Stellenangebot für
Physiotherapeut/in in einer
interdisziplinären
Gesundheitspraxis
Unsere Praxis, die sich auf
Physiotherapie, chin. Medizin,
Naturheilkunde mit
Myoreflextherapie und funktionelle
Medizin spezialisiert hat, sucht
nach einer/m engagierten
Physiotherapeuten/in, der/die unser
Team verstärken möchte. Wir sind
stolz darauf, Leistungssportler
u.a. aus der 2.
Volleyballbundesliga in ihrer
Gesundheitsrehabilitation zu
betreuen.
Ihre Aufgaben:
Physiotherapie für
Leistungssportler...
Physiotherapeut/in in einer
interdisziplinären
Gesundheitspraxis
Unsere Praxis, die sich auf
Physiotherapie, chin. Medizin,
Naturheilkunde mit
Myoreflextherapie und funktionelle
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nach einer/m engagierten
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ich muss mich jetzt hier einmal aufregen.
Ich bin Physio mit eigener Praxis, und nehme von meinen Privatpatienten grundsätzlich den 1,8-fachen Kassensatz.
Da gibt es bis auf wenige Ausnahmen auch nie Diskussionen.
Jetzt bin ich selber Patient, hatte eine Hand-OP und wurde in der Klinik mit Lymphdrainage behandelt.
Ich bin Privatpatient, ohne irgendwelche Einschränkungen.
Nachdem ich die Rechnung über die Lymphdrainage eingereicht habe, jeweils 30 Euro für 30 Minuten MLD, bekam
ich einen Brief meiner Krankenkasse.
Darin teilten sie mir mit, das sie die 30 Euro erstatten, aber beim nächsten Mal nur 29,70 Euro pro Behandlung erstatten würden
Die Krankenkasse hätte die Beobachtung gemacht, das 80 Prozent der eingereichten Rechnungen der Mitglieder sich
am Beihilfesatz orientieren und das sie deshalb den Beihilfesatz anwenden würden.
Da habe ich dann erst mal da angerufen und mich beschwert, das ich kein Beihilfepatient bin und das ich dieses Schreiben als
Unverschämtheit empfinde. Ich sehe das auch nicht ein, sollte meine Kasse Beihilfesätze bei mir ansetzen, dann werde ich diese
verklagen. Da bräuchte ich dann einen guten Anwalt, falls jemand einen für den Bereich kennt.
Aber meine Intension ist einen andere. Sind wir uns so wenig wert, das wir Privatpatienten mittlerweile weniger in Rechnung
stellen als wir für Kassenpatienten bekommen?
Ich glaube der Mitarbeiterin der Krankenkasse, das 80 % Prozent der Therapeuten nur den Beihilfesatz in Rechnung stellen.
Aber damit schneiden wir uns gewaltig ins eigene Fleisch, wir selber halten uns niedrig und machen uns klein.
Leute, das geht so nicht mehr.
Stellt euren Privatpatienten vernünftige Rechnungen. Ich finde es widersinnig überhaupt Privatpatienten zu behandeln,
wenn ich zum einen weniger verdiene als am Kassenpatienten und zum zweiten ich meinem Geld ggf. auch noch hinterher
rennen muss, wenn der Privatpatient gar nicht bezahlt.
Und an die Verbände, es muss eine Gebührenordnung her, um diese Auswüchse der privaten Krankenkassen zu stoppen.
Wie gesagt, ich nehme 1,8 und ich werde meine Krankenkasse so nicht gewähren lassen.
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Also verlange was du und deine Arbeit wert ist, wer das nicht zahlen will, soll eben weg bleiben.
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idefix- schrieb:
Wir haben in unserer Praxiszeit immer den 2 fachen Satz verlangt. Was die Kassen erstatten ist mir egal gewesen. Seit November habe ich meine Praxis geschlossen und angefangen nur noch Selbszahler zu behandeln, eigtl. mit der Überlegung nur einen Tag die Woche, inzwischen rennen mir die Patienten die Bude ein und bin jetzt bei 30 Stunden die Woche. Verlangen tu ich momentan den 2,3 fachen Kassensatz. Kein einziger meiner Patienten meckert rum. (war in der Kassenpraxis mit Selbstzahlern früher anders). Wenn ich gewusst hätte, das eine reine Privatpraxis so gut geht, hätte ich das schon früher gemacht.
Also verlange was du und deine Arbeit wert ist, wer das nicht zahlen will, soll eben weg bleiben.
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massu schrieb:
@idefix- du meinst mit Selbstzahler Ostheopathie und keine Behandlungen mehr auf Rezept?
Das Problem liegt für mich ja nicht in meiner Praxistätigkeit, ich nehme was ich haben möchte. Und das sind eben 1,8.
Aber wenn ich als Privatperson so einen Brief bekomme und die Begründung lese, warum meine KK nur den Beihilfesatz für Physiotherapie / MLD zahlen wird, dann
kriege ich die Krätze.
Ob man der Beobachtung der KK glauben kann, steht auf einem anderen Blatt.
Aber es gab ja vor Jahren Urteile bei denen der ortsübliche Satz für Privatpatienten in
Höhe der Beihilfe verortet wurde.
Leute wacht endlich auf, alle Therapeuten die weiterhin Beihilfe als ausreichend ansehen, zementieren auf Jahrzehnte die wirklich beleidigende Entlohnung unser Arbeit.
