ID: 1200_000512
Das Vitos Klinikum Weil-Lahn ist
eine der größten medizinischen
Versorgungseinrichtungen des
Landkreises Limburg-Weilburg. Rund
1.000 Mitarbeiter kümmern sich
tagtäglich um das Wohl der uns
anvertrauten Patienten.
Unsere Klinik für Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie und
die Klinik für Forensische
Psychiatrie befinden sich am
Standort in Hadamar.
Für die Bereiche Sporttherapie,
Bewegungstherapie und
Physiotherapie suchen wir Dich zum
nächstmöglichen Zeitpun...
Das Vitos Klinikum Weil-Lahn ist
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mein AG behauptet es besteht für AN eine Pflicht an der Infoveranstaltung über Betriebsrentenangebot wegen Entgeldumwandlung teilzunehmen. Der VPT hätte das gesagt, es können sonst schwerwiegende Konsequenzen für den AG folgen, ein Gesetz kann er dafür nicht nennen, aber es hätte der Anwalt des VPT gesagt, am Schluss müsste man einen Aufklärungsbogen unterschreiben.... klassiches Totaschlagargument.
Das kommt mir doch schon sehr seltsam vor, ich glaube ja meine AG hat keine Böse Absicht, aber macht schlicht was der VPT sagt.
Es gibt eine Pflicht des AG über Betriebsrenten zu informieren wenn der AN das verlangt und diese auf verlangen des AN auch umzuwandeln.
Wie aber eine Pflicht des AG zu einer Pflicht des AN werden soll an solchen Veranstaltungen teilzunehmen ist mir unbegreiflich und ich glaube auch nicht dass unser Rechtssystem so etwas kreeirt.
Ich denke eher der AG hat keinen Bock sich in die Theamtik einzuarbeiten und der VPT hat diese Aussage gemacht (möglicherweise ist die Infoveranstaltung dann vom VPT oder deren Versicherungsvertretet bzw. eines Kooperationspartners)....
Infos dazu?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
mein AG behauptet es besteht für AN eine Pflicht an der Infoveranstaltung über Betriebsrentenangebot wegen Entgeldumwandlung teilzunehmen. Der VPT hätte das gesagt, es können sonst schwerwiegende Konsequenzen für den AG folgen, ein Gesetz kann er dafür nicht nennen, aber es hätte der Anwalt des VPT gesagt, am Schluss müsste man einen Aufklärungsbogen unterschreiben.... klassiches Totaschlagargument.
Das kommt mir doch schon sehr seltsam vor, ich glaube ja meine AG hat keine Böse Absicht, aber macht schlicht was der VPT sagt.
Es gibt eine Pflicht des AG über Betriebsrenten zu informieren wenn der AN das verlangt und diese auf verlangen des AN auch umzuwandeln.
Wie aber eine Pflicht des AG zu einer Pflicht des AN werden soll an solchen Veranstaltungen teilzunehmen ist mir unbegreiflich und ich glaube auch nicht dass unser Rechtssystem so etwas kreeirt.
Ich denke eher der AG hat keinen Bock sich in die Theamtik einzuarbeiten und der VPT hat diese Aussage gemacht (möglicherweise ist die Infoveranstaltung dann vom VPT oder deren Versicherungsvertretet bzw. eines Kooperationspartners)....
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Durch das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 18. Februar 2020 / 3 AZR 206/18) wurde erneut bestätigt, dass ein Arbeitgeber keine allgemeine Hinweis- oder Informationspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gegenüber seinen Arbeitnehmern besitzt.
Also muss er nicht allgemein informieren und entsprechend musst du nicht teilnehmen.
Aber, wenn er das als verpflichtende Betriebsversammlung und als Arbeitszeit (d. h. bezahlt) deklariert, dann musst du sehr wohl teilnehmen (sog. allgemeine Nebenverpflichtungen eines AN aus dem Arbeitsverhältnis).
Im Übrigen darf ein AG die Beratung "outsourcen". Die Art und Umsetzung der BaV obliegt dem AG nach freiem ermessen. Wenn der AN also eine BaV wünscht, dann bestimmt der AG die Spielregeln.
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Ja als Arbeitspflichtveranstaltung könnte er das, muss aber billiges Ermessen der AN Belange berücksichtigen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, das Urteil hab ich gelesen, es gab aber 2022 noch ne Verschärfung (Betriebsrentenstärkungsgesetz - seitdem die Beteiligungspflicht der 15%des AG und mehr Infopflichten des AG) im Gesetzestext find ich da dennoch keine Pflicht für AN oder generelle Infopflicht des AG und seitdem kein neues Urteil.
Ja als Arbeitspflichtveranstaltung könnte er das, muss aber billiges Ermessen der AN Belange berücksichtigen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Durch das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 18. Februar 2020 / 3 AZR 206/18) wurde erneut bestätigt, dass ein Arbeitgeber keine allgemeine Hinweis- oder Informationspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gegenüber seinen Arbeitnehmern besitzt.
Also muss er nicht allgemein informieren und entsprechend musst du nicht teilnehmen.
Aber, wenn er das als verpflichtende Betriebsversammlung und als Arbeitszeit (d. h. bezahlt) deklariert, dann musst du sehr wohl teilnehmen (sog. allgemeine Nebenverpflichtungen eines AN aus dem Arbeitsverhältnis).
Im Übrigen darf ein AG die Beratung "outsourcen". Die Art und Umsetzung der BaV obliegt dem AG nach freiem ermessen. Wenn der AN also eine BaV wünscht, dann bestimmt der AG die Spielregeln.
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