ID: 1300_000467
Die Vitos Klinik für forensische
Psychiatrie Gießen steht für
evidenzbasierte
Behandlungsmethoden,
kontinuierliche Qualifikation der
Mitarbeiter/-innen und
Patientenversorgung in hoher
Qualität. Wir sind Experten in der
forensischen Psychiatrie. Für
unsere Physio- und
Bewegungstherapie am Standort
Gießen suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physio- bzw. Bewegungstherapeut
(m/w/d).
Ihre Aufgaben
• Sie sind für die Planung und
Durchführung von physio- und...
Die Vitos Klinik für forensische
Psychiatrie Gießen steht für
evidenzbasierte
Behandlungsmethoden,
kontinuierliche Qualifikation der
Mitarbeiter/-innen und
Patientenversorgung in hoher
Qualität. Wir sind Experten in der
forensischen Psychiatrie. Für
unsere Physio- und
Bewegungstherapie am Standort
Gießen suchen wir zum
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Physio- bzw. Bewegungstherapeut
(m/w/d).
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• Sie sind für die Planung und
Durchführung von physio- und...
ich arbeite in einer Praxis für einige Stunden pro Woche. In den letzten Monaten kommen auf privater Ebene immer wieder Privatpatienten auf mich zu, die ein Rezept auf Hausbesuch besitzen und sich wünschen würden, dass ich sie behandle. Bisher lief dies auch dann immer über die Praxis.
Heute meinte ein befreundeter Physiotherapeut, dass er einige Kollegen kenne, welche in genau meiner Aussgangslage sind, aber diese Rezepte selbst abrechnen würden. Die Therapeuten sind also im Angestelltenverhältnis, rechnen aber Privatrezepte von "Bekanntschaften" mit Privatrezept und Hausbesuch selbständig ab.
Nun zu meinen Fragen:
1) Ist dies überhaupt möglich?
2) Welche Schritte muss ich tätigen um dies in die Realität umsetzen zu können?
Gerade bei Frage 2 wäre ich um eine detailierte und für "Laien" verständliche Antwort sehr dankbar. Da ich in diesem Bereich keine Erfahrung habe und keine Fehler machen möchte... :confused:
Vielen lieben Dank und einen schönen Sonntag :blush:
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Physio1987M schrieb:
Hallo zusammen :blush:
ich arbeite in einer Praxis für einige Stunden pro Woche. In den letzten Monaten kommen auf privater Ebene immer wieder Privatpatienten auf mich zu, die ein Rezept auf Hausbesuch besitzen und sich wünschen würden, dass ich sie behandle. Bisher lief dies auch dann immer über die Praxis.
Heute meinte ein befreundeter Physiotherapeut, dass er einige Kollegen kenne, welche in genau meiner Aussgangslage sind, aber diese Rezepte selbst abrechnen würden. Die Therapeuten sind also im Angestelltenverhältnis, rechnen aber Privatrezepte von "Bekanntschaften" mit Privatrezept und Hausbesuch selbständig ab.
Nun zu meinen Fragen:
1) Ist dies überhaupt möglich?
2) Welche Schritte muss ich tätigen um dies in die Realität umsetzen zu können?
Gerade bei Frage 2 wäre ich um eine detailierte und für "Laien" verständliche Antwort sehr dankbar. Da ich in diesem Bereich keine Erfahrung habe und keine Fehler machen möchte... :confused:
Vielen lieben Dank und einen schönen Sonntag :blush:
Hallo zusammen :blush:
ich arbeite in einer Praxis für einige Stunden pro Woche. In den letzten Monaten kommen auf privater Ebene immer wieder Privatpatienten auf mich zu, die ein Rezept auf Hausbesuch besitzen und sich wünschen würden, dass ich sie behandle. Bisher lief dies auch dann immer über die Praxis.
