Physiotherapeut (m/w/d)
Masseur Lymphdrainage (m/w/d)
Masseur (m/w/d)
Wir suchen ab sofort, oder nach
Absprache zu einem späteren
Zeitpunkt, Berufsanfänger,
Wiedereinsteiger, Teil-oder
Vollzeit. Wir finden für jeden das
passende Aufgabenfeld.
Wenn Du Lust auf ein super
Betriebsklima in einer familiären
Praxis, anständige Bezahlung und
ein tolles Team hast, bist Du bei
uns genau richtig! Wir
Wir sind ein nettes,
aufgeschlossenes Team. Unsere
Rezeption ist ganztags mit
qualifizier...
Masseur Lymphdrainage (m/w/d)
Masseur (m/w/d)
Wir suchen ab sofort, oder nach
Absprache zu einem späteren
Zeitpunkt, Berufsanfänger,
Wiedereinsteiger, Teil-oder
Vollzeit. Wir finden für jeden das
passende Aufgabenfeld.
Wenn Du Lust auf ein super
Betriebsklima in einer familiären
Praxis, anständige Bezahlung und
ein tolles Team hast, bist Du bei
uns genau richtig! Wir
Wir sind ein nettes,
aufgeschlossenes Team. Unsere
Rezeption ist ganztags mit
qualifizier...
Laut Vergütungsvereinbarung zwischen PTs und Krankenkassen (Positionsnummer 21901) kann ein Physio Rückbildungskurse halten und rechnet dies dann wohl entsprechend mit den Kassen ab (statt mit der Mutterschaftskasse wie die Hebammen).
Wie funktioniert das nun genau, wenn ein (in einer Praxis angestellter) Physio nebenberuflich z.B. in den Räumen einer Hebammenpraxis einen Rückbildungskurs anbieten möchte? Irgendeine Art Zulassung braucht es doch da bestimmt? Über die ZPP läuft das wahrscheinlich nicht oder (weil eigtl. keine Prävention im eigentlichen Sinn)? Und man kann glaub ich eine Haftpflichtversicherung nur für Kurse abschließen? Achso, und beim AG Nebentätigkeit anmelden. Sonstige Voraussetzungen...? - außer der entsprechenden Qualifikation (die Hebammen leider nicht nachweisen müssen...)
Vielleicht gibts auf einer entsprechenden Fobi auch alle nötigen Infos drumherum, ich würde nur gern zuerst die Bedingungen klären, bevor ich den riesen Aufriss mache (v.a. wg. Kinderbetreuung) und dann feststelle, dass ich an irgendeinem "selbstständigen Pferdefuß" scheiter... Schonmal vielen lieben Dank!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
NRaabe schrieb:
Ich bräuchte bitte mal Hilfe, ich finde im Netz bisher keine Antworten. Es erreichte mich ein Hilferuf aus einer örtlichen Hebammenpraxis, die mit den Rückbildungskursen nicht nachkommt:
Laut Vergütungsvereinbarung zwischen PTs und Krankenkassen (Positionsnummer 21901) kann ein Physio Rückbildungskurse halten und rechnet dies dann wohl entsprechend mit den Kassen ab (statt mit der Mutterschaftskasse wie die Hebammen).
Wie funktioniert das nun genau, wenn ein (in einer Praxis angestellter) Physio nebenberuflich z.B. in den Räumen einer Hebammenpraxis einen Rückbildungskurs anbieten möchte? Irgendeine Art Zulassung braucht es doch da bestimmt? Über die ZPP läuft das wahrscheinlich nicht oder (weil eigtl. keine Prävention im eigentlichen Sinn)? Und man kann glaub ich eine Haftpflichtversicherung nur für Kurse abschließen? Achso, und beim AG Nebentätigkeit anmelden. Sonstige Voraussetzungen...? - außer der entsprechenden Qualifikation (die Hebammen leider nicht nachweisen müssen...)
Vielleicht gibts auf einer entsprechenden Fobi auch alle nötigen Infos drumherum, ich würde nur gern zuerst die Bedingungen klären, bevor ich den riesen Aufriss mache (v.a. wg. Kinderbetreuung) und dann feststelle, dass ich an irgendeinem "selbstständigen Pferdefuß" scheiter... Schonmal vielen lieben Dank!
