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Dich gerne per Mail, schriftlich
oder persönlich. Wir freuen uns.
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1. Schriftliche Einwilligung in die Behandlung §630d
2. Aufklärung über Risiken mit Unterschrift des Patienten §630e
3. Dokumentation jeder Behandlung §630f
4. Auf Wunsch Kopie an Patient der kompletten Akte
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Lizzy schrieb:
Warum wird hier nicht über das Patientenrechtegesetz vom 1.1.2013 diskutiert? Setzen das etwas schon alle Kollegen um?
1. Schriftliche Einwilligung in die Behandlung §630d
2. Aufklärung über Risiken mit Unterschrift des Patienten §630e
3. Dokumentation jeder Behandlung §630f
4. Auf Wunsch Kopie an Patient der kompletten Akte
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Schau auch hier:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8067
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 04.04.13 17:32]
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JürgenK schrieb:
....es gilt auch für die HME...
Schau auch hier:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8067
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 04.04.13 17:32]
Was gibt es da zu diskutieren?
Das Gesetz ist auch "erst" am 26.02.2013 in Kraft getreten.
Es stärkt auch viele Therapeuten. Z.b. der § 630 a Abs. 1 (Stichwort Privatpatienten!!)
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Bernie schrieb:
Das Patientenrechtegesetz ist eine Änderung des BGB!
Was gibt es da zu diskutieren?
Das Gesetz ist auch "erst" am 26.02.2013 in Kraft getreten.
Es stärkt auch viele Therapeuten. Z.b. der § 630 a Abs. 1 (Stichwort Privatpatienten!!)
Gibt es einen Vordruck für uns Physios, wo wir die Informationspflicht und die Einwilligung dokumentieren können oder muss das jede Praxis selbst erstellen?
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Lizzy schrieb:
Danke für die guten Hinweise.
Gibt es einen Vordruck für uns Physios, wo wir die Informationspflicht und die Einwilligung dokumentieren können oder muss das jede Praxis selbst erstellen?
gruß Guido
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GEOW schrieb:
schau einfach mal hier rein.
gruß Guido
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Zitat630 a Anmerkungen:Vereinfacht: Es sollen die vertragstypischen Pflichten beim Behandlungsvertrag bei einer medizinischen Behandlung normiert werden. Leistung ist danach die versprochene Behandlung, Gegenleistung des Patienten die Vergütung. Der Patient wird aber nur verpflichtet, wenn kein Dritter zahlen muss.
Heisst das jetzt, dass ich, wenn eine Verornung von der KK einkassiert wurde ( zu recht oder zu unrecht sei einmal dahingestellt), dem Patienten die Behandlung in Rechnung stellen kann, da die KK in ihren Augen nicht zahlen muss??
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hi,
Zitat630 a Anmerkungen:Vereinfacht: Es sollen die vertragstypischen Pflichten beim Behandlungsvertrag bei einer medizinischen Behandlung normiert werden. Leistung ist danach die versprochene Behandlung, Gegenleistung des Patienten die Vergütung. Der Patient wird aber nur verpflichtet, wenn kein Dritter zahlen muss.
Heisst das jetzt, dass ich, wenn eine Verornung von der KK einkassiert wurde ( zu recht oder zu unrecht sei einmal dahingestellt), dem Patienten die Behandlung in Rechnung stellen kann, da die KK in ihren Augen nicht zahlen muss??
VlG
Monika
kannst du mal den :kissing_closed_eyes: nach deinem Namen löschen und ihn nur dann einsetzen wenn du wirklich "Oberlehrerhaft" rüber kommen möchtest?
Micha
PS: Nichts für ungut :kissing_closed_eyes:
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micha850 schrieb:
Lieber Jürgen,
kannst du mal den :kissing_closed_eyes: nach deinem Namen löschen und ihn nur dann einsetzen wenn du wirklich "Oberlehrerhaft" rüber kommen möchtest?
Micha
PS: Nichts für ungut :kissing_closed_eyes:
>>....kannst du mal den :kissing_closed_eyes: nach deinem Namen löschen ....<<
nö, als ich vor 9 Jahren in Rente ging, nannte ich mich JürgenK i.R. :kissing_closed_eyes: .
