Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Wir suchen für unsere moderne
helle Praxis zwei
Physiotherapeuten:in zur
Unterstützung
unserer Ambulanz.
Ihr arbeitet in einem
InterdisziplinärenTeam zusammen.
Deine Aufgaben sind vielfältig und
abwechslungsreich in einem
angenehmen
Ambiente mit netten Kollegen.
Was wir dir bieten:
- Festgehalt
- Gehaltserhöhungen bei GKV
Anpassung
- 28 Tage Urlaub
- feste Arbeitszeiten kein So und
Feiertag
- Ticket Plus Karte bis zu 40€
netto p/...
Kollegen,
Wir suchen für unsere moderne
helle Praxis zwei
Physiotherapeuten:in zur
Unterstützung
unserer Ambulanz.
Ihr arbeitet in einem
InterdisziplinärenTeam zusammen.
Deine Aufgaben sind vielfältig und
abwechslungsreich in einem
angenehmen
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- Festgehalt
- Gehaltserhöhungen bei GKV
Anpassung
- 28 Tage Urlaub
- feste Arbeitszeiten kein So und
Feiertag
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netto p/...
Wie bereits in der Überschrift habe ich heute eine WhatsApp meiner einzigen vollzeitkraft bekommen,dass Sie seit 17.12.23 weiss das Sie schwanger ist und seit 27.12.23 im Krankenhaus liegt wegen Blutungen.
Die Ärzte hatten ihr gesagt das Sie Baby verliert jedoch ist jetzt doch wieder das Schlimmste gebannt.
Sie weiss nicht wie es weiter geht ,für mich ist jedoch klar das wird eine Risikoschwangerschaft u.so kann sie keine 35j Woche mehr ausführen.
Meine Frage nun
Was gibt es zu beachten ,grundsätzliches weiss ich aber was ist mit Zusatzzahlungen wie Kindergarten,Benzingeld,Inflationsprämie.....muss ich das auch alles weiterfahren während des Beschäftigungsverbotes?
Vielleicht hat jemand Zeit und Nerv mir etwas zu helfen.....ist meine erste Schwangere🙈😉
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Inche schrieb:
Hast du schon eine Gefährdungsbeurteilung gemacht.Hier könnte der Arzt aufgrund des Gesundheitsrisikos das BU erteilen.Im Bu würde ich nur den Grundlohn ohne zusatzleistungen Zahlen dazu solltest du mit deinem Steuerbüro reden.
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anette898 schrieb:
@Inche Dankeschön das sagt steuerbüro auch ganz sicher war sich a.nicht da ich ja im Arbeitsvertrag fixiert habe ohne Klausel ausser Inflationsprämie
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Schippi schrieb:
Ich würde gerne helfen aber aus dem Kauderwelsch werde ich nicht schlau!
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anette898 schrieb:
@Schippi sorry...wollte nicht so ausschweifen deshalb vielleicht zu kurz
Aus der 1. Schwangerschaft klug geworden, ist es so, dass du sie genauso behandeln MUSST, als würde sie arbeiten.
Das bedeutet, dass Sie Anspruch hat
auf Urlaub, der nicht verfällt und auch nach der Elternzeit genommen werden kann
auf Weihnachtsgeld wenn sie es vorher ( mind. 3x) auch bekommen hat.
auf Inflationsausgleich wenn es vorher ausgezahlt wurde
auf Gutscheine wenn sie vorher ausgezahlt wurden
Stehen die Gutscheine und Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung im Arbeitsvertrag? Dann kannst du versuchen es nicht zu zahlen
Inflationsausgleich ist eine freiwillige Leistung und auch hier kannst du es versuchen nicht zu gewähren.
Mein Tip, als Risikoschwangerschaft sollte der FA sie in den BV schicken, dann hast du keine Zusatzkosten. (Außer den Steuerberater) ich glaube die Gutscheine und Weihnachtsgeld würden dann auch übernommen werden…
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massu schrieb:
Wir haben auch z.Zeit eine Schwangere. Nur will diese weil sie schwanger, gesund, in den BV geschickt werden.
