Zur Verstärkung unseres Teams in
der Rehabilitationsklinik Hohenelse
in Rheinsberg suchen wir zum
01.01.2026 befristet für ein Jahr
eine Physiotherapeutin / einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
Entgeltgruppe 8 Abschnitt 12.9 des
Teil III der Anlage zum TV
EntgO-DRV
(je nach Berufserfahrung ca.
46.000,00 € - 54.000,00 € /
Jahr bei Vollzeit)
Wir, die Deutsche
Rentenversicherung
Berlin-Brandenburg, als regionaler
Träger der gesetzlichen Rentenver-
sicherung in Berlin und Brandenburg
betreibe...
der Rehabilitationsklinik Hohenelse
in Rheinsberg suchen wir zum
01.01.2026 befristet für ein Jahr
eine Physiotherapeutin / einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
Entgeltgruppe 8 Abschnitt 12.9 des
Teil III der Anlage zum TV
EntgO-DRV
(je nach Berufserfahrung ca.
46.000,00 € - 54.000,00 € /
Jahr bei Vollzeit)
Wir, die Deutsche
Rentenversicherung
Berlin-Brandenburg, als regionaler
Träger der gesetzlichen Rentenver-
sicherung in Berlin und Brandenburg
betreibe...
Genauso sieht es in der Physiotherapie aus.
Zum Thema Langzeitverordnungen und Blankoverordnungen geben wir Physiotherapie-Praxen den Krankenkassen noch mehr Zeit für die Erstattung unserer Leistungen.
Warum handeln die Verbände solche Verträge aus? Dabei wird mit der zunehmenden Digitalisierung alles einfacher (sollte man denken).
Bald digitale Verordnungen, digitale Unterschrift und warum wird zunehmend die Therapie später vergütet?
-Weil die Krankenkassen klamm sind?
Sind Verordnungen mit sechs Behandlungseinheiten besser als Verordnungen mit 12 Behandlungseinheiten?
Warum steht im Bundesrahmenvertrag eine Vergütung von 4 Wochen nach Erhalt aller Unterlagen?
Könnten doch auch 14 Tage sein?
Warum können wir bei Langzeitverordnungen keine Zwischenrechnung stellen?
Einige Praxen wollen die Zuzahlung schon nach der zweiten Behandlung!
Dabei brauchen doch unsere Berufsverbände nur anders verhandeln!
Oder möchten die Berufsverbände, dass wir nicht selber mit den Krankenkassen abrechnen?
Sollen wir mit Abrechnungsunternehmen abrechnen?
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MikeL schrieb:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Genauso sieht es in der Physiotherapie aus.
Zum Thema Langzeitverordnungen und Blankoverordnungen geben wir Physiotherapie-Praxen den Krankenkassen noch mehr Zeit für die Erstattung unserer Leistungen.
Warum handeln die Verbände solche Verträge aus? Dabei wird mit der zunehmenden Digitalisierung alles einfacher (sollte man denken).
Bald digitale Verordnungen, digitale Unterschrift und warum wird zunehmend die Therapie später vergütet?
-Weil die Krankenkassen klamm sind?
Sind Verordnungen mit sechs Behandlungseinheiten besser als Verordnungen mit 12 Behandlungseinheiten?
Warum steht im Bundesrahmenvertrag eine Vergütung von 4 Wochen nach Erhalt aller Unterlagen?
Könnten doch auch 14 Tage sein?
Warum können wir bei Langzeitverordnungen keine Zwischenrechnung stellen?
Einige Praxen wollen die Zuzahlung schon nach der zweiten Behandlung!
Dabei brauchen doch unsere Berufsverbände nur anders verhandeln!
Oder möchten die Berufsverbände, dass wir nicht selber mit den Krankenkassen abrechnen?
Sollen wir mit Abrechnungsunternehmen abrechnen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Außerdem stand früher in viele Verträge 28 Tage. Und dazu können wir jetzt 3x pro Monat abrechnen. Wir rechnen 14tägig ab. Seitdem gibt es ein recht konstante Zahlungsfluß aufs Konto. In sofern haben die Verbände dort durchaus eine Verbesserung erreicht.
Handwerker warten meistens länger auf Zahlungen ihrer Rechnungen. 😳
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Außerdem stand früher in viele Verträge 28 Tage. Und dazu können wir jetzt 3x pro Monat abrechnen. Wir rechnen 14tägig ab. Seitdem gibt es ein recht konstante Zahlungsfluß aufs Konto. In sofern haben die Verbände dort durchaus eine Verbesserung erreicht.
