Arbeite dort, wo andere Urlaub
machen!
Der ROBINSON ESQUINZO PLAYA" liegt
auf Fuerteventura, inmitten einer
Gartenlandschaft mit Blüten und
Palmen. Hier findest du ein kleines
Mehrgenerationen-Dorf mit
wunderschöner Gartenanlage, einem
riesigen Sandstrand und rund 300
Sonnentage im Jahr." "
Unsere Clubs sind für ihre
besondere, ihre einzigartige
Atmosphäre bekannt. Das liegt am
innovativen Urlaubskonzept, am
herzlichen „Du“ untereinander
und unseren Gästen gegenüber –
und vor al...
machen!
Der ROBINSON ESQUINZO PLAYA" liegt
auf Fuerteventura, inmitten einer
Gartenlandschaft mit Blüten und
Palmen. Hier findest du ein kleines
Mehrgenerationen-Dorf mit
wunderschöner Gartenanlage, einem
riesigen Sandstrand und rund 300
Sonnentage im Jahr." "
Unsere Clubs sind für ihre
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Atmosphäre bekannt. Das liegt am
innovativen Urlaubskonzept, am
herzlichen „Du“ untereinander
und unseren Gästen gegenüber –
und vor al...
Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten. ich überlege eine Ausbildung in der Osteopathie zu machen, bin aber nur Physio und habe keine heilpraktikerausbildung. Wie sieht es dann mit der Abrechnung aus?
Danke für die Hilfe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten. ich überlege eine Ausbildung in der Osteopathie zu machen, bin aber nur Physio und habe keine heilpraktikerausbildung. Wie sieht es dann mit der Abrechnung aus?
Danke für die Hilfe.
MikeS
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok, danke. Aber kann ich als Physio nicht auch privat osteopathische techniken abrechen, bzw. in rechnung stellen?
Kleiner Nachteil: Du verstößt damit gegen das Heilpraktikergesetzt und machst Dich strafbar, da Du Heilkunde ausübst ohne dies zu dürfen.
Das solltest Du dabei bedenken. :confused:
Vollkommen unabhängig, ob Du das "privat" machst oder nicht.
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StefanP schrieb:
Natürlich kannst Du das, kein Problem.
Kleiner Nachteil: Du verstößt damit gegen das Heilpraktikergesetzt und machst Dich strafbar, da Du Heilkunde ausübst ohne dies zu dürfen.
Das solltest Du dabei bedenken. :confused:
Vollkommen unabhängig, ob Du das "privat" machst oder nicht.
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Sawyer schrieb:
Osteopathische Techniken sind erlaubt, aber keine Osteopathie.
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jeccy schrieb:
was bitteschön sind osteopathische techniken :unamused:
> was bitteschön sind osteopathische techniken :unamused:
Bauch Kneten? :kissing_closed_eyes:
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Wolfgang Pokorski schrieb:
jeccy schrieb:
> was bitteschön sind osteopathische techniken :unamused:
Bauch Kneten? :kissing_closed_eyes:
-> Du bist nicht NUR Physio, sondern Du BIST Physio!
"Wie sieht es dann mit der Abrechnung aus?"
-> wem gegenüber willst Du abrechnen? Osteopathie ist keine GKV Leistung.
Du benötigst auch keien "Heilpraktikerausbildung", sondern die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde. Osteopathie und Ihre Techniken (was auch immer die sein mögen, da unbestimmter Begriff - also voll gerichtlich überprüfbar) ist nicht Bestandteil des Berufsbildes der PT. Osteopathie darf somit rechtskonform nur von Ärzten oder HP´s ausgeführt werden.
Eine wie auch immer gestaltete Delegation (z.B. durch Arzt) ist imho mehr als fraglich, da der delegierende agr nicht überschauen, geschweige denn kontrollieren kann, was er delegiert (im Gegensatz z.B. zur PT, bei der dem delegierenden klar ist was er delegiert und an wen (Staatlich geregelte Ausbildung mit geregelten Inhalten)
Meine Empfehlung: Mach Deine Osteopathieweiterbildung und dann die Überprüfung (HP). Mit dem Wissen einer 5 jährigen Osteo-Weiterbildung und dem Wissen der Grundausbildung als PT und noch eine wenig lernen, ist die Überprüfung (welche ein Gutachten und keine Prüfung darstellt!) gut zu meistern.
