Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
für unsere Praxis in Gräfelfing
suchen wir Verstärkung in der
Physiotherapie und Osteopathie
Unsere Praxis ist alteingesessen,
mit vielen sehr netten
Stammpatienten. Wir haben eine gute
Zusammenarbeit mit allen
umliegenden Ärzten und somit
vielfältige und abwechslungsreiche
Krankheitsbilder. Physios und
Osteopathen arbeiten bei uns gerne
zusammen und wir sind ein echtes
Team. Die Stimmung innerhalb des
Teams und in der Praxis liegt uns
allen am Herzen. ...
für unsere Praxis in Gräfelfing
suchen wir Verstärkung in der
Physiotherapie und Osteopathie
Unsere Praxis ist alteingesessen,
mit vielen sehr netten
Stammpatienten. Wir haben eine gute
Zusammenarbeit mit allen
umliegenden Ärzten und somit
vielfältige und abwechslungsreiche
Krankheitsbilder. Physios und
Osteopathen arbeiten bei uns gerne
zusammen und wir sind ein echtes
Team. Die Stimmung innerhalb des
Teams und in der Praxis liegt uns
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Begründungspflichtige Verordnungen sind der zuständigen Krankenkasse vor
Fortsetzung der Therapie zur Genehmigung vorzulegen.
2
Nach Vorla
ge der
Verordnung durch
die oder
den Versicherten übernimmt die Krankenkasse die
Kosten des Heilmittels unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den
Genehmigungsantrag, längstens jedoch bis zum Zugang einer Entscheidung
über die Ablehnung der Genehmig
ung.
3
Verzichtet die Krankenkasse auf ein
Genehmigungsverfahren hat dies die gleiche Rechtswirkung wie eine erteilte
Genehmigung.
4
Sie info
r
miert hierüber die Kassenärztliche Vereinigun
Wenn also auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet wird ist dies rechtskräftig, wenn ich das richtig verstehe. Also müssen ja dann auch " nicht korrekte Verordnungen " bezahlt (soweit kein Betrug vorliegt) und keiner extr Genehmigung unterzogen werden? Oder
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Maximilian Öller schrieb:
In der HMR und HMK heißt es ja:
Begründungspflichtige Verordnungen sind der zuständigen Krankenkasse vor
Fortsetzung der Therapie zur Genehmigung vorzulegen.
2
Nach Vorla
ge der
Verordnung durch
die oder
den Versicherten übernimmt die Krankenkasse die
Kosten des Heilmittels unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den
Genehmigungsantrag, längstens jedoch bis zum Zugang einer Entscheidung
über die Ablehnung der Genehmig
ung.
3
Verzichtet die Krankenkasse auf ein
Genehmigungsverfahren hat dies die gleiche Rechtswirkung wie eine erteilte
Genehmigung.
4
Sie info
r
miert hierüber die Kassenärztliche Vereinigun
Wenn also auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet wird ist dies rechtskräftig, wenn ich das richtig verstehe. Also müssen ja dann auch " nicht korrekte Verordnungen " bezahlt (soweit kein Betrug vorliegt) und keiner extr Genehmigung unterzogen werden? Oder
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Ossi schrieb:
Eine VO a.d.R. ist doch keine unkorrekte VO, sondern tritt dann ein wenn die Höchstverordnungsmenge im Regelfall für eine bestimmte Diagnose erreicht ist und vom Arzt dennoch weitere Behandlungen verordnet werden. Auch eine VO a.d.R. sollte wie auch alle anderen VO formal korrekt ausgestellt sein und den Vorgaben der HMR entsprechen. In jedem Fall sollte dann bei einer VO a.d.R. eine med. Begründung angegeben werden.
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Papa Alpaka schrieb:
Im Zweifelsfall den Zeilenumbruch korrigieren und dann die VO zur Genehmigung einreichen. Zurück kommt entweder eine Ablehnung mit Begründung oder ein Formblatt "Verzicht auf Genehmigung" - das sind relativ gut investierte 60ct und 5 Minuten ;)
Wenn nicht, dann wird sie auch nicht bezahlt.
Ein Verzicht auf Genehmigung ist also kein Persilschein, alle VOs einfach blind abzuarbeiten.
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Wonderwoman schrieb:
Eine VO muss gültig sein. Das ist sie, wenn sie den Heilmittelrichtlinien genügt.
Wenn nicht, dann wird sie auch nicht bezahlt.
Ein Verzicht auf Genehmigung ist also kein Persilschein, alle VOs einfach blind abzuarbeiten.
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