Aus der 1. Schwangerschaft klug geworden, ist es so, dass du sie genauso behandeln MUSST, als würde sie arbeiten.
Das bedeutet, dass Sie Anspruch hat
auf Urlaub, der nicht verfällt und auch nach der Elternzeit genommen werden kann
auf Weihnachtsgeld wenn sie es vorher ( mind. 3x) auch bekommen hat.
auf Inflationsausgleich wenn es vorher ausgezahlt wurde
auf Gutscheine wenn sie vorher ausgezahlt wurden
Stehen die Gutscheine und Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung im Arbeitsvertrag? Dann kannst du versuchen es nicht zu zahlen
Inflationsausgleich ist eine freiwillige Leistung und auch hier kannst du es versuchen nicht zu gewähren.
Mein Tip, als Risikoschwangerschaft sollte der FA sie in den BV schicken, dann hast du keine Zusatzkosten. (Außer den Steuerberater) ich glaube die Gutscheine und Weihnachtsgeld würden dann auch übernommen werden…
Da dies nicht der Fall ist war der Meinung darf kürzen.
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anette898 schrieb:
@massu Dankeschön.....Meiner Meinung nach bezahle ich ja den Kindergarten und das Benzingeld damit sie zur Arbeit können.
Da dies nicht der Fall ist war der Meinung darf kürzen.
was steht im Arbeitsvertrag?
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massu schrieb:
@anette898 das Kind geht aber weiterhin in die KiTa . Und wenn die Mama arbeiten würde, dann würdest du es auch zahlen…
was steht im Arbeitsvertrag?
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Problem beschreiben
anette898 schrieb:
Guten Abend ihr Lieben und ein gesundes neues Jahr wünsche ich euch.
Wie bereits in der Überschrift habe ich heute eine WhatsApp meiner einzigen vollzeitkraft bekommen,dass Sie seit 17.12.23 weiss das Sie schwanger ist und seit 27.12.23 im Krankenhaus liegt wegen Blutungen.
Die Ärzte hatten ihr gesagt das Sie Baby verliert jedoch ist jetzt doch wieder das Schlimmste gebannt.
Sie weiss nicht wie es weiter geht ,für mich ist jedoch klar das wird eine Risikoschwangerschaft u.so kann sie keine 35j Woche mehr ausführen.
Meine Frage nun
Was gibt es zu beachten ,grundsätzliches weiss ich aber was ist mit Zusatzzahlungen wie Kindergarten,Benzingeld,Inflationsprämie.....muss ich das auch alles weiterfahren während des Beschäftigungsverbotes?
Vielleicht hat jemand Zeit und Nerv mir etwas zu helfen.....ist meine erste Schwangere🙈😉
zur Sicherheit kannst Du zusätzlich einen Monatslohn Deiner MA in Reserve halten. Sollte das Kind vor dem Ablauf der 37. SSW auf die Welt kommen oder unter 2500g wiegen, wird das als Frühgeburt gewertet. In diesem Fall ist der AG verpflichtet einen Monat mehr Mutterschaftgeld zu bezahlen.
Ist mir einmal mit einer schwangeren MA so ergangen. Ich bin erst mal aus den Wolken gefallen...
Sollte sie ins Beschäftigungsverbot gehen oder länger krank geschrieben sein, ist der Urlaubsanspruch für diese Zeit zu gewähren. D.h. wenn Deine MA dann mal wieder arbeiten könnte, hat sie erst mal Urlaub
Der Vorteil für Dich beim BV ist, dass das Gehalt sofort direkt von der KK bezahlt wird. Bei einer Krankschreibung bezahlst Du erst mal.
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Aber den anteiligen Urlaub nicht vergessen.
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massu schrieb:
Mutterschaftsgeld zahlt nicht der AG! Sondern wird vom Staat übernommen. Dafür zahlen wir die Umlage.
Aber den anteiligen Urlaub nicht vergessen.
Mutterschaftsgeld zahlt der AG, Erziehungsgeld bzw. Elterngeld bezahlt der Staat.