Gerade bei Frage 2 wäre ich um eine detailierte und für "Laien" verständliche Antwort sehr dankbar. Da ich in diesem Bereich keine Erfahrung habe und keine Fehler machen möchte... :confused:
Vielen lieben Dank und einen schönen Sonntag :blush:
Bei "keiner Erfahrung" und "keine Fehler machen möchte" laß es weiterhin über die Praxis laufen .... Wovon Dein Kumpel Dir erzählt, ist eine Selbständigkeit....
In erster Linie brauchst Du dazu die Genehmigung Deines Arbeitgebers!
Anschließend u.a. Anmeldung bei der BG, Berufshaftpflicht, evtl. Krankenkasse und DRV.
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die neue schrieb:
Physio1987M schrieb am 3.4.16 22:13:
Hallo zusammen :blush:
ich arbeite in einer Praxis für einige Stunden pro Woche. In den letzten Monaten kommen auf privater Ebene immer wieder Privatpatienten auf mich zu, die ein Rezept auf Hausbesuch besitzen und sich wünschen würden, dass ich sie behandle. Bisher lief dies auch dann immer über die Praxis.
Gerade bei Frage 2 wäre ich um eine detailierte und für "Laien" verständliche Antwort sehr dankbar. Da ich in diesem Bereich keine Erfahrung habe und keine Fehler machen möchte... :confused:
Vielen lieben Dank und einen schönen Sonntag :blush:
Bei "keiner Erfahrung" und "keine Fehler machen möchte" laß es weiterhin über die Praxis laufen .... Wovon Dein Kumpel Dir erzählt, ist eine Selbständigkeit....
In erster Linie brauchst Du dazu die Genehmigung Deines Arbeitgebers!
Anschließend u.a. Anmeldung bei der BG, Berufshaftpflicht, evtl. Krankenkasse und DRV.
Ich würde aber sehr gerne "Erfahrungen" in diesem Bereich machen und um "keine Fehler zu machen" habe ich diesen Post veröffentlicht :wink:
Die Frage ist ob dies noch rentabel ist für die 1-2 Rezepte pro Monat.
Was für kosten entstehen den für die verschiedenen Bedingungen (Anmeldung BG, Berufshaftpflicht etc.). Habe gehört, dass bis zu einem Lohn von 17.500€ dies kaum Kosten sind.
Hoffe der ein oder andere kann mir hier etwas helfen...
Finde auch kaum etwas für diesen speziellen Fall. Möchte ja keine Praxis etc. eröffnen. Es geht lediglich um einige Privatrezepte...
Erhoffe mir halt vor allem für eine spätere evlt. Selbstständigkeit wertvolle Erfahrungen bezüglich Abrechnung, Organisation etc. zu sammeln
Schönen Wochenstart...
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idefix- schrieb:
viele Privatkassen, zahlen die Rechungen nur noch wenn sie in Praxen behandelt werden, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Es kann also sein, das Deine Behandelten keine Erstattung von der Kasse bekommen
BG -> €120 p.a.
Haftpflicht -> €80 p.a.
KFZ-Haftpflicht gewerbliche Nutzung -> €400 p.a.
Anmeldung FA -> Gratis. Zeitaufwand in Relation zum Nutzen? Enorm kostspieliges Fehlerpotential ("...bis zu einem Lohn von €17.500..." - mit welchem Umsatz rechnest du um einen Lohn von €17.500 p.a. aus dem Betrieb entnehmen zu können?)
Vorschlag: Solange du dir nicht darüber im Klaren bist was du machst, sprich mit deiner PI ob sie bereit ist dir einen Bonus für eingebrachte Privatbehandlungen zu zahlen. So hast du weniger Stress mit den Formalitäten ("1-2 Rezepte pro Monat"), vermutlich kein Problem mit deinem Chef (solange du branchenfremd tätig wirst ist das eine Sache, wenn du in direkte Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber trittst kann dein Arbeitsverhältnis ein abruptes Ende finden), vermutlich haben die Patienten weniger Stress mit ihren Kostenträgern. Unter'm Strich eine dreiseitige Gewinnerkonstellation =)
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Papa Alpaka schrieb:
Das Problem bekommen im Zweifel die Patienten die ihre Versicherungsbedingungen nicht kennen - es wäre mir aber neu das ein HB in einer GKV-zugelassenen Praxis stattfindet :)
BG -> €120 p.a.
