Die Carl Remigius Fresenius
Education Group ist eines der
größten privaten und
unabhängigen Bildungsunternehmen
in Deutschland. Zur Gruppe gehören
18 Marken aus den Bereichen
(Berufs-) Fachschule, Hochschule
und Weiterbildung im In- und
Ausland.
Die Wurzeln der Carl Remigius
Fresenius Education gehen bis 1848
zurück. In diesem Jahr gründete
Carl Remigius Fresenius in
Wiesbaden sein „Chemisches
Laboratorium mit
Ausbildungslabor“, aus dem
später die heutige Hochschule
Fresenius hervo...
Education Group ist eines der
größten privaten und
unabhängigen Bildungsunternehmen
in Deutschland. Zur Gruppe gehören
18 Marken aus den Bereichen
(Berufs-) Fachschule, Hochschule
und Weiterbildung im In- und
Ausland.
Die Wurzeln der Carl Remigius
Fresenius Education gehen bis 1848
zurück. In diesem Jahr gründete
Carl Remigius Fresenius in
Wiesbaden sein „Chemisches
Laboratorium mit
Ausbildungslabor“, aus dem
später die heutige Hochschule
Fresenius hervo...
...seine selbstständigen Mitglieder über eine, ggf. rechtzeitige und vertragskonforme, Kündigung der bis 31.12.2014 gültigen vdek-Gebührenliste informiert?
Sollte, auch ohne Mitgliederbenachrichtigung, die von dem einen oder anderen Verein tatsächlich vollzogen worden sein, dann erhebt sich doch die Frage nach dem
WARUM.
Es sollte doch einen klar definierten Grund dafür geben.
Wie sieht diese "geplante/beabsichtigte" Veränderung dann konkret aus?
Sind die Mitglieder wenigsten darüber umfassend informiert worden?
Wissen sie was ab 01. 01. 2015 im Verhältnis zum vdek gilt.
Welche Gebühren werden Gültigkeit haben, bzw. fallen vdek-Versicherte ab 1. Januar unter die Rubrik Selbstzahler?
Steht doch in der bisherigen Gebührenvereinbahrung ein klares Ablaufdatum bei fristgerechter Kündigung.
Dort steht auch
..."4. Die Vergütung sollte grundsätzlich prospektiv für einen zukünftigen Zeitraum vereinbart
werden. Bei Ablauf einer Vereinbarung haben die Vertragspartner sicherzustellen,
dass zeitnah Folgeverhandlungen stattfinden."...
Für einen zukünftigen Zeitraum sollte somit prospektiv Klarheit über den Patientenstatus der vdek-Mitglieder bestehen.
Sorgen mache ich mir auch um meine vdek-versicherten Mitarbeiter und ihre mitversicherten Familienangehörigen. Sollte diesen und weiteren Betroffenen ein Versicherungswechsel empfohlen werden?
"Billiglöhner" aus dem Heilhilfsbereich können sich im Allgemeinen einen Selbstzahler-Status nicht leisten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mocca schrieb:
hallo,
...seine selbstständigen Mitglieder über eine, ggf. rechtzeitige und vertragskonforme, Kündigung der bis 31.12.2014 gültigen vdek-Gebührenliste informiert?
Sollte, auch ohne Mitgliederbenachrichtigung, die von dem einen oder anderen Verein tatsächlich vollzogen worden sein, dann erhebt sich doch die Frage nach dem
WARUM.
Es sollte doch einen klar definierten Grund dafür geben.
Wie sieht diese "geplante/beabsichtigte" Veränderung dann konkret aus?
Sind die Mitglieder wenigsten darüber umfassend informiert worden?
Wissen sie was ab 01. 01. 2015 im Verhältnis zum vdek gilt.
Welche Gebühren werden Gültigkeit haben, bzw. fallen vdek-Versicherte ab 1. Januar unter die Rubrik Selbstzahler?
Steht doch in der bisherigen Gebührenvereinbahrung ein klares Ablaufdatum bei fristgerechter Kündigung.
Dort steht auch
..."4. Die Vergütung sollte grundsätzlich prospektiv für einen zukünftigen Zeitraum vereinbart
werden. Bei Ablauf einer Vereinbarung haben die Vertragspartner sicherzustellen,
dass zeitnah Folgeverhandlungen stattfinden."...
Für einen zukünftigen Zeitraum sollte somit prospektiv Klarheit über den Patientenstatus der vdek-Mitglieder bestehen.
Sorgen mache ich mir auch um meine vdek-versicherten Mitarbeiter und ihre mitversicherten Familienangehörigen. Sollte diesen und weiteren Betroffenen ein Versicherungswechsel empfohlen werden?
"Billiglöhner" aus dem Heilhilfsbereich können sich im Allgemeinen einen Selbstzahler-Status nicht leisten.
Gefällt mir
Hier wird viel geschrieben und gemeckert, aber keine zieht seine Konsequenz daraus bzw.
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Gute Idee, nur keiner macht das. Viel zu unbequem...
Hier wird viel geschrieben und gemeckert, aber keine zieht seine Konsequenz daraus bzw.
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jolli42 schrieb:
Welche Konsequenz ? Kassenzulassung abgeben - wer kann es sich erlauben ? Nur wenige! Ergo bleibt alles so wie es ist! Viel gemeckert aber alles stillschweigend hingenommen. Würde sich tatsächlich etwas ändern, wäre kein Selbständiger mehr im ZVK oder VPT. Dieses Gerede geht schon jahrzehntelang gleichlautend - langsam k......... es mich an.
Logisch, ohne das dazutun der Mitglieder (egal welcher Verband) geht eben nichts.
Egal welches Modell und welche Vorschläge kommen, immer gibt es welche die nur von ihrem Stuhl aus schreiben aber nichts "bewegen".
So ist das nun mal.
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
du hast VDB und BvT und IFK vergessen, denn alle können anscheinend nichts bewirken.
Logisch, ohne das dazutun der Mitglieder (egal welcher Verband) geht eben nichts.
Egal welches Modell und welche Vorschläge kommen, immer gibt es welche die nur von ihrem Stuhl aus schreiben aber nichts "bewegen".
So ist das nun mal.
stefan 302
Während unserer (kurzen) Zeit beim ZVK bekam ich auf meine Frage nach dem Stand der Verhandlungen vom Vorstand die Antwort, daß darüber nicht gesprochen wird , um den Verhandlungsverlauf nicht zu stören.
RIESENLACHNUMMER und daran hat sich bis heute nichts geändert!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
Was bitte sollen Mitglieder zu Vergütungsverhandlungen beitragen, wenn sie von ihren eigenen Leuten im Dunkeln gelassen werden?
Während unserer (kurzen) Zeit beim ZVK bekam ich auf meine Frage nach dem Stand der Verhandlungen vom Vorstand die Antwort, daß darüber nicht gesprochen wird , um den Verhandlungsverlauf nicht zu stören.