Als gesetzl. krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommst Du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Von der KK, pro Tag bis zu 13€. Dein AG stockt die Zahlung auf, so dass Du auch während des Mutterschutzes auf Dein bisheriges Nettogehalt kommst.
Bei einer Frühgeburt besteht der Mutterschutz 12 Wochen nach der Geburt. Damit erhöht sich die gesamte Mutterschutzfrist von 14 Wochen auf 18 Wochen.
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vollyholly schrieb:
@massu
Mutterschaftsgeld zahlt der AG, Erziehungsgeld bzw. Elterngeld bezahlt der Staat.
Als gesetzl. krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommst Du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Von der KK, pro Tag bis zu 13€. Dein AG stockt die Zahlung auf, so dass Du auch während des Mutterschutzes auf Dein bisheriges Nettogehalt kommst.
Bei einer Frühgeburt besteht der Mutterschutz 12 Wochen nach der Geburt. Damit erhöht sich die gesamte Mutterschutzfrist von 14 Wochen auf 18 Wochen.
vielleicht verdient meine MA weniger als 13€ pro Tag 😃
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massu schrieb:
@vollyholly und wenn die MA im BV geschickt wurde, zahle ich dann auch MuSchu? Ich kann mich nicht erinnern letztes Jahr welches bezahlt zu haben 🤔
vielleicht verdient meine MA weniger als 13€ pro Tag 😃
Also doch! Der AG zahlt kein MuSchu, weil er es sich über die Umlage wieder zurückholt.
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massu schrieb:
@vollyholly „Den gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld können Sie sich von der Krankenkasse über die Umlage U2 zu 100 Prozent erstatten lassen.“
Also doch! Der AG zahlt kein MuSchu, weil er es sich über die Umlage wieder zurückholt.
Ich habe jetzt alles zusammen
Meine Mitarbeiterin ist in der BMW Betriebskasse versichert
Ich bekomme 100 %ihres Bruttolohnes plus 20 % des Bruttolohnes das sie nun im Beschäftigungsverbot ist.....den Rest trage ich.
Ein schönes Alter
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anette898 schrieb:
Danke für eure Hilfe
Ich habe jetzt alles zusammen
Meine Mitarbeiterin ist in der BMW Betriebskasse versichert
Ich bekomme 100 %ihres Bruttolohnes plus 20 % des Bruttolohnes das sie nun im Beschäftigungsverbot ist.....den Rest trage ich.
Ein schönes Alter
Beim BV kostet dir der MA nichts. Du musst ihr nur den Urlaub für die BV Zeit und MuschuZeit nach der Erziehungszeit geben. Der verfällt nicht .
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massu schrieb:
@anette898 du hast keinen Rest zu zahlen. Die KK übernimmt ALLES. Und 100% vom Bruttolohn ist ALLES!
Beim BV kostet dir der MA nichts. Du musst ihr nur den Urlaub für die BV Zeit und MuschuZeit nach der Erziehungszeit geben. Der verfällt nicht .
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vollyholly schrieb:
Hallo Anette 898,
zur Sicherheit kannst Du zusätzlich einen Monatslohn Deiner MA in Reserve halten. Sollte das Kind vor dem Ablauf der 37. SSW auf die Welt kommen oder unter 2500g wiegen, wird das als Frühgeburt gewertet. In diesem Fall ist der AG verpflichtet einen Monat mehr Mutterschaftgeld zu bezahlen.
Ist mir einmal mit einer schwangeren MA so ergangen. Ich bin erst mal aus den Wolken gefallen...
Sollte sie ins Beschäftigungsverbot gehen oder länger krank geschrieben sein, ist der Urlaubsanspruch für diese Zeit zu gewähren. D.h. wenn Deine MA dann mal wieder arbeiten könnte, hat sie erst mal Urlaub
Der Vorteil für Dich beim BV ist, dass das Gehalt sofort direkt von der KK bezahlt wird. Bei einer Krankschreibung bezahlst Du erst mal.
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