Die Praxis befindet sich im Herzen
von Berlin-Neukölln. Wir sind ein
aufgeschlossenes und
berufserfahrenes Therapeutenteam
und wünschen uns Verstärkung.
Freundschaftlicher Umgang,
Wertschätzung und
Hilfsbereitschaft zeichnen uns
ebenso aus wie professionelles
Arbeiten und fachliche Kompetenz.
Kenntnisse der manuellen Therapie
oder andere Fortbildungen sind von
Vorteil, aber nicht Bedingung.
Berufsanfängerinnen und
Berufsanfänger sind sehr
willkommen und werden gefördert.
Wir bieten neben ...
von Berlin-Neukölln. Wir sind ein
aufgeschlossenes und
berufserfahrenes Therapeutenteam
und wünschen uns Verstärkung.
Freundschaftlicher Umgang,
Wertschätzung und
Hilfsbereitschaft zeichnen uns
ebenso aus wie professionelles
Arbeiten und fachliche Kompetenz.
Kenntnisse der manuellen Therapie
oder andere Fortbildungen sind von
Vorteil, aber nicht Bedingung.
Berufsanfängerinnen und
Berufsanfänger sind sehr
willkommen und werden gefördert.
Wir bieten neben ...
kann ich als FM in der Physiotherapi ein Raum bei mir Zuhause als Büro steuerlich absetzen!!
MfG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
kann ich als FM in der Physiotherapi ein Raum bei mir Zuhause als Büro steuerlich absetzen!!
MfG
MFG
Meitao
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Aber nur die Pauschale von 1250,- € / Jahr.
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Meitao schrieb:
Ja.
MFG
Meitao
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TheStonie schrieb:
Also kein Bett oder Sofa reinstellen...höchstens eine Therapieliege :blush:
Oder muß ich Fotos davon mitschicken? :yum:
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christine81 schrieb:
Kann es denn sein, dass ein FA-Beamter zu "Besuch" kommt und das Arbeitszimmer/Büro in Augenschein nimmt?
Oder muß ich Fotos davon mitschicken? :yum:
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die neue schrieb:
Selbstverständlich kann das Finanzamt das Arbeitszimmer kontrollieren! Und man wird peinlich genau auf Abdrücke im Teppichboden achten, welche "ver-rückte" Betten verraten können.
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Shakespeare schrieb:
Ja, wenn hier ein separater Raum vorhanden ist der von Einrichtung und Ausstattung so gestaltet ist, dass diese eindeutig nur beruflichen Zwecken dient. D.h. ein Raum der mehren Zwecken dienen könnte (Gästezimmer, Wohnraumcharakter o. Äh.) wird häufig vom FA nicht akzeptiert. Gruß S.
Ich habe auch so ein "Arbeitszimmer". Meine Praxis hat keine Möglichkeit für ein zusätzliches Büro, außerdem muß ich ja auch am Wochenende Verwaltungstätigkeiten machen.
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die neue schrieb:
ich sagte ja auch nicht, daß ein Büro zuhause nicht möglich ist. Ich sagte nur, daß das Finanzamt das Recht zur Prüfung hat. Natürlich müssen sie sich anmelden. Aber sie achten mit Sicherheit auch auf verräterische Möbelabdrücke. Denn die Idee ist nicht neu, ein Gästezimmer als "Büro" zu deklarieren. Nur ist dieses halt nicht zulässig. Wer in seinem Büroraum zuhause den Computer, einen Schreibtisch, seine Aktenordner, etc. stehen hat, und sein Gästebett, Kleiderschrank, etc. woanders, der muß eine Prüfung vom Finanzamt auch nicht fürchten....
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Achilles2 schrieb:
Die Kontrolle muß aber vom Finanzamt erst angekündigt werden.
Ich habe auch so ein "Arbeitszimmer". Meine Praxis hat keine Möglichkeit für ein zusätzliches Büro, außerdem muß ich ja auch am Wochenende Verwaltungstätigkeiten machen.
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