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Bernie schrieb:
"bin aber nur Physio"
-> Du bist nicht NUR Physio, sondern Du BIST Physio!
"Wie sieht es dann mit der Abrechnung aus?"
-> wem gegenüber willst Du abrechnen? Osteopathie ist keine GKV Leistung.
Du benötigst auch keien "Heilpraktikerausbildung", sondern die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde. Osteopathie und Ihre Techniken (was auch immer die sein mögen, da unbestimmter Begriff - also voll gerichtlich überprüfbar) ist nicht Bestandteil des Berufsbildes der PT. Osteopathie darf somit rechtskonform nur von Ärzten oder HP´s ausgeführt werden.
Eine wie auch immer gestaltete Delegation (z.B. durch Arzt) ist imho mehr als fraglich, da der delegierende agr nicht überschauen, geschweige denn kontrollieren kann, was er delegiert (im Gegensatz z.B. zur PT, bei der dem delegierenden klar ist was er delegiert und an wen (Staatlich geregelte Ausbildung mit geregelten Inhalten)
Meine Empfehlung: Mach Deine Osteopathieweiterbildung und dann die Überprüfung (HP). Mit dem Wissen einer 5 jährigen Osteo-Weiterbildung und dem Wissen der Grundausbildung als PT und noch eine wenig lernen, ist die Überprüfung (welche ein Gutachten und keine Prüfung darstellt!) gut zu meistern.
Nur den Erstkontakt darfst du nicht haben.
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Le schrieb:
Du kannst aber, soweit ich weiß, osteopathisch behandeln und sogar abrechnen wenn du von einem Arzt ein Rezept über Ostheopathie bekommst.
Nur den Erstkontakt darfst du nicht haben.
-> Auf welcher Rechtsgrundlage? Delegation? Mehr als fraglich, da unbestimmtheit der Delegation.
Abrechnen? Nicht gegenüber irgendwelchen KK. Das Leistungsrecht berührt Dich als Therapeut in diesem Falle nicht. Nicht damit verwechseln, ob der Pat etwas erstattet bekommt. Das hat nichts mit "Abrechnung" zu tun.
Leistungsrecht der KK nicht mit Berufsrecht und Erlaubnisvorbehalt verwechseln.
Wie ich schon oben beschrieben habe: Derjenige der delegiert muss wissen was er an wen delegiert. Dazu muss da, was er delegiert klar inhaltlich abgegrenzt sein. Dies ist beimn der Osteo. leider nicht der Fall.
Somit ist der Delegierende sich in keiner Weise sicher, was er eigentlcih delegiert - dies auch deshalb, weil die Osteo in aller Regel nichtdelegierbare Bestandteile enthält.
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Bernie schrieb:
"Du kannst aber, soweit ich weiß, osteopathisch behandeln und sogar abrechnen wenn du von einem Arzt ein Rezept über Ostheopathie bekommst."
-> Auf welcher Rechtsgrundlage? Delegation? Mehr als fraglich, da unbestimmtheit der Delegation.
Abrechnen? Nicht gegenüber irgendwelchen KK. Das Leistungsrecht berührt Dich als Therapeut in diesem Falle nicht. Nicht damit verwechseln, ob der Pat etwas erstattet bekommt. Das hat nichts mit "Abrechnung" zu tun.
Leistungsrecht der KK nicht mit Berufsrecht und Erlaubnisvorbehalt verwechseln.
Wie ich schon oben beschrieben habe: Derjenige der delegiert muss wissen was er an wen delegiert. Dazu muss da, was er delegiert klar inhaltlich abgegrenzt sein. Dies ist beimn der Osteo. leider nicht der Fall.
Somit ist der Delegierende sich in keiner Weise sicher, was er eigentlcih delegiert - dies auch deshalb, weil die Osteo in aller Regel nichtdelegierbare Bestandteile enthält.
Ach so, MT,ML hehört auch noch dazu, einschließlich der Kenntnisse der Kontraindikationen. Ebenso die EL-Therapie. Triggerpoints und Tenderpoints auch noch genannt. Und die vielen nicht aufgezählten Techniken.
