Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Gerti schrieb:
... die Behandlungszeit als Option auf 30 min verlängern und das den Patienten als Selbstzahlerleistung anbieten...wäre doch auch mal ne Überlegung wert....
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
....und wie es gehen kann...also...verlängern geht natürlich NICHT....
Edit:
Laut Rahmenvertrag darf man für die rezeptierteLeistung ausser der gesetzlich vorgeschrieben Zuzahlung keine weiteren Zuzahlungen verlangen. Das bezieht sich allerdings nur auf die vertraglich vereinbarte Leistung innerhalb der vereinbarten Zeit. Ob Du da natürlich jemanden findest, der für 5 Minuten extra entsprechend löhnt, ist jetzt eine Frage die ich Dir nicht beantworten kann.
Immerhin herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit und wenn zwei Leute eine bestimmte Vereinbarung treffen die nicht sittenwidrig ist, was spricht dagegen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Helmut Fromberger schrieb:
Na, ich bin mir nicht mehr so sicher ob das nicht doch geht.
Edit:
Laut Rahmenvertrag darf man für die rezeptierteLeistung ausser der gesetzlich vorgeschrieben Zuzahlung keine weiteren Zuzahlungen verlangen. Das bezieht sich allerdings nur auf die vertraglich vereinbarte Leistung innerhalb der vereinbarten Zeit. Ob Du da natürlich jemanden findest, der für 5 Minuten extra entsprechend löhnt, ist jetzt eine Frage die ich Dir nicht beantworten kann.
Immerhin herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit und wenn zwei Leute eine bestimmte Vereinbarung treffen die nicht sittenwidrig ist, was spricht dagegen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
hast Du das nicht neulich SELBST geschrieben wie , Helmut ?!
Wie gesagt, Aufzahlungen, dass man die Leistung an und für sich abgibt, das geht laut RV nicht. Ein gewisses zeitliches Zuckerl zu verkaufen sollte möglich sein.
Wobei ich auch mit Zahlenmaterial belegen kann, dass die Leute für "ihre Gesundheit" durchaus bereit sind richtig Geld aus zu geben. Auch Leute die "nicht so viel" Geld haben. In der Regel meinen die damit aber immer möglichst passive Maßnahmen. Wer da nicht über ein gewisses Maß an psychologischen Skills verfügt hat da aber von vorn herein verloren.
Eure Klientel gibt, auch wenn die bei euch noch so knauserig sind, wenn sie weg fahren für bestimmte Leistungen richtig viel Geld aus. Die zahlen ohne mit der Wimper zu zucken für eine ein stündige Massage, die teilweise sogar von einem "Laien", ausgeführt werden, bis zu € 120,-- und geben dann noch freudig € 10,-- Tip an den ders gemacht hat. Ich möchte darauf hinweisen dass wir für solche Sachen keine Laien beschäftigen. Wir haben mittlerweile bei unseren GuestChecks seit einiger Zeit ein Feld für Tip/Trinkgeld aufgedruckt. Seit dem schreiben, abgesehen von denen die Dir einen kleinen Schein oder ein paar Münzen in die Hand drücken, 3 von 5 pro Behandlung zwischen € 4,-- und € 6,-- Tip da drauf.
Der Wille der Menschen dafür was aus zu geben ist also da. Und in der Regel machen die meisten Leute bei euch nix, weil ihr da alle mit einander zu ungeschickt seid.
Ich lese hier von Handtuchregalen, dass die Leute die Schuhe ausziehen müssen, dass die Leute lange auf einen Termin warten müssen, dass erstmal rumdiskutiert wird was man nicht alles braucht wenn Leute einfach nur eine Massage haben wollen.
Dass man Wäsche stellt, und dass man vor allem immer frische Wäsche stellt, dass man nicht wie von Kindergartenkindern verlangt die Schuhe auszuziehen, und dass man denen schnell einen Termin gibt, dass der Behandler nicht ständig rausläuft weil niemand am Counter sitzt, dass man nicht wie ein Handygeiler Depp ständig am eigenen Telefon rumnestelt während man eigentlich seine Aufmerksamkeit seinem Klienten widmen soll. All das sind Dinge die für uns selbstverständlich sind, wenn ich mir aber unsere Klientel so anhöre, längst nicht überall so sind. Und das ist der Grund warum die meisten Betreiber von Praxen solche großen finanziellen Probleme haben, warum die Ihre Mitarbeiter teilweise richtig gehend ausnutzen und betrügen, und warum die Bedingungen gar so schlecht sind. Das zweite Problem ist dass ein Großteil der AN in dieser Branche meinetwegen fachlich vielleicht alle ein gewisses Niveau haben, aber von grundlegenden Dingen und Regeln der Arbeitswelt hat dieser Großteil dann aber so viel Ahnung wie die Kuh vom Bausparvertrag. Mit konkreten Regeln und Anweisungen kommen viele nicht zurecht, ständig will man alles ausdiskutieren weil man ja eh findet dass dieses oder jenes eben viel besser sei.....
Normalerweise wird man, wenn vernünftige Leistung bietet, ruckizucki eine zufriedenstellende Auslastung haben, wird man auch zufriedene Mitarbeiter haben und braucht man sich auch nicht ständig mit irgendwelchen "siemgscheiden Kassenmuftis" rumärgern. Und man hat vor allem zufriedene Klientel die gerne wiederkommt und nicht feilscht und keine Probleme macht.
Das was ich hier manage hat vor einigen Jahren auch jemand betrieben, der einen GKV Anteil von 60% hatte. BTW: Über 40% Privatanteil würden sich 99% von euch ein zweites Loch in den Hinter freuen! Über die abenteuerlichen individuellen Abrechnungsmodalitäten will ich mich jetzt mal nicht auslassen. Fakt ist: Die hatten zwar gut zu tun, waren aber am Ende schlicht und einfach pleite. Jetzt haben wir einen Anteil an privat verkaufter Leistung von 95% bis 98%. Haben zwar auch die eine oder andere Lücke im Plan, aber sind innerhalb des Unternehmens ein richtiges effektives Profit Center und haben keine größeren Probleme.
Nun ratet mal warum das so ist.
With Peanuts you get Monkeys....... Soll heissen, wenn ich Affenfutter feil biete, kommen auch nur Affen.
edit2: typos
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Helmut Fromberger schrieb:
Kann mich nicht erinnern.....
Wie gesagt, Aufzahlungen, dass man die Leistung an und für sich abgibt, das geht laut RV nicht. Ein gewisses zeitliches Zuckerl zu verkaufen sollte möglich sein.
