Empathie und Spaß beim Umgang mit
älteren Menschen sind
Voraussetzung für diesen
verantwortungsvollen Job. Erfahrung
im Bereich der Betreuung von
geriatrischen Patienten ist von
Vorteil aber nicht zwingend
erforderlich. Manuelle
Lymphdrainage wäre wünschenswert.
Geboten werden ein
überdurchschnittliches
Einstiegsgehalt: € 2500.- für 20
Std./Woche bzw. € 3125.- für 25
Std./Woche. Dies entspricht ca. €
29.-/Std..
Eigenverantwortliches, autonomes
Arbeiten im 25-Minuten-Rhythmus ...
älteren Menschen sind
Voraussetzung für diesen
verantwortungsvollen Job. Erfahrung
im Bereich der Betreuung von
geriatrischen Patienten ist von
Vorteil aber nicht zwingend
erforderlich. Manuelle
Lymphdrainage wäre wünschenswert.
Geboten werden ein
überdurchschnittliches
Einstiegsgehalt: € 2500.- für 20
Std./Woche bzw. € 3125.- für 25
Std./Woche. Dies entspricht ca. €
29.-/Std..
Eigenverantwortliches, autonomes
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bitte zerfleischt mich nicht.
ich bin eine von denen, die Verordnungen mit Fehlern produzieren, doch bin ich hier um es besser zu machen.
Eine Pat mit einer Verordnung für PNa mit ICD G60.0 bekommt ja eigentlich je Verordnung 10 Einheiten solange sie keinen LHM hat. Nun hat sie aber auch eine Tetraparese G89.xy. Dafür bekäme sie ja KG-ZNS und hat einen LHM. Muss sie nun doch einen Antrag bei der KK stellen um eine Höhere Anzahl zu erwirken für PNa oder ist die bessere Lösung eine KG-ZNS zu rezeptieren mit den benötigten Einheiten. Wie unterscheiden sich die beiden Arten und was ist für die Pat die bessere Therapie? Den HMK habe ich mir selber erarbeitet und kann leider nicht alles beantworten, was so an mich herangetragen wird.... herzlichen Dank.
Michaela
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michaela872 schrieb:
Ihr Lieben!
bitte zerfleischt mich nicht.
ich bin eine von denen, die Verordnungen mit Fehlern produzieren, doch bin ich hier um es besser zu machen.
Eine Pat mit einer Verordnung für PNa mit ICD G60.0 bekommt ja eigentlich je Verordnung 10 Einheiten solange sie keinen LHM hat. Nun hat sie aber auch eine Tetraparese G89.xy. Dafür bekäme sie ja KG-ZNS und hat einen LHM. Muss sie nun doch einen Antrag bei der KK stellen um eine Höhere Anzahl zu erwirken für PNa oder ist die bessere Lösung eine KG-ZNS zu rezeptieren mit den benötigten Einheiten. Wie unterscheiden sich die beiden Arten und was ist für die Pat die bessere Therapie? Den HMK habe ich mir selber erarbeitet und kann leider nicht alles beantworten, was so an mich herangetragen wird.... herzlichen Dank.
Michaela
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michaela872 schrieb:
Mein Herz meint Krankenschwester, der Arbeitsvertrag meint MFA, also früher Arzthelferin. Als Physio würde ich mich schämen sowas zu fragen, da hätte ich ja weder im Unterricht noch in der Schule aufgepasst..
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Foka18 schrieb:
@michaela872 Also in meinem Unterricht gab es noch keinen Heilmittelkatalog.Und ich bin mir nicht sicher,ob alle Physios so top bescheid wissen,wie Du das glaubst?Ausserdem wäre es interessant,zu wissen,ob der Heilmittelkatalog heutzutage tatsächlich im Unterricht zur Sprache kommt?,bzw.gelehrt wird?
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michaela872 schrieb:
Ich hab das oft, dass ich besser bescheid weiss, denke immer das sei Zufall...
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Foka18 schrieb:
Ich denke nicht,daß dies Zufall ist.Du scheinst Deine Arbeit sehr gern und gut zu tun und befasst Dich mit dem Heilmittelkatalog.Das ist in Deiner Branche höchst selten.Die meisten Sprechstundenhilfen drucken ein 0815-Rezept aus,wie es der PC vorgibt und gut ist es...leider....
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michaela872 schrieb:
@Foka18 danke
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Foka18 schrieb:
@michaela872 Immer wieder...:)
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massu schrieb:
Bist du Physio oder Arzthelferin?
Dort darf dann wahlweise KG oder KG-ZNS verordnet werden, in der Diagnosegruppe PN übrigens nur KG (die KG Gruppe und KG Bewegungsbad unterschlage ich bei beiden erst mal) - von Wärme-, Kälte- oder Elektrotherapie, sowie Elektrostimulation ergänzbar.
