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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Späte Vergütung der Krankenkassen

Neues Thema
Späte Vergütung der Krankenkassen
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Anonymer Teilnehmer
Vor 6 Monaten
Gehe mal schön Essen, zum Friseur oder Einkaufen und bezahle 3 bis 5 Monate später!

Genauso sieht es in der Physiotherapie aus.
Zum Thema Langzeitverordnungen und Blankoverordnungen geben wir Physiotherapie-Praxen den Krankenkassen noch mehr Zeit für die Erstattung unserer Leistungen.
Warum handeln die Verbände solche Verträge aus? Dabei wird mit der zunehmenden Digitalisierung alles einfacher (sollte man denken).

Bald digitale Verordnungen, digitale Unterschrift und warum wird zunehmend die Therapie später vergütet?
-Weil die Krankenkassen klamm sind?

Sind Verordnungen mit sechs Behandlungseinheiten besser als Verordnungen mit 12 Behandlungseinheiten?

Warum steht im Bundesrahmenvertrag eine Vergütung von 4 Wochen nach Erhalt aller Unterlagen?

Könnten doch auch 14 Tage sein?
Warum können wir bei Langzeitverordnungen keine Zwischenrechnung stellen?

Einige Praxen wollen die Zuzahlung schon nach der zweiten Behandlung!

Dabei brauchen doch unsere Berufsverbände nur anders verhandeln!

Oder möchten die Berufsverbände, dass wir nicht selber mit den Krankenkassen abrechnen?
Sollen wir mit Abrechnungsunternehmen abrechnen?
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• LuicaMa
Gehe mal schön Essen, zum Friseur oder Einkaufen und bezahle 3 bis 5 Monate später! Genauso sieht es in der Physiotherapie aus. Zum Thema Langzeitverordnungen und Blankoverordnungen geben wir Physiotherapie-Praxen den Krankenkassen noch mehr Zeit für die Erstattung unserer Leistungen. Warum handeln die Verbände solche Verträge aus? Dabei wird mit der zunehmenden Digitalisierung alles einfacher (sollte man denken). Bald digitale Verordnungen, digitale Unterschrift und warum wird zunehmend die Therapie später vergütet? -Weil die Krankenkassen klamm sind? Sind Verordnungen mit sechs Behandlungseinheiten besser als Verordnungen mit 12 Behandlungseinheiten? Warum steht im Bundesrahmenvertrag eine Vergütung von 4 Wochen nach Erhalt aller Unterlagen? Könnten doch auch 14 Tage sein? Warum können wir bei Langzeitverordnungen keine Zwischenrechnung stellen? Einige Praxen wollen die Zuzahlung schon nach der zweiten Behandlung! Dabei brauchen doch unsere Berufsverbände nur anders verhandeln! Oder möchten die Berufsverbände, dass wir nicht selber mit den Krankenkassen abrechnen? Sollen wir mit Abrechnungsunternehmen abrechnen?
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MikeL
Vor 6 Monaten
Die Lösung des Problems: Suche Dir einen Berufsverband, kandidiere dort für einen Posten, arbeite Dich im Verband nach oben und sorge dafür, dass Du mit am Verhandlungstisch sitzt, wenn mit den Verbänden Verträge ausgehandelt werden. Mit Mimimi kommst du keinen Schritt weiter!
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Die Lösung des Problems: Suche Dir einen Berufsverband, kandidiere dort für einen Posten, arbeite Dich im Verband nach oben und sorge dafür, dass Du mit am Verhandlungstisch sitzt, wenn mit den Verbänden Verträge ausgehandelt werden. Mit Mimimi kommst du keinen Schritt weiter!
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MikeL schrieb:

Die Lösung des Problems: Suche Dir einen Berufsverband, kandidiere dort für einen Posten, arbeite Dich im Verband nach oben und sorge dafür, dass Du mit am Verhandlungstisch sitzt, wenn mit den Verbänden Verträge ausgehandelt werden. Mit Mimimi kommst du keinen Schritt weiter!

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Gehe mal schön Essen, zum Friseur oder Einkaufen und bezahle 3 bis 5 Monate später!

Genauso sieht es in der Physiotherapie aus.
Zum Thema Langzeitverordnungen und Blankoverordnungen geben wir Physiotherapie-Praxen den Krankenkassen noch mehr Zeit für die Erstattung unserer Leistungen.
Warum handeln die Verbände solche Verträge aus? Dabei wird mit der zunehmenden Digitalisierung alles einfacher (sollte man denken).