RIESENLACHNUMMER und daran hat sich bis heute nichts geändert!!
Hier in physio d e wird von Demonstration gesprochen, Fernsehauftritte, Printmedien, gemeinsame Veranstaltungen (also persönlich dabei sein, nicht vom Internet aus...), Korbmodelle, Auflehnung gegenüber den KK, Klageverfahren einleiten und wenn man es tun möchte gibt sich kein PI dafür her...
Mit 10 Personen macht das schon was her.
Aber ich sagte doch schon, egal welche Ideen kommen, es gibt immer einen der etwas dazu auszusetzen hat. Tja,..
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Jetzt wird es komisch.
Hier in physio d e wird von Demonstration gesprochen, Fernsehauftritte, Printmedien, gemeinsame Veranstaltungen (also persönlich dabei sein, nicht vom Internet aus...), Korbmodelle, Auflehnung gegenüber den KK, Klageverfahren einleiten und wenn man es tun möchte gibt sich kein PI dafür her...
Mit 10 Personen macht das schon was her.
Aber ich sagte doch schon, egal welche Ideen kommen, es gibt immer einen der etwas dazu auszusetzen hat. Tja,..
stefan 302
jetzt bin ich etwas überrascht. Du kannst ja sogar witzig sein.
Deine letzte Einleitung
..." Jetzt wird es komisch"...
solltest öfter bringen.
Das Ganze ist und war doch wie Alfred Kramer sagt: Eine
..."RIESENLACHNUMMER und daran hat sich bis heute nichts geändert!!"...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo Stefan 302,
jetzt bin ich etwas überrascht. Du kannst ja sogar witzig sein.
Deine letzte Einleitung
..." Jetzt wird es komisch"...
solltest öfter bringen.
Das Ganze ist und war doch wie Alfred Kramer sagt: Eine
..."RIESENLACHNUMMER und daran hat sich bis heute nichts geändert!!"...
Keine neue Idee die noch nicht umgesetzt wurde?
Ochhh,
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
:smile: wie du siehst, alleine anhand deiner Antwort, ich hatte recht... :smile:
Keine neue Idee die noch nicht umgesetzt wurde?
Ochhh,
stefan 302
Zum Thema Korbmodell, da je einmal eine richtig gute Idee war:
Bei einem Kollegentreff in 2006 kam auch selbst eingeladen der Herr P. vom Z.
Nachdem ich nicht zugelassen hatte, daß er die Tagesordnung auf den Kopf stellte, war er völlig überrascht, als er sah , daß auf meine Frage an die Kollegen, wer am Korbmodell teilnehmen will, sich 95% der Anwesenden meldeten.
Wie er mir erzählte , seien bei den Regionalgruppen, die er besuchte , maximal 10% dafür gewesen..
Kunststück, wenn man den Leuten erst erzählt , daß wahrscheinlich sowieso niemand mitmachen wird!!
In Stockach erklärten ei einer gemeinsamen Veranstaltung der Verbände einige Funktionäre jeweils mit ein.zwei Sätzen verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die Willkür der AOK zu wehren, um aber dann in einem längeren Vortrag ausführlich zu schildern , warum die jeweilige Idee sowieso scheitern muß.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
Danke, Mocca tut einfach gut :sunglasses:
Zum Thema Korbmodell, da je einmal eine richtig gute Idee war:
Bei einem Kollegentreff in 2006 kam auch selbst eingeladen der Herr P. vom Z.
Nachdem ich nicht zugelassen hatte, daß er die Tagesordnung auf den Kopf stellte, war er völlig überrascht, als er sah , daß auf meine Frage an die Kollegen, wer am Korbmodell teilnehmen will, sich 95% der Anwesenden meldeten.
Wie er mir erzählte , seien bei den Regionalgruppen, die er besuchte , maximal 10% dafür gewesen..
Kunststück, wenn man den Leuten erst erzählt , daß wahrscheinlich sowieso niemand mitmachen wird!!
In Stockach erklärten ei einer gemeinsamen Veranstaltung der Verbände einige Funktionäre jeweils mit ein.zwei Sätzen verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die Willkür der AOK zu wehren, um aber dann in einem längeren Vortrag ausführlich zu schildern , warum die jeweilige Idee sowieso scheitern muß.
Für was brauche ich ein Herrn P dazu?
Es wäre auch alleine gegangen, hätte man es umsetzen wollen.
stefan302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
warum haben dann die 95% Kollegen das Korbmodell nicht konkretisiert und durchgezogen?
Für was brauche ich ein Herrn P dazu?
Es wäre auch alleine gegangen, hätte man es umsetzen wollen.
stefan302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
Gute Frage. Gegenfrage: wozu braucht man dann noch Verbände, wenn man alles alleine machen soll??
Zudem bist du doch in keinem Verband mehr. Warum also auf einen setzen?
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Nun da diese ja zu dumm sind und die Schlaumeier sich beweisen dürfen...sollen.
Zudem bist du doch in keinem Verband mehr. Warum also auf einen setzen?
stefan 302
Aber keine Sorge das Problem wird durch die Zeit gelöst, in 10-15 Jahren brauchen wir weder einen Verband noch die GKV´en.
Die dann noch wenigen Kollegen können dann sehr gut von PP und Selbstzahler leben.
Die "guten Leistungen" der Verbände und die Sparmassnahmen der GKV´en haben es bis dahin möglich gemacht das ein Beruf mehr und mehr verschwindet - bravo.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Fuzziguzzi schrieb:
Nun Alfred Kramer hat es erkannt wenn schon keine Hilfe vom Verband kann man sich auch den Beitrag sparen.
Aber keine Sorge das Problem wird durch die Zeit gelöst, in 10-15 Jahren brauchen wir weder einen Verband noch die GKV´en.
Die dann noch wenigen Kollegen können dann sehr gut von PP und Selbstzahler leben.
Die "guten Leistungen" der Verbände und die Sparmassnahmen der GKV´en haben es bis dahin möglich gemacht das ein Beruf mehr und mehr verschwindet - bravo.
ich wäre gerne schlau. (Bei dieser Aussage verzichte ich auf Urheberschaft)
Was ist jetzt ab 1. Januar mit Versicherten der Ersatzkassen?
Jetziger Status bezüglich der Vergütung läuft aus. Verbände haben keine mit Fakten belegte Forderung gestellt.
Der vdek macht taktisch ein unverschämtes Angebot, kommt damit seiner Handlungspflicht nach und schiebt den "Schwarzen Peter" den PTs zu.
Außerdem wird das Zeitspiel gestartet.
Die Verhandler auf unserer Seite bemühen sich nicht ihre selbstständigen Mitglieder, mit Fakten und Planoptionen, hinter sich zu bringen.