Handwerker warten meistens länger auf Zahlungen ihrer Rechnungen. 😳
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die neue schrieb:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Kassen ist das doch ein feines Zuckerli
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Busquete schrieb:
Kassen ist das doch ein feines Zuckerli
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
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ElJa schrieb:
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ali schrieb:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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ali schrieb:
@ElJa
Auch bei uns kein Problem. Wie @ali schreibt, Verzugsrechnung ist erforderlich. Im Anfang haben wir 2-3 mal den Anwalt zur Durchsetzung gebraucht, aber inzwischen nicht mehr.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ElJa
Auch bei uns kein Problem. Wie @ali schreibt, Verzugsrechnung ist erforderlich. Im Anfang haben wir 2-3 mal den Anwalt zur Durchsetzung gebraucht, aber inzwischen nicht mehr.
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ElJa schrieb:
Ich schreibe eine separate Rechnung über die Verzugspauschale zzgl. der Zinsen direkt an die Kasse, und zwar wie die Abrechnungsunterlagen auch, per Einwurf-Einschreiben.
Dann zieht das "komisch, hier ist nichts angekommen" nicht mehr. Seitdem kommen die Rechnungen merkwürdigerweise immer an innocent
Ein einziges Mal musste ich einen Anwalt in Anspruch nehmen, und zwar für die KKH.
Die haben die Zinsen bezahlt, wollten die 40 Euro aber nicht übernehmen. Hat dann statt 40 Euro ca. 240 gekostet sunglasses
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die neue schrieb:
Ich schreibe eine separate Rechnung über die Verzugspauschale zzgl. der Zinsen direkt an die Kasse, und zwar wie die Abrechnungsunterlagen auch, per Einwurf-Einschreiben.
Dann zieht das "komisch, hier ist nichts angekommen" nicht mehr. Seitdem kommen die Rechnungen merkwürdigerweise immer an innocent
Ein einziges Mal musste ich einen Anwalt in Anspruch nehmen, und zwar für die KKH.
Die haben die Zinsen bezahlt, wollten die 40 Euro aber nicht übernehmen. Hat dann statt 40 Euro ca. 240 gekostet sunglasses
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ali schrieb:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist die Verzugsrechnung mit Zahlungsfrist und Verzugshinweis korrekt ausgestellt, bedarf es keine Mahnung mehr. Der Schuldner befindet sich dann auch ohne Mahnung automatisch im Verzug beim Überschreitung der Zahlungsfrist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ist die Verzugsrechnung mit Zahlungsfrist und Verzugshinweis korrekt ausgestellt, bedarf es keine Mahnung mehr. Der Schuldner befindet sich dann auch ohne Mahnung automatisch im Verzug beim Überschreitung der Zahlungsfrist.
IK ..... - Rechnung ..... vom 29.07.2024 - verspätete Zahlung von 241,80 €, fällig am 21.08.2024, Zahlung am 28.08.2024
Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung von 241,80 € in Rechnung:
§288 BGB,Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 €
§288 BGB, Abs. 2: Zinsen 12,37 % Zinssatz für 7 Tage auf 241,80 € 0,57 €
Rechnungsbetrag 40,57 €
Der Betrag in Höhe von 40,57 € ist fällig am 23.09.2024.
Bei Nichtzahlung tritt am 23.09.2024 nach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein.
Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer .... an.
Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG
Ende der Durchsage. Keine Mahnung, kein Liebesbrief, keine weiteren Erklärungen... einfach nur eine klare Rechnung. Wurde anstandslos bezahlt
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die neue schrieb:
IK ..... - Rechnung ..... vom 29.07.2024 - verspätete Zahlung von 241,80 €, fällig am 21.08.2024, Zahlung am 28.08.2024
Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung von 241,80 € in Rechnung:
§288 BGB,Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 €
§288 BGB, Abs. 2: Zinsen 12,37 % Zinssatz für 7 Tage auf 241,80 € 0,57 €
Rechnungsbetrag 40,57 €
Der Betrag in Höhe von 40,57 € ist fällig am 23.09.2024.
Bei Nichtzahlung tritt am 23.09.2024 nach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein.
Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer .... an.
Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG
Ende der Durchsage. Keine Mahnung, kein Liebesbrief, keine weiteren Erklärungen... einfach nur eine klare Rechnung. Wurde anstandslos bezahlt
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
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