Wir suchen Verstärkung für unser
Team
Physiotherapeutin/
Physiotherapeuten
Vollzeit, Teilzeit oder auf 520
-€ Basis
!!!! AUCH BERUFSANFÄNGER !!!!
SPEZIALISIERUNG UND FACHGEBIETE DER
PRAXIS:
Fachbereiche:
Orthopädie Chirurgie
Sporttraumatologie
Analyse und
computergestützte
Trainingstherapie
WAS HEBT UNSERE PRAXIS BESONDERS
HERVOR UND WARUM SOLLTEN SIE SICH
HIER BEWERBEN?
Das was unsere Praxis ...
Team
Physiotherapeutin/
Physiotherapeuten
Vollzeit, Teilzeit oder auf 520
-€ Basis
!!!! AUCH BERUFSANFÄNGER !!!!
SPEZIALISIERUNG UND FACHGEBIETE DER
PRAXIS:
Fachbereiche:
Orthopädie Chirurgie
Sporttraumatologie
Analyse und
computergestützte
Trainingstherapie
WAS HEBT UNSERE PRAXIS BESONDERS
HERVOR UND WARUM SOLLTEN SIE SICH
HIER BEWERBEN?
Das was unsere Praxis ...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallöchen,Ich verstehe noch nicht so genau woran man später erkennt ob es eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ist?. Bekommt ein Patient zb. 3 Verordnungen mit je 6 Behandlungen WS KG ist die orientierte Menge ja ausgeschöpft. Wie geht’s danach weiter wenn er noch Verordnungen braucht? Geht’s dann einfach weiter mit jeweils 6er Verordnungen ohne einen Vermerk auf dem Rezept, wie wird das zusammengerechnet die Behandlungen oder wie läuft das dann ab? Danke
Gefällt mir
Und wenn es dem Patient danach noch nicht geholfen hat nach den 18 Einheiten kann er doch noch weitere bekommen oder nicht? Wie läuft das dann ab?
War ja jetzt den Fall mit außerhalb des Regelfalls
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dh. Nach den 18 Einheiten muss erstmal eine Pause von 6 Monaten gemacht werden bei der gleichen Diagnose gleiche 3 stellen ICD-10 Code?
Und wenn es dem Patient danach noch nicht geholfen hat nach den 18 Einheiten kann er doch noch weitere bekommen oder nicht? Wie läuft das dann ab?
War ja jetzt den Fall mit außerhalb des Regelfalls
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Es kann seitens des Arztes einfach weiter Verordnet werden er trägt dazu eine Begründung in seine Patienten Akte ein.Wir prüfen da gar nix mehr.Beim ICD 10 Prüfen wir ausschlieslich die ersten 3 Stellen alles hinter dem Punkt hat für und keine Relevants.Desweiteren neuer Arzt neuer Regelfall,die Überprüfung liegt beim Arzt.
Dh. Dann also auch erste 3 stellen ICD10 gleich zählt zusammen
4. stellte ICD10 geändert neuer Verordnungsfall=neue Behandlungsmenge!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok so hatte ich es auch gedacht war mir aber nicht sicher ob das wirklich so geht das der Arzt einfach immer so weiter aufschreiben kann. Wenn man dann an die Prüfungen jetzt denkt ist das ja wirklich einfacher.....
Dh. Dann also auch erste 3 stellen ICD10 gleich zählt zusammen
4. stellte ICD10 geändert neuer Verordnungsfall=neue Behandlungsmenge!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Die 4 Stelle guck ich mir gar nicht mehr an.Meine Softwaer Zeigt mir jetzt bei den neuen Formularen sogar LHB an wenn der Code dazu stimmt.
Mit welchem Programm arbeitet ihr?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok vielen Dank.
Mit welchem Programm arbeitet ihr?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
silvia43 schrieb:
Soviel ich informiert bin geht es mit ein und demselben ICD 10 Code erst nach 6 Monaten weiter ( d.h. Du musst Dir den ICD 10 anschauen )wenn die3 ersten Ziffern des ICD gleich sind . Wenn die 4. Zahl sich geändert hat, dann ist es eine neue orientierende Behandlungsmenge.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Inche schrieb:
Ich Arbeite mit Starke Praxis
er meinte , daß für die Klärung erheblicher juristischer Sachverstand notwendig wäre, den man von einem Heilmittelerbringer nicht erwarten kann. Ds sollten wir uns auch für den aktuellen Vertrag einfordern und die Verantwortung so , wie es auch im ursprünglichen Sinne der Richtlinien war, den Ärzten überlassen! Apotheker haben sich in vergleichbaren Situationen ebenfalls erfolgreich gewehrt.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Die haben ja auch vernüftig arbeitende Verbände die ja auch für ihre Klientel kämpfen und handeln!!!!!
