Therapiefreiheit im SpoMed Zentrum
für erfahrene Physiotherapeuten
und Berufsanfänger - SpoMed
Zentrum bestehend aus
orthopädisch-sportmedizinischer
Facharztpraxis von Dr. med. Jens
Stening und einem Reha-Zentrum mit
EAP-Zulassung.
- Habe Zeit für Patienten
- Erfahre Wertschätzung als
Therapeut/in
- Arbeite in heller, moderner
Praxis
- Genieße hohe
Arbeitszufriedenheit
In der Rehabilitation und Therapie
arbeiten unsere Therapeuten nicht
in der „20 Minuten Taktung“.
Eine umf...
für erfahrene Physiotherapeuten
und Berufsanfänger - SpoMed
Zentrum bestehend aus
orthopädisch-sportmedizinischer
Facharztpraxis von Dr. med. Jens
Stening und einem Reha-Zentrum mit
EAP-Zulassung.
- Habe Zeit für Patienten
- Erfahre Wertschätzung als
Therapeut/in
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Arbeitszufriedenheit
In der Rehabilitation und Therapie
arbeiten unsere Therapeuten nicht
in der „20 Minuten Taktung“.
Eine umf...
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
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massu schrieb:
@Bockelgockel darf dein Beamterpartner überhaupt nebenher ein Geschäft betreiben?
Zur Beantwortung Deines Einwandes hilft ein Blick in das Bundesbeamtengesetz und hier vor allem in die §§ 99 u. 100. Danach wir sich der Ehepartner von Bockelgockel wohl eine Genehmigung seines Dienstherrn einholen müssen. Bei entsprechender Beschreibung seiner Tätigkeit und deren zeitlichen Umfangs - dabei sollte er tunlichst unter einem Fünftel seiner Arbeitszeit als Beamter bleiben (siehe § 99 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 u. Satz 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1) - wird der Dienstherr die Genehmigung kaum versagen können.
Ich (ehemals Beamter) hatte als Angestellter meiner Physio-Gattin eine solche Genehmigung (der gesamte Büro-Verwaltungskram einschließlich Dateneingabe, Lohnbüro, Buchführung, Materialbeschaffung, "Hausmeistertätigkeiten")
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GüSta schrieb:
@massu
Zur Beantwortung Deines Einwandes hilft ein Blick in das Bundesbeamtengesetz und hier vor allem in die §§ 99 u. 100. Danach wir sich der Ehepartner von Bockelgockel wohl eine Genehmigung seines Dienstherrn einholen müssen. Bei entsprechender Beschreibung seiner Tätigkeit und deren zeitlichen Umfangs - dabei sollte er tunlichst unter einem Fünftel seiner Arbeitszeit als Beamter bleiben (siehe § 99 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 u. Satz 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1) - wird der Dienstherr die Genehmigung kaum versagen können.
Ich (ehemals Beamter) hatte als Angestellter meiner Physio-Gattin eine solche Genehmigung (der gesamte Büro-Verwaltungskram einschließlich Dateneingabe, Lohnbüro, Buchführung, Materialbeschaffung, "Hausmeistertätigkeiten")
Hier ist der Fall aber ein anderer.
Der Beamter soll zum PI werden. Also Selbständig. DAS könnte schwierig werden.
Und evtl. liegen die Einnahmen höher als beim Beamtengehalt. Und DAS könnte auch schwierig werden.
Aber alles ohne Gewähr, ich hatte nur darüber vor langer Zeit gelesen, als ich noch jung und voller Tatendrang in der Früh als Lehrerin in der Schule (beamtet) und am Nachmittag in meiner Praxis arbeiten wollte, und damals wäre es schwierig gewesen.
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massu schrieb:
@GüSta du (ehem. Beamter) warst angestellt also AN bei deiner Frau.
Hier ist der Fall aber ein anderer.
Der Beamter soll zum PI werden. Also Selbständig. DAS könnte schwierig werden.
Und evtl. liegen die Einnahmen höher als beim Beamtengehalt. Und DAS könnte auch schwierig werden.
Aber alles ohne Gewähr, ich hatte nur darüber vor langer Zeit gelesen, als ich noch jung und voller Tatendrang in der Früh als Lehrerin in der Schule (beamtet) und am Nachmittag in meiner Praxis arbeiten wollte, und damals wäre es schwierig gewesen.
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Bockelgockel schrieb:
Hallo Zusammen, estmal allen ein gutes und gesundes Neues Jahr. Ich wollte mal nachfragen ob jemand schon Erfahrungen gemacht hat mit der Übergabe seiner Physio Praxis an den Ehepartner, um selber aus der privaten Krankenversicherung raus zu kommen. (Ehepartner ist Beamter und sowieso privat versichert).
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
physio.de/community/freie-mitarbeiter/zurueck-in-die-gesetzliche-krankenversicherung/18/553099/1
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GüSta schrieb:
schau dazu im Forum z. B. mal hier:
physio.de/community/freie-mitarbeiter/zurueck-in-die-gesetzliche-krankenversicherung/18/553099/1
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
oder lies mal hier Link oder Link
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Bockelgockel schrieb:
Vielen Dank für die Hilfe.
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