Ebenso ist nicht erkennbar, ob überhaupt Konsensbemühungen unter den vier Etablierten stattfinden. Warum wird hier nicht im Interesse und unter Einbeziehung der betroffenen Zugelassenen ein Verhandlungsziel gesetzt. Wird die Streitbereitschaft überhaupt ergründet?
Stört es die Verar...estrategie (Verhandlungsfrieden) des vdek, wenn wenn wir heute schon die vdek-Mitglieder, egal ob jetzt oder später behandlungsbedürftig, fragen, wie sie bzw. ihre Pflichtkrankenkasse sich die Vergütung der Therapie ab Januar 2015 vorstellen.
Sollten die vdek-Mitglieder von der brisanten Thematik überrascht sein, können sie sich diesbezüglich bei ihrer Krankenkassen um Information bemühen.
Sollte eine unklare Versorgungssituation mit Heilmittel entstehen, wären dann evtl. die Modalitäten für einen unverzüglichen Kassenwechsel abzuklären.
Sollte in nächster Zeit (ca. 2 Wochen) keine befriedigende und befriedende Lösung auf dem Verhandlungsweg entstehen, müßte von unserer Seite an konzertierte Maßnahmen gedacht werden.
Als Interimslösung könnten doch vdek-Versicherte, obwohl nicht kostendeckend, auf dem Niveau der bereits veralteten Beihilfesätze, versorgt werden.
Natürlich nur solange bis kostendeckende Vergütungen vereinbart sind
Nachsatz: Vielleicht müssen wir, bei der anstehenden Gestaltung der vdek-Gebührenvereinbarung, ein besonderes Augenmerk darauf lenken, dass die derzeit in aller Munde befindliche "Tarifeinheit" nicht irrtümlich Eingang in das Vertragsvokabular mit den Ersatzkassen findet.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo,
ich wäre gerne schlau. (Bei dieser Aussage verzichte ich auf Urheberschaft)
Was ist jetzt ab 1. Januar mit Versicherten der Ersatzkassen?
Jetziger Status bezüglich der Vergütung läuft aus. Verbände haben keine mit Fakten belegte Forderung gestellt.
Der vdek macht taktisch ein unverschämtes Angebot, kommt damit seiner Handlungspflicht nach und schiebt den "Schwarzen Peter" den PTs zu.
Außerdem wird das Zeitspiel gestartet.
Die Verhandler auf unserer Seite bemühen sich nicht ihre selbstständigen Mitglieder, mit Fakten und Planoptionen, hinter sich zu bringen.
Ebenso ist nicht erkennbar, ob überhaupt Konsensbemühungen unter den vier Etablierten stattfinden. Warum wird hier nicht im Interesse und unter Einbeziehung der betroffenen Zugelassenen ein Verhandlungsziel gesetzt. Wird die Streitbereitschaft überhaupt ergründet?
Stört es die Verar...estrategie (Verhandlungsfrieden) des vdek, wenn wenn wir heute schon die vdek-Mitglieder, egal ob jetzt oder später behandlungsbedürftig, fragen, wie sie bzw. ihre Pflichtkrankenkasse sich die Vergütung der Therapie ab Januar 2015 vorstellen.
Sollten die vdek-Mitglieder von der brisanten Thematik überrascht sein, können sie sich diesbezüglich bei ihrer Krankenkassen um Information bemühen.
Sollte eine unklare Versorgungssituation mit Heilmittel entstehen, wären dann evtl. die Modalitäten für einen unverzüglichen Kassenwechsel abzuklären.
Sollte in nächster Zeit (ca. 2 Wochen) keine befriedigende und befriedende Lösung auf dem Verhandlungsweg entstehen, müßte von unserer Seite an konzertierte Maßnahmen gedacht werden.
Als Interimslösung könnten doch vdek-Versicherte, obwohl nicht kostendeckend, auf dem Niveau der bereits veralteten Beihilfesätze, versorgt werden.
Natürlich nur solange bis kostendeckende Vergütungen vereinbart sind
Nachsatz: Vielleicht müssen wir, bei der anstehenden Gestaltung der vdek-Gebührenvereinbarung, ein besonderes Augenmerk darauf lenken, dass die derzeit in aller Munde befindliche "Tarifeinheit" nicht irrtümlich Eingang in das Vertragsvokabular mit den Ersatzkassen findet.
:flushed:
Auf diese Maßnahmen bin ich nach all dem Geschriebenen von dir und all den Unfähigkeitsbeschuldigungen echt gespannt. Wirklich!
Ich werde in den nächsten 2 Wochen sehr genau lesen. :sunglasses:
In zwei Wochen geht es ab hier....da könnt ihr den Verhandlungsluschen mal zeigen wo es langgeht.
Ich bin schon ganz aufgeregt.
Ich finde die zeitliche Ankündigung zudem noch sehr gut von dir, da kann man es so richtig daran messen was Profis in der kurzen Zeit mal kurz auf die Beine stellen können, nicht so wie die Verbandsfuzzies immer mit ihrem zeitlosen Geschwafel, oder wie nennst du es immer so treffend?
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
"Sollte in nächster Zeit (ca. 2 Wochen) keine befriedigende und befriedende Lösung auf dem Verhandlungsweg entstehen, müßte von unserer Seite an konzertierte Maßnahmen gedacht werden. "
:flushed:
Auf diese Maßnahmen bin ich nach all dem Geschriebenen von dir und all den Unfähigkeitsbeschuldigungen echt gespannt. Wirklich!
Ich werde in den nächsten 2 Wochen sehr genau lesen. :sunglasses:
In zwei Wochen geht es ab hier....da könnt ihr den Verhandlungsluschen mal zeigen wo es langgeht.
Ich bin schon ganz aufgeregt.
Ich finde die zeitliche Ankündigung zudem noch sehr gut von dir, da kann man es so richtig daran messen was Profis in der kurzen Zeit mal kurz auf die Beine stellen können, nicht so wie die Verbandsfuzzies immer mit ihrem zeitlosen Geschwafel, oder wie nennst du es immer so treffend?
stefan 302
Wir drehen und seit Jahren im Kreis und diskutieren ohne Ende und ohne Veränderungen.
Hier werden regelmäßig fast alle Verbände durch den Dreck gezogen, zum Teil auch zu recht. Wer soll verhandeln? Unsere Verbände die nur die selbständigen Kollegen vertreten sitzen schon immer mit am Tisch, was hat`s gebracht?
Würde sich jeder der hier schreibt einbringen, sehe ich Chancen. Freistein und Mocca ihr seit doch auch in BaWü, ich zähle euch mal zu den VDB Zugeneigten, warum nicht dem VDB neues Leben einhauchen? Da seit ihr an vorderster Front dabei und könnt Ideen umsetzen, Verbündete in BaWü hättet ihr sicher.