Sprich: Du brauchst für jede Teilnehmerin eine ärztliche VO damit die GKV als Kostenträger einspringt oder lässt die Teilnehmerinnen selbst zahlen.
Die Modalitäten könnten sein...:
-> du agierst als Angestellte der Hebamme(n)
-> du agierst als Subunternehmer der Hebamme(n)
-> du agierst als eigenständiger Unternehmer in Kooperation mit den Hebammen
-> du agierst als Angestellter deines bisherigen Chefs, welcher als Kooperationspartner der Hebammen agiert
[1]Irgendeine Art Zulassung braucht es doch da bestimmt? [2]Über die ZPP läuft das wahrscheinlich nicht oder (weil eigtl. keine Prävention im eigentlichen Sinn)? [3]Und man kann glaub ich eine Haftpflichtversicherung nur für Kurse abschließen? Achso, und beim AG Nebentätigkeit anmelden. [4]Sonstige Voraussetzungen...? - außer der entsprechenden Qualifikation (die Hebammen leider nicht nachweisen müssen...)
[...]
zu 1: Die Zulassung erhältst du mit dem Staatsexamen, den Auftrag durch eine ärztliche Verordnung
zu 2: nach der Entbindung kannst du mit Schwangerschaftsprävention nicht mehr viel erreichen. Postnatale Aborte sind hierzulande auch nicht en vogue.
zu 3: Du kannst dir den Stress machen und eine Haftpflichtversicherung ausschließlich für Kurse abschließen. Einfacher und günstiger wird es vermutlich sein, ein Angebot von der Stange zu nehmen das unter der allgemeinen beruflichen Tätigkeit als PT auch die Kursleitung versichert.
zu 4: Die Hebammen weisen ihre Qualifikation mit einem Staatsexamen spezifisch zu Fragen rund um Kinder, Kinderkriegen und der weiblichen Physiologie drumherum nach, die Arbeit der Hebamme endet nicht mit dem kappen der Nabelschnur. Wenn du Streit suchst fragst du jetzt am Besten noch ob "Ergotherapeut" überhaupt ein eigenständiger Beruf sein kann ;)
Gefällt mir
Du meldest den Kurs bei der Prüfstelle für Prävention an.
Dann bewirbst Du Dein Angebot (z.B. 100,- für 8x 60 Min.)
Die Frauen zahlen im Voraus und können (bei regelmäßiger Beteiligung) in der Regel 80% von ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabrina24 schrieb:
Hallo
Du meldest den Kurs bei der Prüfstelle für Prävention an.
Dann bewirbst Du Dein Angebot (z.B. 100,- für 8x 60 Min.)
Die Frauen zahlen im Voraus und können (bei regelmäßiger Beteiligung) in der Regel 80% von ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen.
Zum Hintergrund meiner Frage: Die aktuelle Vergütungsvereinbarung in der Fassung vom 10.04.2018 (zw. ZVK / IFK und AOK / BKK / IKK / Knappschaft) (Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 09.12.2006) führt unter der Position 21901 Rückbildungsgymnastik in der Gruppe. Dazu gibt es eine Anmerkung, die mich dazu gebracht hat, nach einer speziellen Zulassung zu fragen: "Anmerkung zu Pos. 21901:
Diese Leistungen fallen nicht in die Richtgrößen gemäß § 84 SGB V; eine ärztliche Verordnung oder Notwendigkeitsbescheinigung ist nicht erforderlich. Eine Zuzahlung nach § 32 Abs. 2 SGB V ist nicht
zu erheben."
Demnach benötigt es kein Rezept (mehr?), aber ich stelle mir vor, dass die Kassen ja aber auch vielleicht nicht einfach so "ins Blaue" zahlen, sondern vielleicht dann doch einen speziellen Nachweis oder so etwas in der Art haben wollen könnten à la ZPP.