Bald digitale Verordnungen, digitale Unterschrift und warum wird zunehmend die Therapie später vergütet?
-Weil die Krankenkassen klamm sind?

Sind Verordnungen mit sechs Behandlungseinheiten besser als Verordnungen mit 12 Behandlungseinheiten?

Warum steht im Bundesrahmenvertrag eine Vergütung von 4 Wochen nach Erhalt aller Unterlagen?

Könnten doch auch 14 Tage sein?
Warum können wir bei Langzeitverordnungen keine Zwischenrechnung stellen?

Einige Praxen wollen die Zuzahlung schon nach der zweiten Behandlung!

Dabei brauchen doch unsere Berufsverbände nur anders verhandeln!

Oder möchten die Berufsverbände, dass wir nicht selber mit den Krankenkassen abrechnen?
Sollen wir mit Abrechnungsunternehmen abrechnen?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Monaten
"Warum steht im Bundesrahmenvertrag eine Vergütung von 4 Wochen nach Erhalt aller Unterlagen?" 🤔

Die Bezahlung der Rechnungen ist 21 Kalendertage nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen fällig.
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"[i]Warum steht im Bundesrahmenvertrag eine Vergütung von 4 Wochen nach Erhalt aller Unterlagen?" [/i]🤔 [zitat]Die Bezahlung der Rechnungen ist [b]21 Kalendertage[/b] nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen fällig.[/zitat]
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Anonymer Teilnehmer
Vor 6 Monaten
Weil die Unterlagen noch eine Woche unterwegs sind
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Weil die Unterlagen noch eine Woche unterwegs sind
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Weil die Unterlagen noch eine Woche unterwegs sind

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Anonymer Teilnehmer
Vor 6 Monaten
...ist sber korrekt! 21 Tage...trotzdem Postweg sind bei denen eine Woche.
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...ist sber korrekt! 21 Tage...trotzdem Postweg sind bei denen eine Woche.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

...ist sber korrekt! 21 Tage...trotzdem Postweg sind bei denen eine Woche.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Monaten
Mmm. Wir sind seit 1989 Selbstabrechner. Postweg in der Regel 2 Tage. Versenden der Dateien tun wir ein Tag nach Abgabe bei der Post. 80 % der Zahlungen sind nach ca. 14 Tagen aufs Konto, der Rest spätestens nach 21 Tage. Kann ich nicht drüber meckern.

Außerdem stand früher in viele Verträge 28 Tage. Und dazu können wir jetzt 3x pro Monat abrechnen. Wir rechnen 14tägig ab. Seitdem gibt es ein recht konstante Zahlungsfluß aufs Konto. In sofern haben die Verbände dort durchaus eine Verbesserung erreicht.

Handwerker warten meistens länger auf Zahlungen ihrer Rechnungen. 😳
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Mmm. Wir sind seit 1989 Selbstabrechner. Postweg in der Regel 2 Tage. Versenden der Dateien tun wir ein Tag nach Abgabe bei der Post. 80 % der Zahlungen sind nach ca. 14 Tagen aufs Konto, der Rest spätestens nach 21 Tage. Kann ich nicht drüber meckern. Außerdem stand früher in viele Verträge 28 Tage. Und dazu können wir jetzt 3x pro Monat abrechnen. Wir rechnen 14tägig ab. Seitdem gibt es ein recht konstante Zahlungsfluß aufs Konto. In sofern haben die Verbände dort durchaus eine Verbesserung erreicht. Handwerker warten meistens länger auf Zahlungen ihrer Rechnungen. 😳
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Mmm. Wir sind seit 1989 Selbstabrechner. Postweg in der Regel 2 Tage. Versenden der Dateien tun wir ein Tag nach Abgabe bei der Post. 80 % der Zahlungen sind nach ca. 14 Tagen aufs Konto, der Rest spätestens nach 21 Tage. Kann ich nicht drüber meckern.

Außerdem stand früher in viele Verträge 28 Tage. Und dazu können wir jetzt 3x pro Monat abrechnen. Wir rechnen 14tägig ab. Seitdem gibt es ein recht konstante Zahlungsfluß aufs Konto. In sofern haben die Verbände dort durchaus eine Verbesserung erreicht.