Haftpflicht -> €80 p.a.
KFZ-Haftpflicht gewerbliche Nutzung -> €400 p.a.
Anmeldung FA -> Gratis. Zeitaufwand in Relation zum Nutzen? Enorm kostspieliges Fehlerpotential ("...bis zu einem Lohn von €17.500..." - mit welchem Umsatz rechnest du um einen Lohn von €17.500 p.a. aus dem Betrieb entnehmen zu können?)
Vorschlag: Solange du dir nicht darüber im Klaren bist was du machst, sprich mit deiner PI ob sie bereit ist dir einen Bonus für eingebrachte Privatbehandlungen zu zahlen. So hast du weniger Stress mit den Formalitäten ("1-2 Rezepte pro Monat"), vermutlich kein Problem mit deinem Chef (solange du branchenfremd tätig wirst ist das eine Sache, wenn du in direkte Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber trittst kann dein Arbeitsverhältnis ein abruptes Ende finden), vermutlich haben die Patienten weniger Stress mit ihren Kostenträgern. Unter'm Strich eine dreiseitige Gewinnerkonstellation =)
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Physio1987M schrieb:
Danke für die schnelle Antwort.
Ich würde aber sehr gerne "Erfahrungen" in diesem Bereich machen und um "keine Fehler zu machen" habe ich diesen Post veröffentlicht :wink:
Die Frage ist ob dies noch rentabel ist für die 1-2 Rezepte pro Monat.
Was für kosten entstehen den für die verschiedenen Bedingungen (Anmeldung BG, Berufshaftpflicht etc.). Habe gehört, dass bis zu einem Lohn von 17.500€ dies kaum Kosten sind.
Hoffe der ein oder andere kann mir hier etwas helfen...
Finde auch kaum etwas für diesen speziellen Fall. Möchte ja keine Praxis etc. eröffnen. Es geht lediglich um einige Privatrezepte...
Erhoffe mir halt vor allem für eine spätere evlt. Selbstständigkeit wertvolle Erfahrungen bezüglich Abrechnung, Organisation etc. zu sammeln
Schönen Wochenstart...
Danke fürs antworten :blush:
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Im Klartext heisst das für Dich dass Du nicht in Konkurenz zu Deinem AG auftreten darfst. Und ich bin der Meinung, dass Du mit dem was Du da vorhast sehr wohl gegen diese Treuepflicht verstößt.
Dein Pseudoargument, dass Du Erfahrungen sammeln willst für eine spätere Selbstständigkeit, ist imho total daneben.
Mit anderen Worten: Laß das bleiben.
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Helmut Fromberger schrieb:
Du hast gegenüber Deinem AG eine sogenannte Treuepflicht. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Nebenpflicht aus Deinem Vertragsverhältnis. Das haben die anderen Leutchen die Dich auf den Trichter gebracht haben auch.
Im Klartext heisst das für Dich dass Du nicht in Konkurenz zu Deinem AG auftreten darfst. Und ich bin der Meinung, dass Du mit dem was Du da vorhast sehr wohl gegen diese Treuepflicht verstößt.
Dein Pseudoargument, dass Du Erfahrungen sammeln willst für eine spätere Selbstständigkeit, ist imho total daneben.
Mit anderen Worten: Laß das bleiben.
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Physio1987M schrieb:
weiß man den konkret um welche Krankenkassen es sich handelt? Hab dies bereits in einigen Foren zuvor gelesen, wobei hier immer wieder Therapeuten beschreiben, dass dies bei Ihnen seit Jahren keinerlei Probleme geben würde...
Danke fürs antworten :blush:
Und wenn Physio1987M die PP mit HB über ihren Bekanntenkreis bekommt, kann sie diese Patienten auch selbst abrechnen.
