Für unsere Praxen in Heidelberg/
Kirchheim und Heidelberg/ Rohrbach
mit Schwerpunkt Orthopädie,
Neurologie sowie medizinische
Trainingstherapie suchen wir
engagierte Verstärkung. Gerne
gesehen, jedoch keine Notwendigkeit
sind Weiterbildungen in MT, MLD,
KGG oder Bobath/PNF. Wichtiger sind
für uns Motivation, Interesse,
Eigenverantwortlichkeit und
Begeisterung für die Arbeit,
weshalb auch Berufseinsteiger sehr
gerne willkommen sind.
Überdurchschnittliche faire
Bezahlung ist für uns selbstv...
Kirchheim und Heidelberg/ Rohrbach
mit Schwerpunkt Orthopädie,
Neurologie sowie medizinische
Trainingstherapie suchen wir
engagierte Verstärkung. Gerne
gesehen, jedoch keine Notwendigkeit
sind Weiterbildungen in MT, MLD,
KGG oder Bobath/PNF. Wichtiger sind
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Eigenverantwortlichkeit und
Begeisterung für die Arbeit,
weshalb auch Berufseinsteiger sehr
gerne willkommen sind.
Überdurchschnittliche faire
Bezahlung ist für uns selbstv...
ich schreibe hier als PI. Wir haben eine 20 Minuten Taktung in der Praxis. Ich habe mir den Chatverlauf der letzten Diskussion dazu durchgelesen. Recht muss ich dem Beitrag von Eva geben, die schreibt, in anderen Länder würde man darüber lachen.
1. Zuerst mal die Frage: Warum wird von manchen Usern ein Therapeut als dumm bezeichnet, der 15 min therapiert?
Natürlich sollte man sich an die Mindestzeiten halten, aber es ist bestimmt nicht richtig, dass mehr Therapiezeit immer eine bessere
Qualität bedeutet. Wenn wir immer von mehr Verantwortung sprechen und diese auch einfordern, so sollten Therapeuten auch selbstbewusst damit umgehen.
Was bedeutet für euch , dass die Therapie aus medizinischen Gründen verkürzt werden darf? Hier wurde , eigentlich wie immer, gesagt, nur wenn der Patient die Therapie durchhält. Aber ist das die Definition? Beinhaltet dies nicht auch die therapeutische Indikation, auch aus der Erfahrung des Therapeuten heraus, was macht weiter Sinn in der Therapie, habe ich meine gestecktes Therapieziel für dies Einheit erreicht, wie waren aus der Erfahrung heraus die Reaktionen anderer Patienten auf die Behandlungstechnik, uvm. Das könnten schon auch Argumente sein, warum auch mal in manchen Fällen Therapiezeiten unterschritten werden könnten.
Oder wird für 2-3 Minuten verbleibende noch irgendetwas anderes gemacht? Evtl nur , um zumindest mal die Mindestzeit einzuhalten? Würde mich interessieren , ob man für 2-3 Minuten wirklich noch etwas erreicht.
Wenn ich mir die Beiträge von vor 2-3Tagen hier im Forum durchlese, meinen das die meisten Kollegen schon, dass man mit z.B 13 Minuten nichts erreicht , aber mit vielleicht 16 bis 17 schon.
Wie gesagt, es soll die Zeit eingehalten werden, aber es wird Situationen geben, in denen es auch anders sein kann. Insgesamt soll ja ein gutes Ergebnis für den Patienten erreicht werden.
2. Die Ausgangsfrage der Kollegin / des Kollegen war , was die Regelbehandlungszeit inkludiert.
Man sieht hier auch keine Einigkeit bezüglich vieler Antworten. Also hier auch nochmal meine konkrete Frage.
Sind die 15 Minuten Mindestzeit mit oder ohne Vor- und Nachbereitung ? Ein einfacher verweis auf den BRV bringt hierfür denke
keine rechtlich gesicherte Aussage.