Und nein, ich suche keinen Streit und verstehe auch grad nicht, warum Du Dich offensichtlich angegriffen fühlst. Meine Bemerkung hinsichtlich der Hebammen hat seinen ganz persönlichen Ursprung in meinem letzten Rückbildungskurs, den ich als Teilnehmerin erleben durfte. Die Hebamme weiß bestimmt ne Menge über Gebären und so - die Übungen hat sie sich allerdings aus Youtube-Videos rausgesucht, konnte nicht angeben, was jetzt wofür gemacht wird, die Ausführung der Übungen ließ deutlich zu wünschen übrig und Begleitmusik wurde inklusive Werbung gestreamt etc.... Da hab ich mich dann doch etwas drüber geärgert, dass sie nix nachweisen muss und Kurse halten darf ohne irgendeine Ahnung zu haben.
Dann kläre ich mal genauer die Modalitäten und entsprechende Versicherung. Danke nochmal für Deine Antwort.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
NRaabe schrieb:
Vielen Dank, Papa Alpaka, für Deine teilweise gar nicht mal so freundliche Antwort.
Zum Hintergrund meiner Frage: Die aktuelle Vergütungsvereinbarung in der Fassung vom 10.04.2018 (zw. ZVK / IFK und AOK / BKK / IKK / Knappschaft) (Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 09.12.2006) führt unter der Position 21901 Rückbildungsgymnastik in der Gruppe. Dazu gibt es eine Anmerkung, die mich dazu gebracht hat, nach einer speziellen Zulassung zu fragen: "Anmerkung zu Pos. 21901:
Diese Leistungen fallen nicht in die Richtgrößen gemäß § 84 SGB V; eine ärztliche Verordnung oder Notwendigkeitsbescheinigung ist nicht erforderlich. Eine Zuzahlung nach § 32 Abs. 2 SGB V ist nicht
zu erheben."
Demnach benötigt es kein Rezept (mehr?), aber ich stelle mir vor, dass die Kassen ja aber auch vielleicht nicht einfach so "ins Blaue" zahlen, sondern vielleicht dann doch einen speziellen Nachweis oder so etwas in der Art haben wollen könnten à la ZPP.
Und nein, ich suche keinen Streit und verstehe auch grad nicht, warum Du Dich offensichtlich angegriffen fühlst. Meine Bemerkung hinsichtlich der Hebammen hat seinen ganz persönlichen Ursprung in meinem letzten Rückbildungskurs, den ich als Teilnehmerin erleben durfte. Die Hebamme weiß bestimmt ne Menge über Gebären und so - die Übungen hat sie sich allerdings aus Youtube-Videos rausgesucht, konnte nicht angeben, was jetzt wofür gemacht wird, die Ausführung der Übungen ließ deutlich zu wünschen übrig und Begleitmusik wurde inklusive Werbung gestreamt etc.... Da hab ich mich dann doch etwas drüber geärgert, dass sie nix nachweisen muss und Kurse halten darf ohne irgendeine Ahnung zu haben.
Dann kläre ich mal genauer die Modalitäten und entsprechende Versicherung. Danke nochmal für Deine Antwort.
Ich überlege eher gerade, Rückbildung an sich dürfte doch eigtl für die Teilnehmerinnen nix kosten, egal bei welchem Anbieter sie es machen... :unamused: wär das nicht sonst irgendwie unfair für die Mamas?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
NRaabe schrieb:
Danke sabrina24 für Deine Antwort! Nach Papa Alpaka wäre es ja eigtl. nix Präventives... :wink:
Ich überlege eher gerade, Rückbildung an sich dürfte doch eigtl für die Teilnehmerinnen nix kosten, egal bei welchem Anbieter sie es machen... :unamused: wär das nicht sonst irgendwie unfair für die Mamas?
Leistungsziffer 21901 bezeichnet Geburtsvorbereitung
Leistungsziffer 21904 bezeichnet Rückbildung
...und für alles rund um die Geburt sind Hebammen per Staatsexamen qualifiziert, wer das in Frage stellt kam nur auf Streit aus sein (Ausreißer in der praktischen Durchführung gibt's immer. Aber das ist absolut vereinbar mit unserem amtierenden obersten Dienstherrn, der Spahn taugt in der praktischen Durchführung auch nichts als Gesundheitsminister. Vielleicht sollte der Maaßen auf seinen Posten versetzt werden?). Das reiht sich für mich direkt neben "Ergotherapeuten haben doch keinen eigenständigen Beruf gelernt" ein.