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Break schrieb:
@idefix-
Das Problem liegt für mich ja nicht in meiner Praxistätigkeit, ich nehme was ich haben möchte. Und das sind eben 1,8.
Aber wenn ich als Privatperson so einen Brief bekomme und die Begründung lese, warum meine KK nur den Beihilfesatz für Physiotherapie / MLD zahlen wird, dann
kriege ich die Krätze.
Ob man der Beobachtung der KK glauben kann, steht auf einem anderen Blatt.
Aber es gab ja vor Jahren Urteile bei denen der ortsübliche Satz für Privatpatienten in
Höhe der Beihilfe verortet wurde.
Leute wacht endlich auf, alle Therapeuten die weiterhin Beihilfe als ausreichend ansehen, zementieren auf Jahrzehnte die wirklich beleidigende Entlohnung unser Arbeit.
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stephan326 schrieb:
Also irgendwie sollten Patienten Patienten und Schriftsteller Autoren sein.
Nachdem ich ein weiteres, wortgleiches Schreiben auf eine Rechnung über Ergotherapie bekommen habe, rief ich wieder bei meiner Versicherung an.
Selbe Diskussion, die aber damit endete, daß die Mitarbeiterin mir sagt, daß sie
den vollen Satz erstatten wenn ich die Honorarvereinbarung mit einreiche.
Das war mir nicht bekannt und wurde in beiden Schreiben auch nicht thematisiert.
Die Rechnung setzt meiner Meinung nach doch eine dementsprechende Honorar- vereinbarung voraus.
Also werde dich meinen Patienten ab jetzt empfehlen, die Honorarvereinbarung/
den Behandlungsvertrag mit einzureichen.
Wird wohl nicht bei allen Kassen funktionieren, aber das ist doch schon wieder Slapstick.
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Break schrieb:
Update zu meinem ersten Beitrag
Nachdem ich ein weiteres, wortgleiches Schreiben auf eine Rechnung über Ergotherapie bekommen habe, rief ich wieder bei meiner Versicherung an.
Selbe Diskussion, die aber damit endete, daß die Mitarbeiterin mir sagt, daß sie
den vollen Satz erstatten wenn ich die Honorarvereinbarung mit einreiche.
Das war mir nicht bekannt und wurde in beiden Schreiben auch nicht thematisiert.
Die Rechnung setzt meiner Meinung nach doch eine dementsprechende Honorar- vereinbarung voraus.
Also werde dich meinen Patienten ab jetzt empfehlen, die Honorarvereinbarung/
den Behandlungsvertrag mit einzureichen.
Wird wohl nicht bei allen Kassen funktionieren, aber das ist doch schon wieder Slapstick.
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idefix- schrieb:
@massu nein ich meine Heilpraktiker für Physiotherapie und mache PT-Behandlungen, Massagen und Lymphdrainage. Da ich kein Voll-HP bin geht das mit der Osteopathie nicht so gut. Und nur Selbstzahler und Privatrezepte, aber nicht zum Beihilfesatz.
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idefix- schrieb:
@Break kann dich verstehen, den die BBK zahlt mir auch NUR den Beihilfesatz, wenn mich zu meiner PT gehe. Das mit dem diskutieren habe ich inzwischen aufgegeben, sie zahlen einfach nicht mehr, so steht es eben in meinem Vertrag. Das kotzt mich auch an.
Sicher auch weil damals allein u.jetzt mit Kassenpatienten noch physios einstellen musste.
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anette898 schrieb:
@idefix- ich habe es umgedreht gemacht.mit einer reinen Privatpraxis angefangen u.dann Kassenpatienten.und Ich muss sagen ich habe es nicht bereut a.ich habe ruhiger gelebt und finanziell....
Sicher auch weil damals allein u.jetzt mit Kassenpatienten noch physios einstellen musste.
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Break schrieb:
Hallo,
ich muss mich jetzt hier einmal aufregen.
Ich bin Physio mit eigener Praxis, und nehme von meinen Privatpatienten grundsätzlich den 1,8-fachen Kassensatz.
Da gibt es bis auf wenige Ausnahmen auch nie Diskussionen.
Jetzt bin ich selber Patient, hatte eine Hand-OP und wurde in der Klinik mit Lymphdrainage behandelt.
Ich bin Privatpatient, ohne irgendwelche Einschränkungen.
Nachdem ich die Rechnung über die Lymphdrainage eingereicht habe, jeweils 30 Euro für 30 Minuten MLD, bekam
ich einen Brief meiner Krankenkasse.
Darin teilten sie mir mit, das sie die 30 Euro erstatten, aber beim nächsten Mal nur 29,70 Euro pro Behandlung erstatten würden
Die Krankenkasse hätte die Beobachtung gemacht, das 80 Prozent der eingereichten Rechnungen der Mitglieder sich
am Beihilfesatz orientieren und das sie deshalb den Beihilfesatz anwenden würden.
Da habe ich dann erst mal da angerufen und mich beschwert, das ich kein Beihilfepatient bin und das ich dieses Schreiben als
Unverschämtheit empfinde. Ich sehe das auch nicht ein, sollte meine Kasse Beihilfesätze bei mir ansetzen, dann werde ich diese
verklagen. Da bräuchte ich dann einen guten Anwalt, falls jemand einen für den Bereich kennt.