Wobei ich auch mit Zahlenmaterial belegen kann, dass die Leute für "ihre Gesundheit" durchaus bereit sind richtig Geld aus zu geben. Auch Leute die "nicht so viel" Geld haben. In der Regel meinen die damit aber immer möglichst passive Maßnahmen. Wer da nicht über ein gewisses Maß an psychologischen Skills verfügt hat da aber von vorn herein verloren.
Eure Klientel gibt, auch wenn die bei euch noch so knauserig sind, wenn sie weg fahren für bestimmte Leistungen richtig viel Geld aus. Die zahlen ohne mit der Wimper zu zucken für eine ein stündige Massage, die teilweise sogar von einem "Laien", ausgeführt werden, bis zu € 120,-- und geben dann noch freudig € 10,-- Tip an den ders gemacht hat. Ich möchte darauf hinweisen dass wir für solche Sachen keine Laien beschäftigen. Wir haben mittlerweile bei unseren GuestChecks seit einiger Zeit ein Feld für Tip/Trinkgeld aufgedruckt. Seit dem schreiben, abgesehen von denen die Dir einen kleinen Schein oder ein paar Münzen in die Hand drücken, 3 von 5 pro Behandlung zwischen € 4,-- und € 6,-- Tip da drauf.
Der Wille der Menschen dafür was aus zu geben ist also da. Und in der Regel machen die meisten Leute bei euch nix, weil ihr da alle mit einander zu ungeschickt seid.
Ich lese hier von Handtuchregalen, dass die Leute die Schuhe ausziehen müssen, dass die Leute lange auf einen Termin warten müssen, dass erstmal rumdiskutiert wird was man nicht alles braucht wenn Leute einfach nur eine Massage haben wollen.
Dass man Wäsche stellt, und dass man vor allem immer frische Wäsche stellt, dass man nicht wie von Kindergartenkindern verlangt die Schuhe auszuziehen, und dass man denen schnell einen Termin gibt, dass der Behandler nicht ständig rausläuft weil niemand am Counter sitzt, dass man nicht wie ein Handygeiler Depp ständig am eigenen Telefon rumnestelt während man eigentlich seine Aufmerksamkeit seinem Klienten widmen soll. All das sind Dinge die für uns selbstverständlich sind, wenn ich mir aber unsere Klientel so anhöre, längst nicht überall so sind. Und das ist der Grund warum die meisten Betreiber von Praxen solche großen finanziellen Probleme haben, warum die Ihre Mitarbeiter teilweise richtig gehend ausnutzen und betrügen, und warum die Bedingungen gar so schlecht sind. Das zweite Problem ist dass ein Großteil der AN in dieser Branche meinetwegen fachlich vielleicht alle ein gewisses Niveau haben, aber von grundlegenden Dingen und Regeln der Arbeitswelt hat dieser Großteil dann aber so viel Ahnung wie die Kuh vom Bausparvertrag. Mit konkreten Regeln und Anweisungen kommen viele nicht zurecht, ständig will man alles ausdiskutieren weil man ja eh findet dass dieses oder jenes eben viel besser sei.....
Normalerweise wird man, wenn vernünftige Leistung bietet, ruckizucki eine zufriedenstellende Auslastung haben, wird man auch zufriedene Mitarbeiter haben und braucht man sich auch nicht ständig mit irgendwelchen "siemgscheiden Kassenmuftis" rumärgern. Und man hat vor allem zufriedene Klientel die gerne wiederkommt und nicht feilscht und keine Probleme macht.
Das was ich hier manage hat vor einigen Jahren auch jemand betrieben, der einen GKV Anteil von 60% hatte. BTW: Über 40% Privatanteil würden sich 99% von euch ein zweites Loch in den Hinter freuen! Über die abenteuerlichen individuellen Abrechnungsmodalitäten will ich mich jetzt mal nicht auslassen. Fakt ist: Die hatten zwar gut zu tun, waren aber am Ende schlicht und einfach pleite. Jetzt haben wir einen Anteil an privat verkaufter Leistung von 95% bis 98%. Haben zwar auch die eine oder andere Lücke im Plan, aber sind innerhalb des Unternehmens ein richtiges effektives Profit Center und haben keine größeren Probleme.
Nun ratet mal warum das so ist.
With Peanuts you get Monkeys....... Soll heissen, wenn ich Affenfutter feil biete, kommen auch nur Affen.
edit2: typos
Es geht hier überhaupt nicht darum Patienten "zu schröpfen". Es geht lediglich darum, das ich in meinem Job für mich und meine Patienten und meine Mitarbeiter vernünftige Leistung in einer angemessenen Zeit erbringen möchte.. Und das hat eigentlich nur Vorteile:
Ich weiß nach einem 12 Std.Tag noch, wer ich bin und wie ich heiße schließlich mache ich diesen Job gern und möchte ihn durchaus noch ein paar Jahre machen und das ohne ausgebrannt zu sein.
Ich habe eine Verantwortung meinen Mitarbeitern gegenüber, den mit einer vernünftigen Arbeitstaktung fördere ich die Zufriedenheit...
Meine Patienten wissen es zu schätzen und haben kein Problem diese Zeit zu honorieren..,
Vielleicht ist meine Denkweise naiv wenn ich da juristisch keine Probleme sehe. Bei mir wird ja keiner gezwungen seine Behandlungszeit "aufzustocken" . Es ist einen Privatleistung und die darf ich als sek. HP erbringen..,
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gerti schrieb:
Ok- lt. RV geht es nicht Aufpreise zu verlangen...Ich sehe es aber auch so wie Helmut- es geht hier um die Zeit, nach der, die im Rahmenvertrag steht...
Es geht hier überhaupt nicht darum Patienten "zu schröpfen". Es geht lediglich darum, das ich in meinem Job für mich und meine Patienten und meine Mitarbeiter vernünftige Leistung in einer angemessenen Zeit erbringen möchte.. Und das hat eigentlich nur Vorteile:
Ich weiß nach einem 12 Std.Tag noch, wer ich bin und wie ich heiße schließlich mache ich diesen Job gern und möchte ihn durchaus noch ein paar Jahre machen und das ohne ausgebrannt zu sein.
Ich habe eine Verantwortung meinen Mitarbeitern gegenüber, den mit einer vernünftigen Arbeitstaktung fördere ich die Zufriedenheit...