Wenn dir keine VOs vorliegen mit denen du die Abrechnung formalisieren kannst, verwendet du halt die Durchführungs- und Abrechnungsdokumentation die deine Kooperationshebamme dir zur Verfügung stellen kann;
das funktioniert im Prinzip wie beim Muster 13: Termine eintragen und unterschreiben lassen, ausfüllen, abrechnen :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...es fängt bei den ganz Grundlegenden Dingen an:
Leistungsziffer 21901 bezeichnet Geburtsvorbereitung
Leistungsziffer 21904 bezeichnet Rückbildung
...und für alles rund um die Geburt sind Hebammen per Staatsexamen qualifiziert, wer das in Frage stellt kam nur auf Streit aus sein (Ausreißer in der praktischen Durchführung gibt's immer. Aber das ist absolut vereinbar mit unserem amtierenden obersten Dienstherrn, der Spahn taugt in der praktischen Durchführung auch nichts als Gesundheitsminister. Vielleicht sollte der Maaßen auf seinen Posten versetzt werden?). Das reiht sich für mich direkt neben "Ergotherapeuten haben doch keinen eigenständigen Beruf gelernt" ein.
Wenn dir keine VOs vorliegen mit denen du die Abrechnung formalisieren kannst, verwendet du halt die Durchführungs- und Abrechnungsdokumentation die deine Kooperationshebamme dir zur Verfügung stellen kann;
das funktioniert im Prinzip wie beim Muster 13: Termine eintragen und unterschreiben lassen, ausfüllen, abrechnen :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
NRaabe schrieb:
Alles klar, danke, Papa Alpaka.
Wenn Du einen zertifizierten Präventionskurs hast kannst Du es als Prävention laufen lassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabrina24 schrieb:
...mach vielleicht mal eine kleine Wettbewerbsanalyse und schau Dir die Preise im Umfeld an...hier in HH arbeiten alle mit Zusatzbeitrag weil Du ansonsten pro Frau und Stunde etwa 7 Euro (weiss es grad nicht genau) bekommst...da müsstest du ordentlich TN aufnehmen um auf einen angemessenen Stundenlohn zu kommen und dann leidet die Qualität..
Wenn Du einen zertifizierten Präventionskurs hast kannst Du es als Prävention laufen lassen.
...mach vielleicht mal eine kleine Wettbewerbsanalyse und schau Dir die Preise im Umfeld an...hier in HH arbeiten alle mit Zusatzbeitrag weil Du ansonsten pro Frau und Stunde etwa 7 Euro (weiss es grad nicht genau) bekommst...da müsstest du ordentlich TN aufnehmen um auf einen angemessenen Stundenlohn zu kommen und dann leidet die Qualität..
Wenn Du einen zertifizierten Präventionskurs hast kannst Du es als Prävention laufen lassen.
...und ich muss mir anhören ich bekäme den Mund nicht voll. 21901 und 21904 sind Gruppenangebote, eine volle Gruppe bringt €79,60 pro Einheit. Damit sind, gemäß RV, alle Kosten abgegolten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
sabrina24 schrieb am 24.9.18 08:49:
...mach vielleicht mal eine kleine Wettbewerbsanalyse und schau Dir die Preise im Umfeld an...hier in HH arbeiten alle mit Zusatzbeitrag weil Du ansonsten pro Frau und Stunde etwa 7 Euro (weiss es grad nicht genau) bekommst...da müsstest du ordentlich TN aufnehmen um auf einen angemessenen Stundenlohn zu kommen und dann leidet die Qualität..
Wenn Du einen zertifizierten Präventionskurs hast kannst Du es als Prävention laufen lassen.
...und ich muss mir anhören ich bekäme den Mund nicht voll. 21901 und 21904 sind Gruppenangebote, eine volle Gruppe bringt €79,60 pro Einheit. Damit sind, gemäß RV, alle Kosten abgegolten.
...mach vielleicht mal eine kleine Wettbewerbsanalyse und schau Dir die Preise im Umfeld an...hier in HH arbeiten alle mit Zusatzbeitrag weil Du ansonsten pro Frau und Stunde etwa 7 Euro (weiss es grad nicht genau) bekommst...da müsstest du ordentlich TN aufnehmen um auf einen angemessenen Stundenlohn zu kommen und dann leidet die Qualität..
Wenn Du einen zertifizierten Präventionskurs hast kannst Du es als Prävention laufen lassen.
