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Wir bieten alles was diesen Beruf
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vermögenswirksame Leistungen,
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Solltest Du Lust auf die Arbeit in
einem tollen Team haben, dan...
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ich habe mir die Finger wund gegoogelt und nix gefunden, vielleicht könnt Ihr mir helfen, ich würde mich freuen.
Bin auf der Suche nach einem (Gesetzes) Text, Verordnung, Paragrafen etc. der die Gabe von Medikamenten durch Therapeuten ausschließt.
Weiß jemand, wo das stehen könnte? Vielleicht auch andersherum? Das in einem Gesetz steht, wer nach bestandener Ausbildung befähigt ist, Medikamente zu verabreichen? Ich finde einfach nix...
Verzweifelte Grüße
tinki
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tinki schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe mir die Finger wund gegoogelt und nix gefunden, vielleicht könnt Ihr mir helfen, ich würde mich freuen.
Bin auf der Suche nach einem (Gesetzes) Text, Verordnung, Paragrafen etc. der die Gabe von Medikamenten durch Therapeuten ausschließt.
Weiß jemand, wo das stehen könnte? Vielleicht auch andersherum? Das in einem Gesetz steht, wer nach bestandener Ausbildung befähigt ist, Medikamente zu verabreichen? Ich finde einfach nix...
Verzweifelte Grüße
tinki
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Gruß redvine
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redvine schrieb:
„Rezeptpflichtig“ ist natürlich gar nicht möglich, die müsste ein Therapeut ja auch erst einmal selbst bekommen. (Ist nur illegal möglich, oder hat er vielleicht einmal selbst vom Arzt verordnet bekommen und er hat noch welche übrig.) Es kann nur um frei verkäufliche Substanzen gehen, falls die Abgabe regelmäßig und im größeren Rahmen erfolgen soll.
Gruß redvine
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Tempelritter schrieb:
das Arzneimittelgesetz schließt das abgeben, anwenden und verordnen vom rezeptpflichtigen Arzneimitteln aus.
Medikamentengabe ist ausschliesslich Angelegenheit der Pflege
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Tempelritter schrieb:
wo steht was von Pflege und Pflegepersonal?
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Inche schrieb:
Heilpraktikergesetz anschauen
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Physio-Team Hochzoll schrieb:
Nur Ärzte und Heilpraktiker sind berechtigt Medikamente auszugeben. Pflegekräfte tun das nur im Auftrag des Arztes.
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morpheus-06 schrieb:
Heilpraktiker dürfen rezeptpflichtige Medis ausgeben? Das wäre mir neu.
Heilpraktikergesetz anschauen
Da steht aber nichts über Medis drin. Der Templer liegt mit dem Arzneinmittelgesetz richtig.
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morpheus-06 schrieb:
Inche schrieb am 12.11.15 19:21:
Heilpraktikergesetz anschauen
Da steht aber nichts über Medis drin. Der Templer liegt mit dem Arzneinmittelgesetz richtig.
Schönen Abend noch!
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tinki schrieb:
Danke euch allen.
Schönen Abend noch!
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wastl3 schrieb:
Guten Morgen, richtig wir Pflegekräfte dürfen nur nach ärztlicher Anordnung (Deligationsrecht) Medikamente verabreichen. Es muss alles exakt dokumentiert und nachgewiesen werden können. BTM : Morphium -Med. auch Morphium Pflaster müssen in einem BTM - Buch eingetragen sein, sowie bei Abgabe durch Pflegefachkraft nach ärztlicher Anordnung von 2 PP unterschrieben werden. Auch für jeden Verband und sogar Quarkumschläge benötigen wir Pflegekräfte die AA ( ärztliche Anordnung).
Ist Heilkunde und das Heilpraktikergesetz ist anzuwenden, da Patienten normalerweise krank sind!
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Wikipedia: „Arzneimittel oder gleichbedeutend Medikamente (lateinisch medicamentum „Heilmittel“) sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die „zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt sind“ oder sich dazu eignen, physiologische Funktionen zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu ermöglichen.“
Ist Heilkunde und das Heilpraktikergesetz ist anzuwenden, da Patienten normalerweise krank sind!
Gruß redvine
Gruß redvine
Von rezeptpflichtig hat „Physio-Team Hochzoll“ nichts geschrieben!
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redvine schrieb:
Normalerweise verordnen Heilpraktiker und Ärzte Medikamente, sie können aber auch welche abgeben – im Rahmen ihrer gesetzlichen Grundlagen.