Da ich aber immer noch arbeite habe ich dann i.R. gelöscht....und JürgenK :kissing_closed_eyes: ist nu mal mein Name hier bei physio .
Einen schönen Wochenanfang
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo micha,
>>....kannst du mal den :kissing_closed_eyes: nach deinem Namen löschen ....<<
nö, als ich vor 9 Jahren in Rente ging, nannte ich mich JürgenK i.R. :kissing_closed_eyes: .
Da ich aber immer noch arbeite habe ich dann i.R. gelöscht....und JürgenK :kissing_closed_eyes: ist nu mal mein Name hier bei physio .
Einen schönen Wochenanfang
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Kosti schrieb:
...gilt das denn nicht nur für Ärzte ??? Wir sind doch nur Heilhilfshelfer :unamused:
Gr, Georg
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Micha
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micha850 schrieb:
Aber wirklich nur im Grunde, sehe schon einen Unterschied, ob ich 3 oder 10 Jahre aufbewahren muss.
Micha
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Physio54 schrieb:
Hallo wollte mal wissen wie ihr in der Praxis diese Erweiterung des Gesetzen handhabt.Wie klärt ihr die Patienten auf??????? Wieviel Zeit braucht ihr dafür???????????Wie setzt ihr es um???????Warum hört man von Kollegen nichts über diese Gesetz??
LG
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Kristine 22 schrieb:
Das würde mich auch brennend interessieren und auch dafür ein entsprechendes Formular.
LG
kennst du Kollegen,wie sie damit umgehen.Müssen wirAufklärung in der Behandlung vor der Behandlung machen?
Wie machst du es?
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Physio54 schrieb:
Hallo,
kennst du Kollegen,wie sie damit umgehen.Müssen wirAufklärung in der Behandlung vor der Behandlung machen?
Wie machst du es?
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Lizzy schrieb:
Wir sind gesetzlich verpflichtet zur Aufklärung, können dies aber über die Vordrucke des VPT leicht organisieren. Patient bestätigt die Aufklärung oder verzichtet darauf, da er bereits vom Arzt über Physio-Risiken aufgeklärt wurde. Mit Unterschrift!
Er muss nach der Aufklärung unterschreiben.
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morpheus-06 schrieb:
diese Formulare sind m. M. ungeeignet, da der Pat. vor der Behandlung unterschreibt und er unterschreibt nur ob er Aufklärung will oder nicht.
Er muss nach der Aufklärung unterschreiben.
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beatef17 schrieb:
einerseits heißt es , wir wären abgesichert durch das SGB V und andereseits sollen wir die Kassenpatienten doch eine separate Aufklärung bzw, Vertrag unterschreiben lassen. Wie ist das jetzt und wie handhabt ihr das?
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morpheus-06 schrieb:
In der ersten Behandlung eines Regelfalles unterschreibt der Patient, das er über Diagnose, Befund, Behandlung und Risiken aufgeklärt wurde. So ist das "neue" Gesetz ohne großen Aufwand umgesetzt. Die Einwilligung zur Behandlung erteilt der Patient mit Abgabe der Vo. in der PT-Praxis.
so habe ich mir das auch vorgestellt. Wo sind nun aber dafür passende Formulare? Der IFK hat dafür nichts vorbereitet und klare Info´s gibt es auch nicht. Diese Angelegenheit erscheint mir noch ziemlich unausgereift.
LG
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Kristine 22 schrieb:
Hallo morpheus,
so habe ich mir das auch vorgestellt. Wo sind nun aber dafür passende Formulare? Der IFK hat dafür nichts vorbereitet und klare Info´s gibt es auch nicht. Diese Angelegenheit erscheint mir noch ziemlich unausgereift.
LG
Für die Aufklärung und Unterschrift ist natürlich im Moment der erste Behandlungstermin dafür vorgesehen, genauso wie die Befundung. Zu mehr reicht es beim ersten Termin auch nicht.