Warum nicht alle in den IFK und neue Wege gehen, da hätte man bundesweit eine Plattform. Die verhandeln auf Landes- und Bundesebene, sprich Dudda, Heinen und Co..
Die FT sind untergegangen, die Ansätze waren gut. Der BvT wird untergehen so meine Meinung.
Einigkeit braucht die Physiotherapie, selbst einbringen oder gute Ansätze unterstützen, nicht so ein Schrott wie die 38% Aktion des ZVK. Diese Unterschriften in eine Petition an die Politik gegen die Grundlohnsummenbindung, begleitet von bundesweiten Demos, das wäre der Hammer. So bleibt es eine Augenwischerei um die Mitglieder zu halten.
Wenn jeder die Kassenleistung auf das geforderte ausreichende und wirtschaftliche Minimum beschränken würde wäre das ein Anfang. Oder mal bundesweit die Zulassung für die Abgabe der MLD ruhen lassen, da stürzt doch der Versorgungsauftrag der GKV in sich zusammen. Von allen Seiten muss angegangen werden, Öffentlichkeit, Politik und vor allem über unsere Patienten. Ideen gibt es doch viele, nur an der Umsetzung hapert es.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Was soll da kommen?
Wir drehen und seit Jahren im Kreis und diskutieren ohne Ende und ohne Veränderungen.
Hier werden regelmäßig fast alle Verbände durch den Dreck gezogen, zum Teil auch zu recht. Wer soll verhandeln? Unsere Verbände die nur die selbständigen Kollegen vertreten sitzen schon immer mit am Tisch, was hat`s gebracht?
Würde sich jeder der hier schreibt einbringen, sehe ich Chancen. Freistein und Mocca ihr seit doch auch in BaWü, ich zähle euch mal zu den VDB Zugeneigten, warum nicht dem VDB neues Leben einhauchen? Da seit ihr an vorderster Front dabei und könnt Ideen umsetzen, Verbündete in BaWü hättet ihr sicher.
Warum nicht alle in den IFK und neue Wege gehen, da hätte man bundesweit eine Plattform. Die verhandeln auf Landes- und Bundesebene, sprich Dudda, Heinen und Co..
Die FT sind untergegangen, die Ansätze waren gut. Der BvT wird untergehen so meine Meinung.
Einigkeit braucht die Physiotherapie, selbst einbringen oder gute Ansätze unterstützen, nicht so ein Schrott wie die 38% Aktion des ZVK. Diese Unterschriften in eine Petition an die Politik gegen die Grundlohnsummenbindung, begleitet von bundesweiten Demos, das wäre der Hammer. So bleibt es eine Augenwischerei um die Mitglieder zu halten.
Wenn jeder die Kassenleistung auf das geforderte ausreichende und wirtschaftliche Minimum beschränken würde wäre das ein Anfang. Oder mal bundesweit die Zulassung für die Abgabe der MLD ruhen lassen, da stürzt doch der Versorgungsauftrag der GKV in sich zusammen. Von allen Seiten muss angegangen werden, Öffentlichkeit, Politik und vor allem über unsere Patienten. Ideen gibt es doch viele, nur an der Umsetzung hapert es.
danke für das Kompliment
Mir war gar nicht bewusst, dass ich es immer so treffend nenne. Dabei mache ich mir doch nur Sorgen über die Faktenlage meines Berufsstandes.
Nur zur Richtigstellung.
..."wie die Verbandsfuzzies immer mit ihrem zeitlosen Geschwafel"..., das kommt von dir. Meine Worte sind das nicht.
Inhaltlich, ich werde es noch überdenken, könntest du damit aber durchaus richtig liegen.
Ansonsten hast du mich richtig (in Anführungszeichen) zitiert.
Wir (zugelassene PIs) brauchen die Informationen über den Verhandlungsverlauf. Hierzu gehört auch ehrliche Transparenz.
Bereits jetzt haben wir Anmeldungen von vdek-Mitgliedern zur Therapie die bis ins nächste Jahr hineinlaufen.
Von den verhandelnden Vereinen gibt es keine Information darüber, welche Vergütungssätze ab Januar 2015 für vdek-Patienten gelten sollen.
Es wird nicht einmal ein klares Verhandlungsziel genannt, obwohl ja hinter der Kündigung der alten Vereinbarung (sofern tatsächlich erfolgt) ein vertretbarer Plan stehen dürfte.
Dem Vertrags-GEGNER wird er (hoffentlich) offen gelegt, dem betroffenen Mitglied nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo stefan 302,
danke für das Kompliment
Mir war gar nicht bewusst, dass ich es immer so treffend nenne. Dabei mache ich mir doch nur Sorgen über die Faktenlage meines Berufsstandes.
Nur zur Richtigstellung.
..."wie die Verbandsfuzzies immer mit ihrem zeitlosen Geschwafel"..., das kommt von dir. Meine Worte sind das nicht.
Inhaltlich, ich werde es noch überdenken, könntest du damit aber durchaus richtig liegen.
Ansonsten hast du mich richtig (in Anführungszeichen) zitiert.
Wir (zugelassene PIs) brauchen die Informationen über den Verhandlungsverlauf. Hierzu gehört auch ehrliche Transparenz.
Bereits jetzt haben wir Anmeldungen von vdek-Mitgliedern zur Therapie die bis ins nächste Jahr hineinlaufen.
Von den verhandelnden Vereinen gibt es keine Information darüber, welche Vergütungssätze ab Januar 2015 für vdek-Patienten gelten sollen.
Es wird nicht einmal ein klares Verhandlungsziel genannt, obwohl ja hinter der Kündigung der alten Vereinbarung (sofern tatsächlich erfolgt) ein vertretbarer Plan stehen dürfte.
Dem Vertrags-GEGNER wird er (hoffentlich) offen gelegt, dem betroffenen Mitglied nicht.
"Wir (zugelassene PIs) brauchen die Informationen über den Verhandlungsverlauf. Hierzu gehört auch ehrliche Transparenz."
Da gebe ich dir recht! Die Mitglieder gehören über den Verlauf von Verhandlungen zeitnah informiert und es sollte eine Mitgliederbefragung zum Ergebnis stattfinden. Es könnte ja sein, dass die Mehrheit der Mitglieder damit nicht einverstanden sind, dann muss man auch schon mal den A.... in der Hose haben und solche Verhandlungen scheitern lassen. Schlechter wie der Ist- Zustand kann es ja nicht werden, oder?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
auch wenn ich nicht Stefan 302 bin, das Verhandlungsziel kann nur die max. Ausschöpfung der Grundlohnsummenbindung sein, das Totschlag-Argument der GKV. Kein Verein kann dir ein Verhandlungserfolg nennen, dazu sind die Glaskugeln zu ungenau. Nächstes Jahr wird es wieder heißen, ab den Tag X gibt es folgenden neue Preise für Verordnungen die nach Tag X ausgestellt sind. Somit wäre es egal wie es ausgeht, weniger wie zuvor wird es nicht geben :smile:
"Wir (zugelassene PIs) brauchen die Informationen über den Verhandlungsverlauf. Hierzu gehört auch ehrliche Transparenz."