Aber meine Intension ist einen andere. Sind wir uns so wenig wert, das wir Privatpatienten mittlerweile weniger in Rechnung
stellen als wir für Kassenpatienten bekommen?
Ich glaube der Mitarbeiterin der Krankenkasse, das 80 % Prozent der Therapeuten nur den Beihilfesatz in Rechnung stellen.
Aber damit schneiden wir uns gewaltig ins eigene Fleisch, wir selber halten uns niedrig und machen uns klein.
Leute, das geht so nicht mehr.
Stellt euren Privatpatienten vernünftige Rechnungen. Ich finde es widersinnig überhaupt Privatpatienten zu behandeln,
wenn ich zum einen weniger verdiene als am Kassenpatienten und zum zweiten ich meinem Geld ggf. auch noch hinterher
rennen muss, wenn der Privatpatient gar nicht bezahlt.
Und an die Verbände, es muss eine Gebührenordnung her, um diese Auswüchse der privaten Krankenkassen zu stoppen.
Wie gesagt, ich nehme 1,8 und ich werde meine Krankenkasse so nicht gewähren lassen.
… läuft doch und die Praxis hat keine Diskussionen mehr mit dem Beihilfepatient.
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massu schrieb:
neulich ein neuer Privatpatient bei der Anmeldung: können wir da nichts regeln? Beim letzten Physio hat er halt weniger Behandlungen gemacht.
… läuft doch und die Praxis hat keine Diskussionen mehr mit dem Beihilfepatient.
Ich höre das schon seit 30 Jahre mit der Beihilfe als Begründung. Ist ja so nichts Neues.
Aber,... was sagen denn deine Versicherungsbedingungen zu den Heilmitteln? Da kann es ja durchaus irgendwelche Begrenzungen geben. Vor allem in jüngeren Verträge ist das häufig der Fall.
Für mich ist das aber letztendlich egal. Ich schließe ein Vertrag mit den Patienten über meine Honorar-Sätze. Was der Patient erstattet bekommt hat mich noch nie interessiert.
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Ich habe vor 10 Jahren Physiotherapie gehabt, da haben die sogar den 2,3-fachen Satz erstattet.
Es geht hier auch nicht um die Praxen, die "vernünftige" Preise erheben, sondern darum, daß die Mehrheit der Praxen scheinbar mit der Beihilfe zufrieden sind und damit einen Zustand zementieren, den dann die Patienten/Praxen ausbaden müssen,
die sich nicht mit der Beihilfe zufrieden geben wollen.
Aber der Spruch, mir ist egal was der Patient erstattet bekommt, zeugt nicht von Empathie für die Situation. Auch wenn er noch so oft wiederholt wird, wird er deshalb nicht besser.
Da wird die Problematik, die durch die Physiotherapeuten selbst erzeugt wird, auf den
Patienten abgeschoben. Wenn 80 % der Praxen nur die Beihilfe berechnen, dann wird
das eben zum ortsüblichen Satz.
Und da hilft den Patienten dann auch nicht, das sie ja gegen ihre Krankenkasse vorgehen sollen.
Ich würde das aber machen, da ich in meiner Ehre als Therapeut getroffen werden, wenn die private Krankenkasse mir so etwas unverschämtes anbietet.
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Break schrieb:
Ich habe keine Begrenzung bei der Erstattung von Heilmittel, mein Vertrag ist 20 Jahre alt.
Ich habe vor 10 Jahren Physiotherapie gehabt, da haben die sogar den 2,3-fachen Satz erstattet.
Es geht hier auch nicht um die Praxen, die "vernünftige" Preise erheben, sondern darum, daß die Mehrheit der Praxen scheinbar mit der Beihilfe zufrieden sind und damit einen Zustand zementieren, den dann die Patienten/Praxen ausbaden müssen,
die sich nicht mit der Beihilfe zufrieden geben wollen.
Aber der Spruch, mir ist egal was der Patient erstattet bekommt, zeugt nicht von Empathie für die Situation. Auch wenn er noch so oft wiederholt wird, wird er deshalb nicht besser.
Da wird die Problematik, die durch die Physiotherapeuten selbst erzeugt wird, auf den
Patienten abgeschoben. Wenn 80 % der Praxen nur die Beihilfe berechnen, dann wird
das eben zum ortsüblichen Satz.
Und da hilft den Patienten dann auch nicht, das sie ja gegen ihre Krankenkasse vorgehen sollen.
Ich würde das aber machen, da ich in meiner Ehre als Therapeut getroffen werden, wenn die private Krankenkasse mir so etwas unverschämtes anbietet.
Was meinst du hier mit Empathie? Ich bin neben Therapeut auch Unternehmer und kalkuliere meine Honorare entsprechend. Schließlich wollen meine Frau, Kindern und Haustiere auch zu essen und zu trinken haben.
Meine Handwerker, Werkstatt usw fragen mich auch nicht ob und wie ich irgendeine Erstattungsanspruch habe. Ich bin Dienstleister und kein Sozialamt.
Warum müssen wir Therapeuten bei finanzielle Angelegenheiten immer Mitgefühl mit unsere Kunden/Patienten haben? Es ist nichts verwerfliches an Geld verdienen mit Gesundheitsleistungen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break
Aber der Spruch, mir ist egal was der Patient erstattet bekommt, zeugt nicht von Empathie für die Situation.