Meine Patienten wissen es zu schätzen und haben kein Problem diese Zeit zu honorieren..,
Vielleicht ist meine Denkweise naiv wenn ich da juristisch keine Probleme sehe. Bei mir wird ja keiner gezwungen seine Behandlungszeit "aufzustocken" . Es ist einen Privatleistung und die darf ich als sek. HP erbringen..,
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Dennis Kraus schrieb:
Suchfunktion benutzen. Da erfährst du warum nicht.
Wenn du beispielsweise erst eine 10 minütige KG als Selbstzahlerleistung abgibst und direkt danach 20 Minuten KG auf Kassenrezept, kann dir meines Wissens keiner was. Und die Selbstzahler-KG ist durch das RZ gedeckt.
Gefällt mir
Seit dem sekt. HP Urteil ist die Selbstzahler-KG nicht durch das RZ gedeckt, es bleibt eine Heilbehandlung nach §1 HeilpG.
Übrigens, schöne Homepage, jede Menge Heilversprechen und Vieles mehr :thumbsdown:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
woher beziehst du dieses Wissen?
Seit dem sekt. HP Urteil ist die Selbstzahler-KG nicht durch das RZ gedeckt, es bleibt eine Heilbehandlung nach §1 HeilpG.
Übrigens, schöne Homepage, jede Menge Heilversprechen und Vieles mehr :thumbsdown:
Das Arzt-RZ erlaubt die Behandlung. Ob ich das RZ auch abrechne ist meine Sache. Ich darf auch 30 Minuten oder auch 60 Minuten behandeln. Das ist nicht verboten. Und wenn ich die letzten 15 oder meinetwegen 20 Minuten auf Kassenrezept behandle, habe ich alle Anforderungen erfüllt. Ob mir der Patient die Zeit davor vergütet oder nicht , hat nichts mit der Behandlungserlaubnis des Arztes (RZ) zu tun.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Niniveh schrieb:
Das hat mir der Verbandsjurist erklärt.
Das Arzt-RZ erlaubt die Behandlung. Ob ich das RZ auch abrechne ist meine Sache. Ich darf auch 30 Minuten oder auch 60 Minuten behandeln. Das ist nicht verboten. Und wenn ich die letzten 15 oder meinetwegen 20 Minuten auf Kassenrezept behandle, habe ich alle Anforderungen erfüllt. Ob mir der Patient die Zeit davor vergütet oder nicht , hat nichts mit der Behandlungserlaubnis des Arztes (RZ) zu tun.
Das hat mir der Verbandsjurist erklärt.
Das Arzt-RZ erlaubt die Behandlung. Ob ich das RZ auch abrechne ist meine Sache. Ich darf auch 30 Minuten oder auch 60 Minuten behandeln. Das ist nicht verboten. Und wenn ich die letzten 15 oder meinetwegen 20 Minuten auf Kassenrezept behandle, habe ich alle Anforderungen erfüllt. Ob mir der Patient die Zeit davor vergütet oder nicht , hat nichts mit der Behandlungserlaubnis des Arztes (RZ) zu tun.
Gewagte These :thumbsdown:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Niniveh schrieb am 2.4.16 19:05:
Das hat mir der Verbandsjurist erklärt.
Das Arzt-RZ erlaubt die Behandlung. Ob ich das RZ auch abrechne ist meine Sache. Ich darf auch 30 Minuten oder auch 60 Minuten behandeln. Das ist nicht verboten. Und wenn ich die letzten 15 oder meinetwegen 20 Minuten auf Kassenrezept behandle, habe ich alle Anforderungen erfüllt. Ob mir der Patient die Zeit davor vergütet oder nicht , hat nichts mit der Behandlungserlaubnis des Arztes (RZ) zu tun.
Gewagte These :thumbsdown:
woher beziehst du dieses Wissen?
Seit dem sekt. HP Urteil ist die Selbstzahler-KG nicht durch das RZ gedeckt, es bleibt eine Heilbehandlung nach §1 HeilpG.
Übrigens, schöne Homepage, jede Menge Heilversprechen und Vieles mehr :thumbsdown:
...und nicht nur Heilversprechen, auch jede Menge unlautere/verbotene Angebote auf Kassenrezept. Auch die Angabe ""Behandlungsverlängerung"" ist nicht rechtskonform. Da hat wohl kein Anwalt drübergeschaut!
Zudem sind diese ""Zusatzleistungen"" nur mit voll HP abzugeben.
Kein Wunder bekommen wir von den Kassen oft die rote Karte gezeigt.
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Tempelritter schrieb am 2.4.16 18:57:
woher beziehst du dieses Wissen?
Seit dem sekt. HP Urteil ist die Selbstzahler-KG nicht durch das RZ gedeckt, es bleibt eine Heilbehandlung nach §1 HeilpG.
Übrigens, schöne Homepage, jede Menge Heilversprechen und Vieles mehr :thumbsdown:
...und nicht nur Heilversprechen, auch jede Menge unlautere/verbotene Angebote auf Kassenrezept. Auch die Angabe ""Behandlungsverlängerung"" ist nicht rechtskonform. Da hat wohl kein Anwalt drübergeschaut!
Zudem sind diese ""Zusatzleistungen"" nur mit voll HP abzugeben.
Kein Wunder bekommen wir von den Kassen oft die rote Karte gezeigt.
stefan 302
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
nicht nur nicht gewagte These, die Aussage ist schlichtweg falsch.
stefan 302
**Im konkreten Fall ging es um einen Telekommunikationsdienstleister der eienr Kundin einen falschen Termin für die nächstmögliche ordentliche Kündigung eines Vertrages mitteilte, woraufhin mangels fristgerechter Kündigung eine Fortbestandsklausel in Kraft trat.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Achtung, Niniveh, Stand aktuellster Rechtsprechung können Gewerbetreibende (und als solche gelten "wir" in diesem Sinne) schon für die erste versehentliche Falschauskunft abgemahnt werden**.
**Im konkreten Fall ging es um einen Telekommunikationsdienstleister der eienr Kundin einen falschen Termin für die nächstmögliche ordentliche Kündigung eines Vertrages mitteilte, woraufhin mangels fristgerechter Kündigung eine Fortbestandsklausel in Kraft trat.
woher beziehst du dieses Wissen?
Seit dem sekt. HP Urteil ist die Selbstzahler-KG nicht durch das RZ gedeckt, es bleibt eine Heilbehandlung nach §1 HeilpG.
Übrigens, schöne Homepage, jede Menge Heilversprechen und Vieles mehr :thumbsdown:
...und nicht nur Heilversprechen, auch jede Menge unlautere/verbotene Angebote auf Kassenrezept. Auch die Angabe ""Behandlungsverlängerung"" ist nicht rechtskonform. Da hat wohl kein Anwalt drübergeschaut!