Da gebe ich dir recht! Die Mitglieder gehören über den Verlauf von Verhandlungen zeitnah informiert und es sollte eine Mitgliederbefragung zum Ergebnis stattfinden. Es könnte ja sein, dass die Mehrheit der Mitglieder damit nicht einverstanden sind, dann muss man auch schon mal den A.... in der Hose haben und solche Verhandlungen scheitern lassen. Schlechter wie der Ist- Zustand kann es ja nicht werden, oder?
bei deiner Glaskugelbemerkung liegt ein kleines Missverständnis vor. Mir ging es nicht um einen konkreten Betrag, sondern ob überhaupt ein Preis für unsere Therapieleistung gilt.
Ich habe (hoffentlich nicht versehentlich) keine Regelung in der Gebührenvereinbarung gefunden. Nur das sie bei rechtzeitiger Kündigung zum 31.12.2014 ausläuft. Irgend eine Art von (Pflicht-)Übergangsregelung ist mir nicht bekannt.
Vielleicht hast du dazu eine Info.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo morpheus-06,
bei deiner Glaskugelbemerkung liegt ein kleines Missverständnis vor. Mir ging es nicht um einen konkreten Betrag, sondern ob überhaupt ein Preis für unsere Therapieleistung gilt.
Ich habe (hoffentlich nicht versehentlich) keine Regelung in der Gebührenvereinbarung gefunden. Nur das sie bei rechtzeitiger Kündigung zum 31.12.2014 ausläuft. Irgend eine Art von (Pflicht-)Übergangsregelung ist mir nicht bekannt.
Vielleicht hast du dazu eine Info.
Die bisherigen Regelungen gelten sodann erstmal fort- und das selbst dann, wenn gekündigt worden ist.
z.B.: B 1 KR 4/ 09 R
aus Randziffer 20:
" Die Anwendung des § 20 RV ist nicht etwa schon deshalb ausgeschlossen, weil der RV zum 31. 12. 2006 gekündigt wurde. Nach § 23 Nr 4 RV bestehen bei einer Kündigung die Regelungen dieses RV bzw der jeweiligen Anlage bis zu einer neuen vertraglichen Regelung unverändert fort. Auch wenn bisher Vertragsverhandlungen mit einem absehbaren Abschluss nicht geführt werden, ist die Regelung entgegen der Ansicht der Beklagten wirksam, sodass der RV trotz Kündigung weiterhin gilt."
aus Randziffer 25:
" § 125 Abs 2 SGB V überträgt den Berufsverbänden der Heilmittelerbringer auf Landesebene zusammen mit den KKn und ihren Landesverbänden einen eigenständigen Gestaltungsauftrag und einen originären Verantwortungsbereich. Ihre Landesverbände wirken nach dem in § 125 SGB V verankerten sog "Partnerschaftsmodell" kraft Gesetzes durch Verträge an der Ausgestaltung der Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, über die Preise, deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung mit. Sie werden hierbei nicht lediglich als Teil mittelbarer Staatsverwaltung tätig, sondern erfüllen ebenso wie deren Spitzenorganisationen bei der Mitwirkung an der Vereinbarung von Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs 1 SGB V originär ihre Funktion als private Zusammenschlüsse zur Interessenvertretung ihrer Mitglieder (vgl Art 9 Abs 3 Satz 1 GG). "
Die Marschrichtung hatten die Verbandsmitglieder vom BSG somit sehr deutlich bestätilgt erhalten, dass sie also bei ihrem Ziel gegen den Berufsstand mit ihren gesetzlich zugewiesenen Partnern ( den Kassen ) und dem gesetzlichen Auftrag unterwegs sind, als Staatsgewalt zu agieren.
Genau das ist übrigens ja auch der Kern einer insofernigen Verbandsmitgliedschaft, also als Beauftragte des Staates höchstpersönlich die gesetzlich zugewiesene Staatsgewalt auszuüben.
Es dürfte den Verbandsmitgliedern schliesslich auch garnichts besseres passieren können, wenn evtl. in ein paar Jahren stolz berichtet werden kann, dass man beim Niedergang der therapeutischen Berufe in Person, also höchstpersönlich, seinen konkreten Beitrag geleistet hat. Also dem gesetzlichen Auftrag mit seinen Partnern ( Kassen und Verbandsmitglieder sind schliesslich die selbe Seite ) rigoros beinhart nachgekommen ist. Zum einen ist das die gesetzliche Substanz einer entsprechenden Verbandsmitgliedschaft, zum anderen wird sicherlich auch eine gewisse enorme Befriedigung und gesellschaftliche Anerkennung empfunden, die therapeutische Berufsstandsniedertkämpfung aktiv ( mindestens per Beitragszahlung ) und intensiv betrieben zu haben. Das Bundesverdienstkreuz müsste bzw. sollte dortfür vielleicht viel öfter herübergereicht werden. Zumal es ja gerade auch von dort verliehen wird, dessen Aufträge man geradezu übererfüllt habe.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
... Irgend eine Art von (Pflicht-)Übergangsregelung ist mir nicht bekannt. ...
Die bisherigen Regelungen gelten sodann erstmal fort- und das selbst dann, wenn gekündigt worden ist.
z.B.: B 1 KR 4/ 09 R
aus Randziffer 20:
" Die Anwendung des § 20 RV ist nicht etwa schon deshalb ausgeschlossen, weil der RV zum 31. 12. 2006 gekündigt wurde. Nach § 23 Nr 4 RV bestehen bei einer Kündigung die Regelungen dieses RV bzw der jeweiligen Anlage bis zu einer neuen vertraglichen Regelung unverändert fort. Auch wenn bisher Vertragsverhandlungen mit einem absehbaren Abschluss nicht geführt werden, ist die Regelung entgegen der Ansicht der Beklagten wirksam, sodass der RV trotz Kündigung weiterhin gilt."
aus Randziffer 25:
" § 125 Abs 2 SGB V überträgt den Berufsverbänden der Heilmittelerbringer auf Landesebene zusammen mit den KKn und ihren Landesverbänden einen eigenständigen Gestaltungsauftrag und einen originären Verantwortungsbereich. Ihre Landesverbände wirken nach dem in § 125 SGB V verankerten sog "Partnerschaftsmodell" kraft Gesetzes durch Verträge an der Ausgestaltung der Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, über die Preise, deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung mit. Sie werden hierbei nicht lediglich als Teil mittelbarer Staatsverwaltung tätig, sondern erfüllen ebenso wie deren Spitzenorganisationen bei der Mitwirkung an der Vereinbarung von Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs 1 SGB V originär ihre Funktion als private Zusammenschlüsse zur Interessenvertretung ihrer Mitglieder (vgl Art 9 Abs 3 Satz 1 GG). "
Die Marschrichtung hatten die Verbandsmitglieder vom BSG somit sehr deutlich bestätilgt erhalten, dass sie also bei ihrem Ziel gegen den Berufsstand mit ihren gesetzlich zugewiesenen Partnern ( den Kassen ) und dem gesetzlichen Auftrag unterwegs sind, als Staatsgewalt zu agieren.