Die Ausrichtung und Philosophie der Osteopathie ist m.E. völlig i.O. Erste Blockseminare bei Ärzteseminar Berlin habe ich bereits absolviert.
Wer will die Grenzen festlegen, wer die Klagen begründen außer: "Das darfst Du nicht als Physio". Dann mache ich es halt als Masseur, denn von dem geht keine Gefahr aus und er darf auch Fußreflexzonenmassage anwenden.
So werde ich auch weiterhin "osteopathische" Techniken und Aspekte, was immer das sein mag zur Anwendung bringen.
HP-Erlaubnis für Physiotherapie liegt vor.
"des Äffle häts Polizischtle ge'bisse,gelle".(hier wäre eine Kritik/Korrektur bzgl. der Schreibweise hilfreich)
Schoenes WE :yum:
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Muskelfreak schrieb:
So liebes Bernli, wo kann ich bitte überprüfen ob diagnostischer Strich, Histaminentleerung und Färbung/Abgrenzung der BGM Linien auf der Haut und der cutivisceraler bzw.der Gegenreflex zur Osteobehandlung gehören. Weiter gefragt: Periostmassage nach Vogler, Colonmaassage, Reflexzonenmassage nach Jost Thomas (leider zu früh verstorben), oder banal, tonusregulierende Massagetechniken für Muskeln und Sehnen, Kryotherapie in ihren verschiedenen Facetten ( Einwirkung auf die Vasomotoren/ Vasovasoren) nicht in den osteopathischen Behandlungstechniken wiederzufinden sind. :tired_face:
Ach so, MT,ML hehört auch noch dazu, einschließlich der Kenntnisse der Kontraindikationen. Ebenso die EL-Therapie. Triggerpoints und Tenderpoints auch noch genannt. Und die vielen nicht aufgezählten Techniken.
Die Ausrichtung und Philosophie der Osteopathie ist m.E. völlig i.O. Erste Blockseminare bei Ärzteseminar Berlin habe ich bereits absolviert.
Wer will die Grenzen festlegen, wer die Klagen begründen außer: "Das darfst Du nicht als Physio". Dann mache ich es halt als Masseur, denn von dem geht keine Gefahr aus und er darf auch Fußreflexzonenmassage anwenden.
So werde ich auch weiterhin "osteopathische" Techniken und Aspekte, was immer das sein mag zur Anwendung bringen.
HP-Erlaubnis für Physiotherapie liegt vor.
"des Äffle häts Polizischtle ge'bisse,gelle".(hier wäre eine Kritik/Korrektur bzgl. der Schreibweise hilfreich)
Schoenes WE :yum:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Zu der FRM gibt es leider ein Gerichtsurteil, dass es sich dabei um eine Behandlung handelt, welcher der HP-Erlaubnis voraussetzt.
[bearbeitet am 14.04.13 08:42]
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kasi12 schrieb:
[bearbeitet am 14.04.13 08:42]
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Sawyer schrieb:
FRM ungleich FDM.
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Bernie schrieb:
@ Muskelfreak: Stell mal eine präziese Frage. Was willst Du jetzt von mir wissen? :unamused:
Anmerkung:
Gelsenkirchen Buer dürfte nicht weit von der Viktoriastraße entfernt sein.
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Muskelfreak schrieb:
Moin Kollege, ume Ecke kannse den Herrn Bill erreichen, der hat "Kenne" von sowat.
Anmerkung:
Gelsenkirchen Buer dürfte nicht weit von der Viktoriastraße entfernt sein.
Bezüglich der Fußreflexzonenmassagen existiert ein rechtskräftiges Urteil, dass diese die HP-Zulassung voraussetzt. Auch ein Masseur ist demnach die FRM nicht erlaubt.
OVG Koblenz vom 08.11.1988
OVG Niedersachsen vom 26.02.1996
Bis heute wurden diese Urteile (auch von Bill) nicht kassiert.
[bearbeitet am 14.04.13 17:59]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Was soll ich denn mit Bill ?? Wir haben schon seit den frühen 90er Kollegen mit HP-Zulassung, also betrifft das uns sowieso nicht.