Was meinst du hier mit Empathie? Ich bin neben Therapeut auch Unternehmer und kalkuliere meine Honorare entsprechend. Schließlich wollen meine Frau, Kindern und Haustiere auch zu essen und zu trinken haben.
Meine Handwerker, Werkstatt usw fragen mich auch nicht ob und wie ich irgendeine Erstattungsanspruch habe. Ich bin Dienstleister und kein Sozialamt.
Warum müssen wir Therapeuten bei finanzielle Angelegenheiten immer Mitgefühl mit unsere Kunden/Patienten haben? Es ist nichts verwerfliches an Geld verdienen mit Gesundheitsleistungen.
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die neue schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich sage mittlerweile "klar hab ich ein Helfersyndrom. Und deswegen hab ich es zu meinem Beruf gemacht und lasse es mir mittlerweile vernünftig bezahlen" innocent
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@die neue Genau
Natürlich sollen wir unsere gute Arbeit auch gut bezahlen lassen.
Aber wir werden das nicht erreichen, indem wir das bestehende Problem nur zu einem
Problem der Patienten machen.
Solange es noch so viel Praxen gibt, die Beihilfe ok finden, solange werden die privaten Krankenkassen so agieren, wie sie es gerade machen.
Aufklärung der Patienten über die bestehende Situation, Aufzeichnen von Möglichkeiten (Beschwerde bei der Kasse, Klage gegen die Kasse)
Und natürlich muss eine Gebührenordnung für therapeutische Berufe im Heilmittelbereich her.
Hilfreich ist aber eben nicht, wie Lars zu sagen :
"Für mich ist das aber letztendlich egal. Ich schließe ein Vertrag mit den Patienten über meine Honorar-Sätze. Was der Patient erstattet bekommt hat mich noch nie interessiert."
Wie gesagt, das Problem sind wir Therapeuten, die sich wegducken.
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Break schrieb:
@die neue
Natürlich sollen wir unsere gute Arbeit auch gut bezahlen lassen.
Aber wir werden das nicht erreichen, indem wir das bestehende Problem nur zu einem
Problem der Patienten machen.
Solange es noch so viel Praxen gibt, die Beihilfe ok finden, solange werden die privaten Krankenkassen so agieren, wie sie es gerade machen.
Aufklärung der Patienten über die bestehende Situation, Aufzeichnen von Möglichkeiten (Beschwerde bei der Kasse, Klage gegen die Kasse)
Und natürlich muss eine Gebührenordnung für therapeutische Berufe im Heilmittelbereich her.
Hilfreich ist aber eben nicht, wie Lars zu sagen :
"Für mich ist das aber letztendlich egal. Ich schließe ein Vertrag mit den Patienten über meine Honorar-Sätze. Was der Patient erstattet bekommt hat mich noch nie interessiert."
Wie gesagt, das Problem sind wir Therapeuten, die sich wegducken.
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Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break Welche PKV?
Ich höre das schon seit 30 Jahre mit der Beihilfe als Begründung. Ist ja so nichts Neues.
Aber,... was sagen denn deine Versicherungsbedingungen zu den Heilmitteln? Da kann es ja durchaus irgendwelche Begrenzungen geben. Vor allem in jüngeren Verträge ist das häufig der Fall.
Für mich ist das aber letztendlich egal. Ich schließe ein Vertrag mit den Patienten über meine Honorar-Sätze. Was der Patient erstattet bekommt hat mich noch nie interessiert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
stephan326 schrieb am 31.01.2023 16:19 Uhr:Ich wurde schon bestochen um einen Pat. nicht zu therapieren. Die Wege des Herrn sind unergründlich. Amen
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stephan326 schrieb:
Ich wurde schon bestochen um einen Pat. nicht zu therapieren. Die Wege des Herrn sind unergründlich.
Auch hier…gerade heute bekommen. A never ending story….
kann es auch nicht mehr hören. Als ob wir da was tun müssten…
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Veronika1982 schrieb:
…wie unverschämt von uns nicht kostenfrei zu arbeiten.
Hattest Du eine Vergütungsvereinbarung mit dem Patienten gemacht und ihn auf die Höhe der wahrscheinlichen Zuzahlung informiert?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Veronika
Hattest Du eine Vergütungsvereinbarung mit dem Patienten gemacht und ihn auf die Höhe der wahrscheinlichen Zuzahlung informiert?
Gruß von Monique
Aber Monique stellt ein berechtigte Frage:
§630c BGB
Hast du das nicht gemacht, hätte der Patient gute Karten den Differenzbetrag zurück zu fordern.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Veronika1982
Veronika1982 schrieb am 31.01.2023 19:34 Uhr:…wie unverschämt von uns nicht kostenfrei zu arbeiten. Tja, Beihilfe heißt nunmal nicht Vollhilfe. Das haben die Beamten in der Regel noch nicht verstanden. 🤦♂️
(3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt. Du musst demnach zwar nicht die genaue Höhe der Zuzahlung beziffern, aber wohl auf das Risiko der teilweise Erstattung aufklären.
Aber Monique stellt ein berechtigte Frage:
§630c BGB
Hast du das nicht gemacht, hätte der Patient gute Karten den Differenzbetrag zurück zu fordern.
hast du ihm nicht gesagt , daß seine private Zusatzversicherung bei dem Rest einspringt ? Nur wird er vermutlich keine haben .