Genau das ist übrigens ja auch der Kern einer insofernigen Verbandsmitgliedschaft, also als Beauftragte des Staates höchstpersönlich die gesetzlich zugewiesene Staatsgewalt auszuüben.
Es dürfte den Verbandsmitgliedern schliesslich auch garnichts besseres passieren können, wenn evtl. in ein paar Jahren stolz berichtet werden kann, dass man beim Niedergang der therapeutischen Berufe in Person, also höchstpersönlich, seinen konkreten Beitrag geleistet hat. Also dem gesetzlichen Auftrag mit seinen Partnern ( Kassen und Verbandsmitglieder sind schliesslich die selbe Seite ) rigoros beinhart nachgekommen ist. Zum einen ist das die gesetzliche Substanz einer entsprechenden Verbandsmitgliedschaft, zum anderen wird sicherlich auch eine gewisse enorme Befriedigung und gesellschaftliche Anerkennung empfunden, die therapeutische Berufsstandsniedertkämpfung aktiv ( mindestens per Beitragszahlung ) und intensiv betrieben zu haben. Das Bundesverdienstkreuz müsste bzw. sollte dortfür vielleicht viel öfter herübergereicht werden. Zumal es ja gerade auch von dort verliehen wird, dessen Aufträge man geradezu übererfüllt habe.
hallo morpheus-06,
bei deiner Glaskugelbemerkung liegt ein kleines Missverständnis vor. Mir ging es nicht um einen konkreten Betrag, sondern ob überhaupt ein Preis für unsere Therapieleistung gilt.
Ich habe (hoffentlich nicht versehentlich) keine Regelung in der Gebührenvereinbarung gefunden. Nur das sie bei rechtzeitiger Kündigung zum 31.12.2014 ausläuft. Irgend eine Art von (Pflicht-)Übergangsregelung ist mir nicht bekannt.
Vielleicht hast du dazu eine Info.
siehe Beitrag von webpt
jetzt habe ich deine Frage erst verstanden, aber lass mich den Gedanken mal weiterführen, wenn der VdEK Vertrag zum 31.12.2014 gekündigt wurde und es kommt keine akzeptable Anschlussvereinbarung dann könnte wir alle die Behandlung von VdEK Versicherten ab dem 01.01.2015 einstellen und somit den Verbänden als Verhandlungspartner den Rücken stärken. Auch hier würde der Versorgungsauftrag des VdEK zerbröckeln, wenn das kein Argument wäre. Also wer ist dabei?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
mocca schrieb am 22.11.14 21:16:
hallo morpheus-06,
bei deiner Glaskugelbemerkung liegt ein kleines Missverständnis vor. Mir ging es nicht um einen konkreten Betrag, sondern ob überhaupt ein Preis für unsere Therapieleistung gilt.
Ich habe (hoffentlich nicht versehentlich) keine Regelung in der Gebührenvereinbarung gefunden. Nur das sie bei rechtzeitiger Kündigung zum 31.12.2014 ausläuft. Irgend eine Art von (Pflicht-)Übergangsregelung ist mir nicht bekannt.
Vielleicht hast du dazu eine Info.
siehe Beitrag von webpt
jetzt habe ich deine Frage erst verstanden, aber lass mich den Gedanken mal weiterführen, wenn der VdEK Vertrag zum 31.12.2014 gekündigt wurde und es kommt keine akzeptable Anschlussvereinbarung dann könnte wir alle die Behandlung von VdEK Versicherten ab dem 01.01.2015 einstellen und somit den Verbänden als Verhandlungspartner den Rücken stärken. Auch hier würde der Versorgungsauftrag des VdEK zerbröckeln, wenn das kein Argument wäre. Also wer ist dabei?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Fuzziguzzi schrieb:
Ich bin dabei, aber warum die Behandlung einstellen, wir könnte doch unsere Privatsätze oder mindestens den Beihilfesatz berechnen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Ich bin auch dabei. Die Idee mit den Privatsätzen finde ich auch gut, das lässt sich medienwirksam aufbereiten.
Das gäbe eine Menge Anrufe bei den Kassen. :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Fuzziguzzi schrieb:
Auch ein netter Praxisaushang auf den die Ersatzkassenpatieten auf die möglichen Kosten ab 2015 hingewiesen werden wäre nicht schlecht.
Das gäbe eine Menge Anrufe bei den Kassen. :wink:
Beispiele, in denen dein Hinweis evtl. zum tragen käme, kenne ich aus der Vergangenheit und auch aktuell. Z. B. RV mit der AOK in S.-Anhalt. Dort steht in §13 (3)und auch in §3 (3) der Vergütungsvereinbarung u. a.
... "Bei einer Kündigung gelten die Preise bis zur Vereinbarung neuer Preise vorläufig weiter."...
Die Kündigungsmodalitäten sind in den verschiedenen Bundesländer absolut nicht einheitlich. So finden sich z.B. BW oder Bayern ganz andere Vereinbarung zum Auslaufen einer Gebührenvereinbarung mit den Regionalkassen.
Das Beispiel von S.-Anhalt habe ich gewählt, weil dort die Gebührensituation ausgesprochen desolat zu sein scheint. Auch hat mich interessiert, wie es im regionalen Wirkungsbereich des SHV Vorsitzenden aussieht.
Also so wie es in der Vereinbarung steht, so ist es und mit dem vdek ist es halt anders geregelt.
Würde Transparenz herrschen, hätten sich unsere Verhandler evtl., retrospektiv, ein ehrliches Lob verdient.
Der RV mit dem vdek hat nur 17 §§. Somit müssen deine Hinweise auf einen § 20 ein anderes Vertragswerk betreffen. Hat also hiermit nichts zu tun.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo webpt,
Beispiele, in denen dein Hinweis evtl. zum tragen käme, kenne ich aus der Vergangenheit und auch aktuell. Z. B. RV mit der AOK in S.-Anhalt. Dort steht in §13 (3)und auch in §3 (3) der Vergütungsvereinbarung u. a.
... "Bei einer Kündigung gelten die Preise bis zur Vereinbarung neuer Preise vorläufig weiter."...
Die Kündigungsmodalitäten sind in den verschiedenen Bundesländer absolut nicht einheitlich. So finden sich z.B. BW oder Bayern ganz andere Vereinbarung zum Auslaufen einer Gebührenvereinbarung mit den Regionalkassen.