Gibt es jetzt ein Urteil wegen EX1/WS1 außerhalb des Regelfalls?
Wenn ja, wie ist die Aktennummer?
Danke und Grüße Kaba
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
KaBa schrieb:
Hallo Herr Kramer;
Gibt es jetzt ein Urteil wegen EX1/WS1 außerhalb des Regelfalls?
Wenn ja, wie ist die Aktennummer?
Danke und Grüße Kaba
Dachte die neuen Heilmittel sollten so vereinfacht werden ab Januar...
Müssen wir jetzt die ICD10 Codes prüfen oder wie verstehe ich das?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Um welches Urteil geht’s denn da genau?
Dachte die neuen Heilmittel sollten so vereinfacht werden ab Januar...
Müssen wir jetzt die ICD10 Codes prüfen oder wie verstehe ich das?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
Termin war im Dezember angesetzt, wurde aber vom SG verschoben, hoffentlich erlebe ich die Verhandlung noch, denn ich muß dieses Jahr meine Laufbahn beenden, habe meine erste Chemo bereits hinter mir, und die Prognose ist nicht gut.
alles was man dazu sagen kann, wäre zu platt.
Ich wünsche Dir alles, alles Gute.
Alles Liebe
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
Oh Alfred,
alles was man dazu sagen kann, wäre zu platt.
Ich wünsche Dir alles, alles Gute.
Alles Liebe
Monika
Ich drück Ihnen für die Zukunft die Daumen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
KaBa schrieb:
Hallo Herr Kramer;
Ich drück Ihnen für die Zukunft die Daumen.
Drücke Ihnen ganz fest die Daumen, werden Sie gesund, alles andere ist Nebensache.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anke F schrieb:
Hallo Herr Kramer
Drücke Ihnen ganz fest die Daumen, werden Sie gesund, alles andere ist Nebensache.
ich drücke Dir auch die Daumen. Alles Gute, für einen hoffentlich doch besseren Verlauf als prognostiziert!!!
Liebe Grüße
Achilles 2
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Achilles2 schrieb:
Hallo lieber Alfred,
ich drücke Dir auch die Daumen. Alles Gute, für einen hoffentlich doch besseren Verlauf als prognostiziert!!!
Liebe Grüße
Achilles 2
Im Moment fehlt mir einfach die Kraft, mich über den ganzen Heilmittel Mist aufzuregen. Gottseidank habe ich einen tollen Mitarbeiter, der meine Praxis weiter führen wird.
Ich wünsche mir, daß ganz viel mehr von uns ihre Bequemlichkeit abschütteln und sich gegen diese ganze Willkür mit allen Mitteln zur Wehr setzen. Ich weiß, dass es geht. Man kann vor dem SG Recht bekommen. Man muß es nur tun! Selbst, wenn ich gesund wäre und es mir leisten könnte , auf das Geld aus diesen unberechtigten Aktionen zu verzichten, ich würde mir zwei Anwälte leisten, um drauf zu schlagen!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
Vielen Dank für den Zuspruch. Aber es kam noch schlimmer: mein bester Freund seit über 40 Jahren liegt mit schwerstem Corona-Verlauf in Essen , wird mit extrakorporalem Sauerstoff am Leben gehalten, ich weiß nicht, ob ich ihn noch einmal sehen kann.
Im Moment fehlt mir einfach die Kraft, mich über den ganzen Heilmittel Mist aufzuregen. Gottseidank habe ich einen tollen Mitarbeiter, der meine Praxis weiter führen wird.