...und ich muss mir anhören ich bekäme den Mund nicht voll. 21901 und 21904 sind Gruppenangebote, eine volle Gruppe bringt €79,60 pro Einheit. Damit sind, gemäß RV, alle Kosten abgegolten.
...das wären dann 10 TN, richtig?
Wenn ich von den knapp 80,- dann 15,- Raummiete abziehe und das Ganze noch versteuern muss....plus Vor- Nachbereitungszeit...dafür arbeite ich nicht selbständig....und 10 TN empfinde für Rübi auch als zuviel um individuell auf jede TN eingehen zu können...die TN schätzen hier die Qualität und Individualität...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabrina24 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 24.9.18 11:20:
sabrina24 schrieb am 24.9.18 08:49:
...mach vielleicht mal eine kleine Wettbewerbsanalyse und schau Dir die Preise im Umfeld an...hier in HH arbeiten alle mit Zusatzbeitrag weil Du ansonsten pro Frau und Stunde etwa 7 Euro (weiss es grad nicht genau) bekommst...da müsstest du ordentlich TN aufnehmen um auf einen angemessenen Stundenlohn zu kommen und dann leidet die Qualität..
Wenn Du einen zertifizierten Präventionskurs hast kannst Du es als Prävention laufen lassen.
...und ich muss mir anhören ich bekäme den Mund nicht voll. 21901 und 21904 sind Gruppenangebote, eine volle Gruppe bringt €79,60 pro Einheit. Damit sind, gemäß RV, alle Kosten abgegolten.
...das wären dann 10 TN, richtig?
Wenn ich von den knapp 80,- dann 15,- Raummiete abziehe und das Ganze noch versteuern muss....plus Vor- Nachbereitungszeit...dafür arbeite ich nicht selbständig....und 10 TN empfinde für Rübi auch als zuviel um individuell auf jede TN eingehen zu können...die TN schätzen hier die Qualität und Individualität...
...mach vielleicht mal eine kleine Wettbewerbsanalyse und schau Dir die Preise im Umfeld an...hier in HH arbeiten alle mit Zusatzbeitrag weil Du ansonsten pro Frau und Stunde etwa 7 Euro (weiss es grad nicht genau) bekommst...da müsstest du ordentlich TN aufnehmen um auf einen angemessenen Stundenlohn zu kommen und dann leidet die Qualität..
Wenn Du einen zertifizierten Präventionskurs hast kannst Du es als Prävention laufen lassen.
...und ich muss mir anhören ich bekäme den Mund nicht voll. 21901 und 21904 sind Gruppenangebote, eine volle Gruppe bringt €79,60 pro Einheit. Damit sind, gemäß RV, alle Kosten abgegolten.
...das wären dann 10 TN, richtig?
Wenn ich von den knapp 80,- dann 15,- Raummiete abziehe und das Ganze noch versteuern muss....plus Vor- Nachbereitungszeit...dafür arbeite ich nicht selbständig....und 10 TN empfinde für Rübi auch als zuviel um individuell auf jede TN eingehen zu können...die TN schätzen hier die Qualität und Individualität...
...dann ist die Kassenversorgung nichts für dich bzw deine TN müssen eigene Verhandlungen mit ihrer Kasse aufnehmen. Mit einer Zuzahlung kannst du ganz ordentlich auf die Schnute fallen :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
sabrina24 schrieb am 24.9.18 13:18:
Papa Alpaka schrieb am 24.9.18 11:20:
sabrina24 schrieb am 24.9.18 08:49:
...mach vielleicht mal eine kleine Wettbewerbsanalyse und schau Dir die Preise im Umfeld an...hier in HH arbeiten alle mit Zusatzbeitrag weil Du ansonsten pro Frau und Stunde etwa 7 Euro (weiss es grad nicht genau) bekommst...da müsstest du ordentlich TN aufnehmen um auf einen angemessenen Stundenlohn zu kommen und dann leidet die Qualität..
Wenn Du einen zertifizierten Präventionskurs hast kannst Du es als Prävention laufen lassen.
...und ich muss mir anhören ich bekäme den Mund nicht voll. 21901 und 21904 sind Gruppenangebote, eine volle Gruppe bringt €79,60 pro Einheit. Damit sind, gemäß RV, alle Kosten abgegolten.