Die Antworten im Forum waren teilweise, dass es eine Vorgabe des Inhabers braucht. Jaein! Natürlich muss er führen, aber er braucht die rechtliche Sicherheit, und die sehe ich nicht so direkt gegeben, da vieles einfach schwammig definiert, bzw. breitgefächert interpretiert werden kann.
3. Es wurde im Vergleich das Thema MLD 30 vorgebracht? Auch hier nochmal: Ist die Vor- und Nachbereitung in den 30 Min inkludiert?
Das genannte Beispiel trifft denke doch in manchen Fällen zu. Patient benötigt lange zum Türöffnen, An - und Ausziehen. Wobei sich auch die Frage konkret in der Praxis stellt.
30 Min Lymphe am Patienten und zusätzliche Vor- und Nachbereitungszeit und alles inklusive?
Die genannte Antwort, der Patient soll sich anders organisieren oder man sollte die Therapie aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen,
löst weder das Problem, noch ist sie im geringsten .
So , das waren nur einige Gedanken dazu. Aber wie ihr alle wisst, läuft auch im Praxisalltag nicht immer konkret nach Plan.
Aber vielleicht hat doch der ein oder andere eine genaue Antwort.
Einen schönen Sonntag euch allen!
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Der Kasse ist es relativ egal wie du in der Zeit therapierst. Solange du die Parameter einhältst .
Die Diskussionen nach Sinn und Unsinn von den 15 Min Behandlungszeit ist eine andere.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer wir werden nach Zeit und nicht nach Therapieerfolg bezahlt.
Der Kasse ist es relativ egal wie du in der Zeit therapierst. Solange du die Parameter einhältst .
Die Diskussionen nach Sinn und Unsinn von den 15 Min Behandlungszeit ist eine andere.
keine rechtlich gesicherte Aussage. [...]
Tatsächlich gibt es für uns aber (hauptsächlich) zwei sichere Quellen, die unsere Therapie rechtlich gesichert regeln: die Heilmittelrichtlinie und den Rahmenvertrag.
Und in letzterem findet man die klare Aussage in Anlage 1 Absatz 6:
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten. Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte
angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung.
Anlage 2 Abschnitt B Absatz 1 ergänzt:
a) der Durchführung der Maßnahmen mit der oder dem Versicherten (Pos.-Nr. X0102 – X2001) (= Therapiezeit) und
b) der Vor- und Nachbereitung (inkl. Dokumentation).
Also gibt es zunächst die klare Aussage, dass die Vor- und Nachbereitung auf alle Fälle Teil der zeitlichen Mindestvorgaben sind.
Allerdings wird es nun ein wenig unklarer, was tatsächlich unter Vor- und Nachbereitung fällt. Zum Umfang der eigentlichen Leistung gehört jedenfalls nach Anlage 1 Absatz 2 das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans, die Hilfeleistungen des Therapeuten, die Verlaufsdokumentation sowie ggf. die Mitteilung an den verordnenden Arzt sowie nach Absatz 4 eine eventuell erforderliche Hilfe beim Aus- und Ankleiden und bei der Lagerung. Ob dies nun nahezu abschließend die Vor- und Nachbereitung erklärt oder hier weiterer Spielraum (Zeit für das Unterschreiben, Terminvereinbarung o.ä.) gelassen wird, kann ich nicht sagen. Für mich ist jedenfalls z.B. die Zeit für die Händedesinfektion und Hautpflege Teil der Nachbereitung.
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Ulrike B. schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.02.2024 10:21 Uhr:[...] Sind die 15 Minuten Mindestzeit mit oder ohne Vor- und Nachbereitung ? Ein einfacher verweis auf den BRV bringt hierfür denke
Regelbehandlungszeit
Der Umfang der vergüteten Leistung besteht aus
keine rechtlich gesicherte Aussage. [...]
Tatsächlich gibt es für uns aber (hauptsächlich) zwei sichere Quellen, die unsere Therapie rechtlich gesichert regeln: die Heilmittelrichtlinie und den Rahmenvertrag.