Ich wünsche mir, daß ganz viel mehr von uns ihre Bequemlichkeit abschütteln und sich gegen diese ganze Willkür mit allen Mitteln zur Wehr setzen. Ich weiß, dass es geht. Man kann vor dem SG Recht bekommen. Man muß es nur tun! Selbst, wenn ich gesund wäre und es mir leisten könnte , auf das Geld aus diesen unberechtigten Aktionen zu verzichten, ich würde mir zwei Anwälte leisten, um drauf zu schlagen!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Alfred Kramer schrieb:
Liebe Leute, das ganze neue Regelwerk ist mittlerweile eigentlich noch komplizierter als das alte, da wir jetzt auch noch zur Prüfung den ganzen ICD10- Krampf vor Augen haben müssen. Ganz grundsätzlich: die Heilmittelrichtlinien sind in erster Linie Vorschriften, an die der Arzt sich halten muß. Ist er dazu nicht in der Lage, und stellt daher falsche Verordnungen aus, ist er als erstes in der Verantwortung. Ganz interessant dazu ist ein Zitat des Richters am SG Freiburg zum Thema Wechsel EX1-zu adR :
er meinte , daß für die Klärung erheblicher juristischer Sachverstand notwendig wäre, den man von einem Heilmittelerbringer nicht erwarten kann. Ds sollten wir uns auch für den aktuellen Vertrag einfordern und die Verantwortung so , wie es auch im ursprünglichen Sinne der Richtlinien war, den Ärzten überlassen! Apotheker haben sich in vergleichbaren Situationen ebenfalls erfolgreich gewehrt.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Müssen wir jetzt bei jeder Verordnung noch die ICD10 prüfen??
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Schippi schrieb:
Woher bekomme ich denn die icd10 zur Prüfung???
wir müssen nur schauen ob der ICD 10 Code zur diagnose gruppe passt - also ICD10 für Arm gebrochen sollte EX und nicht WS da stehen
und wir müssen schauen ob das Heilmittel bei der Diagnose gruppe verordnet werden darf
und wir schauen auf dei Anzahl pro rezept bei den meisten 6x - wenn mehr verordnet ist prüfen wir ob es in LHB oder BVB passt dann auch okay - sonst korrigieren lassen
Gefällt mir
Gibt’s eine Liste mit den ganzen ICD10 Codes zur Prüfung ob die passen oder wo findet man die alle?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank ?.
Gibt’s eine Liste mit den ganzen ICD10 Codes zur Prüfung ob die passen oder wo findet man die alle?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
KBV zum Download oder guck mal direkt hier.Bei Buchner gibt es sogar Laminierte Tafeln dafür und im HMR Katalog steht einTeil.In der Softwear sollte das aber auch hinterlegt sein.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Esra Luise schrieb:
ich hatte es so verstanden das wir die Anzahl überhaupt nicht mehr prüfen müssen da es eine "orientierende" Behandlungsmenge (nicht absolute höchstgrenze) ist, also wenn der Arzt meint nach 18 oder mehr braucht der Patient noch mehr behandlungen kann er so lange weiter verordnern wie er möchte - es ist sein problem ob der das in seiner Pat akte dokumentiert hat (ausnahme Massage und D1 da max 12 x in einer Praxis, wir können ja nicht wissen ob der Pat schon in anderen Parxen war)
wir müssen nur schauen ob der ICD 10 Code zur diagnose gruppe passt - also ICD10 für Arm gebrochen sollte EX und nicht WS da stehen
und wir müssen schauen ob das Heilmittel bei der Diagnose gruppe verordnet werden darf
und wir schauen auf dei Anzahl pro rezept bei den meisten 6x - wenn mehr verordnet ist prüfen wir ob es in LHB oder BVB passt dann auch okay - sonst korrigieren lassen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Esra Luise schrieb:
x
Im Übrigen prüfen wir keine ICD-10. Die Diagnostik-Hoheit liegt und bleibt beim Arzt. Genau deshalb gibt es in der HMR bei den Diagnosegruppen auch keine Auflistung der ICD-10 - weil diese immer nur unvollständig sein würde. Auch ein Mensch mit diffusem Symptombild hat ein Anrecht auf Heilmittel - auch wenn seine Verdachtsdiagnosen nicht auf den ersten Blick klar in eine Diagnosegruppe passen.
Wir sind verpflichtet, die Verordnung "auf Plausibilität" zu prüfen! Das heißt: passt die Leitsymptomatik zur Diagnosegruppe und zum verordneten Heilmittel?
Jeder (Verlag), der ICD-10 Listen zu den Diagnoselisten aufführt, hat diese selbst zusammengestellt - diese sind keine offiziellen Listen, die der G-BA festgesetzt hat.