Dass Private KVs nur Rezepte von zugelassenen GKV-Praxen erstatten ist ein Märchen, das von PIs mit GKV-Zulassung in die Welt gesetzt worden ist. Lediglich bei einer Privatversicherung mit Basistarif werden nur Leistungen von GKV-Praxen zu GKV-Vergütungssätzen erstattet. Ansonsten müsste die Erstattung von nur GKV-zugelassenen Praxen explizit im Versicherungsvertrag vermerkt sein. Einen solchen Vertrag habe ich noch bei keinem meiner Patienten gesehen.
Also, Physio1987M, neben evtl. Beiträgen für die KV, RV (anrufen, dort fragen), Beiträgen für die BG, Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt + Steuer für Deine HB-Einnahmen (da musst Du Dir ausrechnen, ob sich Deine selbständige Tätigkeit mit den HBs überhaupt finanziell lohnt) steht den eigenen HBs nichts im Weg.
Die 17.500 Euro-Grenze gehört ganz woanders hin (umsatzsteuerfreie Einnahmen) und hat mit den eh umsatzsteuerfreien HBs auf Rezept rein gar nichts zu tun.
Gruß von Monique
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Wenn ich AG mit einer normalen Praxis wäre, dann wäre das für mich definitiv ein Grund zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
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Helmut Fromberger schrieb:
Bei ein paar Stunden kann der AG zwar keine weitere Tätigkeit untersagen, allerdings bleibt hiervon die bereits erwähnte Treuepflicht des AG unberührt. Als selbstständiger Mitbewerber auftreten ist also hierbei ziemlich problematisch.
Wenn ich AG mit einer normalen Praxis wäre, dann wäre das für mich definitiv ein Grund zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Ich an deiner Stelle würde evtl. ein Seminar für Existenzgründung besuchen und mir dazu Literatur durchlesen.
Ich kann dich gut verstehen, es gibt manchmal Pat. die gezielt von einem Th. behandelt werden möchten, weil die Chemie stimmt und sie sich gut betreut fühlen. Ich finde, das darf sich für den Therapeuten auch mal auszahlen, indem er Privatrezepte selbst in Rechnung stellt. Solange natürlich nicht die Beschäftigung in der Praxis darunter leidet.
Ich würde an deiner Stelle dranbleiben!
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mia73 schrieb:
Am besten fragst du erstmal deinen Chef, was er davon hält.
Ich an deiner Stelle würde evtl. ein Seminar für Existenzgründung besuchen und mir dazu Literatur durchlesen.
Ich kann dich gut verstehen, es gibt manchmal Pat. die gezielt von einem Th. behandelt werden möchten, weil die Chemie stimmt und sie sich gut betreut fühlen. Ich finde, das darf sich für den Therapeuten auch mal auszahlen, indem er Privatrezepte selbst in Rechnung stellt. Solange natürlich nicht die Beschäftigung in der Praxis darunter leidet.
Ich würde an deiner Stelle dranbleiben!
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M0nique schrieb:
Also wenn Physio1987M nur „einige Stunden pro Woche“ in einer Praxis arbeitet, kann ihr der PI wohl kaum untersagen nebenbei zu arbeiten. Denn bei nur einigen Stunden pro Woche würde die Arbeit in der Praxis nicht unter einer Nebentätigkeit leiden.
Und wenn Physio1987M die PP mit HB über ihren Bekanntenkreis bekommt, kann sie diese Patienten auch selbst abrechnen.
Dass Private KVs nur Rezepte von zugelassenen GKV-Praxen erstatten ist ein Märchen, das von PIs mit GKV-Zulassung in die Welt gesetzt worden ist. Lediglich bei einer Privatversicherung mit Basistarif werden nur Leistungen von GKV-Praxen zu GKV-Vergütungssätzen erstattet. Ansonsten müsste die Erstattung von nur GKV-zugelassenen Praxen explizit im Versicherungsvertrag vermerkt sein. Einen solchen Vertrag habe ich noch bei keinem meiner Patienten gesehen.
