Zum nächstmöglichen Termin suche
ich zur Unterstützung eine/n
engagierte/n Physiotherapeuten/in
(Osteopath/in in Ausbildung)
für meine Privatpraxis für
Osteopathie & Physiotherapie in
Gauting
in Teilzeit. Bei Interesse und
einem netten Miteinander besteht
die
Möglichkeit einer zukünftigen
Praxisgemeinschaft
ich zur Unterstützung eine/n
engagierte/n Physiotherapeuten/in
(Osteopath/in in Ausbildung)
für meine Privatpraxis für
Osteopathie & Physiotherapie in
Gauting
in Teilzeit. Bei Interesse und
einem netten Miteinander besteht
die
Möglichkeit einer zukünftigen
Praxisgemeinschaft
wenn eine Praxis als GmbH geführt wird, kann der Praxisinhaber, auch als Geschäftsführer (in Personalunion) berufsfremd sein? Im konkreten Fall. Kann eine Arzthelferin eine KG Praxis eröffnen in Form einer GmbH, in der sie einen Physio anstellt, über den die Zulassung läuft.
Gibt es hier Quellen. Ich danke Euch.
LG Sebastian
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,
wenn eine Praxis als GmbH geführt wird, kann der Praxisinhaber, auch als Geschäftsführer (in Personalunion) berufsfremd sein? Im konkreten Fall. Kann eine Arzthelferin eine KG Praxis eröffnen in Form einer GmbH, in der sie einen Physio anstellt, über den die Zulassung läuft.
Gibt es hier Quellen. Ich danke Euch.
LG Sebastian
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Papa Alpaka schrieb:
Ja. Quelle ist die allgemeine Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit Europäischen Normen und der Charta der Menschenrechte.
Quelle u.a. Gesellschaftsrecht
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RoFo schrieb:
Ja
Quelle u.a. Gesellschaftsrecht
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Bei jeder GmbH freut sich die IHK.
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mocca schrieb:
und man hat sofort den zweifelhaften "Vorteil" einer zwangsweisen Kammermitgliedschaft.
Bei jeder GmbH freut sich die IHK.
Es muss keine GmbH sein, jeder Fachfremde kann ein PT-Praxis aufmachen unabhängig von der Form.
genau so, zudem ist die GmbH steuerlich und bilanziert etc. anders zu handhaben. ...
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Master of D... schrieb:
morpheus-06 schrieb am 24.4.16 11:53:
Es muss keine GmbH sein, jeder Fachfremde kann ein PT-Praxis aufmachen unabhängig von der Form.
genau so, zudem ist die GmbH steuerlich und bilanziert etc. anders zu handhaben. ...
Ich denke das geht schon, aber dann bist du wahrscheinlich Mehrwertsteuerpflichtig auf deine Einnahmen und das macht keinen Sinn.
Vielleicht geht ja eine Partnerschaftsgesellschaft ??
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dirk paucke schrieb:
Das ist in erster Linie eine Frage für den Steuerberater !!
Ich denke das geht schon, aber dann bist du wahrscheinlich Mehrwertsteuerpflichtig auf deine Einnahmen und das macht keinen Sinn.
Vielleicht geht ja eine Partnerschaftsgesellschaft ??
Die GmbH hat dann eben noch den Vorteil dass man damit Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das macht sich bei Anschaffungen schon richtig bemerkbar.
Und die GmbH haftet im aussenverhältnis lediglich mit dem Gesellschaftskapital.
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Helmut Fromberger schrieb:
Auch als GmbH sind alle Einnahmen aus Behandlungen auf Rezept umsatzsteuerbefreit! Und genau so wie alle anderen Rechtsformen muss man bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen die Umsatzsteuer abführen wenn man als GmbH eine Praxis betreibt. Also alle Wellnessbehandlungen, Präventionsleistungen und dergleichen. Da aber der Endverbraucher die MwSt zahlt, wird das in der Regel draufgeschlagen auf die kalkulierten Preise.
Die GmbH hat dann eben noch den Vorteil dass man damit Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das macht sich bei Anschaffungen schon richtig bemerkbar.
Und die GmbH haftet im aussenverhältnis lediglich mit dem Gesellschaftskapital.
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morpheus-06 schrieb:
Es muss keine GmbH sein, jeder Fachfremde kann ein PT-Praxis aufmachen unabhängig von der Form.
Ja, die Arzthelferin kann eine GmbH gründen, ja, sie kann als Gesellschafterin und Geschäftsführerin in Personalunion tätig sein, nennt sich dann geschäftsführender Gesellschafter, und ja, sie kann PTs einstellen.
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Helmut Fromberger schrieb:
Wenn eine Praxis als Rechtsform eine GmbH ist, dann gibt es keinen Praxisinhaber. Eine GmbH hat einen oder mehr Gesellschafter und einen Geschäftsführer welcher die GmbH nach außen hin vertritt. Weder Gesellschafter noch der Geschäftsführer muss PT sein. Dann muss man aber, falls man eine Kassenzulassung möchte, eine Fachperson als sogenannten fachlichen Leiter benennen, der die fachgerechte Behandlung in der zugelassenen Einrichtung sicherstellt.
Ja, die Arzthelferin kann eine GmbH gründen, ja, sie kann als Gesellschafterin und Geschäftsführerin in Personalunion tätig sein, nennt sich dann geschäftsführender Gesellschafter, und ja, sie kann PTs einstellen.
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