Für uns spielt es auch keine Rolle, ob der Patient mit der ersten, der dritten oder der achten Verordnung in Folge in der Tür steht. Hier prüfen wir nichts. Das liegt allein in der Verantwortung des Arztes! Dessen Software gibt schon Alarm, da brauchen wir uns keine Kopf machen. Und wenn er über die orientierende Behandlungsmenge hinaus verordnet - für uns völlig unerheblich. Noch eine schte Verbesserung.
Ich kann nicht verstehen, wie doch einige diese echten Verbesserungen klein reden wollen...
Grüße, Bettina
Gefällt mir
Wir müssen uns dann also nur an die ersten 3 stellen des ICD10 orientieren. Ist der gleich ist es der gleiche Verordnungsfall??
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dann verstehe ich das also richtig, dass wir nach der neuen Heilmittelverordnung die Menge der Verordnungen gar nicht mehr prüfen müssen da das alleine dem Arzt seine Sache ist wieviele im gesamten er für den gleichen Diagnosefall aufschreibt??
Wir müssen uns dann also nur an die ersten 3 stellen des ICD10 orientieren. Ist der gleich ist es der gleiche Verordnungsfall??
Auch ist es für uns egal wann ein neuer verordnungsfall eintritt - für uns ist es nur wichtig wenn wir es den Ärzten erklären wollen
jedes rezept das inhaltlich okay ist können wir annehmen und bekommen es bezahlt
wenn ein Rezept in die praxis kommt gib es in deine softweare ein und wenn die nicht meckert ist es normalerweise okay
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Esra Luise schrieb:
für uns ist es total egal wieviel ein arzt für ein patient verordnet hat, es ist seine verantwortung und nicht mehr unsere pfüfpflicht auch wenn der Patient zu 5 Ärzten geht und jeder 10 Rezepte ausstellt können wir die rezepte annehmen solange wir für die gleiche diagnose nicht die Anzahl / Woche überschreiten
Auch ist es für uns egal wann ein neuer verordnungsfall eintritt - für uns ist es nur wichtig wenn wir es den Ärzten erklären wollen
jedes rezept das inhaltlich okay ist können wir annehmen und bekommen es bezahlt
wenn ein Rezept in die praxis kommt gib es in deine softweare ein und wenn die nicht meckert ist es normalerweise okay
Dann verstehe ich das also richtig, dass wir nach der neuen Heilmittelverordnung die Menge der Verordnungen gar nicht mehr prüfen müssen da das alleine dem Arzt seine Sache ist wieviele im gesamten er für den gleichen Diagnosefall aufschreibt??
Wir müssen uns dann also nur an die ersten 3 stellen des ICD10 orientieren. Ist der gleich ist es der gleiche Verordnungsfall??
Wann tritt denn dann die Pause von 6 Monaten ein, wenn der Arzt immer weiter verordnen kann?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mia 554 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 03.01.2021 18:29:
Dann verstehe ich das also richtig, dass wir nach der neuen Heilmittelverordnung die Menge der Verordnungen gar nicht mehr prüfen müssen da das alleine dem Arzt seine Sache ist wieviele im gesamten er für den gleichen Diagnosefall aufschreibt??
Wir müssen uns dann also nur an die ersten 3 stellen des ICD10 orientieren. Ist der gleich ist es der gleiche Verordnungsfall??
Wann tritt denn dann die Pause von 6 Monaten ein, wenn der Arzt immer weiter verordnen kann?
Wenn dann mit den 6 Monaten Pause ein neuer Verordnungsfall eintritt, kann er bei einer Prüfung die Wirtschaftlichkeit und das Nichtübertschreiten der Verordnungsmenge nachweisen.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
Er wird wahrscheinlich genauso dasselbe Budget haben wie 2020 auch scchon, welches sich nach soundsovielen Verordnungen bei einem Patienten erschöpft hat. Also macht er nach Ausschöpfung wahrscheinlich Pause, da er sonst Gefahr läuft, einen aufklärenden Besuch der KK zu bekommen.
Wenn dann mit den 6 Monaten Pause ein neuer Verordnungsfall eintritt, kann er bei einer Prüfung die Wirtschaftlichkeit und das Nichtübertschreiten der Verordnungsmenge nachweisen.