Bezüglich der Fußreflexzonenmassagen existiert ein rechtskräftiges Urteil, dass diese die HP-Zulassung voraussetzt. Auch ein Masseur ist demnach die FRM nicht erlaubt.
OVG Koblenz vom 08.11.1988
OVG Niedersachsen vom 26.02.1996
Bis heute wurden diese Urteile (auch von Bill) nicht kassiert.
[bearbeitet am 14.04.13 17:59]
Und was willst du mir damit sagen. :unamused: :unamused:
(ich weiß noch nicht mal was die Abkürzung FDM bedeutet. :tired_face: )
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
>>FRM ungleich FDM.<<
Und was willst du mir damit sagen. :unamused: :unamused:
(ich weiß noch nicht mal was die Abkürzung FDM bedeutet. :tired_face: )
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Bernie schrieb:
FDM -> vieleicht Faszien Distorsion Modell ???
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Andreas216 schrieb:
dann nennst du es eben Fußmassage mit speziellen Massagetechniken...und schon haste die Sch..e als Masseur selber "kassiert"....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
*kopfschüttel*
[bearbeitet am 15.04.13 14:03]
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Andreas216 schrieb:
Warum? Gestze sind Auslegungssache....Schon mal vor Gericht gewesen? Was man da erlebt ist der Hammer! Und deshalb...Man muss in unserer Situation wirklich schauen, wie man mit dem A...h an die Wand kommt...Rede mal mit nem Anwalt darüber...genau diese Aussage habe ich von einem Fachanwalt für medizinrecht bekommen!
[bearbeitet am 15.04.13 14:03]
stellenweise muss ich dir ja zustimmen.
ABER!:
..."Meine Empfehlung: Mach Deine Osteopathieweiterbildung und dann die Überprüfung (HP). Mit dem Wissen einer 5 jährigen Osteo-Weiterbildung und dem Wissen der Grundausbildung als PT und noch eine wenig lernen, ist die Überprüfung (welche ein Gutachten und keine Prüfung darstellt!) gut zu meistern."...
Was soll denn der Spruch?
Korrekt wäre doch:
"Mach deinen HP und danach eine beliebig lange Osteo-Weiterbildung!"
Auf welcher Grundlage ist denn "Osteo" eine "Weiter"-bildung?
PT ist eine gesetzlich geregelte Ausbildung, ohne Relevanz zu beliebigen Weiterbildungen für HPs.
Realitätsbezogen recherchiert erkennt man schon die Strategie der Fobi-Abzocker. Die Verdummung der PTs, gepaart mit Fallen im Anwendungsbereich, ist doch nicht mehr zu übersehen.
Deine o.a. Aussage läßt auch bei dir vermuten, daß du, gebauchpinzelt wie viele andere auch, dich als PT in eine "Osteo-Weiterbildung" begeben hast.
An dieser Stelle möchte ich dich für sehr korrekt einstufen. Ich unterstelle dir, daß du während deiner vielen "Osteo-Weiterbildungsjahre", neben oder während deiner PT-Tätigkeit, keine "Osteo" ausprobiert oder gar zieldefiniert angewandt hast.
Mit deiner HP-Erlaubnis bist du dann plötlich zum "Osteopathen" geworden. Toll!
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 15.04.13 14:00]
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mocca schrieb:
hallo bernie,
stellenweise muss ich dir ja zustimmen.
ABER!:
..."Meine Empfehlung: Mach Deine Osteopathieweiterbildung und dann die Überprüfung (HP). Mit dem Wissen einer 5 jährigen Osteo-Weiterbildung und dem Wissen der Grundausbildung als PT und noch eine wenig lernen, ist die Überprüfung (welche ein Gutachten und keine Prüfung darstellt!) gut zu meistern."...
Was soll denn der Spruch?
Korrekt wäre doch:
"Mach deinen HP und danach eine beliebig lange Osteo-Weiterbildung!"
Auf welcher Grundlage ist denn "Osteo" eine "Weiter"-bildung?
PT ist eine gesetzlich geregelte Ausbildung, ohne Relevanz zu beliebigen Weiterbildungen für HPs.