Und in letzterem findet man die klare Aussage in Anlage 1 Absatz 6:
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten. Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte
angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung.
Anlage 2 Abschnitt B Absatz 1 ergänzt:
a) der Durchführung der Maßnahmen mit der oder dem Versicherten (Pos.-Nr. X0102 – X2001) (= Therapiezeit) und
b) der Vor- und Nachbereitung (inkl. Dokumentation).
Also gibt es zunächst die klare Aussage, dass die Vor- und Nachbereitung auf alle Fälle Teil der zeitlichen Mindestvorgaben sind.
Allerdings wird es nun ein wenig unklarer, was tatsächlich unter Vor- und Nachbereitung fällt. Zum Umfang der eigentlichen Leistung gehört jedenfalls nach Anlage 1 Absatz 2 das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans, die Hilfeleistungen des Therapeuten, die Verlaufsdokumentation sowie ggf. die Mitteilung an den verordnenden Arzt sowie nach Absatz 4 eine eventuell erforderliche Hilfe beim Aus- und Ankleiden und bei der Lagerung. Ob dies nun nahezu abschließend die Vor- und Nachbereitung erklärt oder hier weiterer Spielraum (Zeit für das Unterschreiben, Terminvereinbarung o.ä.) gelassen wird, kann ich nicht sagen. Für mich ist jedenfalls z.B. die Zeit für die Händedesinfektion und Hautpflege Teil der Nachbereitung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu Da hast du natürlich Recht. Aber der BRV lässt doch Unterschreitungen zu. Wie würdest du medizinische Gründe definieren, die das zulassen würden. Die genannten, der Patient hält die Dauer nicht durch, ist ja nur ein Beispiel.
Ausnahmen sind wenn es dem Patienten plötzlich schlecht wird.
Wenn du „vorher“ mit der Behandlung fertig bist, dann lass den Patient aktiv noch 3 Min üben, oder du wiederholst die Übungen oder ihr fängt an im Team kreativer zu werden. Schließlich ist das die Zeit vom Patient…
Auf die Idee kürzer zu behandeln, und dann noch eine „medizinische“ Begründung dafür zu suchen bin ich noch nicht gekommen. ... Sachen gibts…
Ich bin froh, dass alle meine MA sich immer an die zeitlichen Vorgaben halten. und keiner mir mit: „ich war jetzt eher fertig“ kommt.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer für mich gibt es Grundsätzlich keinen Grund weniger zu behandeln.
Ausnahmen sind wenn es dem Patienten plötzlich schlecht wird.
Wenn du „vorher“ mit der Behandlung fertig bist, dann lass den Patient aktiv noch 3 Min üben, oder du wiederholst die Übungen oder ihr fängt an im Team kreativer zu werden. Schließlich ist das die Zeit vom Patient…
Auf die Idee kürzer zu behandeln, und dann noch eine „medizinische“ Begründung dafür zu suchen bin ich noch nicht gekommen. ... Sachen gibts…
Ich bin froh, dass alle meine MA sich immer an die zeitlichen Vorgaben halten. und keiner mir mit: „ich war jetzt eher fertig“ kommt.
immer geht alles schnell schnell
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Nadelbaum schrieb:
@Anonymer Teilnehmer man kann doch einfach auch 20 min direkt beim Patienten bleiben, ihm zuhören oder Doku schreiben...
immer geht alles schnell schnell
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kolleginne und Kollegen,
ich schreibe hier als PI. Wir haben eine 20 Minuten Taktung in der Praxis. Ich habe mir den Chatverlauf der letzten Diskussion dazu durchgelesen. Recht muss ich dem Beitrag von Eva geben, die schreibt, in anderen Länder würde man darüber lachen.