Die Regelungen zum LHB findet man im §8 der Heilmittel-Richtlinie, wo im Absatz 2 folgende Aussage zu finden ist:
Dann braucht man noch den §7 Abs. 6 der Heilmittel-Richtlinie:
Also darf für alle gelisteten Diagnosen in der korrekten Diagnosegruppe, die in der Diagnoseliste eingeschränkt wird, sofort auf einer Verordnung die Anzahl für 12 Wochen ausgestellt werden - ohne jegliche Anfrage bei einer Krankenkasse. Bei der Übernahme der im Heilmittelkatalog genannten Frequenzempfehlung von 1-3 Einheiten pro Woche also beispielsweise gleich 36 Behandlungseinheiten.
Zum Unterschied zwischen KG und KG-ZNS: für letztere Leistung benötigt der ausführende Therapeut eine Zertifikatsfortbildung, wo spezielle Behandlungsformen für Störungen im zentralen Nervensystem gelernt werden. Ohne diese Weiterqualifikation dürfen Therapeuten hier "nur" die Leistung KG abgeben, wobei in der Berufsausbildung selbstverständlich auch bereits ein paar Werkzeuge an die Hand gegeben werden, was man bei solchen Störungen sinnvoll machen kann.
Gruß
Nora
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michaela872 schrieb:
Danke Nora. Das mit LHM und spez Ausbildung für ZNS oder Bobath bzw PNG kannte ich schon....ich schau am Montag nochmal in die Akte dieser speziellen pat.zur Zeit erstelle ich einen Hilfszettel für Pat zur Antragstellung vom Langfristbedarf. Leider erlebe ich es immer wieder dass der alleinige Antrag schnell abgelehnt wird . Meine Empfehlung für die Pat ist: Kopie der Verordnung, Therapiebericht des jeweiligen Therapeuten, Arztbrief von unserem Arzt, Hochschulambulanz, eine halbe bis eine Seite von Pat beschriebene Symptome und Schwierigkeiten, die auf der neurologischen Grunderkrankung basieren. Meist kommt das so durch. Da freu ich mich wie bolle.danke für Eure Hilfe
....Dort darf dann wahlweise KG oder KG-ZNS verordnet werden, in der Diagnosegruppe PN übrigens nur KG (.....
Das ist genau die Antwort auf meine Frage, ich war bei einer Parese immer nur auf KG-ZNS eingebrieft....das macht ja einen Antrag überflüssig....
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michaela872 schrieb:
Liebe Nora!
....Dort darf dann wahlweise KG oder KG-ZNS verordnet werden, in der Diagnosegruppe PN übrigens nur KG (.....
Das ist genau die Antwort auf meine Frage, ich war bei einer Parese immer nur auf KG-ZNS eingebrieft....das macht ja einen Antrag überflüssig....
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Nora Weber schrieb:
Tatsächlich ist die Tetraparese (übrigens: G82.x) als langfristiger Heilmittelbedarf (LHB) gelistet - aber für die Diagnosegruppe ZN. Falls du diese Diagnosen nur aus eurer PC-Software ermittelst, wäre vielleicht mal ein Blick in die vollständige Diagnoseliste, die als PDF-Datei downloadbar ist (z.B. hier: Link) ratsam, da hier noch die Info zu finden ist, dass der LHB nur für die Diagnosegruppe ZN gilt.
Bei den in der Anlage 2 gelisteten Diagnosen [siehe o.g. PDF] in Verbindung mit der jeweils aufgeführten Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs [...] auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt.
Abweichend von Absatz 5 [zulässige Höchstmenge je Verordnung] gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können. [...] Die Anzahl der zu verordnenden Behandlungseinheiten ist dabei in Abhängigkeit von der Therapiefrequenz zu bemessen. Sofern eine Frequenzspanne auf der Verordnung angegeben wird, ist der höchste Wert für die Bemessung der maximalen Verordnungsmenge maßgeblich.
Dort darf dann wahlweise KG oder KG-ZNS verordnet werden, in der Diagnosegruppe PN übrigens nur KG (die KG Gruppe und KG Bewegungsbad unterschlage ich bei beiden erst mal) - von Wärme-, Kälte- oder Elektrotherapie, sowie Elektrostimulation ergänzbar.
Die Regelungen zum LHB findet man im §8 der Heilmittel-Richtlinie, wo im Absatz 2 folgende Aussage zu finden ist:
Dann braucht man noch den §7 Abs. 6 der Heilmittel-Richtlinie:
Also darf für alle gelisteten Diagnosen in der korrekten Diagnosegruppe, die in der Diagnoseliste eingeschränkt wird, sofort auf einer Verordnung die Anzahl für 12 Wochen ausgestellt werden - ohne jegliche Anfrage bei einer Krankenkasse. Bei der Übernahme der im Heilmittelkatalog genannten Frequenzempfehlung von 1-3 Einheiten pro Woche also beispielsweise gleich 36 Behandlungseinheiten.