Handwerker warten meistens länger auf Zahlungen ihrer Rechnungen. 😳

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die neue
Vor 6 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Dann schick die Unterlagen per Einschreiben (Einwurf) und oh Wunder, sind die Unterlagen normalerweise am nächsten Tag da. Sogar bei der DAVASO.... Ohne Einschreiben dauern sie komischerweise (angeblich) eine Woche...
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• ali
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Dann schick die Unterlagen per Einschreiben (Einwurf) und oh Wunder, sind die Unterlagen normalerweise am nächsten Tag da. Sogar bei der DAVASO.... Ohne Einschreiben dauern sie komischerweise (angeblich) eine Woche...
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die neue schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Dann schick die Unterlagen per Einschreiben (Einwurf) und oh Wunder, sind die Unterlagen normalerweise am nächsten Tag da. Sogar bei der DAVASO.... Ohne Einschreiben dauern sie komischerweise (angeblich) eine Woche...

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Anonymer Teilnehmer
Vor 6 Monaten
Also bei mir ist das Geld konstant nach vier Wochen auf dem Konto.
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• Noelle776
Also bei mir ist das Geld konstant nach vier Wochen auf dem Konto.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Also bei mir ist das Geld konstant nach vier Wochen auf dem Konto.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Dann frage ich mich, was du anders machst.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Dann frage ich mich, was du anders machst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Dann frage ich mich, was du anders machst.

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Busquete
Vor 6 Monaten
@Anonymer Teilnehmer ist doch gut. Für jede Kasse 40€ Mahngebühr. Bei mehr als 10
Kassen ist das doch ein feines Zuckerli
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• Lars van Ravenzwaaij
• ali
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] ist doch gut. Für jede Kasse 40€ Mahngebühr. Bei mehr als 10 Kassen ist das doch ein feines Zuckerli
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Busquete schrieb:

@Anonymer Teilnehmer ist doch gut. Für jede Kasse 40€ Mahngebühr. Bei mehr als 10
Kassen ist das doch ein feines Zuckerli

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Monaten
@Busquete... und die Verzugszinsen i.H.v. aktuell 11,27 % nicht vergessen! 😂
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• Busquete
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[mention]Busquete[/mention]... und die Verzugszinsen i.H.v. aktuell 11,27 % nicht vergessen! 😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Busquete... und die Verzugszinsen i.H.v. aktuell 11,27 % nicht vergessen! 😂

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ElJa
Vor 4 Monaten
Habt Ihr diese jemals bekommen? Wir haben schon so oft gemahnt, aber nie die Mahngebühren bekommen. Somit ist der Mahnaufwand Zeit und Material bisher für uns nur ein minus Geschäft gewesen. Einen Anwalt wollte ich damit auch nicht beauftragen. Sendet Ihr dies per Fax oder per Post an die Abrechnungscenter oder an die Krankenkassen direkt?
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Habt Ihr diese jemals bekommen? Wir haben schon so oft gemahnt, aber nie die Mahngebühren bekommen. Somit ist der Mahnaufwand Zeit und Material bisher für uns nur ein minus Geschäft gewesen. Einen Anwalt wollte ich damit auch nicht beauftragen. Sendet Ihr dies per Fax oder per Post an die Abrechnungscenter oder an die Krankenkassen direkt?
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ElJa schrieb:

Habt Ihr diese jemals bekommen? Wir haben schon so oft gemahnt, aber nie die Mahngebühren bekommen. Somit ist der Mahnaufwand Zeit und Material bisher für uns nur ein minus Geschäft gewesen. Einen Anwalt wollte ich damit auch nicht beauftragen. Sendet Ihr dies per Fax oder per Post an die Abrechnungscenter oder an die Krankenkassen direkt?

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ali
Vor 4 Monaten
@ElJa Bisher jedes Mal bekommen. 2x mussten wir über die Kasse gehen. Das erste Mal sperren sich die Abrechnungsstellen gern, danach werden die Verzugsrechnungen anstandslos überwiesen, naja bei Emmendingen brauchts den Einschreibeneinliefungsbeleg...Wobei DAVASO probiert den Trick, Dich davon abzuhalten eine Rg zu schreiben...
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[mention]ElJa[/mention] Bisher jedes Mal bekommen. 2x mussten wir über die Kasse gehen. Das erste Mal sperren sich die Abrechnungsstellen gern, danach werden die Verzugsrechnungen anstandslos überwiesen, naja bei Emmendingen brauchts den Einschreibeneinliefungsbeleg...Wobei DAVASO probiert den Trick, Dich davon abzuhalten eine Rg zu schreiben...
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ali schrieb:

@ElJa Bisher jedes Mal bekommen. 2x mussten wir über die Kasse gehen. Das erste Mal sperren sich die Abrechnungsstellen gern, danach werden die Verzugsrechnungen anstandslos überwiesen, naja bei Emmendingen brauchts den Einschreibeneinliefungsbeleg...Wobei DAVASO probiert den Trick, Dich davon abzuhalten eine Rg zu schreiben...