1. Zuerst mal die Frage: Warum wird von manchen Usern ein Therapeut als dumm bezeichnet, der 15 min therapiert?
Natürlich sollte man sich an die Mindestzeiten halten, aber es ist bestimmt nicht richtig, dass mehr Therapiezeit immer eine bessere
Qualität bedeutet. Wenn wir immer von mehr Verantwortung sprechen und diese auch einfordern, so sollten Therapeuten auch selbstbewusst damit umgehen.
Was bedeutet für euch , dass die Therapie aus medizinischen Gründen verkürzt werden darf? Hier wurde , eigentlich wie immer, gesagt, nur wenn der Patient die Therapie durchhält. Aber ist das die Definition? Beinhaltet dies nicht auch die therapeutische Indikation, auch aus der Erfahrung des Therapeuten heraus, was macht weiter Sinn in der Therapie, habe ich meine gestecktes Therapieziel für dies Einheit erreicht, wie waren aus der Erfahrung heraus die Reaktionen anderer Patienten auf die Behandlungstechnik, uvm. Das könnten schon auch Argumente sein, warum auch mal in manchen Fällen Therapiezeiten unterschritten werden könnten.
Oder wird für 2-3 Minuten verbleibende noch irgendetwas anderes gemacht? Evtl nur , um zumindest mal die Mindestzeit einzuhalten? Würde mich interessieren , ob man für 2-3 Minuten wirklich noch etwas erreicht.
Wenn ich mir die Beiträge von vor 2-3Tagen hier im Forum durchlese, meinen das die meisten Kollegen schon, dass man mit z.B 13 Minuten nichts erreicht , aber mit vielleicht 16 bis 17 schon.
Wie gesagt, es soll die Zeit eingehalten werden, aber es wird Situationen geben, in denen es auch anders sein kann. Insgesamt soll ja ein gutes Ergebnis für den Patienten erreicht werden.
2. Die Ausgangsfrage der Kollegin / des Kollegen war , was die Regelbehandlungszeit inkludiert.
Man sieht hier auch keine Einigkeit bezüglich vieler Antworten. Also hier auch nochmal meine konkrete Frage.
Sind die 15 Minuten Mindestzeit mit oder ohne Vor- und Nachbereitung ? Ein einfacher verweis auf den BRV bringt hierfür denke
keine rechtlich gesicherte Aussage.
Die Antworten im Forum waren teilweise, dass es eine Vorgabe des Inhabers braucht. Jaein! Natürlich muss er führen, aber er braucht die rechtliche Sicherheit, und die sehe ich nicht so direkt gegeben, da vieles einfach schwammig definiert, bzw. breitgefächert interpretiert werden kann.
3. Es wurde im Vergleich das Thema MLD 30 vorgebracht? Auch hier nochmal: Ist die Vor- und Nachbereitung in den 30 Min inkludiert?
Das genannte Beispiel trifft denke doch in manchen Fällen zu. Patient benötigt lange zum Türöffnen, An - und Ausziehen. Wobei sich auch die Frage konkret in der Praxis stellt.
30 Min Lymphe am Patienten und zusätzliche Vor- und Nachbereitungszeit und alles inklusive?
Die genannte Antwort, der Patient soll sich anders organisieren oder man sollte die Therapie aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen,
löst weder das Problem, noch ist sie im geringsten .
So , das waren nur einige Gedanken dazu. Aber wie ihr alle wisst, läuft auch im Praxisalltag nicht immer konkret nach Plan.
Aber vielleicht hat doch der ein oder andere eine genaue Antwort.
Einen schönen Sonntag euch allen!
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MikeL schrieb:
Cannabis schrieb am 18.02.2024 10:36 Uhr:Es ist doch schon alles gesagt. Wer seine Therapeuten verheizen möchte, macht das halt. Als das Thema heute erstellt wurde, habe ich mich gleich gefragt, wie lange es wohl dauern mag, bis Tom wieder einen seiner üblichen PI-Basher-Kommentare abgeben wird!
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Cannabis schrieb:
Es ist doch schon alles gesagt. Wer seine Therapeuten verheizen möchte, macht das halt.