Zudem sind diese ""Zusatzleistungen"" nur mit voll HP abzugeben.
Kein Wunder bekommen wir von den Kassen oft die rote Karte gezeigt.
stefan 302
Danke für eure Hinweise, ich werde mir darüber einige Gedanken machen.
Der Begriff Behandlungsverlängerung könnte tatsächlich problematisch sein. Aber sonst sehe ich nichts auf was Ihr eure Kritik bezieht.
Untersuchen darf man ohne RZ.
Bei der Kopfschmezbehandlung handelt es sich um erlaubte Techniken, auch ohne RZ.
Die angebotene Andullation ist generell rezeptfrei, das hat der Hersteller selber mit seiner Rechtsabteilung abgeklärt. Und die hier dargestellten "Heilversprechen" sind die des Herstellers und im erlaubten Ramen. In der Werbung sind ganz andere Aussagen üblich.
Aber um zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen. Wenn ein Arzt KG verordnet, wie lange darf die gehen ohne illegal zu werden?
In der Klinik waren generell 30 Minuten vorgesehen.
In manchen Praxen ist das auch so. Arbeiten die alle ab der 26. Minute illegal?
Auf Privatrezepten ist keine Behandlungszeit vorgegebenen. Ab wann ist die jeweilige Behandlung verboten?
Mir ist keine Zeiteinheit bekannt. Die die ich kenne, etwa bei den gesetzlichen Krankenkassen, beziehen sich lediglich auf die vorgeschriebene Mindestbehandlungszeit.
Manchmal nehme ich mir auch 45 Min. Zeit ohne extra Vergütung zu verlangen. Das wäre nach eurer Darlegung illegal. Aber wenn der Patient eine längere Behandlungszeit möchte und ich 20 Min. dafür buche und anschließend weitere 20 Minuten auf Kassenrezept buche, wo soll da das Problem sein? Dass ich KG machen darf hat der Arzt auf RZ schließlich erlaubt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Niniveh schrieb:
stefan 302 schrieb am 2.4.16 19:15:
Tempelritter schrieb am 2.4.16 18:57:
woher beziehst du dieses Wissen?
Seit dem sekt. HP Urteil ist die Selbstzahler-KG nicht durch das RZ gedeckt, es bleibt eine Heilbehandlung nach §1 HeilpG.
Übrigens, schöne Homepage, jede Menge Heilversprechen und Vieles mehr :thumbsdown:
...und nicht nur Heilversprechen, auch jede Menge unlautere/verbotene Angebote auf Kassenrezept. Auch die Angabe ""Behandlungsverlängerung"" ist nicht rechtskonform. Da hat wohl kein Anwalt drübergeschaut!
Zudem sind diese ""Zusatzleistungen"" nur mit voll HP abzugeben.
Kein Wunder bekommen wir von den Kassen oft die rote Karte gezeigt.
stefan 302
Danke für eure Hinweise, ich werde mir darüber einige Gedanken machen.
Der Begriff Behandlungsverlängerung könnte tatsächlich problematisch sein. Aber sonst sehe ich nichts auf was Ihr eure Kritik bezieht.
Untersuchen darf man ohne RZ.
Bei der Kopfschmezbehandlung handelt es sich um erlaubte Techniken, auch ohne RZ.
Die angebotene Andullation ist generell rezeptfrei, das hat der Hersteller selber mit seiner Rechtsabteilung abgeklärt. Und die hier dargestellten "Heilversprechen" sind die des Herstellers und im erlaubten Ramen. In der Werbung sind ganz andere Aussagen üblich.
Aber um zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen. Wenn ein Arzt KG verordnet, wie lange darf die gehen ohne illegal zu werden?
In der Klinik waren generell 30 Minuten vorgesehen.
In manchen Praxen ist das auch so. Arbeiten die alle ab der 26. Minute illegal?
Auf Privatrezepten ist keine Behandlungszeit vorgegebenen. Ab wann ist die jeweilige Behandlung verboten?
Mir ist keine Zeiteinheit bekannt. Die die ich kenne, etwa bei den gesetzlichen Krankenkassen, beziehen sich lediglich auf die vorgeschriebene Mindestbehandlungszeit.
Manchmal nehme ich mir auch 45 Min. Zeit ohne extra Vergütung zu verlangen. Das wäre nach eurer Darlegung illegal. Aber wenn der Patient eine längere Behandlungszeit möchte und ich 20 Min. dafür buche und anschließend weitere 20 Minuten auf Kassenrezept buche, wo soll da das Problem sein? Dass ich KG machen darf hat der Arzt auf RZ schließlich erlaubt.
Auch die Kopfschmerzbehandlung ist Heilkunde, "Untersuchen darf man ohne RZ" nach §1 HeilpG nicht.
HeilpG § 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene
Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen,
auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Die angebotene Andullation ist generell rezeptfrei, zur Prävention stimmt das. Für die Werbung auf deiner Homepage bist du verantwortlich und unterliegst dem Heilmittelwerbegesetz und dem UWG.
Die Andullation wurde mir auch angeboten, mein Rechtsanwalt konnte alles widerlegen was die so von sich gegeben hatten und das Thema war durch. Zudem ist es eine gewerbe- und umsatzsteuerpflichtige Leistung die nicht im Einklang mit den Rahmenverträge- Einrichtungsrichtlinien steht.
Das mit der kostenfreien Verlängerung der Behandlungszeit über die Rahmenverträge hinaus ist nicht geklärt, weil es keine Rechtsprechung gibt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Kannst du mir deinen Verbandsanwalt nennen? Dann kann ich deine Infos besser einschätzen. Nach meinem Anwalt liegst du kräftig daneben.
Auch die Kopfschmerzbehandlung ist Heilkunde, "Untersuchen darf man ohne RZ" nach §1 HeilpG nicht.
HeilpG § 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene
Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen,
auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Die angebotene Andullation ist generell rezeptfrei, zur Prävention stimmt das. Für die Werbung auf deiner Homepage bist du verantwortlich und unterliegst dem Heilmittelwerbegesetz und dem UWG.
Die Andullation wurde mir auch angeboten, mein Rechtsanwalt konnte alles widerlegen was die so von sich gegeben hatten und das Thema war durch. Zudem ist es eine gewerbe- und umsatzsteuerpflichtige Leistung die nicht im Einklang mit den Rahmenverträge- Einrichtungsrichtlinien steht.
Das mit der kostenfreien Verlängerung der Behandlungszeit über die Rahmenverträge hinaus ist nicht geklärt, weil es keine Rechtsprechung gibt.
woher beziehst du dieses Wissen?