Also, Physio1987M, neben evtl. Beiträgen für die KV, RV (anrufen, dort fragen), Beiträgen für die BG, Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt + Steuer für Deine HB-Einnahmen (da musst Du Dir ausrechnen, ob sich Deine selbständige Tätigkeit mit den HBs überhaupt finanziell lohnt) steht den eigenen HBs nichts im Weg.
Die 17.500 Euro-Grenze gehört ganz woanders hin (umsatzsteuerfreie Einnahmen) und hat mit den eh umsatzsteuerfreien HBs auf Rezept rein gar nichts zu tun.
Gruß von Monique
@mia73
@M0nique
vielen lieben Dank für eure Hilfe! Dies sind wirklich mal konkrete Antworten, welche ich mir erhofft habe :blush:
@Helmut Fromberger
Da ich in einer Klinik angestellt bin, wo in weiterem Umkreis keine weitere Klinik steht bin ich quasi keine Konkurrenz.
Die angegliederte Praxis hat derzeit aufgrund der stationären Situation keine Möglichkeit ambulant mehr zu machen. Daher muss ich dich leider aufklären, dass hier kein verstoß gegen eine Treupflicht besteht. Darüber hinaus empfand ich deine Verurteilung:"Dein Pseudoargument, dass Du Erfahrungen sammeln willst für eine spätere Selbstständigkeit, ist imho total daneben" ziemlich unqualifiziert und iwo auch grenzüberschreitend ;) Außerdem würde ich mich durchaus freuen gerade im Bereich Abrechnung etc. wirklich Erfahrungen zu sammeln, da für eine spätere evtl. Selbstständigkeit dies meines Erachtens durchaus wertvolle Erfahrungen sein können.
Schöne Woche und besten Dank!
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Der Hinweis der Deiner Meinung nach unqualifiziert ist, ist imho sehr wohl qualifiziert. Denn man ist entweder selbstständig oder man ist es nicht. Man kann auch nicht immer nur Kuchen essen ohne negative Folgen davon zu tragen. Und evtl. mal später heisst : Wenn i, hätt i, daad i, und i friß koan Radi.
Abrechnung in einer Praxis ist eine andere Nummer als mal eben 2 Rechnungen in irgendeiner Textverarbeitung reinzuklopfen.
Die Kurzfassung: Wenn Deine Anfrage mit der Informationen versehen gewesen wäre, dass es eine Klinik ist, dann wäre meine Antwort genauso konkret ausgefallen. Denn bislang hast Du das ja auch über Deinen AG gemacht.
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Helmut Fromberger schrieb:
Im Ausgangspost hast Du geschrieben dass Du in einer Praxis arbeitest. Ich kann aktuell noch nicht Gedanken lesen.
Der Hinweis der Deiner Meinung nach unqualifiziert ist, ist imho sehr wohl qualifiziert. Denn man ist entweder selbstständig oder man ist es nicht. Man kann auch nicht immer nur Kuchen essen ohne negative Folgen davon zu tragen. Und evtl. mal später heisst : Wenn i, hätt i, daad i, und i friß koan Radi.
Abrechnung in einer Praxis ist eine andere Nummer als mal eben 2 Rechnungen in irgendeiner Textverarbeitung reinzuklopfen.
Die Kurzfassung: Wenn Deine Anfrage mit der Informationen versehen gewesen wäre, dass es eine Klinik ist, dann wäre meine Antwort genauso konkret ausgefallen. Denn bislang hast Du das ja auch über Deinen AG gemacht.
auch wenn ich gerade happy bin, dass Sie keine Gedanken lesen können :wink: empfand ich lediglich den Satz: ""Dein Pseudoargument, dass Du Erfahrungen sammeln willst für eine spätere Selbstständigkeit, ist imho total daneben" als wirklich daneben! Weil es hier um eine reine Verurteilung geht.