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Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Monaten
Ich habe angemahnt, aber auch keine Mahngebühren erhalten.
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Ich habe angemahnt, aber auch keine Mahngebühren erhalten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich habe angemahnt, aber auch keine Mahngebühren erhalten.

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ali
Vor 4 Monaten
@Anonymer Teilnehmer wie oben geschrieben Verzugskostenrechnung stellen, mahnen reicht nicht.
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] wie oben geschrieben Verzugskostenrechnung stellen, mahnen reicht nicht.
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ali schrieb:

@Anonymer Teilnehmer wie oben geschrieben Verzugskostenrechnung stellen, mahnen reicht nicht.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
@Anonymer Teilnehmer
@ElJa
Auch bei uns kein Problem. Wie @ali schreibt, Verzugsrechnung ist erforderlich. Im Anfang haben wir 2-3 mal den Anwalt zur Durchsetzung gebraucht, aber inzwischen nicht mehr.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] [mention]ElJa[/mention] Auch bei uns kein Problem. Wie [mention]ali[/mention] schreibt, Verzugsrechnung ist erforderlich. Im Anfang haben wir 2-3 mal den Anwalt zur Durchsetzung gebraucht, aber inzwischen nicht mehr.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
@ElJa
Auch bei uns kein Problem. Wie @ali schreibt, Verzugsrechnung ist erforderlich. Im Anfang haben wir 2-3 mal den Anwalt zur Durchsetzung gebraucht, aber inzwischen nicht mehr.

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ElJa
Vor 4 Monaten
Interessant, lieben Dank für Eure Rückmeldungen!
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Interessant, lieben Dank für Eure Rückmeldungen!
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ElJa schrieb:

Interessant, lieben Dank für Eure Rückmeldungen!

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die neue
Vor 4 Monaten
@ElJa Hab ich mehrfach durchgezogen und tu es auch weiterhin konsequent.
Ich schreibe eine separate Rechnung über die Verzugspauschale zzgl. der Zinsen direkt an die Kasse, und zwar wie die Abrechnungsunterlagen auch, per Einwurf-Einschreiben.
Dann zieht das "komisch, hier ist nichts angekommen" nicht mehr. Seitdem kommen die Rechnungen merkwürdigerweise immer an innocent
Ein einziges Mal musste ich einen Anwalt in Anspruch nehmen, und zwar für die KKH.
Die haben die Zinsen bezahlt, wollten die 40 Euro aber nicht übernehmen. Hat dann statt 40 Euro ca. 240 gekostet sunglasses
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[mention]ElJa[/mention] Hab ich mehrfach durchgezogen und tu es auch weiterhin konsequent. Ich schreibe eine separate Rechnung über die Verzugspauschale zzgl. der Zinsen direkt an die Kasse, und zwar wie die Abrechnungsunterlagen auch, per Einwurf-Einschreiben. Dann zieht das "komisch, hier ist nichts angekommen" nicht mehr. Seitdem kommen die Rechnungen merkwürdigerweise immer an [emoji]innocent[/emoji] Ein einziges Mal musste ich einen Anwalt in Anspruch nehmen, und zwar für die KKH. Die haben die Zinsen bezahlt, wollten die 40 Euro aber nicht übernehmen. Hat dann statt 40 Euro ca. 240 gekostet [emoji]sunglasses[/emoji]
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die neue schrieb:

@ElJa Hab ich mehrfach durchgezogen und tu es auch weiterhin konsequent.
Ich schreibe eine separate Rechnung über die Verzugspauschale zzgl. der Zinsen direkt an die Kasse, und zwar wie die Abrechnungsunterlagen auch, per Einwurf-Einschreiben.
Dann zieht das "komisch, hier ist nichts angekommen" nicht mehr. Seitdem kommen die Rechnungen merkwürdigerweise immer an innocent
Ein einziges Mal musste ich einen Anwalt in Anspruch nehmen, und zwar für die KKH.
Die haben die Zinsen bezahlt, wollten die 40 Euro aber nicht übernehmen. Hat dann statt 40 Euro ca. 240 gekostet sunglasses

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ali
Vor 4 Monaten
@die neue Davaso nimmt auch noch Faxe...
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[mention]die neue[/mention] Davaso nimmt auch noch Faxe...
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ali schrieb:

@die neue Davaso nimmt auch noch Faxe...