Gruß redvine
Von rezeptpflichtig hat „Physio-Team Hochzoll“ nichts geschrieben!
Nur Ärzte und Heilpraktiker sind berechtigt Medikamente auszugeben. Pflegekräfte tun das nur im Auftrag des Arztes.
Medikamente abgeben/ausgeben dürfen nur Apotheker und Veterinäre wenn Sie über das Dispensierrecht verfügen, und somit eine eigene Apotheke unterhalten.
Ärzte können Medikamente, egal ob verschreibungspflichtig oder nicht, BTM oder nicht BTM, verordnen. Sie dürfen diese nicht abgeben.
Pflegekräfte können die verschrieben Medikamente die von der Apotheke ausgegeben wurden, dann in einzelnen Dosen weitergeben. Aber eben nur dann wenn ärztlicher Seits verordnet.
Also selbst im Krankenhaus werden Medikamente erstmal vom Apotheker abgegeben.
PS: HP's dürfen zwar die Heilkunde ausüben, aber keine verschreibungspflichtigen Substanzen verordnen.
PPS: Als PT läßt man von solchen Sachen die Finger.
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Helmut Fromberger schrieb:
Physio-Team Hochzoll schrieb am 12.11.15 20:35:
Nur Ärzte und Heilpraktiker sind berechtigt Medikamente auszugeben. Pflegekräfte tun das nur im Auftrag des Arztes.
Medikamente abgeben/ausgeben dürfen nur Apotheker und Veterinäre wenn Sie über das Dispensierrecht verfügen, und somit eine eigene Apotheke unterhalten.
Ärzte können Medikamente, egal ob verschreibungspflichtig oder nicht, BTM oder nicht BTM, verordnen. Sie dürfen diese nicht abgeben.
Pflegekräfte können die verschrieben Medikamente die von der Apotheke ausgegeben wurden, dann in einzelnen Dosen weitergeben. Aber eben nur dann wenn ärztlicher Seits verordnet.
Also selbst im Krankenhaus werden Medikamente erstmal vom Apotheker abgegeben.
PS: HP's dürfen zwar die Heilkunde ausüben, aber keine verschreibungspflichtigen Substanzen verordnen.
PPS: Als PT läßt man von solchen Sachen die Finger.
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Arminia schrieb:
Frag mal einen Sportphysio eines Profivereins im Trainingslager...
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Herbert schrieb:
Schon der Hinweis, die Einnahme z.B. von Ibu würde die Schmerzen lindern, kommt juristisch der Verordnung gleich.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Beim Profiverein gibt es ein Team aus Ärzten, PT, …
Gruß redvine
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Arminia schrieb:
Indem der Arzt immer anwesend ist...
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Ringgeist schrieb:
Du bist Therapeut und keine Pflegerin, bist also gegenüber dem Pflegepersonal nicht weisungsgebunden. In noch keinem Arbeitsvertrag habe ich Gegenteiliges gelesen.
Medikamentengabe ist ausschliesslich Angelegenheit der Pflege
Darf ein Physiotherapeut Medis verschreiben?
Oder,
darf ein Physio auf ärztliche Anordung Medis im Rahmen der Therapie verabreichen?
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Bernie schrieb:
Wenn Tinki die Frage mal exakter stellen würde ...... :unamused:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Tinki, was meinst du genau?
Darf ein Physiotherapeut Medis verschreiben?
Oder,
darf ein Physio auf ärztliche Anordung Medis im Rahmen der Therapie verabreichen?
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Und das, was geschrieben hast, liest sich für mich sehr unqualifiziert.
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RoFo schrieb:
Du weißt doch gar nicht, worum es hier geht. Denn die Frage wurde leider nicht klar gestellt.
Und das, was geschrieben hast, liest sich für mich sehr unqualifiziert.
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Christian G. schrieb:
Ich empfinde diese Frage nur beschämend.... denke ich doch, dass wir hier bei Physio.de sind!? Also bei Therapeuten mit Herz und Seele - und Händen! Therapeuten müssen wissen, welche Wirkungen Medikamente in Bezug auf ihre Therapie haben.... sonst nichts! Schon Empfehlungen für Patienten von bestimmten Medikamenten ist ´ne heikle Sache, da das pharmazeutische Wissen mittlerweile schon bei Ärzten und Heilpraktikern oft nur noch darauf beruht, was die Pharmareferentin zur Verordnung mit ordentlicher Prämie der Pharmafirma nahegelegt hat - Es ist unsere Qualität als Therapeuten nichts mit Medikamentengabe im Sinn zu haben - möglichst gar nichts...
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