Seit dem sekt. HP Urteil ist die Selbstzahler-KG nicht durch das RZ gedeckt, es bleibt eine Heilbehandlung nach §1 HeilpG.
Übrigens, schöne Homepage, jede Menge Heilversprechen und Vieles mehr :thumbsdown:
...und nicht nur Heilversprechen, auch jede Menge unlautere/verbotene Angebote auf Kassenrezept. Auch die Angabe ""Behandlungsverlängerung"" ist nicht rechtskonform. Da hat wohl kein Anwalt drübergeschaut!
Zudem sind diese ""Zusatzleistungen"" nur mit voll HP abzugeben.
Kein Wunder bekommen wir von den Kassen oft die rote Karte gezeigt.
stefan 302
Danke für eure Hinweise, ich werde mir darüber einige Gedanken machen.
Der Begriff Behandlungsverlängerung könnte tatsächlich problematisch sein. Aber sonst sehe ich nichts auf was Ihr eure Kritik bezieht.
Untersuchen darf man ohne RZ.
Bei der Kopfschmezbehandlung handelt es sich um erlaubte Techniken, auch ohne RZ.
Die angebotene Andullation ist generell rezeptfrei, das hat der Hersteller selber mit seiner Rechtsabteilung abgeklärt. Und die hier dargestellten "Heilversprechen" sind die des Herstellers und im erlaubten Ramen. In der Werbung sind ganz andere Aussagen üblich.
Aber um zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen. Wenn ein Arzt KG verordnet, wie lange darf die gehen ohne illegal zu werden?
In der Klinik waren generell 30 Minuten vorgesehen.
In manchen Praxen ist das auch so. Arbeiten die alle ab der 26. Minute illegal?
Auf Privatrezepten ist keine Behandlungszeit vorgegebenen. Ab wann ist die jeweilige Behandlung verboten?
Mir ist keine Zeiteinheit bekannt. Die die ich kenne, etwa bei den gesetzlichen Krankenkassen, beziehen sich lediglich auf die vorgeschriebene Mindestbehandlungszeit.
Manchmal nehme ich mir auch 45 Min. Zeit ohne extra Vergütung zu verlangen. Das wäre nach eurer Darlegung illegal. Aber wenn der Patient eine längere Behandlungszeit möchte und ich 20 Min. dafür buche und anschließend weitere 20 Minuten auf Kassenrezept buche, wo soll da das Problem sein? Dass ich KG machen darf hat der Arzt auf RZ schließlich erlaubt.
Du schreibst:
"Andullation zur Schmerzlinderung und Entspannung" = ist eine Ansage, und wenn es keine Schmerzlinderung gibt?
zudem eine Therapieform, da Schmerzlinderung keine Wellness ist. Kein Anwalt kann dazu raten.
"Manueller Differenzialbefund vor einem Arztbesuch" = dazu hat Templer schon alles richtig formuliert, darf man nicht als PT
"Frei wählbare Behandlungszeit für Kassen...." = eben nicht, schrieb aber auch schon Templer
"Akutbehandlung bei Kopfschmerzen" = darf auch nicht, siehe Templer
"Dorntherapie (Verordnung = KG) Mobilisierungstechnik der Wirbelsäule" = geht nur mit voll HP und vor allem NICHT, auf Rezept
"E-Technik (Verordnung = KG), neurophysiologische Behandlung ähnlich wie Vojta-Therapie" = geht nur als voll HP
"Cranio-Sacrale Techniken (Verordnung KG)" = geht nur als voll HP, nicht auf Rezept
"Die Standardverträge der meisten Privatversicherer erstatten i.d.R. 100%", oh, sehr viel angesagt, wenn ich als Patient keinen Standardvertrag habe (was ist ein Standardvertrag?), würde ich es vom PI einfordern.
"Mobilitätsscreening ist eine Vorsorgeuntersuchung durch uns als Physiotherapeuten" = geht nur mit RZ oder als sekt.HP oder voll HP
"so müssen wir eine Ausfallrechnung in Höhe des kassenüblichen Satzes bei Kassenpatienten bzw. des vereinbarten Honorares bei Privatpatienten stellen.." = geht auch nicht, nur der Gewinnverlust ist einklagbar. Was man schreibt und was man umsetzt mögen zweierlei sein, schreiben würde ich es mit Sicherheit nicht öffentlich.
"Unsere Preise für Privatpatienten und Selbstzahler:" = nun da du in BaWü die Praxis hast, bietest du die MT z.B. unter den Beih.-sätzen an, fast schon AOK Niveau...bei der KG selbiges
"Wärmepackung mit Naturmoor 20 Minuten 13€" = das ist fast 50% unter Beihilfeniveau....wer es sich leisten kann...
"Selbstzahler 5€, Privatversicherte 10€" = hoffentlich unterhalten sich einmal kein Selbstzahler (=PP) mit einem PP über die 50% Unterschied
Aber es ist deine Sache, jedenfalls gehen manche Dinge schon rein berufsrechtlich gar nicht, ganz abgesehen von Leistungen, welche absolut nichts mit einem GKV-Rezept zu tun haben sollten!
freundlicher Gruß
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Niniveh schrieb am 3.4.16 00:31:
stefan 302 schrieb am 2.4.16 19:15:
Tempelritter schrieb am 2.4.16 18:57:
woher beziehst du dieses Wissen?
Seit dem sekt. HP Urteil ist die Selbstzahler-KG nicht durch das RZ gedeckt, es bleibt eine Heilbehandlung nach §1 HeilpG.
Übrigens, schöne Homepage, jede Menge Heilversprechen und Vieles mehr :thumbsdown:
...und nicht nur Heilversprechen, auch jede Menge unlautere/verbotene Angebote auf Kassenrezept. Auch die Angabe ""Behandlungsverlängerung"" ist nicht rechtskonform. Da hat wohl kein Anwalt drübergeschaut!
Zudem sind diese ""Zusatzleistungen"" nur mit voll HP abzugeben.
Kein Wunder bekommen wir von den Kassen oft die rote Karte gezeigt.
stefan 302
Danke für eure Hinweise, ich werde mir darüber einige Gedanken machen.
Der Begriff Behandlungsverlängerung könnte tatsächlich problematisch sein. Aber sonst sehe ich nichts auf was Ihr eure Kritik bezieht.
Untersuchen darf man ohne RZ.
Bei der Kopfschmezbehandlung handelt es sich um erlaubte Techniken, auch ohne RZ.