Pat. mit Epicondylitis humeri radialis - 6x KG + 6X Ultraschall
Behandlung durch einen langjährigen erfahrenen Kollegen
Patientin hatte nach den ersten beiden Therapieeinheiten ( ca 18min KG + 15 min Ultraschall ) starke Schmerzen im Anschluss. Der Kollege dosierte die Therapiezeit auf 10-13 min mit anschließendem Ultraschall. Deutlicher Therapieerfolg mit nahezu Beschwerdefreiheit der Patient und erheblich weniger Schmerzen nach den Therapien.
Korrekt oder nicht korrekt? Therapieerfolg ja, aber Zeit nicht ganz eingehalten.
Wäre kein Erfolg eingetreten evtl Beschwerde durch Patientin, jedoch hätte ich meinen Therapeuten unterstützt, da er versuchte die Therapie individuell anzupassen. Ist dies nun eine medizinischer Grund, um die Zeit zu reduzieren oder nicht.
Da Therapieerfolg, keinerlei Beanstandungen durch den Pat..
Natürlich ergeben sich daraus Erfahrungswerte, nach denen eine Therapeut arbeitet ( Ähnlich wie es Erfahrungen gibt, wie lang man Gelenkmobilisationen in der MT durchführt )
Dies nur als Beispiel, wie es im Praxisalltag sein kann
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Cannabis schrieb:
Beispiel aus dem Praxisalltag: „Oh, schon vorbei?!".
Ich persönlich bin Kassenpatient und würde nie zu einer Praxis gehen, die mich nach 15 min. wieder heim schicken möchte. Das steht in keinem Verhältnis zu meinem zeitlichen Aufwand und zu dem Preis, den die Praxis mittlerweile für MT bekommt. Solche Diskussionen sind eigentlich ganz schnell wieder vorbei, wenn man einfach mal nachdenkt, welche Kriterien man selbst an eine Physiopraxis und seine eigene Behandlung anlegt. Ich lehne 15 min. einfach ab. Das ist doch ein Witz. In der Industrie kann man diese Schiene fahren. Bei Menschen benötigt man einfach auch mal Zeit.
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Clearer schrieb:
Um das beurteilen zu können woran es wirklich lag, müsste man zumindest mal die US Stärke nennen. Könnte ja auch sein, dass 20 min. KG und 5 min. US Therapieerfolg liefert. Wer schon länger in der Therapie ist weiß, dass 95% aller Tennisellbogenpatienten nervlich übersteuert sind. Denen tuts einfach nur gut, wenn Sie länger behandelt werden. Inklusive Hals, WS, tape, etc. pp.
Ich persönlich bin Kassenpatient und würde nie zu einer Praxis gehen, die mich nach 15 min. wieder heim schicken möchte. Das steht in keinem Verhältnis zu meinem zeitlichen Aufwand und zu dem Preis, den die Praxis mittlerweile für MT bekommt. Solche Diskussionen sind eigentlich ganz schnell wieder vorbei, wenn man einfach mal nachdenkt, welche Kriterien man selbst an eine Physiopraxis und seine eigene Behandlung anlegt. Ich lehne 15 min. einfach ab. Das ist doch ein Witz. In der Industrie kann man diese Schiene fahren. Bei Menschen benötigt man einfach auch mal Zeit.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist nachvollziehbar . Aber: du lehnst 15 min ab, OK. Wenn eine Praxis im 20min Takt arbeitet , erhälts du wahrscheinlich eine Therapie von im Schnitt 17 min ( 20 min dann inkl Vor und Nachbereitung) . Machts das besser? Natürlich wäre eine 25- oder 30min Taktung stressfreier. Aber dann sollte sich auch jeder Therapeut ( die angestellten Therapeuten ) mal hinsetzten und das auf wirtschaftlicher Basis mal durchrechnen, welchen Unterschied das im Jahresverlauf macht
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Cannabis schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Das ist eine gute Idee. Gib ihnen die Auswertung ( z.B. aus TheOrg ). Vom Jahresumsatz nehmen sie dann 50% für ihren Bruttolohn.