Realitätsbezogen recherchiert erkennt man schon die Strategie der Fobi-Abzocker. Die Verdummung der PTs, gepaart mit Fallen im Anwendungsbereich, ist doch nicht mehr zu übersehen.
Deine o.a. Aussage läßt auch bei dir vermuten, daß du, gebauchpinzelt wie viele andere auch, dich als PT in eine "Osteo-Weiterbildung" begeben hast.
An dieser Stelle möchte ich dich für sehr korrekt einstufen. Ich unterstelle dir, daß du während deiner vielen "Osteo-Weiterbildungsjahre", neben oder während deiner PT-Tätigkeit, keine "Osteo" ausprobiert oder gar zieldefiniert angewandt hast.
Mit deiner HP-Erlaubnis bist du dann plötlich zum "Osteopathen" geworden. Toll!
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 15.04.13 14:00]
MikeS
[bearbeitet am 15.04.13 15:18]
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MikeS schrieb:
Und man sollte sich (ist jetzt nicht auf diesen Sachverhalt bezogen) Urteile immer komplett durchlesen und nicht nur den Leitsatz :blush:
MikeS
[bearbeitet am 15.04.13 15:18]
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Andreas216 schrieb:
Ist mein Reden!
"Weiterbildung ist die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase" (Quelle: Deutscher Bildungsrat, Definition Weiterbildung)
[bearbeitet am 15.04.13 15:58]
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Bernie schrieb:
@ Mocca: Ich verstehs nicht! Erklär mir mal, was Du meinst.
"Weiterbildung ist die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase" (Quelle: Deutscher Bildungsrat, Definition Weiterbildung)
[bearbeitet am 15.04.13 15:58]
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idefix- schrieb:
Klar, wegen den Vorschriften darf auch jede Kosmetikerin FRM machen, oder wie bei uns so gar Lymphdrainage mit Gerät. Solange das nciht verfolgt und geahndet wird, mache ich weiter meine Osteopathie
Das erkläre mir mal!
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Andreas216 schrieb:
Warum willst Du einer Kosmetikerin, welche diese Sachen ganz legal am GESUNDEN Menschen durchführen darf, weil sie nämlich genau wie du Ihre Ausbildung mit staatl. Prüfung 3 Jahre in der Fachschule absolviert hat und diese Dinge dort gelernt hat verbieten?
Das erkläre mir mal!
Für mich ist jeder Physiotherapeut mit fundierter manueller Ausbildung und Berufserfahrung wesentlich kompetenter als diese ganzen Osteos, die wie die Pilze aus dem Boden schießen.
[bearbeitet am 17.04.13 08:49]
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foe schrieb:
Richtig, langsam wird der Futterneid unter Osteopathen immer größer, da die Osteopathie als Modewelle fast schon inflationär geworden ist.
Für mich ist jeder Physiotherapeut mit fundierter manueller Ausbildung und Berufserfahrung wesentlich kompetenter als diese ganzen Osteos, die wie die Pilze aus dem Boden schießen.
[bearbeitet am 17.04.13 08:49]
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Problem beschreiben
MikeS schrieb:
Um die Osteopathie berufsrechtlich abgesichert ausüben zu können benötigst du ZWINGEND die HP-Erlaubnis.
MikeS
ich würde dir empfehlen, während oder nach der Osteopathie-Ausbildung die HP-Prüfung zu machen, damit stehst du auf der sicheren Seite (alles andere ist "halblegal" und kann im schlimmsten Fall Ärger geben).
Empfehlen kann ich dir z.B. die Still-Academy: In ihrem Ausbildungsprogramm bekommst du die medizinische Ausbildung im 2. und 3. Jahr vermittelt, welches dich auf die HP-Prüfung vorbereitet.
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Problem beschreiben
shhong schrieb:
Hi,
ich würde dir empfehlen, während oder nach der Osteopathie-Ausbildung die HP-Prüfung zu machen, damit stehst du auf der sicheren Seite (alles andere ist "halblegal" und kann im schlimmsten Fall Ärger geben).
Empfehlen kann ich dir z.B. die Still-Academy: In ihrem Ausbildungsprogramm bekommst du die medizinische Ausbildung im 2. und 3. Jahr vermittelt, welches dich auf die HP-Prüfung vorbereitet.