Die angebotene Andullation ist generell rezeptfrei, das hat der Hersteller selber mit seiner Rechtsabteilung abgeklärt. Und die hier dargestellten "Heilversprechen" sind die des Herstellers und im erlaubten Ramen. In der Werbung sind ganz andere Aussagen üblich.
Aber um zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen. Wenn ein Arzt KG verordnet, wie lange darf die gehen ohne illegal zu werden?
In der Klinik waren generell 30 Minuten vorgesehen.
In manchen Praxen ist das auch so. Arbeiten die alle ab der 26. Minute illegal?
Auf Privatrezepten ist keine Behandlungszeit vorgegebenen. Ab wann ist die jeweilige Behandlung verboten?
Mir ist keine Zeiteinheit bekannt. Die die ich kenne, etwa bei den gesetzlichen Krankenkassen, beziehen sich lediglich auf die vorgeschriebene Mindestbehandlungszeit.
Manchmal nehme ich mir auch 45 Min. Zeit ohne extra Vergütung zu verlangen. Das wäre nach eurer Darlegung illegal. Aber wenn der Patient eine längere Behandlungszeit möchte und ich 20 Min. dafür buche und anschließend weitere 20 Minuten auf Kassenrezept buche, wo soll da das Problem sein? Dass ich KG machen darf hat der Arzt auf RZ schließlich erlaubt.
Du schreibst:
"Andullation zur Schmerzlinderung und Entspannung" = ist eine Ansage, und wenn es keine Schmerzlinderung gibt?
zudem eine Therapieform, da Schmerzlinderung keine Wellness ist. Kein Anwalt kann dazu raten.
"Manueller Differenzialbefund vor einem Arztbesuch" = dazu hat Templer schon alles richtig formuliert, darf man nicht als PT
"Frei wählbare Behandlungszeit für Kassen...." = eben nicht, schrieb aber auch schon Templer
"Akutbehandlung bei Kopfschmerzen" = darf auch nicht, siehe Templer
"Dorntherapie (Verordnung = KG) Mobilisierungstechnik der Wirbelsäule" = geht nur mit voll HP und vor allem NICHT, auf Rezept
"E-Technik (Verordnung = KG), neurophysiologische Behandlung ähnlich wie Vojta-Therapie" = geht nur als voll HP
"Cranio-Sacrale Techniken (Verordnung KG)" = geht nur als voll HP, nicht auf Rezept
"Die Standardverträge der meisten Privatversicherer erstatten i.d.R. 100%", oh, sehr viel angesagt, wenn ich als Patient keinen Standardvertrag habe (was ist ein Standardvertrag?), würde ich es vom PI einfordern.
"Mobilitätsscreening ist eine Vorsorgeuntersuchung durch uns als Physiotherapeuten" = geht nur mit RZ oder als sekt.HP oder voll HP
"so müssen wir eine Ausfallrechnung in Höhe des kassenüblichen Satzes bei Kassenpatienten bzw. des vereinbarten Honorares bei Privatpatienten stellen.." = geht auch nicht, nur der Gewinnverlust ist einklagbar. Was man schreibt und was man umsetzt mögen zweierlei sein, schreiben würde ich es mit Sicherheit nicht öffentlich.
"Unsere Preise für Privatpatienten und Selbstzahler:" = nun da du in BaWü die Praxis hast, bietest du die MT z.B. unter den Beih.-sätzen an, fast schon AOK Niveau...bei der KG selbiges
"Wärmepackung mit Naturmoor 20 Minuten 13€" = das ist fast 50% unter Beihilfeniveau....wer es sich leisten kann...
"Selbstzahler 5€, Privatversicherte 10€" = hoffentlich unterhalten sich einmal kein Selbstzahler (=PP) mit einem PP über die 50% Unterschied
Aber es ist deine Sache, jedenfalls gehen manche Dinge schon rein berufsrechtlich gar nicht, ganz abgesehen von Leistungen, welche absolut nichts mit einem GKV-Rezept zu tun haben sollten!
freundlicher Gruß
stefan 302
Selbstzahlerleistungen wurden dringend benötigt mit Einführung durch den Regressdruck Mitte der 90 er Jahre NBL und Ostberlin
ich hatte damals Arthe ermuntert zusätzlich die Definition "Gesundheitsförderne Massnahmen" mit einzuführen in Sinne der "leidigen Prävention"
um eine anerkennungsfähige Rechnung abgeben zu können.(dreht ja wohl momentan der Finanzminister dran , bemüht sich um Einschränkung der Akzeptanz)
Wohlweisslich wurde immer verwiesen möglichst eine URSPRUNGSVERORDNUNG in petto zu haben ! :thumbsdown:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Norbert Meyer schrieb:
Grundsätzlich med. Behandlungen für (Physiotherapie) werden nicht verkauft !
Selbstzahlerleistungen wurden dringend benötigt mit Einführung durch den Regressdruck Mitte der 90 er Jahre NBL und Ostberlin
ich hatte damals Arthe ermuntert zusätzlich die Definition "Gesundheitsförderne Massnahmen" mit einzuführen in Sinne der "leidigen Prävention"
um eine anerkennungsfähige Rechnung abgeben zu können.(dreht ja wohl momentan der Finanzminister dran , bemüht sich um Einschränkung der Akzeptanz)
Wohlweisslich wurde immer verwiesen möglichst eine URSPRUNGSVERORDNUNG in petto zu haben ! :thumbsdown:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Ich muss euch zustimmen, die Homepage hat jede Menge Fallstricke. Ein Abmahner könnte locker 1.300€ verdienen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
paul849 schrieb:
Schon viele krasse Fehler. Ich würde die Homepage sofort nicht mehr online lassen. Das ist ein deutliche Einladung an Abmahner. Mit 1300.- kommt man da nicht weg. Wie kommt denn auch auf so eine Idee solche Sachen an zu bieten ohne Voll HP zu sein. Sofort löschen und nicht mehr machen.
Wenn die Rechtslage immer so eindeutig wäre wie sie manchmal scheint, dann bräuchte man keine Juristen mehr.
Auf meiner HP sind einige Angaben, bei denen es weder eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt noch eine höchstrichterliche Klarstellung.
Bezüglich meiner HP sagt der eine Jurist, das könnte mitunter schief gehen, was im Umkehrschluss bedeutet, das kann durchaus auch gut gehen. So ähnlich äußert sich der Verbandsjurist, den ich schon bei der Erstellung meiner HP zu den einzelnen Punkten befragte.
Wenn jemand meint bei unklarer Rechtslage abmahnen zu müssen, muss er erst vor Gericht recht bekommen und das ist nicht sicher.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Niniveh schrieb:
Jetzt ist aber mal gut.
