnet worden sein - geht also nicht als "billiger Ersatz" bei KG (24,08 Euro).
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darf ein Angestellter der med. Bademeister ist auch krankengymnastisch behandeln ?
Danke im Vorraus...
Wenn ich die o.a. Frage richtig lese, handelt es sich hier um einen med.Bademeister.
Diese Ausbildung weicht erheblich der eines Masseurs und med. Bademeister ab. siehe Massage und Physiotherapeuten Ausbildungs/Berufsgesetz.
So darf der med. Bademeister ( mit 6 Wo. Lehrergang ) m.E. auch keine Bewegungsübung zu Lasten der GKV abgeben.
Aber ab wann eine Bewegungsübung zur krankengymnastischen Übung wird, habe ich nicht Verstanden!
Mal von der Kohle abgesehen.
u.st. Masseur und med. Bademeister
Anm. Propriozeptoren werden doch auch bei Bewegungsübungen in Betrieb gesetzt!
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Muskelfreak schrieb:
at all:
Wenn ich die o.a. Frage richtig lese, handelt es sich hier um einen med.Bademeister.
Diese Ausbildung weicht erheblich der eines Masseurs und med. Bademeister ab. siehe Massage und Physiotherapeuten Ausbildungs/Berufsgesetz.
So darf der med. Bademeister ( mit 6 Wo. Lehrergang ) m.E. auch keine Bewegungsübung zu Lasten der GKV abgeben.
Aber ab wann eine Bewegungsübung zur krankengymnastischen Übung wird, habe ich nicht Verstanden!
Mal von der Kohle abgesehen.
u.st. Masseur und med. Bademeister
Anm. Propriozeptoren werden doch auch bei Bewegungsübungen in Betrieb gesetzt!
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