Hallo, wir suchen für unser Team
Verstärkung in Form einer
Teilzeit- oder Vollzeitkraft.
Du bist Physiotherapeut/in oder
Masseur/in, engagiert, teamfähig
und hast Spaß an deiner Arbeit am
Menschen?
Dann bist Du bei uns genau richtig!
Wir arbeiten schwerpunktmäßig mit
orthopädischen-, neurologischen-
und geriatrischen Patienten. Durch
die Nähe der Hausbesuche ist ein
PKW keine Voraussetzung.
Die Praxis liegt in Lörick an ein
Seniorenstift gegliedert in der
Nähe des Rheins. Die Praxi...
Verstärkung in Form einer
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Dann bist Du bei uns genau richtig!
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ich habe vor einem Monat in einem neuen Betrieb angefangen und bin jetzt allerdings schwanger noch ganz am Anfang. Ich freue mich natürlich sehr und es ist auch meine Ss. Aber gleichzeitig habe ich natürlich auch Bedenken da ich noch in der Probezeit bin.
Darf mein Chef mich denn kündigen? Und wie sieht die aktuelle Situation bezüglich Corona aus? Habe nämlich schon öfter mitbekommen dass schwangere Physios in Beschäftigungsverbot müssen.
ich habe es gerade erst erfahren und noch nicht mit meinem Chef geredet da ich natürlich echt Angst vor dem Gespräch habe .
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe vor einem Monat in einem neuen Betrieb angefangen und bin jetzt allerdings schwanger noch ganz am Anfang. Ich freue mich natürlich sehr und es ist auch meine Ss. Aber gleichzeitig habe ich natürlich auch Bedenken da ich noch in der Probezeit bin.
Darf mein Chef mich denn kündigen? Und wie sieht die aktuelle Situation bezüglich Corona aus? Habe nämlich schon öfter mitbekommen dass schwangere Physios in Beschäftigungsverbot müssen.
ich habe es gerade erst erfahren und noch nicht mit meinem Chef geredet da ich natürlich echt Angst vor dem Gespräch habe .
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen :)
Es wird dein AG leider nicht erfreuen 🥺, aber...
Corona-Zeitalter ist inzwischen kein absoluter Grund mehr für ein Beschäftigungsverbot. Es ist Länderabhängig bzw. hängt von der Gefährdungsbeurteilung des AG ab.
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Laut unsere Personalerin ist eine Kündigung dennoch möglich, aber... nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Und da sind die Hürden recht hochgesteckt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ergänzung:
Laut unsere Personalerin ist eine Kündigung dennoch möglich, aber... nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Und da sind die Hürden recht hochgesteckt.
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Schippi schrieb:
Du solltest deinen Chef schnellst möglichst informieren und bis zum Ende der Probezeit wirst Du vermutlich nicht kündbar sein,aber nach Ende der Probezeit vermutlich keine Übernahme!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Nö, auch dann gilt der Schutz weiter. 🙄
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij nach Ende der Probezeit bedeutet doch nicht automatisch Weiterbeschäftigung,oder?
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Doch. Auch eine Probezeit muss zwingend gekündigt werden. Wenn nicht erfolgt automatisch die unbefristete Einstellung. Anders ist es bei einem zeitlich befristeten Vertrag.
BGB §622...
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
...
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Leni C. schrieb:
Der Arbeitgeber kommt aus der Nummer längerfristig nur raus falls er einen befristeten Vertrag abgeschlossen hat . Der wird dann eventuell nicht verlängert . Bis dahin ist man in der Schwangerschaft geschützt . Auch wenn man ein Beschäftigungsverbot bekommt . Ich habe das bei einer befreundeten PI gesehen . Die MA hat etwa 2-3 Monate gearbeitet , dann schwanger . Krank geschrieben , dann Beschäftigungsverbot . Elternzeit , die sie nach 2 Jahren Jahren auf eigenen Wunsch beendete und wieder arbeitete . Nach 1 Monat erneut schwanger , wieder krank geschrieben , dann Beschäftigungsverbot . Elternzeit . Dann hätte sie wieder anfangen müssen und hat aber auf eigenen Wunsch darauf verzichtet weil sie sich selbständig gemacht hat . War für die PI nicht gerade billig .
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke für die Info!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. So ein ähnlicher Fall haben wir auch gehabt. 😱
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Dolto schrieb:
@Leni C. Durch die Kindererziehungszeit erwirbt man eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld, welches dann ohne Beschäftigung für mindestens 24 Monate in der Höhe fiktiv ermittelt wird. Davor muss man aber gearbeitet haben. Außerdem zählen die drei bzw. in deinem Beispiel fünf Jahre Kindererziehungszeit als Rentenbeitragszeiten. Ein Hoch auf unser Sozialsystem ( keine Ironie! ).
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Rico2k16 schrieb:
@Leni C. kann man ja bei einer kleineren Praxis direkt dicht machen :D
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Rico2k16
Rico2k16 schrieb am 07.12.2022 18:59 Uhr:@Leni C. kann man ja bei einer kleineren Praxis direkt dicht machen :D Wieso? Dafür gibt es bei Kleinunternehmen die Pflicht-Umlage U2 Lexikon | Ausgleichsverfahren U2 | Deutsche Rentenversicherung
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Rico2k16 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij hey Lars, bin nicht wirklich drin im Thema und hab nur mitgelesen. Wenn man es so liest hört es sich sehr problematisch für den Arbeitgeber an. Vielen herzlichen Dank für die Info plus Quelle!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Rico2k16 Nun ja, als AG freut man sich über so einem Fall sicherlich nicht.
Hallo, bin zwar Logo, hatte eine ähnlich gelagerte Situation.