Wenn die Rechtslage immer so eindeutig wäre wie sie manchmal scheint, dann bräuchte man keine Juristen mehr.
Auf meiner HP sind einige Angaben, bei denen es weder eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt noch eine höchstrichterliche Klarstellung.
Bezüglich meiner HP sagt der eine Jurist, das könnte mitunter schief gehen, was im Umkehrschluss bedeutet, das kann durchaus auch gut gehen. So ähnlich äußert sich der Verbandsjurist, den ich schon bei der Erstellung meiner HP zu den einzelnen Punkten befragte.
Wenn jemand meint bei unklarer Rechtslage abmahnen zu müssen, muss er erst vor Gericht recht bekommen und das ist nicht sicher.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
es geht gut bis dich jemand abmahnt. Ein mir bekannter Anwalt macht das wöchentlich im Auftrag. Die Rechtslage ist mehr wie klar, sonst wären seine Abmahnungen nicht zielführend.
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
...zudem es ja nicht nur die Angaben sind, wenn das auch noch gelebt wird, dann prost Mahlzeit
stefan 302
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Niniveh schrieb:
Für KG, MT und KMT müssen 15 Minuten aufgewendet werden, mehr nicht.
Wenn du beispielsweise erst eine 10 minütige KG als Selbstzahlerleistung abgibst und direkt danach 20 Minuten KG auf Kassenrezept, kann dir meines Wissens keiner was. Und die Selbstzahler-KG ist durch das RZ gedeckt.
Gefällt mir
Wenn ein Jurist schon sagt "Das könnte schiefgehen" ist es mutig weiterzumachen ohne sich genauer erläutern zu lassen was man umstellen könnte um die Tendenz von "könnte schiefgehen" wegzubewegen, und wenn es nur zu einem klaren Bekenntnis von "das könnte klappen" ist ;)
Wenn mir die Abteilung Rechtsverdreher mit "könnte schiefgehen" kommt frage ich nach, an welchen Punkten ich juristisch angreifbar wäre und wie man das abstellen kann. Abgesehen davon das ein "könnte schiefgehen" dieser Abteilung für mich ein angewiesenes "Tu's nicht" ist wird die peinlichst penibelste Rechtsbeurteilung im Internet wichtig. Es gibt examinierte Anwälte die verdienen ihre Brötchen damit das sie Falschpark-Zettel anfechten (zumindest in Hamburg und München hauptberuflich, da leben ganze Großfamilien von), andere lassen deutschsprachige Websites automatisch inhaltlich beurteilen und mit einem Abmahnscore versehen den sie der Erfolgswahrscheinlichkeit folgend abarbeiten. Eine Kollegin hat aus Versehen Ware die sie nicht über eBay hätte verkaufen dürfen doch dort angeboten und ist daraufhin €800 ärmer gewesen, davon €240 für die Testkundin die --oh, welch Wunder-- Arbeitnehmerin des abmahnenden Anwaltes ist...
...€240 für einen(!) dokumentierten eBay-Einkauf.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Die kommt jetzt nicht auf jeden Fall, Paul, in der Regel weisen wir die Kandidaten freundlich darauf hin das wir jemanden informieren könnten - und einiges verändert sich dann oft ganz schnell. Einem Abmahnanwalt unnötig mehr Geld zu verschaffen ist so ziemlich unterste Schublade, darunter kommt nur noch ... Bundespolitiker sein?
Wenn ein Jurist schon sagt "Das könnte schiefgehen" ist es mutig weiterzumachen ohne sich genauer erläutern zu lassen was man umstellen könnte um die Tendenz von "könnte schiefgehen" wegzubewegen, und wenn es nur zu einem klaren Bekenntnis von "das könnte klappen" ist ;)
Wenn mir die Abteilung Rechtsverdreher mit "könnte schiefgehen" kommt frage ich nach, an welchen Punkten ich juristisch angreifbar wäre und wie man das abstellen kann. Abgesehen davon das ein "könnte schiefgehen" dieser Abteilung für mich ein angewiesenes "Tu's nicht" ist wird die peinlichst penibelste Rechtsbeurteilung im Internet wichtig. Es gibt examinierte Anwälte die verdienen ihre Brötchen damit das sie Falschpark-Zettel anfechten (zumindest in Hamburg und München hauptberuflich, da leben ganze Großfamilien von), andere lassen deutschsprachige Websites automatisch inhaltlich beurteilen und mit einem Abmahnscore versehen den sie der Erfolgswahrscheinlichkeit folgend abarbeiten. Eine Kollegin hat aus Versehen Ware die sie nicht über eBay hätte verkaufen dürfen doch dort angeboten und ist daraufhin €800 ärmer gewesen, davon €240 für die Testkundin die --oh, welch Wunder-- Arbeitnehmerin des abmahnenden Anwaltes ist...
...€240 für einen(!) dokumentierten eBay-Einkauf.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
paul849 schrieb:
Na dann viel Spass. Muss ja ein toller Anwalt sein. Dir viel Glück zu wünschen wäre Quatsch weil jetzt suf jedenfall ne dicke Abmahung kommt .
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Im Netzt steht sie noch: Physiotherapie Kirrlach - Startseite
Ich kann mich vor Arbeit nicht retten und Ihr habt Zeit und Muse Euch wie die Geier auf einen Kollegen zu werfen, der hier eine Frage gestellt hat und auch durchaus bereit ist seine bisherigen Ansichten zu prüfen und evtl. zu ändern.
Recht muß sein, da gebe ich jedem Recht, aber ich vertrete immer noch die Meinung man sollte mal schön bei sich anfangen mit dem genauen Hinschauen und dann die Entscheidungen treffen, mit denen man persönlich leben kann. Dieses ständige aufeinander rumgehaue bin ich echt langsam leid hier im Forum. Wenn man sich mal mit den Vertretern der Ärzteschaft unterhält haben wir Physios und Physios + HP einen großen Unterhaltungswert. Uns kann keine andere Branche schwächen, wir erledigen diese Arbeit hervorragend.
Holzwurm
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Holzwurm schrieb:
Habt Ihr alle nichts zu tun ??????
Ich kann mich vor Arbeit nicht retten und Ihr habt Zeit und Muse Euch wie die Geier auf einen Kollegen zu werfen, der hier eine Frage gestellt hat und auch durchaus bereit ist seine bisherigen Ansichten zu prüfen und evtl. zu ändern.