Ich arbeite inzwischen im 30 -Minuten Takt (exklusive nachbereitung!), seitdem geht es mir körperlich viel viel besser, bin überhaupt nicht mehr krank und fühle mich abends nicht komplett zerstört. Trotzdem stehe ich als Solo-Kämpfer finanziell gut da, der Steuerberater ist zufrieden. Ich finde, auch so etwas sollte in der Einteilung mit eingerechnet werden, aber jeder so wie ihm beliebt^^
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Atheia schrieb:
Ist doch am Ende die Frage was man will? Wir alle wollen Wirtschaftlich arbeiten, aber macht man nicht ein Stück weit auch den Job, weil man etwas erreichen will? Wenn ich nur Geld verdienen möchte, dann suche ich mir einen Job, wo ich nicht mit Menschen arbeite. In der Physiotherapie behandle ich aber nunmal lebendige Wesen, völlig egal ob Hund, Mensch oder was auch immer so atmet. Sollte man da nicht auch mal das wirtschaftliche beiseite schieben? So schlecht verdienen wir doch wirklich nicht mehr, dass eine 15 Minuten Taktung nötig ist! Und alle reden von Work-Life-Balance... also wäre die "stressfreiere" Variante vielleicht auch da die angesagtere.
Ich arbeite inzwischen im 30 -Minuten Takt (exklusive nachbereitung!), seitdem geht es mir körperlich viel viel besser, bin überhaupt nicht mehr krank und fühle mich abends nicht komplett zerstört. Trotzdem stehe ich als Solo-Kämpfer finanziell gut da, der Steuerberater ist zufrieden. Ich finde, auch so etwas sollte in der Einteilung mit eingerechnet werden, aber jeder so wie ihm beliebt^^
Auch in der Diskussion vor einigen Tagen ging es um die rechtssichere Durchführung der Therapie. Und hier sieht man keine Einigkeit. Manche Kollgen/ innen sagen mindestens 15min am Patienten exklusive Vor und Nachbereitung, die anderen mindestens 15min inkl allem.
Und es kamen keine genaue Aussagen zum medizinischen Grund. Nahezu jeder gibt hier alleinig an, wenn der Patient nicht mehr kann oder die komplette Zeit nicht schafft. Wenn nur dieses Bsp der einzige mögliche Grund wäre, müsste das so formuliert im BRV stehen. Ansonsten lässt das viel Spielraum.
Es geht nur Richtssicherheit, nicht um die Sinnhaftigkeit. Das sind zwei Paar Schuhe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Natürlich geht's nicht nur um das Geld. Das war in dieser Diskussion auch nicht die Frage, welche Taktung wirtschaftlich ist.
Auch in der Diskussion vor einigen Tagen ging es um die rechtssichere Durchführung der Therapie. Und hier sieht man keine Einigkeit. Manche Kollgen/ innen sagen mindestens 15min am Patienten exklusive Vor und Nachbereitung, die anderen mindestens 15min inkl allem.
Und es kamen keine genaue Aussagen zum medizinischen Grund. Nahezu jeder gibt hier alleinig an, wenn der Patient nicht mehr kann oder die komplette Zeit nicht schafft. Wenn nur dieses Bsp der einzige mögliche Grund wäre, müsste das so formuliert im BRV stehen. Ansonsten lässt das viel Spielraum.
Es geht nur Richtssicherheit, nicht um die Sinnhaftigkeit. Das sind zwei Paar Schuhe.
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Clearer schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ich zahle eben zusätzlich für 30 min.
Die Patienten leisten auch ihre Zuzahlung und haben den Aufwand, pünktlich zu kommen
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Nadelbaum schrieb:
@Anonymer Teilnehmer natürlich macht eine längere Zeit es mit dem Patienten besser, da fühlt er,sie sich nicht durchgeschleust
Die Patienten leisten auch ihre Zuzahlung und haben den Aufwand, pünktlich zu kommen
Beispiel aus DEINEM Praxisalltag: "Ah, endlich vorbei!"