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die neue
Vor 4 Monaten
@ali habbisch nischt innocent
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[mention]ali[/mention] habbisch nischt [emoji]innocent[/emoji]
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die neue schrieb:

@ali habbisch nischt innocent

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Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Monaten
Die Frage...mahnt man das Abrechnungsunternehmen an oder die Krankenkasse?
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Die Frage...mahnt man das Abrechnungsunternehmen an oder die Krankenkasse?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Die Frage...mahnt man das Abrechnungsunternehmen an oder die Krankenkasse?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Man mahnt nicht. Man schreibt eine Verzugsrechnung mit Frist und Verzugshinweis. Und zwar an den Kostenträger, nicht an dessen Erfüllungsgehilfen.

Ist die Verzugsrechnung mit Zahlungsfrist und Verzugshinweis korrekt ausgestellt, bedarf es keine Mahnung mehr. Der Schuldner befindet sich dann auch ohne Mahnung automatisch im Verzug beim Überschreitung der Zahlungsfrist.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Man mahnt nicht. Man schreibt eine Verzugsrechnung mit Frist und Verzugshinweis. Und zwar an den Kostenträger, nicht an dessen Erfüllungsgehilfen. Ist die Verzugsrechnung mit Zahlungsfrist und Verzugshinweis korrekt ausgestellt, bedarf es keine Mahnung mehr. Der Schuldner befindet sich dann auch ohne Mahnung automatisch im Verzug beim Überschreitung der Zahlungsfrist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Man mahnt nicht. Man schreibt eine Verzugsrechnung mit Frist und Verzugshinweis. Und zwar an den Kostenträger, nicht an dessen Erfüllungsgehilfen.

Ist die Verzugsrechnung mit Zahlungsfrist und Verzugshinweis korrekt ausgestellt, bedarf es keine Mahnung mehr. Der Schuldner befindet sich dann auch ohne Mahnung automatisch im Verzug beim Überschreitung der Zahlungsfrist.

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Vor 4 Monaten
@Anonymer Teilnehmer so sah letztes Jahr eine Verzugsrechnung von mir aus

IK ..... - Rechnung ..... vom 29.07.2024 - verspätete Zahlung von 241,80 €, fällig am 21.08.2024, Zahlung am 28.08.2024


Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung von 241,80 € in Rechnung:

§288 BGB,Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 €
§288 BGB, Abs. 2: Zinsen 12,37 % Zinssatz für 7 Tage auf 241,80 € 0,57 €

Rechnungsbetrag 40,57 €


Der Betrag in Höhe von 40,57 € ist fällig am 23.09.2024.
Bei Nichtzahlung tritt am 23.09.2024 nach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein.
Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer .... an.

Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG


Ende der Durchsage. Keine Mahnung, kein Liebesbrief, keine weiteren Erklärungen... einfach nur eine klare Rechnung. Wurde anstandslos bezahlt
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] so sah letztes Jahr eine Verzugsrechnung von mir aus IK ..... - Rechnung ..... vom 29.07.2024 - verspätete Zahlung von 241,80 €, fällig am 21.08.2024, Zahlung am 28.08.2024 Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung von 241,80 € in Rechnung: §288 BGB,Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 € §288 BGB, Abs. 2: Zinsen 12,37 % Zinssatz für 7 Tage auf 241,80 € 0,57 € Rechnungsbetrag 40,57 € Der Betrag in Höhe von 40,57 € ist fällig am 23.09.2024. Bei Nichtzahlung tritt am 23.09.2024 nach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein. Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer .... an. Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG Ende der Durchsage. Keine Mahnung, kein Liebesbrief, keine weiteren Erklärungen... einfach nur eine klare Rechnung. Wurde anstandslos bezahlt
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die neue schrieb:

@Anonymer Teilnehmer so sah letztes Jahr eine Verzugsrechnung von mir aus

IK ..... - Rechnung ..... vom 29.07.2024 - verspätete Zahlung von 241,80 €, fällig am 21.08.2024, Zahlung am 28.08.2024


Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung von 241,80 € in Rechnung:

§288 BGB,Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 €
§288 BGB, Abs. 2: Zinsen 12,37 % Zinssatz für 7 Tage auf 241,80 € 0,57 €

Rechnungsbetrag 40,57 €


Der Betrag in Höhe von 40,57 € ist fällig am 23.09.2024.
Bei Nichtzahlung tritt am 23.09.2024 nach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein.
Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer .... an.

Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG


Ende der Durchsage. Keine Mahnung, kein Liebesbrief, keine weiteren Erklärungen... einfach nur eine klare Rechnung. Wurde anstandslos bezahlt

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

"Warum steht im Bundesrahmenvertrag eine Vergütung von 4 Wochen nach Erhalt aller Unterlagen?" 🤔

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