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Leni C. schrieb:
@Veronika1982
hast du ihm nicht gesagt , daß seine private Zusatzversicherung bei dem Rest einspringt ? Nur wird er vermutlich keine haben .
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Veronika1982 schrieb:
@M0nique na klar. Einen Behandlungsvertrag gibt es. Stimmen die Patienten ja auch immer zu, nicht selten wird er ohne zu lesen unterschrieben. Und wenn die Krankenkasse alles zahlt, dann haben sie ja auch keinen Grund zu meckern 🤷🏼♀️
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Veronika1982 schrieb:
@Leni C. ich wusste bis heute noch nicht mal, dass der Patient Beihilfe berechtigt ist. Er kannte den Preis und hat nichts gesagt.
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lumpi schrieb:
Dann ist es auch nicht dein Problem... der Patient ist alt genug und kann sich selbst kümmern, was genau seine PKV bezahlt- so kommuniziere ich das, zusätzlich zum schriftlichen Behandlungsvertrag: " Wenn Sie wissen bzw sicher gehen wollen, was genau Ihre PKV bezahlt, rufen Sie sie an. Ich gebe diese Rechnung raus und die muss bezahlt werden." Damit gebe ich genug Möglichkeit, sich zu informieren und gegebenenfalls das Gespräch mit mir VOR Rechnungsstellung zu suchen ;-)
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Sarah Gerbert schrieb:
Wie ist das eigentlich mit Ärzten und Beihilfepatienten? Gibt es da diese Problematik auch, wenn diese zB den 2,3-fachen Satz nehmen?
2. Dann bin ich, bevor wir jetzt Termine vereinbaren, verpflichtet Sie aufzuklären, dass vielleicht ihre Versicherung die Behandlungskosten nicht vollständig erstattet.
3. Ihre Behandlungskosten wären ….€ Wollen Sie sich bevor wir Termine vereinbaren, zuerst bei Ihrer Versicherung über die Erstattungshöhe erkundigen?
4. Erst dann, aber auch nur dann wenn der Pat. zusagt, werden Termine vereinbart.
… das können wir doch auch klären, wenn die Versicherung zahlt, dann sehen wir ja wieviel das ausmacht, - darauf gehe ich nicht mehr ein…
Bei der Osteopathie frage ich auch wie teuer eine Behandlung ist. Auf die Frage ob und wieviel meine Kasse (AOK) erstattet, sagte der Kollege prompt: Bitte klären Sie das mit Ihrer Kasse, von mir bekommen Sie die Rechnung, die Sie dann zu bezahlen haben.
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massu schrieb:
1. Sie sind PP?
2. Dann bin ich, bevor wir jetzt Termine vereinbaren, verpflichtet Sie aufzuklären, dass vielleicht ihre Versicherung die Behandlungskosten nicht vollständig erstattet.
3. Ihre Behandlungskosten wären ….€ Wollen Sie sich bevor wir Termine vereinbaren, zuerst bei Ihrer Versicherung über die Erstattungshöhe erkundigen?
4. Erst dann, aber auch nur dann wenn der Pat. zusagt, werden Termine vereinbart.
… das können wir doch auch klären, wenn die Versicherung zahlt, dann sehen wir ja wieviel das ausmacht, - darauf gehe ich nicht mehr ein…
Bei der Osteopathie frage ich auch wie teuer eine Behandlung ist. Auf die Frage ob und wieviel meine Kasse (AOK) erstattet, sagte der Kollege prompt: Bitte klären Sie das mit Ihrer Kasse, von mir bekommen Sie die Rechnung, die Sie dann zu bezahlen haben.
Das ist nicht klug!
Es ist vorteilhaft auf dem Anmeldeformular ein Kreuzchen für Beihilfe machen zu können.
Ich weiß aufgrund meines Anmeldeformulars genau welcher Patient wo versichert ist.
Und wie Lars bereits sagte: Du bist verpflichtet den Patienten ausdrücklich auf evtl. Zuzahlungen zu informieren! !
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Veronika1982
Veronika1982 schrieb: ich wusste bis heute noch nicht mal, dass der Patient Beihilfe berechtigt ist. Er kannte den Preis und hat nichts gesagt.
Das ist nicht klug!
Es ist vorteilhaft auf dem Anmeldeformular ein Kreuzchen für Beihilfe machen zu können.
Ich weiß aufgrund meines Anmeldeformulars genau welcher Patient wo versichert ist.
Und wie Lars bereits sagte: Du bist verpflichtet den Patienten ausdrücklich auf evtl. Zuzahlungen zu informieren! !
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Sarah Gerbert
Sarah Gerbert schrieb am 31.01.2023 22:40 Uhr:Wie ist das eigentlich mit Ärzten und Beihilfepatienten? Gibt es da diese Problematik auch, wenn diese zB den 2,3-fachen Satz nehmen? 2,3fach GOÄ für Physio ist nicht der Hit! Liegt sogar unter GKV!
Ich wusste nicht mal das es eine GOÄ gibt, hab mir das mal gerade angeschaut.
Wer behandelt den für die Preise? 3 Euro für eine Massage? Oder sind das Minutenpreise?
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Break schrieb:
@M0nique
Ich wusste nicht mal das es eine GOÄ gibt, hab mir das mal gerade angeschaut.