Recht muß sein, da gebe ich jedem Recht, aber ich vertrete immer noch die Meinung man sollte mal schön bei sich anfangen mit dem genauen Hinschauen und dann die Entscheidungen treffen, mit denen man persönlich leben kann. Dieses ständige aufeinander rumgehaue bin ich echt langsam leid hier im Forum. Wenn man sich mal mit den Vertretern der Ärzteschaft unterhält haben wir Physios und Physios + HP einen großen Unterhaltungswert. Uns kann keine andere Branche schwächen, wir erledigen diese Arbeit hervorragend.
Holzwurm
Es geht um unangreifbare Werbung im Internet, das kann vielen Kollegen helfen und Abmahnungen vermeiden.
Das hat rein gar nichts mit "aufeinander rumgehaue" oder Sonstigem zu tun.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
keiner wirft sich wie ein Geier auf einen Kollegen, sonst wäre längst ein Abmahnung ins Haus geflattert.
Es geht um unangreifbare Werbung im Internet, das kann vielen Kollegen helfen und Abmahnungen vermeiden.
Das hat rein gar nichts mit "aufeinander rumgehaue" oder Sonstigem zu tun.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
paul849 schrieb:
Link auf Homepage ist scchon weg oder ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
paul849 schrieb:
Genau.Wenn jemand sowas auf seine Homepage setzt ist selber schuld wenn er abgemant wird und von Kollegen belehrt und aufgekärt wird. Soll er doch froh wenn man Ihn auf solche Fehler aufmerksam macht. Ich hoffe nur er hat das verstanden.
Gefällt mir
Es gibt sogar ein Formular zur Verlängerung der Behandlungszeit!!!
wo kann man dieses beziehen? Ist das auch rechtsicher?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
physioheidi schrieb am 7.4.16 12:44:
Es gibt sogar ein Formular zur Verlängerung der Behandlungszeit!!!
wo kann man dieses beziehen? Ist das auch rechtsicher?
Es gibt sogar ein Formular zur Verlängerung der Behandlungszeit!!!
Interessant... Liege ich mit meiner Einstellung doch nicht so falsch...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gerti schrieb:
physioheidi schrieb am 7.4.16 12:44:
Es gibt sogar ein Formular zur Verlängerung der Behandlungszeit!!!
Interessant... Liege ich mit meiner Einstellung doch nicht so falsch...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
es hat keiner geschrieben, das dies nicht geht. Nach Ausschöpfen der Regelbehandlungszeit kann als sekt. HP zusätzliche Therapie verkauft werden.
Sofern der Arzt ein Privatrezept ausstellt mit Diagnose ( GKV-Patient), darf dieser doch auch behandelt werden?
Wo genau ist beschrieben, das wirklich nur die Regelbehandlungszeit bei einer GKV-VO behandlet werden darf?!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
saarländer schrieb:
wirklich nur als sek.HP?
Sofern der Arzt ein Privatrezept ausstellt mit Diagnose ( GKV-Patient), darf dieser doch auch behandelt werden?
Wo genau ist beschrieben, das wirklich nur die Regelbehandlungszeit bei einer GKV-VO behandlet werden darf?!
Ein Verkauf einer Heilbehandlung setzt die Erlaubnis nach §1 HeilpG voraus.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
von Privat.RZ war keine Rede und wenn die Behandlung med. notwendig ist muss er ein Kassenrezept ausstellen.
Ein Verkauf einer Heilbehandlung setzt die Erlaubnis nach §1 HeilpG voraus.
wirklich nur als sek.HP?
Sofern der Arzt ein Privatrezept ausstellt mit Diagnose ( GKV-Patient), darf dieser doch auch behandelt werden?
Wo genau ist beschrieben, das wirklich nur die Regelbehandlungszeit bei einer GKV-VO behandlet werden darf?!
Ja, nur als HP. Als PT darfst du nicht feststellen das eine Behandlung notwendig ist sondern musst(!) dies von einem Arzt oder HP abklären lassen. Dies gilt bei Vorlage einer ärztlichen VO unabhängig vom Kostenträger als erledigt - eine VO nicht zu Lasten der GKV kann ausgestellt werden wenn die Behandlung ein "nice to have" aber nicht notwendig ist. Cave: Jede Behandlung die unkritisch als Privatleistung erbracht wird ist Teil der nächsten GKV-Leistungskürzungsrunde.
Das nur die Regelbehandlungszeit ausgeschöpft werden darf ist bisher nur in der Abteilung BWL beschrieben, bisher hat weder eine GKV erfolgreich gegen entgeltlose Leistungen geklagt noch ein Kollege den anderen wegen unlauteren Wettbewerbes vor den Kadi gezogen. Wenn nötig könnte man das herleiten von der Möglichkeit einer Doppelbehandlungsverordnung (Behandlungszeit ab 30min bis max. 50min) bzw. der ausdrücklichen VO einer bestimmten Behandlungsdauer. Ein Schwamm ist ähnlich solide wie diese Argumentation ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
saarländer schrieb am 7.4.16 20:07:
wirklich nur als sek.HP?
Sofern der Arzt ein Privatrezept ausstellt mit Diagnose ( GKV-Patient), darf dieser doch auch behandelt werden?
Wo genau ist beschrieben, das wirklich nur die Regelbehandlungszeit bei einer GKV-VO behandlet werden darf?!
Ja, nur als HP. Als PT darfst du nicht feststellen das eine Behandlung notwendig ist sondern musst(!) dies von einem Arzt oder HP abklären lassen. Dies gilt bei Vorlage einer ärztlichen VO unabhängig vom Kostenträger als erledigt - eine VO nicht zu Lasten der GKV kann ausgestellt werden wenn die Behandlung ein "nice to have" aber nicht notwendig ist. Cave: Jede Behandlung die unkritisch als Privatleistung erbracht wird ist Teil der nächsten GKV-Leistungskürzungsrunde.
Das nur die Regelbehandlungszeit ausgeschöpft werden darf ist bisher nur in der Abteilung BWL beschrieben, bisher hat weder eine GKV erfolgreich gegen entgeltlose Leistungen geklagt noch ein Kollege den anderen wegen unlauteren Wettbewerbes vor den Kadi gezogen. Wenn nötig könnte man das herleiten von der Möglichkeit einer Doppelbehandlungsverordnung (Behandlungszeit ab 30min bis max. 50min) bzw. der ausdrücklichen VO einer bestimmten Behandlungsdauer. Ein Schwamm ist ähnlich solide wie diese Argumentation ;)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
physioheidi schrieb:
Es gibt sogar ein Formular zur Verlängerung der Behandlungszeit!!!
Mein Profilbild bearbeiten