...das wären dann 10 TN, richtig?
Wenn ich von den knapp 80,- dann 15,- Raummiete abziehe und das Ganze noch versteuern muss....plus Vor- Nachbereitungszeit...dafür arbeite ich nicht selbständig....und 10 TN empfinde für Rübi auch als zuviel um individuell auf jede TN eingehen zu können...die TN schätzen hier die Qualität und Individualität...
...dann ist die Kassenversorgung nichts für dich bzw deine TN müssen eigene Verhandlungen mit ihrer Kasse aufnehmen. Mit einer Zuzahlung kannst du ganz ordentlich auf die Schnute fallen :)
Erstmal war Rückbildung geplant, weil in der Hebipraxis da grad echt Notstand ist und die Frauen eine Warteliste von akuell 7 Monaten haben... :anguished: Aber den Tanzbergerkurs als Präventionsangebot hatte ich auch schon im Hinterkopf, würde sich ja auch gut ergänzen. Die Umsatzsteuer hatte ich gar nicht auf dem Schirm, danke für den Tipp! Da werde ich dann wohl doch mal den Steuerberater konsultieren...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
NRaabe schrieb:
Vielen Dank für Eure guten Tipps!
Erstmal war Rückbildung geplant, weil in der Hebipraxis da grad echt Notstand ist und die Frauen eine Warteliste von akuell 7 Monaten haben... :anguished: Aber den Tanzbergerkurs als Präventionsangebot hatte ich auch schon im Hinterkopf, würde sich ja auch gut ergänzen. Die Umsatzsteuer hatte ich gar nicht auf dem Schirm, danke für den Tipp! Da werde ich dann wohl doch mal den Steuerberater konsultieren...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Spontan spuckt mir Google die etwas älteren Rahmenbedingungen der AOKen Ostdeutschlands (-> Link ) und der TK (-> Link ) aus, beide decken sich inhaltlich einigermaßen; soweit ich die Vergütungsvereinbarungen im Kopf habe hat sich daran auch nicht viel geändert.
NRaabe schrieb am 21.9.18 17:17:
Sprich: Du brauchst für jede Teilnehmerin eine ärztliche VO damit die GKV als Kostenträger einspringt oder lässt die Teilnehmerinnen selbst zahlen.
Die Modalitäten könnten sein...:
-> du agierst als Angestellte der Hebamme(n)
-> du agierst als Subunternehmer der Hebamme(n)
-> du agierst als eigenständiger Unternehmer in Kooperation mit den Hebammen
-> du agierst als Angestellter deines bisherigen Chefs, welcher als Kooperationspartner der Hebammen agiert
[1]Irgendeine Art Zulassung braucht es doch da bestimmt? [2]Über die ZPP läuft das wahrscheinlich nicht oder (weil eigtl. keine Prävention im eigentlichen Sinn)? [3]Und man kann glaub ich eine Haftpflichtversicherung nur für Kurse abschließen? Achso, und beim AG Nebentätigkeit anmelden. [4]Sonstige Voraussetzungen...? - außer der entsprechenden Qualifikation (die Hebammen leider nicht nachweisen müssen...)
[...]
zu 1: Die Zulassung erhältst du mit dem Staatsexamen, den Auftrag durch eine ärztliche Verordnung
zu 2: nach der Entbindung kannst du mit Schwangerschaftsprävention nicht mehr viel erreichen. Postnatale Aborte sind hierzulande auch nicht en vogue.
zu 3: Du kannst dir den Stress machen und eine Haftpflichtversicherung ausschließlich für Kurse abschließen. Einfacher und günstiger wird es vermutlich sein, ein Angebot von der Stange zu nehmen das unter der allgemeinen beruflichen Tätigkeit als PT auch die Kursleitung versichert.
zu 4: Die Hebammen weisen ihre Qualifikation mit einem Staatsexamen spezifisch zu Fragen rund um Kinder, Kinderkriegen und der weiblichen Physiologie drumherum nach, die Arbeit der Hebamme endet nicht mit dem kappen der Nabelschnur. Wenn du Streit suchst fragst du jetzt am Besten noch ob "Ergotherapeut" überhaupt ein eigenständiger Beruf sein kann ;)
wir sind im Rückbildungsbereich aktiv. Gruppen über den sekundären Heilmittelbereich durchzuführen werden immer sehr schlecht vergütet. Rückbildungsgymnastik kann zudem nur einmal nach jeder Geburt durchgeführt werden. Der Verwaltungsaufwand lohnt sich daher absolut nicht. Zumal die Teilnehmer oft wegen der Versorgung der Neugeborenen ausfallen.