Wer behandelt den für die Preise? 3 Euro für eine Massage? Oder sind das Minutenpreise?
Anders gefragt: wie ist das mit den Ärzten und der Beihhilfe? ''Sollten'' die nach dem Willen der Beihilfe auch zum Beihilfesatz abrechnen?
Gibt es da ebenfalls Diskussionen? Weiss das jemand?
Oder ist die Preisgestaltung da eine ganz andere?
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Sarah Gerbert schrieb:
@M0nique für eine ärztliche Leistung, nicht für eine physiotherapeutische.
Anders gefragt: wie ist das mit den Ärzten und der Beihhilfe? ''Sollten'' die nach dem Willen der Beihilfe auch zum Beihilfesatz abrechnen?
Gibt es da ebenfalls Diskussionen? Weiss das jemand?
Oder ist die Preisgestaltung da eine ganz andere?
Und wir Physios machen bei PP unsere eigenen Preise, die rein gar nichts mit irgendeinem x-fachen Satz zu tun haben.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Sarah Gerbert Ärzte berechnen den ...fachen GOÄ Satz.
Und wir Physios machen bei PP unsere eigenen Preise, die rein gar nichts mit irgendeinem x-fachen Satz zu tun haben.
Gruß von Monique
Aber wenn ich das richtig verstehe, dann ist es dem Arzt überlassen, ob er den x-/y- oder z-fachen Satz ansetzt?
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Sarah Gerbert schrieb:
@M0nique also ein anderes Brechnungssystem. Klar so weit.
Aber wenn ich das richtig verstehe, dann ist es dem Arzt überlassen, ob er den x-/y- oder z-fachen Satz ansetzt?
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Sarah Gerbert schrieb:
Falls ja, dann hiesse das doch, das Arzt A und Arzt B für die gleiche Leistung unterschiedlich hohe Sätze abrechnen können?
Meine Zahnärzte haben auf jeden Fall für aktive Leistungen immer den 2,3fachen Satz genommen wegen erhöhter Schwierigkeit.
Meine Gyn nimmt immer den 1,8fachen Satz.
Ich scheine oben rum schwieriger zu sein 😉
Meine Hausärztin mal den 1,8fachen, mal den 2,3fachen Satz.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Sarah Gerbert Ich denke schon.
Meine Zahnärzte haben auf jeden Fall für aktive Leistungen immer den 2,3fachen Satz genommen wegen erhöhter Schwierigkeit.
Meine Gyn nimmt immer den 1,8fachen Satz.
Ich scheine oben rum schwieriger zu sein 😉
Meine Hausärztin mal den 1,8fachen, mal den 2,3fachen Satz.
Gruß von Monique
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Sarah Gerbert schrieb:
@M0nique worauf ich hinaus will: wenn Ärzte für die gleiche Leistung unterschiedlich hohe Sätze nehmen können (und es ziemlich sicher auch tun) und vermutlich auch Beihilfepatienten diese unterschiedlich hohen Rechnungen erhalten und an ihre Beihilfestellen weiter geben....gibt es da dann auch was von der Beihilfe gegenüber ihren Klienten zu monieren?
Der Arzt rechnet innerhalb des umfangreichen "Katalogs", der dezidierten Bestimmungen der GOÄ ab, außer man/frau macht mit dem Arzt einen eigenen privatrechtlichen Vertrag (evtl. mit Sonderleistungen, "besserer" Versorgung, Chefarztbehandlung, etc.) , der ihm es erlaubt, höhere Sätze zu nehmen. Manche Ärzte behandeln nur außerhalb der GOÄ. Die Beihilfe zahlt immer nur die in Rechnung gestellten GOÄ-Sätze (mit ihren unterschiedlichen Multiplikatoren, diese können auch höher als die hier immer wieder zitierten 2,3 sein). Was wiederum die PKV übernimmt hängt von dem jeweiligen (Grund)Vertrag bzw. den jeweiligen Zusatzverträgen ab. Z. B. ein klassischer Zusatzvertrag regelt die Kostenübernahme bei zahnprothetischer Versorgung oder die ansonsten im normalen Tarif ungedeckten stationären Krankenhauskosten, die Chefarztbehandlung, etc..
Hast Du jetzt das "System" Arzt-GOÄ-Beihilfe-PKV verstanden?
Wir gehören nicht zu diesem System.
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GüSta schrieb:
@Sarah Gerbert
Der Arzt rechnet innerhalb des umfangreichen "Katalogs", der dezidierten Bestimmungen der GOÄ ab, außer man/frau macht mit dem Arzt einen eigenen privatrechtlichen Vertrag (evtl. mit Sonderleistungen, "besserer" Versorgung, Chefarztbehandlung, etc.) , der ihm es erlaubt, höhere Sätze zu nehmen. Manche Ärzte behandeln nur außerhalb der GOÄ. Die Beihilfe zahlt immer nur die in Rechnung gestellten GOÄ-Sätze (mit ihren unterschiedlichen Multiplikatoren, diese können auch höher als die hier immer wieder zitierten 2,3 sein). Was wiederum die PKV übernimmt hängt von dem jeweiligen (Grund)Vertrag bzw. den jeweiligen Zusatzverträgen ab. Z. B. ein klassischer Zusatzvertrag regelt die Kostenübernahme bei zahnprothetischer Versorgung oder die ansonsten im normalen Tarif ungedeckten stationären Krankenhauskosten, die Chefarztbehandlung, etc..