Viele Grüße
Monika
also wir müssen da sozusagen nicht drauf achten....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mia 554 schrieb:
Vielen Dank für die Antwort
also wir müssen da sozusagen nicht drauf achten....
Es gibt in Deutschland nur zwei Regionen mit einer Regelung, die Budget ähnlich ist.
Ansonsten gibt es kein Budget für Ärzte bezüglich HM.
Das wäre ja auch absurd, da die Kassen eine Versorgungspflicht gegenüber ihren Mitgliedern, den Patienten, haben. Wenn ein Kassenpatient PT benötigt, muss und darf der Arzt das verordnen. Selbst, wenn er Millionen an Kosten verursacht.
Wie kommt man eigentlich auf so einen Unsinn mit dem Budget?
PT Berufsanfänger?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
LeviathanPT schrieb:
Welches Budget?
Es gibt in Deutschland nur zwei Regionen mit einer Regelung, die Budget ähnlich ist.
Ansonsten gibt es kein Budget für Ärzte bezüglich HM.
Das wäre ja auch absurd, da die Kassen eine Versorgungspflicht gegenüber ihren Mitgliedern, den Patienten, haben. Wenn ein Kassenpatient PT benötigt, muss und darf der Arzt das verordnen. Selbst, wenn er Millionen an Kosten verursacht.
Wie kommt man eigentlich auf so einen Unsinn mit dem Budget?
PT Berufsanfänger?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
bettina464 schrieb:
In jedem Bundesland gibt es die Heilmittelvereinbarung zwischen der KV und den GKV. Kann man googeln... Da wird in € je Facharztgruppe eine Grenze als Jahreswert festgelegt.
Es gibt permanent angepasste Rahmen.
Aber keine wirkliche Grenze.
Das wäre auch rechtlich und vertraglich nicht möglich.
Es gibt KEIN letztlich gültiges BUDGET für Ärzte bezüglich HME.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
LeviathanPT schrieb:
Falsch.
Es gibt permanent angepasste Rahmen.
Aber keine wirkliche Grenze.
Das wäre auch rechtlich und vertraglich nicht möglich.
Es gibt KEIN letztlich gültiges BUDGET für Ärzte bezüglich HME.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
bettina464 schrieb:
Bereits in der bisherigen HMR führte die Diagnose allein den Regelfall. Da das Wort "Diagnose" allerdings interpretierbar war, führt jetzt der ICD-10 Kode mit den ersten 3 Stellen den Verordnungsfall. Das ist eindeutig und damit für uns auch leichter zu erkennen! Ein echter Fortschritt.
Im Übrigen prüfen wir keine ICD-10. Die Diagnostik-Hoheit liegt und bleibt beim Arzt. Genau deshalb gibt es in der HMR bei den Diagnosegruppen auch keine Auflistung der ICD-10 - weil diese immer nur unvollständig sein würde. Auch ein Mensch mit diffusem Symptombild hat ein Anrecht auf Heilmittel - auch wenn seine Verdachtsdiagnosen nicht auf den ersten Blick klar in eine Diagnosegruppe passen.
Wir sind verpflichtet, die Verordnung "auf Plausibilität" zu prüfen! Das heißt: passt die Leitsymptomatik zur Diagnosegruppe und zum verordneten Heilmittel?
Jeder (Verlag), der ICD-10 Listen zu den Diagnoselisten aufführt, hat diese selbst zusammengestellt - diese sind keine offiziellen Listen, die der G-BA festgesetzt hat.
Für uns spielt es auch keine Rolle, ob der Patient mit der ersten, der dritten oder der achten Verordnung in Folge in der Tür steht. Hier prüfen wir nichts. Das liegt allein in der Verantwortung des Arztes! Dessen Software gibt schon Alarm, da brauchen wir uns keine Kopf machen. Und wenn er über die orientierende Behandlungsmenge hinaus verordnet - für uns völlig unerheblich. Noch eine schte Verbesserung.
Ich kann nicht verstehen, wie doch einige diese echten Verbesserungen klein reden wollen...
Grüße, Bettina
Gruß
Nora
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Secretary schrieb:
Sag doch sowas nicht. Das ist wie mit dem Regen, gerade wann man "oh wie schön, kein Regen" ausgesprochen hat, fängt es an zu tröpfeln....
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Zumindest, so lange der kommende neue Rahmenvertrag nichts anderes bestimmt...
Gruß
Nora
Mein Profilbild bearbeiten