Berufseinsteiger sind sehr
willkommen
Das LogoZentrum Lindlar ist ein
einzigartiges TherapieZentrum,
welches in Deutschland intensive
Therapien für Menschen mit
erworbener Hirnschädigung in
verschiedenen Kontexten anbietet.
Im LogoZentrum erreichen wir unsere
therapeutischen Erfolge über einen
intensiven, interdisziplinären
Therapieplan. Dieser wird
individuell auf jede:n Patient:in
abgestimmt, was zur Zielerreichung
und zur Vergrößerung der Teilhabe
unserer Patient:innen unabdingbar
...
willkommen
Das LogoZentrum Lindlar ist ein
einzigartiges TherapieZentrum,
welches in Deutschland intensive
Therapien für Menschen mit
erworbener Hirnschädigung in
verschiedenen Kontexten anbietet.
Im LogoZentrum erreichen wir unsere
therapeutischen Erfolge über einen
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Therapieplan. Dieser wird
individuell auf jede:n Patient:in
abgestimmt, was zur Zielerreichung
und zur Vergrößerung der Teilhabe
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...
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BSC e.V. schrieb:
Hallo, ich finde keinen Hinweis, ob zur Erbringung von KG Gerät, die Geräte räumlich abgetrennt sein müssen. Ich habe natürlich Therapieräume etc. und dann noch einen großen Raum von 130 qm mit medizinischem Fitnesstraining. In diesem großen Raum möchte ich eine Ecke für KG Gerät separieren. Aber muss ich dafür tatsächlich Wände installieren? Oder reicht es aus, die Geräte einfach separiert aufzustellen, dass es auch so deutlich wird, dass es hier um ein separates Angebot geht? Weiß das jemand? Danke für Rückmeldung.
D.h. eine Ecke abzutrennen reicht wahrscheinlich nicht, wenn deine Pat. durch den Fitnessbereich müssen um in die KGG-Ecke zu kommen.
Anders sieht es m.E. aus wenn du eine Ecke räumlich abtrennen kannst und den zugang dazu separat hälst (Türe zum Eingangsbereich sollte reichen.)
§ 11 Abs. 5 des aktuellen RV:
Die Praxis muss für die Versicherten zugänglich, von privaten Bereichen räumlich getrennt und auf die Abgabe von therapeutischen Leistungen aus den verschiedenen Tätigkeitsfeldern im Bereich der Physiotherapie (z. B. Prävention,Therapie, Rehabilitation) ausgerichtet sein. Die Praxisräume sollen zusammenhängend sein. Sofern während der Öffnungszeiten in der Praxis oder angrenzend
an die Praxis weitere Leistungen außerhalb der Heilmitteldisziplin angeboten werden, muss neben einer ungestörten Heilmittelabgabe gewährleistet sein, dass die oder der Versicherte die für diese Leistungen separat vorzuhaltenden Räume oder Bereiche nicht betreten muss.
Wartebereich und Toiletten können gemeinsam genutzt werden.
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KGSchuller schrieb:
Lt. RV sind die Räume, in denen Leistungen zur Lasten der GKV abgegeben werden (KGG gehört dazu), von Räumen anderer Angebote zu trennen, damit die ungestörte Leistungserbringung sichergestellt ist. Toiletten sowie Wartebereich dürfen gemeinsam genutzt werden.
D.h. eine Ecke abzutrennen reicht wahrscheinlich nicht, wenn deine Pat. durch den Fitnessbereich müssen um in die KGG-Ecke zu kommen.
Anders sieht es m.E. aus wenn du eine Ecke räumlich abtrennen kannst und den zugang dazu separat hälst (Türe zum Eingangsbereich sollte reichen.)
§ 11 Abs. 5 des aktuellen RV:
Die Praxis muss für die Versicherten zugänglich, von privaten Bereichen räumlich getrennt und auf die Abgabe von therapeutischen Leistungen aus den verschiedenen Tätigkeitsfeldern im Bereich der Physiotherapie (z. B. Prävention,Therapie, Rehabilitation) ausgerichtet sein. Die Praxisräume sollen zusammenhängend sein. Sofern während der Öffnungszeiten in der Praxis oder angrenzend
an die Praxis weitere Leistungen außerhalb der Heilmitteldisziplin angeboten werden, muss neben einer ungestörten Heilmittelabgabe gewährleistet sein, dass die oder der Versicherte die für diese Leistungen separat vorzuhaltenden Räume oder Bereiche nicht betreten muss.
Wartebereich und Toiletten können gemeinsam genutzt werden.
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