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MikeL schrieb:
@Cannabis
Cannabis schrieb am 18.02.2024 12:11 Uhr:Beispiel aus dem Praxisalltag: „Oh, schon vorbei?!".
Beispiel aus DEINEM Praxisalltag: "Ah, endlich vorbei!"
Nimm doch einfach 100% vom Umsatz. Mach dich selbstständig und hör auf Blödsinn zu erzählen.
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Herbert schrieb:
@Cannabis
Nimm doch einfach 100% vom Umsatz. Mach dich selbstständig und hör auf Blödsinn zu erzählen.
Naja, mit der Zuzahlung haben wir nichts zu tun, bzw. nur den Aufwand und Ärger, und die "Pateinten haben den Aufwand, pünktlich zu kommen"?? Wer einen Termin hat, sollte den pünktlich einhalten, das ist doch kein Aufwand? Das sollte eher eine Selbstverständlichkeit sein...
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Secretary schrieb:
@Nadelbaum
Naja, mit der Zuzahlung haben wir nichts zu tun, bzw. nur den Aufwand und Ärger, und die "Pateinten haben den Aufwand, pünktlich zu kommen"?? Wer einen Termin hat, sollte den pünktlich einhalten, das ist doch kein Aufwand? Das sollte eher eine Selbstverständlichkeit sein...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Zusätzlich noch ein noch nicht all zu lange zurückliegendes Beispiel:
Pat. mit Epicondylitis humeri radialis - 6x KG + 6X Ultraschall
Behandlung durch einen langjährigen erfahrenen Kollegen
Patientin hatte nach den ersten beiden Therapieeinheiten ( ca 18min KG + 15 min Ultraschall ) starke Schmerzen im Anschluss. Der Kollege dosierte die Therapiezeit auf 10-13 min mit anschließendem Ultraschall. Deutlicher Therapieerfolg mit nahezu Beschwerdefreiheit der Patient und erheblich weniger Schmerzen nach den Therapien.
Korrekt oder nicht korrekt? Therapieerfolg ja, aber Zeit nicht ganz eingehalten.
Wäre kein Erfolg eingetreten evtl Beschwerde durch Patientin, jedoch hätte ich meinen Therapeuten unterstützt, da er versuchte die Therapie individuell anzupassen. Ist dies nun eine medizinischer Grund, um die Zeit zu reduzieren oder nicht.
Da Therapieerfolg, keinerlei Beanstandungen durch den Pat..
Natürlich ergeben sich daraus Erfahrungswerte, nach denen eine Therapeut arbeitet ( Ähnlich wie es Erfahrungen gibt, wie lang man Gelenkmobilisationen in der MT durchführt )
Dies nur als Beispiel, wie es im Praxisalltag sein kann
Wende dich an deinem Vertragspartner, der GKV-Spitzenverband. Und hoffe, dass du von dort eine plausibele Antwort bekommst. Ansonsten musst du halt nach deinem eigenen Rechtsempfinden entscheiden; auch wenn du dich in einem juristisch grauen Gebiet bewegst.
Im Übrigen stecken die Verhandlungen über eine aktualisierten Leistungsbeschreibung u. A. eben wegen solchen Diskussionen in der Sackgasse fest.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Wie im anderen Beitrag von mir bereits geschrieben: du bekommst hier keine rechtssicheren Antwort! Auch, wenn du noch 100 weitere Beispiele gibst.
Wende dich an deinem Vertragspartner, der GKV-Spitzenverband. Und hoffe, dass du von dort eine plausibele Antwort bekommst. Ansonsten musst du halt nach deinem eigenen Rechtsempfinden entscheiden; auch wenn du dich in einem juristisch grauen Gebiet bewegst.
Im Übrigen stecken die Verhandlungen über eine aktualisierten Leistungsbeschreibung u. A. eben wegen solchen Diskussionen in der Sackgasse fest.
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