Zum Unterschied zwischen KG und KG-ZNS: für letztere Leistung benötigt der ausführende Therapeut eine Zertifikatsfortbildung, wo spezielle Behandlungsformen für Störungen im zentralen Nervensystem gelernt werden. Ohne diese Weiterqualifikation dürfen Therapeuten hier "nur" die Leistung KG abgeben, wobei in der Berufsausbildung selbstverständlich auch bereits ein paar Werkzeuge an die Hand gegeben werden, was man bei solchen Störungen sinnvoll machen kann.
Gruß
Nora
KG ZNS ist eine spezielle KG für Patienten mit neurologischen Krankheitsbildern. Und der Physio braucht ein Zusatzzertifikat. So wie bei der MT für Störungen im Bewegungsapparat.
du hast folgende Möglichkeiten:
1. ICD G82.0-5-, für die Tetra. Für ZN und KG- ZNS oder normal KG. Deins ist kein LHM.
2.Wenn die Pat über 70 ist könntest du die 70er ICDs nehmen mit BVB für EX:/WS mit MT (R26.0-2, R29.6, R42…)
3. Du könntest die Praxis anrufen und bitten, die sollen dir sagen was auf dem Rezept drauf soll. Ich freu mich immer wenn solche Anrufe von der Arztpraxis kommen.
Die KBV2GO, oder das Buchner HMK Buch sind eine große Hilfe am Anfang.
und schön dass die „andere Seite“ bei uns vorbeischaut😃😃
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michaela872 schrieb:
Echt jetzt?? Du freust Dich wenn Nachfragen von unwissenden Ausstellern kommen..? Das wäre ja ganz anders als ich das eingeschätzt habe. Oder war das Sarkasmus?🤷
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
na ja ...uns ist es lieber vorher mal in der Praxis anzurufen ...als eine nicht richtige VO 10x zu Korrektur zurück gehen lassen...oder uns sagen lassen müssen "wir wissen das besser"...:) also du machst das schon richtig hiier
MfG
JürgenK ;)
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michaela872 schrieb:
@JürgenK meine Erfahrung im Umgang mit anderen Arztpraxen - draussen sozusagen- ist, dass die noch viel weniger wissen als ich...sind aber auch gelegentlich recht unwillig....
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Badde schrieb:
@michaela872 Eigentlich gibts doch für sowas eine vernünftige Software, die den HMK kennt, in den Arztpraxen. Oder lieg ich da falsch?
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massu schrieb:
@michaela872 ja ich freu mich sogar sehr. Es sind meistens Nachfragen zu einem bestimmten Patienten und Rezept. Oder bei globalen Fragen nehme ich mir auch Zeit das HMK durchzugehen. Weißt du warum? Weil ich dadurch die Möglichkeit habe eine Praxis an meiner Seite zu haben wenn ICH mal was für einen Pat brauche. Und ich bekomme genau das Rezept für den Patienten das ich brauche. Verstehe deine Entrüstung nicht?!?
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pt ani schrieb:
@massu Ich denke, das war Erstaunen, keine Entrüstung ;-)
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michaela872 schrieb:
@Badde ja, wir nehmen die Angaben auch aus einem hinterlegten System. Aber es merkt nicht, wenn ich 2 Diagnosen angebe, davon eine aus dem LHM oder BVB und eine nicht gelistete, gibt er mir nicht die erhöhte Therapieanzahl...aufpassen muss ich trotzdem....
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michaela872 schrieb:
@massu ich bin entrüstet??? Nö
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michaela872 schrieb:
@pt ani richtig
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michaela872 schrieb:
@pt ani 👍👍
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massu schrieb:
Eine Genehmigung bei der KK zu beantragen ist oft mühsam, besser wenn es andere Möglichkeiten gibt.
KG ZNS ist eine spezielle KG für Patienten mit neurologischen Krankheitsbildern. Und der Physio braucht ein Zusatzzertifikat. So wie bei der MT für Störungen im Bewegungsapparat.
du hast folgende Möglichkeiten:
1. ICD G82.0-5-, für die Tetra. Für ZN und KG- ZNS oder normal KG. Deins ist kein LHM.
2.Wenn die Pat über 70 ist könntest du die 70er ICDs nehmen mit BVB für EX:/WS mit MT (R26.0-2, R29.6, R42…)
3. Du könntest die Praxis anrufen und bitten, die sollen dir sagen was auf dem Rezept drauf soll. Ich freu mich immer wenn solche Anrufe von der Arztpraxis kommen.
Die KBV2GO, oder das Buchner HMK Buch sind eine große Hilfe am Anfang.
und schön dass die „andere Seite“ bei uns vorbeischaut😃😃
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michaela872 schrieb:
Ich bin auf jeden Fall einen grossen Schritt weiter. Allerherzlichsten Dank an Euch😘
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