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Die Formulare wurde neu erstellt und rechtlich geprüft. Aber du hast mal wieder recht, natürlich darf ein Patient erst nach der Aufklärung unterschreiben, jedoch sind die zwei Formulare modular aufgebaut, läßt man schon den Patienten etwas unterschreiben, so kann man mehrer Inhalte mit einpacken (Terminabsage, Abrechnung mit Patientendaten, usw..).
Für die Aufklärung und Unterschrift ist natürlich im Moment der erste Behandlungstermin dafür vorgesehen, genauso wie die Befundung. Zu mehr reicht es beim ersten Termin auch nicht.
ricardo588
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silvia43 schrieb:
Jawoll und zwar vor der ersten Behandlung!
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Die erste Behandlung sollte nicht vor der Aufklärung stattfinden. Der erste Termin ist nur für administrative Zwecke, Untersuchung und Anamnese eh schon weg.
ricardo588
> Hallo morpheus,
> so habe ich mir das auch vorgestellt. Wo sind nun aber dafür
> passende Formulare? Der IFK hat dafür nichts vorbereitet und
> klare Info´s gibt es auch nicht. Diese Angelegenheit erscheint
> mir noch ziemlich unausgereift.
> LG
Es ist nicht unausgereift, die Regelungen des Patientenrechtegesetzes bestehen schon länger in unter schiedlichen § und Gesetzesbüchern. Das wurde nur zu einem Gesetz zusammengefasst und im BGB verankert.
Ein Formular oder Infoblatt ist schnell entworfen. Wenn der IFK seit Feb. nichts vorbereitet hat, was machen die dann den ganzen Tag?
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morpheus-06 schrieb:
Kristine 22 schrieb:
> Hallo morpheus,
> so habe ich mir das auch vorgestellt. Wo sind nun aber dafür
> passende Formulare? Der IFK hat dafür nichts vorbereitet und
> klare Info´s gibt es auch nicht. Diese Angelegenheit erscheint
> mir noch ziemlich unausgereift.
> LG
Es ist nicht unausgereift, die Regelungen des Patientenrechtegesetzes bestehen schon länger in unter schiedlichen § und Gesetzesbüchern. Das wurde nur zu einem Gesetz zusammengefasst und im BGB verankert.
Ein Formular oder Infoblatt ist schnell entworfen. Wenn der IFK seit Feb. nichts vorbereitet hat, was machen die dann den ganzen Tag?
Mich würde es noch interessieren, wie eure Patienten damit umgehen, vor Behandlung Aufklärung und Unterschrift zuleisten sagt das Gesetz.Und die Behandlungszeit wo bleibt die.Wenn man das erweitere Gesetz liest,dann wäre es mit der ersten Berühung am Patienten Körperverletzung.Seht ihr es anderes????????????????
LG Gruß Pysio 54
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Physio54 schrieb:
Der VDB hat auch aufgeklärt und Formulare erstellt? IFK setzt für 4,5 Millionen in Bochum ein Haus hin,da ist die Zeit verbraucht um Aufklärung zu betreiben.
Mich würde es noch interessieren, wie eure Patienten damit umgehen, vor Behandlung Aufklärung und Unterschrift zuleisten sagt das Gesetz.Und die Behandlungszeit wo bleibt die.Wenn man das erweitere Gesetz liest,dann wäre es mit der ersten Berühung am Patienten Körperverletzung.Seht ihr es anderes????????????????
LG Gruß Pysio 54
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morpheus-06 schrieb:
das sehe ich anders :unamused:
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Physio54 schrieb:
Was sehen Sie anders????????????????????? :unamused:
greets
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jeccy schrieb:
Jede!!! medizinische Handlung ist Vorsätzliche Körperverletzung, nur eben einvernehmlich. Und diese getroffene Einvernehmlichkeit sollte am besten dokumentiert sein!
greets
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Physio54 schrieb:
Sorry war an die falsche Adresse :grin:
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Georg Janzen schrieb:
Im Grunde ist dieses Gesetz nur eine Zusammenfassung der bis dahin gültigen Rechtsprechung. Also nichts neues.
Gr, Georg
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