Meine Bilanz zu dem Thema ist:
+ Umlageerstattung
- Umsatzverlust
- weiterlaufende Versicherungsbeiträge
- weiterlaufende Steuerberatungskosten
- weiterlaufende Praxiskosten
- erhöhte Nachlaufkosten
- etc. ...
_________________________
- Macht in der Summe einen deftigen Negativposten
Mein Steuerberater hat mir dazu ausgerechnet, wieviel Geld ich 2020 / 2021 mit Corona / Quarantänen / Isolierungen von Patienten wie auch MitarbeiterInnen und Schwangerschaften verbrannt habe.
Stb.: " Hören sie auf, besser wird es nicht mehr. Sie sind alt genug ! "
Die rationale Entscheidung war die Praxis zum 31.10.2022 zu schließen. Ich hätte noch Lust auf's Therapieren in dem für mich tollsten Job der Welt, aber nicht unter diesen absurden politischen und besonders berufspolitischen Bedingungen.
Somit verabschiede/n wir/ich mich hiermit nach zusammen mit meiner Frau 70 Jahren Logopädie in Praxis, Lehre und Gutachtertätigkeit in den mehr als verdienten Ruhestand
Grüße rundum Michael & Rena
PS Das Jobcenter versuchte meine hochschwangere Ex-Mitarbeiterin echt für 1 Tag Arbeitslosigkeit zwischen Ende Arbeitsverhältnis (Beschäftigungsverbot) und Mutterschutz zu vermitteln. Bewerben sie sich bei der Logopädischen Praxis XY thinking_face
Wenn's nicht so traurig wäre, müsste man vor Lachen auf dem Boden liegen.
Sollten wir als Selbstständige so arbeiten, wie es in vielen Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts üblich ist, dann wäre der erste Tag auch gleichzeitig der letzte Tag !
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regiologo schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Hallo, bin zwar Logo, hatte eine ähnlich gelagerte Situation.
Meine Bilanz zu dem Thema ist:
+ Umlageerstattung
- Umsatzverlust
- weiterlaufende Versicherungsbeiträge
- weiterlaufende Steuerberatungskosten
- weiterlaufende Praxiskosten
- erhöhte Nachlaufkosten
- etc. ...
_________________________
- Macht in der Summe einen deftigen Negativposten
Mein Steuerberater hat mir dazu ausgerechnet, wieviel Geld ich 2020 / 2021 mit Corona / Quarantänen / Isolierungen von Patienten wie auch MitarbeiterInnen und Schwangerschaften verbrannt habe.
Stb.: " Hören sie auf, besser wird es nicht mehr. Sie sind alt genug ! "
Die rationale Entscheidung war die Praxis zum 31.10.2022 zu schließen. Ich hätte noch Lust auf's Therapieren in dem für mich tollsten Job der Welt, aber nicht unter diesen absurden politischen und besonders berufspolitischen Bedingungen.
Somit verabschiede/n wir/ich mich hiermit nach zusammen mit meiner Frau 70 Jahren Logopädie in Praxis, Lehre und Gutachtertätigkeit in den mehr als verdienten Ruhestand
Grüße rundum Michael & Rena
PS Das Jobcenter versuchte meine hochschwangere Ex-Mitarbeiterin echt für 1 Tag Arbeitslosigkeit zwischen Ende Arbeitsverhältnis (Beschäftigungsverbot) und Mutterschutz zu vermitteln. Bewerben sie sich bei der Logopädischen Praxis XY thinking_face
Wenn's nicht so traurig wäre, müsste man vor Lachen auf dem Boden liegen.
Sollten wir als Selbstständige so arbeiten, wie es in vielen Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts üblich ist, dann wäre der erste Tag auch gleichzeitig der letzte Tag !
Allerdings sehe ich den Negativposten nicht ganz so extrem (und wir haben in den vergangenen 30 Jahre schon sehr viele Schwangeren gehabt). Das ist aber sicherlich von Fall zur Fall anders gelagert und von der Praxisstruktur und -größe abhängig.
Ich wünsche dir und deine Frau eine aber eine geruhsame Ruhestand. Ich bin noch nicht ganz so weit; bin jetzt Vorruheständler (Praxisanteile verkauft und nur noch Teilzeit-Angestellter) und bereite mich auf meine große Ruhestand vor (meine Frau und ich haben uns gerade entschieden nochmal altersgerecht neu zu bauen).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@regiologo Ich weiß. Wie ich schon sagte, wir hatten so einem extremen Fall auch schon. Deswegen schrieb ich auch, dass kein AG sich über so einem Fall freuen wird. expressionless
Allerdings sehe ich den Negativposten nicht ganz so extrem (und wir haben in den vergangenen 30 Jahre schon sehr viele Schwangeren gehabt). Das ist aber sicherlich von Fall zur Fall anders gelagert und von der Praxisstruktur und -größe abhängig.
Ich wünsche dir und deine Frau eine aber eine geruhsame Ruhestand. Ich bin noch nicht ganz so weit; bin jetzt Vorruheständler (Praxisanteile verkauft und nur noch Teilzeit-Angestellter) und bereite mich auf meine große Ruhestand vor (meine Frau und ich haben uns gerade entschieden nochmal altersgerecht neu zu bauen).
Von mir auch alles Gute für den geplanten Ruhestand !
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regiologo schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Von mir auch alles Gute für den geplanten Ruhestand !
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Erstmal, herzlichen Glückwunsch!
Der Grundsatz des § 17 MuSchG, dass schwangeren Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden darf, gilt auch während der Probezeit.
Es wird dein AG leider nicht erfreuen 🥺, aber...
Corona-Zeitalter ist inzwischen kein absoluter Grund mehr für ein Beschäftigungsverbot. Es ist Länderabhängig bzw. hängt von der Gefährdungsbeurteilung des AG ab.
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