Dort werden "Der Bundesrechnungshof, das Bundesversicherungsamt, der GBA und die Patientenbeauftragten ... aufgefordert, das Handeln der Kassen zu überprüfen und für die zweckmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Gelder der Versichertengemeinschaft zu sorgen"
Mit Osteopathie auf Kasse könnte es schnell wieder vorbei sein.
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> Dort werden \"Der Bundesrechnungshof, das
> Bundesversicherungsamt, der GBA und die Patientenbeauftragten
> ... aufgefordert, das Handeln der Kassen zu überprüfen und für
> die zweckmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Gelder der
> Versichertengemeinschaft zu sorgen\"
>
Was für die DGMM heißt, eine abgespeckte Version ("Osteopathische" Verfahren) als ärztliches Monopol von der Kasse bezahlen zu lassen.
> Mit Osteopathie auf Kasse könnte es schnell wieder vorbei sein.
...und durch ein amputiertes Irgendwas mit ähnlichem Namen ersetzt werden, was in 3 Minuten abzugeben ist.
So kritisch und skeptisch ich der O. gegenüber bin, ein "PT mit HP-Zulassung" (Zitat aus dem offenen Brief) ist mir noch lieber als Osteopath als ein Arzt der "osteopathische" Verfahren "Qualitätsgesichert" gelernt hat. Und wie weit es mit der Qualitätssicherung der DGMM bestellt ist sieht man, wenn man deren Curiccula liest, beim Besuch in jedem Antiquariat wird man aktuellere Lektüre finden :rage:.
Mehr dazu in neuem Thread.
Gruß,
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Wolfgang Pokorski schrieb:
SGBV schrieb:
> Dort werden \"Der Bundesrechnungshof, das
> Bundesversicherungsamt, der GBA und die Patientenbeauftragten
> ... aufgefordert, das Handeln der Kassen zu überprüfen und für
> die zweckmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Gelder der
> Versichertengemeinschaft zu sorgen\"
>
Was für die DGMM heißt, eine abgespeckte Version ("Osteopathische" Verfahren) als ärztliches Monopol von der Kasse bezahlen zu lassen.
> Mit Osteopathie auf Kasse könnte es schnell wieder vorbei sein.
...und durch ein amputiertes Irgendwas mit ähnlichem Namen ersetzt werden, was in 3 Minuten abzugeben ist.
So kritisch und skeptisch ich der O. gegenüber bin, ein "PT mit HP-Zulassung" (Zitat aus dem offenen Brief) ist mir noch lieber als Osteopath als ein Arzt der "osteopathische" Verfahren "Qualitätsgesichert" gelernt hat. Und wie weit es mit der Qualitätssicherung der DGMM bestellt ist sieht man, wenn man deren Curiccula liest, beim Besuch in jedem Antiquariat wird man aktuellere Lektüre finden :rage:.
Mehr dazu in neuem Thread.
Gruß,
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SGBV schrieb:
Die Ärzte sehen die Beteiligung von Physios vor: Link
-> Mir ist ein Physio mit fundierter manueller Ausbildung und Ausbildung in Osteopathie lieber als............ :smile:
Warum denn immer "oder" wenn doch auch "sowohl als auch" geht?
Und was der private Verein DGMM sagt ist doch völlig Schnuppe......
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Bernie schrieb:
"Für mich ist jeder Physiotherapeut mit fundierter manueller Ausbildung und Berufserfahrung wesentlich kompetenter als diese ganzen Osteos, die wie die Pilze aus dem Boden schießen."
-> Mir ist ein Physio mit fundierter manueller Ausbildung und Ausbildung in Osteopathie lieber als............ :smile:
Warum denn immer "oder" wenn doch auch "sowohl als auch" geht?
Und was der private Verein DGMM sagt ist doch völlig Schnuppe......
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SGBV schrieb:
Link
Dort werden "Der Bundesrechnungshof, das Bundesversicherungsamt, der GBA und die Patientenbeauftragten ... aufgefordert, das Handeln der Kassen zu überprüfen und für die zweckmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Gelder der Versichertengemeinschaft zu sorgen"
Mit Osteopathie auf Kasse könnte es schnell wieder vorbei sein.
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