Absolviere besser eine Fortbildung nach Tanzberger Konzept und lasse die Teilnehmer die Kinder mitbringen (eigenständige Betreuung nicht du!). --> Primäre Versorgung. Das Konzept ist bei der Präventionsstelle zertifiziert. Du legst nach absolvierter Weiterbildung einfach nur Zeiten und Rahmenbedigungen an, gibst die Kurs ID an und fertig. Jetzt kommen garantiert Einwände von ganz Schlauen... "Ja aber das ist doch nach einer Geburt keine Primäre Versorgung". Klar liegt eine gewisse Schädigung vor. Primär ist es dennoch um eine dauerhafte Kontinenzsörung zu vermeiden.
Wir haben € 150,00 für 90 Minuten bei 10 Einheiten genommen. Gruppengröße ca. 12-15 Teilnehmer. Nach dem Kurs erstellst du eine Bescheinigng für die Teilnehmer. Diese können bei der Krankenkasse eingereicht werden. In der Regel werden 80% bei zwei Kursen im Jahr übernommen (unterschiedlich), wenn die Teilnehmer entsprechend oft anwesend waren. Das ist aber nicht deine Sorge. Aber Achtung: Kurse nach Primärprävention sind bei Umsätzen welche die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht übsersteigen mit 19% Umsatzsteur auszuweisen. (Also 126,05 + 19%). Hier besser auch den Steuerberater einbeziehen.
Stundensatz übrigens ca. € 150,00 netto je Stunde - Mensch Physios lasst euch doch nicht immer ausnutzen!
Viel Erfolg!
Gefällt mir
Hi,
wir sind im Rückbildungsbereich aktiv. Gruppen über den sekundären Heilmittelbereich durchzuführen werden immer sehr schlecht vergütet. Rückbildungsgymnastik kann zudem nur einmal nach jeder Geburt durchgeführt werden. Der Verwaltungsaufwand lohnt sich daher absolut nicht. Zumal die Teilnehmer oft wegen der Versorgung der Neugeborenen ausfallen.
Absolviere besser eine Fortbildung nach Tanzberger Konzept und lasse die Teilnehmer die Kinder mitbringen (eigenständige Betreuung nicht du!). --> Primäre Versorgung. Das Konzept ist bei der Präventionsstelle zertifiziert. Du legst nach absolvierter Weiterbildung einfach nur Zeiten und Rahmenbedigungen an, gibst die Kurs ID an und fertig. Jetzt kommen garantiert Einwände von ganz Schlauen... "Ja aber das ist doch nach einer Geburt keine Primäre Versorgung". Klar liegt eine gewisse Schädigung vor. Primär ist es dennoch um eine dauerhafte Kontinenzsörung zu vermeiden.
Wir haben € 150,00 für 90 Minuten bei 10 Einheiten genommen. Gruppengröße ca. 12-15 Teilnehmer. Nach dem Kurs erstellst du eine Bescheinigng für die Teilnehmer. Diese können bei der Krankenkasse eingereicht werden. In der Regel werden 80% bei zwei Kursen im Jahr übernommen (unterschiedlich), wenn die Teilnehmer entsprechend oft anwesend waren. Das ist aber nicht deine Sorge. Aber Achtung: Kurse nach Primärprävention sind bei Umsätzen welche die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht übsersteigen mit 19% Umsatzsteur auszuweisen. (Also 126,05 + 19%). Hier besser auch den Steuerberater einbeziehen.
Stundensatz übrigens ca. € 150,00 netto je Stunde - Mensch Physios lasst euch doch nicht immer ausnutzen!
Viel Erfolg!