Das Beispiel von S.-Anhalt habe ich gewählt, weil dort die Gebührensituation ausgesprochen desolat zu sein scheint. Auch hat mich interessiert, wie es im regionalen Wirkungsbereich des SHV Vorsitzenden aussieht.
Also so wie es in der Vereinbarung steht, so ist es und mit dem vdek ist es halt anders geregelt.
Würde Transparenz herrschen, hätten sich unsere Verhandler evtl., retrospektiv, ein ehrliches Lob verdient.
Der RV mit dem vdek hat nur 17 §§. Somit müssen deine Hinweise auf einen § 20 ein anderes Vertragswerk betreffen. Hat also hiermit nichts zu tun.
Hallo mocca, stimmt schon, was Du schreibst. Ich gab nur ein Beispiel an. Das BSG beurteilte dort natürlich einen älteren Vertrag, mit seinen damals vorhandenen §§- Regelungen.
Es zeigt aber, wie es das System/ das hohe Gericht grundsätzlich sieht ( sozusagen völlig egal, was eigentlich sein müsste ). Soweit mir bekannt, ist mein benanntes Beispiel bei weitem nicht das einzige bei den diktierenden " Weitergültigkeitsmodalitäten ".
Was die aktuellen Kassenverhandlungsangebote usw. betrifft:
Wenn eine Seite allen ernstes ausspricht, dass sie die Ostanpassungen für eingefroren erklärt und beim Rest Nullanpassung als angemessen betrachtet, kann es sich eigentlich nur um eine Insolvenzerklärung des Krankenversicherungssystemes handeln, welches trotz des Kostminimierungsinstrumentes ( also der HMR + des HMK ) es nicht gewährleisten kann, erforderliche Krankenbehandlungen zu leisten.
Wem gegenüber man solches tatsächlich anbringen kann, kann nie und nimmer irgendetwas mit irgendwelchen Berufsstandsinteressen je zu tun gehabt haben. Das ist geradezu ausgeschlossen, wenn da nicht von jeder entsprechenden Organisation am nächsten Tag die Klage im Briefkasten der Gerichtes bereits eingeworfen liegt. Selbst schaumschlagdaherkommende Schlichtungen sind da nicht der nächste Schritt.
Weshalb die Verbandsmtglieder eine derart überufernd desaströse Unsachlichkeit regelrecht von ihren Verhandlern weiterhin erzwingen, also ausnahmslose Untätigkeit/ Zurückhaltung- ist mir ein Rätsel ( ehrlich ist solch Verhalten zweifelsohne- also durchaus transparent ).
...Die Kündigungsmodalitäten sind in den verschiedenen Bundesländer absolut nicht einheitlich. So finden sich z.B. BW oder Bayern ganz andere Vereinbarung zum Auslaufen einer Gebührenvereinbarung mit den Regionalkassen. ...
Ja, stimmt schon. Spielt aber ja eben rein garkeine Rolle, denn letztendlich geht es grundsätzlich nicht nach " unseren Verträgen ", deren Inhalte ja vom BSG regelmässig weit zur Seite gelegt werden. Oder eben oft für unzulässig erklärt. Interessiert die Verbandsmitglieder kein Stück- im Folgefolgefolgesvertrag bleibt alles wie es ist. Von daher ohnehin nicht erforderlich, zumal, wenn nicht gerade das SGB wiederholt wird, die Verbandsmitglieder einseitige meterlange Züchtigungsserien fixiert haben. Davon rücken sie nun mal nicht ab- transparenter geht es wohl kaum.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
...Der RV mit dem vdek hat nur 17 §§. Somit müssen deine Hinweise auf einen § 20 ein anderes Vertragswerk betreffen...
Hallo mocca, stimmt schon, was Du schreibst. Ich gab nur ein Beispiel an. Das BSG beurteilte dort natürlich einen älteren Vertrag, mit seinen damals vorhandenen §§- Regelungen.
Es zeigt aber, wie es das System/ das hohe Gericht grundsätzlich sieht ( sozusagen völlig egal, was eigentlich sein müsste ). Soweit mir bekannt, ist mein benanntes Beispiel bei weitem nicht das einzige bei den diktierenden " Weitergültigkeitsmodalitäten ".
Was die aktuellen Kassenverhandlungsangebote usw. betrifft:
Wenn eine Seite allen ernstes ausspricht, dass sie die Ostanpassungen für eingefroren erklärt und beim Rest Nullanpassung als angemessen betrachtet, kann es sich eigentlich nur um eine Insolvenzerklärung des Krankenversicherungssystemes handeln, welches trotz des Kostminimierungsinstrumentes ( also der HMR + des HMK ) es nicht gewährleisten kann, erforderliche Krankenbehandlungen zu leisten.
Wem gegenüber man solches tatsächlich anbringen kann, kann nie und nimmer irgendetwas mit irgendwelchen Berufsstandsinteressen je zu tun gehabt haben. Das ist geradezu ausgeschlossen, wenn da nicht von jeder entsprechenden Organisation am nächsten Tag die Klage im Briefkasten der Gerichtes bereits eingeworfen liegt. Selbst schaumschlagdaherkommende Schlichtungen sind da nicht der nächste Schritt.
Weshalb die Verbandsmtglieder eine derart überufernd desaströse Unsachlichkeit regelrecht von ihren Verhandlern weiterhin erzwingen, also ausnahmslose Untätigkeit/ Zurückhaltung- ist mir ein Rätsel ( ehrlich ist solch Verhalten zweifelsohne- also durchaus transparent ).
...Die Kündigungsmodalitäten sind in den verschiedenen Bundesländer absolut nicht einheitlich. So finden sich z.B. BW oder Bayern ganz andere Vereinbarung zum Auslaufen einer Gebührenvereinbarung mit den Regionalkassen. ...
Ja, stimmt schon. Spielt aber ja eben rein garkeine Rolle, denn letztendlich geht es grundsätzlich nicht nach " unseren Verträgen ", deren Inhalte ja vom BSG regelmässig weit zur Seite gelegt werden. Oder eben oft für unzulässig erklärt. Interessiert die Verbandsmitglieder kein Stück- im Folgefolgefolgesvertrag bleibt alles wie es ist. Von daher ohnehin nicht erforderlich, zumal, wenn nicht gerade das SGB wiederholt wird, die Verbandsmitglieder einseitige meterlange Züchtigungsserien fixiert haben. Davon rücken sie nun mal nicht ab- transparenter geht es wohl kaum.
zu deinem Hinweis:
..."Die bisherigen Regelungen gelten sodann erstmal fort- und das selbst dann, wenn gekündigt worden ist."...
noch eine kleiner Ausflug in die Geschichte, um darzustellen wie sich derartige Regelungen schon vor 30 Jahren auswirkten.