Hast Du jetzt das "System" Arzt-GOÄ-Beihilfe-PKV verstanden?
Wir gehören nicht zu diesem System.
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Veronika1982 schrieb:
Auch hier…gerade heute bekommen. A never ending story….
kann es auch nicht mehr hören. Als ob wir da was tun müssten…
Vor vielen Jahren habe ich hier mal einen "Brandbrief" zu diesem Thema bei physio.de veröffentlicht. Den Link kann man über die Suchfunktion noch finden, nur öffnet leider die Seite nicht mehr. Vielleicht kann die Redaktion ja mal etwas unternehmen, dass der Link wieder aktiv ist?
https://www.physio.de/forum/abrechnung/kleiner-mutmacher-gegen-den-pkv-stress-/8/70725/70725
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Ich verstehe nur nicht, wie man in der heutigen Zeit Privatpatienten behandeln möchte, denen dann die Beihilfe berechnet um dann schlechter bezahlt zu werden als bei einem Kassenpatienten und das wenige Geld dann vielleicht noch einklagen zu müssen. Das empfinde ich als schizophrenes Verhalten.
Hast du das Verhältnis von Beihilfe zu gesetzlichen Preisen um 2000 herum zur Hand?
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Break schrieb:
Solange die Beihilfe noch den Anschein von mehr Geld als bei den gesetzlichen Kassen erweckt hat, war ja für die meisten scheinbar alles ok.
Ich verstehe nur nicht, wie man in der heutigen Zeit Privatpatienten behandeln möchte, denen dann die Beihilfe berechnet um dann schlechter bezahlt zu werden als bei einem Kassenpatienten und das wenige Geld dann vielleicht noch einklagen zu müssen. Das empfinde ich als schizophrenes Verhalten.
Hast du das Verhältnis von Beihilfe zu gesetzlichen Preisen um 2000 herum zur Hand?
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MikeL schrieb:
@Break Die Erklärung dafür ist einfach: Man darf eine PT-Praxis eröffnen, ohne jederlei betriebswirtschaftliche Kenntnisse nachweisen zu müssen. In der Heilmittelbranche hat findest Du überwiegend Gutmenschen, die es allen und jedem rechtmachen wollen und lieber auf ein leistungsgerechtes Einkommen verzichten, als die Gefahr in Kauf zu nehmen, dass sich ein Patient über irgendwas oder irgendwen beschwert. Da werden dann eben freiwillig dreißig Minuten für jede Massage und jede KG angesetzt, dem Patienten zu Selbstkosten Therabänder bestellt, kurzfristig abgesagte Termine nicht berechnet und eben auch nur die Beihilfesätze genommen.
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MikeL schrieb:
Das Thema beschäftigt uns hier wirklich schon seit über 20 Jahren. Es wird immer wieder PI ohne jede betriebswirtschaftliche Kompetenz geben, deren Helfersyndrom stärker ausgeprägt ist, als die Erkenntnis, irgendwann auch einmal damit anfangen zu müssen, mit der erbrachten Arbeitsleistung auch die eigene Existenz abzusichern, Rücklagen fürs Alter zu bilden und realistisch kalkulierte Honorarsätze zu fordern. Eines Tages werden die dann die Quittung dafür bekommen, dass sie immer nur den Beihilfesatz genommen und wahrscheinlich grundsätzlich im 30er-Takt gearbeitet haben.
Vor vielen Jahren habe ich hier mal einen "Brandbrief" zu diesem Thema bei physio.de veröffentlicht. Den Link kann man über die Suchfunktion noch finden, nur öffnet leider die Seite nicht mehr. Vielleicht kann die Redaktion ja mal etwas unternehmen, dass der Link wieder aktiv ist?
https://www.physio.de/forum/abrechnung/kleiner-mutmacher-gegen-den-pkv-stress-/8/70725/70725
Ich habe aktuell einen PP, der schon 1 Jahr woanders in Behandlung war, jetzt zu mir empfohlen wurde und nach der 1. Behandlung völligst irritiert war, wie einfach und logisch mein Behandlungsansatz ist und warum er bisher 1 Jahr relativ erfolglos behandelt wurde... ich glaube, es wird nicht schwer, ihn in der nächsten Sitzung von meinen etwas höheren Preisen als "ortsüblich" (nämlich max. Beihilfe-Preise!) zu überzeugen grinning Ich werde ihn aufklären und dann unterschreiben lassen- dann weiss er aber auch, wofür er evtl. "zuzahlt"!
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lumpi schrieb:
"ortsüblich" heisst bei uns in der Region max. Beihilfe-Preise, so meinte ich das... ich nehme mehr!
Alles richtig, bis auf eins: Du bist verpflichtet Deine PPs vor dem Beginn der Therapie über evtl. Zuzahlungen zu informieren - nicht erst nach der ersten oder zweiten Behandlung.
Ich informiere meine Patienten seit über 20 Jahren vor der ersten Behandlung auf den Cent genau über die Zuzahlung, sollte die Erstattung auf Beihilfeniveau laufen. Ebenso bitte ich um Rücksprache mit der PKV oder Sichten des Vertrags. Das unterschreiben meine Patienten.