Deine Antwort hatte nichts mit meiner Frage zu tun und es handelte sich um eine reine Spekulation oder um wieder im bayrischen zu bleiben "gscheidschmatzerei".
Nichts für ungut...
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Physio1987M schrieb:
Lieber Helmut Fromberger,
auch wenn ich gerade happy bin, dass Sie keine Gedanken lesen können :wink: empfand ich lediglich den Satz: ""Dein Pseudoargument, dass Du Erfahrungen sammeln willst für eine spätere Selbstständigkeit, ist imho total daneben" als wirklich daneben! Weil es hier um eine reine Verurteilung geht.
Deine Antwort hatte nichts mit meiner Frage zu tun und es handelte sich um eine reine Spekulation oder um wieder im bayrischen zu bleiben "gscheidschmatzerei".
Nichts für ungut...
Wie auch immer, das Thema ist für mich beendet.
Und das aller wichtigste: ich möchte keine Brieffreundschaft mit Dir.
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Helmut Fromberger schrieb:
Dafür dass Du auf die Einhaltung gewisser Regel und Konventionen pochst, erstaunt es mich dass Du selbst nicht ein Mindestmaß an Anstand zeigst und dass Du selber nicht weiss was sich gehört und was sich nicht gehört.
Wie auch immer, das Thema ist für mich beendet.
Und das aller wichtigste: ich möchte keine Brieffreundschaft mit Dir.
ganz aktuell habe ich aus vergleichbarer Situation heraus gehandelt, möchte jedoch ungern meine Story hier öffentlich machen.
Gerne können wir uns hier weiter unterhalten. [E-Mail]
Liebe Grüße, Ruth. :blush:
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Ruth Steuer schrieb:
Hallo Physio1987M,
ganz aktuell habe ich aus vergleichbarer Situation heraus gehandelt, möchte jedoch ungern meine Story hier öffentlich machen.
Gerne können wir uns hier weiter unterhalten. [E-Mail]
Liebe Grüße, Ruth. :blush:
leider kann ich auch mit Ihrem letzten Post nichts anfangen?! Falls Sie mit Anstand meinen irgendwelche Hirngespinster nachzugehen und Leuten die sich in einem Forum hilfreiche Beiträge erhoffen, eigenartige Vermutungen zu unterstellen, geht unsere Meinung leider wirklich klar auseinander :clap:
Lg :wink:
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Physio1987M schrieb:
Lieber Herr Fromberger,
leider kann ich auch mit Ihrem letzten Post nichts anfangen?! Falls Sie mit Anstand meinen irgendwelche Hirngespinster nachzugehen und Leuten die sich in einem Forum hilfreiche Beiträge erhoffen, eigenartige Vermutungen zu unterstellen, geht unsere Meinung leider wirklich klar auseinander :clap:
Lg :wink:
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Physio1987M schrieb:
@Papa Alpaka
@mia73
@M0nique
vielen lieben Dank für eure Hilfe! Dies sind wirklich mal konkrete Antworten, welche ich mir erhofft habe :blush:
@Helmut Fromberger
Da ich in einer Klinik angestellt bin, wo in weiterem Umkreis keine weitere Klinik steht bin ich quasi keine Konkurrenz.
Die angegliederte Praxis hat derzeit aufgrund der stationären Situation keine Möglichkeit ambulant mehr zu machen. Daher muss ich dich leider aufklären, dass hier kein verstoß gegen eine Treupflicht besteht. Darüber hinaus empfand ich deine Verurteilung:"Dein Pseudoargument, dass Du Erfahrungen sammeln willst für eine spätere Selbstständigkeit, ist imho total daneben" ziemlich unqualifiziert und iwo auch grenzüberschreitend ;) Außerdem würde ich mich durchaus freuen gerade im Bereich Abrechnung etc. wirklich Erfahrungen zu sammeln, da für eine spätere evtl. Selbstständigkeit dies meines Erachtens durchaus wertvolle Erfahrungen sein können.
Schöne Woche und besten Dank!
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