BW, 22. 10. 1984, Preisvereinbarung mit den RVO-Kassen.
" Erreicht wurde eine ca. 3,2 % Anhebung, rückwirkend ab Januar 1984."
Die Nachberechnung war damals die Angelegenheit der Leistungserbringer.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo webpt,
zu deinem Hinweis:
..."Die bisherigen Regelungen gelten sodann erstmal fort- und das selbst dann, wenn gekündigt worden ist."...
noch eine kleiner Ausflug in die Geschichte, um darzustellen wie sich derartige Regelungen schon vor 30 Jahren auswirkten.
BW, 22. 10. 1984, Preisvereinbarung mit den RVO-Kassen.
" Erreicht wurde eine ca. 3,2 % Anhebung, rückwirkend ab Januar 1984."
Die Nachberechnung war damals die Angelegenheit der Leistungserbringer.
Würde sich jeder der hier schreibt einbringen, sehe ich Chancen. Freistein und Mocca ihr seit doch auch in BaWü, ich zähle euch mal zu den VDB Zugeneigten, warum nicht dem VDB neues Leben einhauchen? Da seit ihr an vorderster Front dabei und könnt Ideen umsetzen, Verbündete in BaWü hättet ihr sicher.
Hallo morpheus,
scheitert bei mir leider im Ansatz. Kein PI, kein PT und leider noch nicht einmal in BaWü ansässig. Mein Mann würde einer Zwangsumsiedlung nicht zustimmen.
Die verbleibenden Verbände, sind in meinen Augen weder eine Alternative noch eine Interessenvertretung der PT´s. Wobei der ZVK hier durch ein legendäres Interview in der Bild einen Sonderstatus einnimmt und bei mir den Beliebtsstatus von Zahn-OP und Hämoriden hat. Wenn man ehrlich ist, ist das was wir jetzt haben das Ergebnis aller verhandelnden Verbände und deren Machtkämpfe untereinander. Verbände die für ihre Mitarbeiter gute und faire Vergütungen erkämpfen möchten bekommen von Verbänden deren Interesse nicht die Berufsgruppe ist sondern der Fobi-Verkauf ist die Beine weggezogen bzw. die Argumente entzogen. Warum soll die GKV mehr für fobipflichtige Therapien zahlen wenn die Verbände freiwillig die Fobi-Pflicht einführen? Warum soll die GKV überhaupt bessere Vergütungen zahlen wenn es ausreicht die Verhandler der PT´s einfach zu Beginn der Verhandlung kräftig zusammenfaltet und diese dann einknicken. Ebenfalls scheitert es daran, dass die Verhandler den Berufsstand und die Leistung die dieser Berufsstand erbringt offenbar nicht gut und selbstbewußt zu verkaufen können.
Aber im Grunde genommen hast du Recht. Die Vergangenheit zeigt dass die bisherige Verhandlungsstrategie nichts gebracht hat und wird wenn sich nicht ändert zum Ausverkauf im Bereich Physiotherapie führen. Ein Weg auf die bescheidene Situation der PT´s aufmerksam zu machen wäre wirklich ein Streik, Therapien aus dem Plan zu nehmen, Öffentlichkeitsarbeit oder die Pat. zu Ihren KK zu schicken. Die PT´s haben eine politische Vertretung im Bundestag. Solche Aktionen könnten könnten ihm die Möglichkeit geben tätig zu werden.
Und ich für meinen Teil gehe zur nächsten Demo des BVT. Denn auch das ist in meinen Augen ein Versuch Öffentlichkeit und Presse auf die Situation der PT´s aufmerksam zu machen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Freistein schrieb:
morpheus-06 schrieb am 22.11.14 17:43:
Würde sich jeder der hier schreibt einbringen, sehe ich Chancen. Freistein und Mocca ihr seit doch auch in BaWü, ich zähle euch mal zu den VDB Zugeneigten, warum nicht dem VDB neues Leben einhauchen? Da seit ihr an vorderster Front dabei und könnt Ideen umsetzen, Verbündete in BaWü hättet ihr sicher.
Hallo morpheus,
scheitert bei mir leider im Ansatz. Kein PI, kein PT und leider noch nicht einmal in BaWü ansässig. Mein Mann würde einer Zwangsumsiedlung nicht zustimmen.
Die verbleibenden Verbände, sind in meinen Augen weder eine Alternative noch eine Interessenvertretung der PT´s. Wobei der ZVK hier durch ein legendäres Interview in der Bild einen Sonderstatus einnimmt und bei mir den Beliebtsstatus von Zahn-OP und Hämoriden hat. Wenn man ehrlich ist, ist das was wir jetzt haben das Ergebnis aller verhandelnden Verbände und deren Machtkämpfe untereinander. Verbände die für ihre Mitarbeiter gute und faire Vergütungen erkämpfen möchten bekommen von Verbänden deren Interesse nicht die Berufsgruppe ist sondern der Fobi-Verkauf ist die Beine weggezogen bzw. die Argumente entzogen. Warum soll die GKV mehr für fobipflichtige Therapien zahlen wenn die Verbände freiwillig die Fobi-Pflicht einführen? Warum soll die GKV überhaupt bessere Vergütungen zahlen wenn es ausreicht die Verhandler der PT´s einfach zu Beginn der Verhandlung kräftig zusammenfaltet und diese dann einknicken. Ebenfalls scheitert es daran, dass die Verhandler den Berufsstand und die Leistung die dieser Berufsstand erbringt offenbar nicht gut und selbstbewußt zu verkaufen können.
Aber im Grunde genommen hast du Recht. Die Vergangenheit zeigt dass die bisherige Verhandlungsstrategie nichts gebracht hat und wird wenn sich nicht ändert zum Ausverkauf im Bereich Physiotherapie führen. Ein Weg auf die bescheidene Situation der PT´s aufmerksam zu machen wäre wirklich ein Streik, Therapien aus dem Plan zu nehmen, Öffentlichkeitsarbeit oder die Pat. zu Ihren KK zu schicken. Die PT´s haben eine politische Vertretung im Bundestag. Solche Aktionen könnten könnten ihm die Möglichkeit geben tätig zu werden.
Und ich für meinen Teil gehe zur nächsten Demo des BVT. Denn auch das ist in meinen Augen ein Versuch Öffentlichkeit und Presse auf die Situation der PT´s aufmerksam zu machen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jolli42 schrieb:
Die Mitglieder der VdeK könnten/müssten sich für die Kostenerstattung entscheiden,dann wird die Kasse ganz schnell Verhandlungen bevorzugen. Eine Kostenerstattung § 13 SGBV würde die einzelnen kk-Geschäftsstellen überfordern und lahm legen.Der Sicherstellungsauftrag müsste erfüllt werden.
Mein Profilbild bearbeiten