Ich hatte niemals Ärger.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@lumpi
Alles richtig, bis auf eins: Du bist verpflichtet Deine PPs vor dem Beginn der Therapie über evtl. Zuzahlungen zu informieren - nicht erst nach der ersten oder zweiten Behandlung.
Ich informiere meine Patienten seit über 20 Jahren vor der ersten Behandlung auf den Cent genau über die Zuzahlung, sollte die Erstattung auf Beihilfeniveau laufen. Ebenso bitte ich um Rücksprache mit der PKV oder Sichten des Vertrags. Das unterschreiben meine Patienten.
Ich hatte niemals Ärger.
Gruß von Monique
So mache ich es auch.
Aber der Ausgang dieses Threats war es ja, das ich jetzt Patient bin und meine privat Kasse sich nicht erblödet mir Beihilfepreise anzudrohen.
Und das eben mit der Begründung das 80 % der eingereichten Rechnungen nur in Höhe der Beihilfe eingereicht werden.
Und selbst die Rechnung, die sie ja gnädigerweise voll erstatteten, lag nur 30 Cent über dem Beihilfesatz.
Mir geht es nicht ums Geld, ich zahle das was der Therapeut berechnet.
Aber so eine Missachtung unseres Berufstandes durch die Kasse macht mich aggressiv.
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Break schrieb:
@M0nique
So mache ich es auch.
Aber der Ausgang dieses Threats war es ja, das ich jetzt Patient bin und meine privat Kasse sich nicht erblödet mir Beihilfepreise anzudrohen.
Und das eben mit der Begründung das 80 % der eingereichten Rechnungen nur in Höhe der Beihilfe eingereicht werden.
Und selbst die Rechnung, die sie ja gnädigerweise voll erstatteten, lag nur 30 Cent über dem Beihilfesatz.
Mir geht es nicht ums Geld, ich zahle das was der Therapeut berechnet.
Aber so eine Missachtung unseres Berufstandes durch die Kasse macht mich aggressiv.
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lumpi schrieb:
Ich glaube, das Problem ist immer wieder bzw noch, dass der Physio als Gutmensch denkt, er "kann doch nicht soo viel dem Patient in Rechnung stellen"...doch, kann man, wenn man einfach ein/eine guter/ gute Physio ist, den Patient mit der Behandlung erreicht und zufriedenstellt und dies überzeugend darstellen kann- auch ohne ihm mit irgendwelchem Privat-Firlefanz wie top-designtem und aromatisiertem Wartebereich, Wasser-Bar und anderem Käse " oh, Sie sind privat, da habe ich natürlich grad einen Termin frei..."), mit dem manchmal geworben wird, Honig ums Maul zu schmieren!
Ich habe aktuell einen PP, der schon 1 Jahr woanders in Behandlung war, jetzt zu mir empfohlen wurde und nach der 1. Behandlung völligst irritiert war, wie einfach und logisch mein Behandlungsansatz ist und warum er bisher 1 Jahr relativ erfolglos behandelt wurde... ich glaube, es wird nicht schwer, ihn in der nächsten Sitzung von meinen etwas höheren Preisen als "ortsüblich" (nämlich max. Beihilfe-Preise!) zu überzeugen grinning Ich werde ihn aufklären und dann unterschreiben lassen- dann weiss er aber auch, wofür er evtl. "zuzahlt"!
Ich habe meine Preise und gut ist - das diskutiere ich nicht mehr
Und die Aufklärung über die Preise und die Unterschrift unter die Honorarvereinbarung erfolgt in der Regel vor der ersten Behandlung.
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mbone schrieb:
Ich will niemanden davon überzeugen, damit er/sie bereit ist meine Preise zu zahlen.
Ich habe meine Preise und gut ist - das diskutiere ich nicht mehr
Und die Aufklärung über die Preise und die Unterschrift unter die Honorarvereinbarung erfolgt in der Regel vor der ersten Behandlung.
Nur aus Interesse: durch wen bin ich verpflichtet, VOR Beginn der Therapie aufzuklären?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nur aus Interesse: durch wen bin ich verpflichtet, VOR Beginn der Therapie aufzuklären? Durch das Bürgerlichen Gesetzbuch. Siehe den von mir zitierten §630c Nummer 3 BGB; da steht wortwörtlich "vor Beginn der Behandlung".
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lumpi schrieb:
Ich frage am Telefon bei Termin-Vergabe nicht ab, wie jemand versichert ist, weil ich ja genau da nicht differenzieren will! . Also registriere ich es u.U. erst beim 1. Termin und kläre beim 2. auf. Damit bin ich noch nie auf die Schnauze gefallen, weil ich einen unterschriebenen Behandlungsvertrag habe und ausreichend aufkläre!
Nur aus Interesse: durch wen bin ich verpflichtet, VOR Beginn der Therapie aufzuklären?
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Na dann viel Erfolg!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@lumpi
Na dann viel Erfolg!
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Schippi schrieb:
👍👍👍
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lumpi schrieb:
@Monique, Du bist auch eine reine Privat-Praxis. ICH habe wahrscheinlich einen ganz bestimmt einen deutlich geringeren Anteil an PP als Du, wir sind eine ländliche Gegend, wo jeder jeden kennt und sich die Patienten die Praxis auch gezielt von Anfang an aussuchen oder entsprechend z.B. vom Arzt empfohlen bekommen. Da muss ich mich nicht 1000%ig absichern ;-)
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