...vielen Dank, ganz genau so mache ich es auch-ich komme zwar nicht von den Tanzbergern sondern der AGGGUP aber ansonsten funktioniert es genau so
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabrina24 schrieb:
Brausebier schrieb am 28.9.18 11:00:
Hi,
wir sind im Rückbildungsbereich aktiv. Gruppen über den sekundären Heilmittelbereich durchzuführen werden immer sehr schlecht vergütet. Rückbildungsgymnastik kann zudem nur einmal nach jeder Geburt durchgeführt werden. Der Verwaltungsaufwand lohnt sich daher absolut nicht. Zumal die Teilnehmer oft wegen der Versorgung der Neugeborenen ausfallen.
Absolviere besser eine Fortbildung nach Tanzberger Konzept und lasse die Teilnehmer die Kinder mitbringen (eigenständige Betreuung nicht du!). --> Primäre Versorgung. Das Konzept ist bei der Präventionsstelle zertifiziert. Du legst nach absolvierter Weiterbildung einfach nur Zeiten und Rahmenbedigungen an, gibst die Kurs ID an und fertig. Jetzt kommen garantiert Einwände von ganz Schlauen... "Ja aber das ist doch nach einer Geburt keine Primäre Versorgung". Klar liegt eine gewisse Schädigung vor. Primär ist es dennoch um eine dauerhafte Kontinenzsörung zu vermeiden.
Wir haben € 150,00 für 90 Minuten bei 10 Einheiten genommen. Gruppengröße ca. 12-15 Teilnehmer. Nach dem Kurs erstellst du eine Bescheinigng für die Teilnehmer. Diese können bei der Krankenkasse eingereicht werden. In der Regel werden 80% bei zwei Kursen im Jahr übernommen (unterschiedlich), wenn die Teilnehmer entsprechend oft anwesend waren. Das ist aber nicht deine Sorge. Aber Achtung: Kurse nach Primärprävention sind bei Umsätzen welche die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht übsersteigen mit 19% Umsatzsteur auszuweisen. (Also 126,05 + 19%). Hier besser auch den Steuerberater einbeziehen.
Stundensatz übrigens ca. € 150,00 netto je Stunde - Mensch Physios lasst euch doch nicht immer ausnutzen!
Viel Erfolg!
...vielen Dank, ganz genau so mache ich es auch-ich komme zwar nicht von den Tanzbergern sondern der AGGGUP aber ansonsten funktioniert es genau so
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Brausebier schrieb:
Hi,
wir sind im Rückbildungsbereich aktiv. Gruppen über den sekundären Heilmittelbereich durchzuführen werden immer sehr schlecht vergütet. Rückbildungsgymnastik kann zudem nur einmal nach jeder Geburt durchgeführt werden. Der Verwaltungsaufwand lohnt sich daher absolut nicht. Zumal die Teilnehmer oft wegen der Versorgung der Neugeborenen ausfallen.
Absolviere besser eine Fortbildung nach Tanzberger Konzept und lasse die Teilnehmer die Kinder mitbringen (eigenständige Betreuung nicht du!). --> Primäre Versorgung. Das Konzept ist bei der Präventionsstelle zertifiziert. Du legst nach absolvierter Weiterbildung einfach nur Zeiten und Rahmenbedigungen an, gibst die Kurs ID an und fertig. Jetzt kommen garantiert Einwände von ganz Schlauen... "Ja aber das ist doch nach einer Geburt keine Primäre Versorgung". Klar liegt eine gewisse Schädigung vor. Primär ist es dennoch um eine dauerhafte Kontinenzsörung zu vermeiden.
Wir haben € 150,00 für 90 Minuten bei 10 Einheiten genommen. Gruppengröße ca. 12-15 Teilnehmer. Nach dem Kurs erstellst du eine Bescheinigng für die Teilnehmer. Diese können bei der Krankenkasse eingereicht werden. In der Regel werden 80% bei zwei Kursen im Jahr übernommen (unterschiedlich), wenn die Teilnehmer entsprechend oft anwesend waren. Das ist aber nicht deine Sorge. Aber Achtung: Kurse nach Primärprävention sind bei Umsätzen welche die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht übsersteigen mit 19% Umsatzsteur auszuweisen. (Also 126,05 + 19%). Hier besser auch den Steuerberater einbeziehen.
Stundensatz übrigens ca. € 150,00 netto je Stunde - Mensch Physios lasst euch doch nicht immer ausnutzen!
Viel Erfolg!
Mein Profilbild bearbeiten