ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Das sind die GESUND Praxen,
Physiotherapie München, mit den
drei Standorten GESUND Reha
rechts der Isar, GESUND
Physiotherapie Nymphenburg und
GESUND Physiotherapie Bogenhausen.
Wir suchen ab dem 01.06.2024
motivierte und ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in
Teil-/ oder Vollzeit (30-40
Std./Woche) an unserem Standort
Max-Weber Platz.
Wir legen Wert auf Qualität und
eine nachhaltige Physiotherapie.
Wir habe...
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Das sind die GESUND Praxen,
Physiotherapie München, mit den
drei Standorten GESUND Reha
rechts der Isar, GESUND
Physiotherapie Nymphenburg und
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Wir suchen ab dem 01.06.2024
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Wir habe...
Da ich überlege meine schon bestehende Praxis mit einer Kollegin zu teilen hätte ich eine Frage über das Haftungsrecht der beiden selbständigen Inhaber einer Praxisgemeinschaft: sie haften ja jeweils für ihre eigene Praxis mit ihrem eigenen (Betriebs-und Privat-) Vermögen.
Was ist aber mit den Gemeinschaftskosten z.B.für gemeinsame Mitarbeiter (Therapeuten und Reinigungskräfte) und z.B. Telefon,die über ein Gemeinschaftskostenkonto gehen würden? Dafür haften ja beide.Was ist ,wenn einer sich überschuldet,oder nur privat überschuldet?Wird dann das gesamte Gemeinschaftskonto mit in die Schuldnerhaft einbezogen?Also haftet auch der andere Praxisinhaber mit? Und wenn ja,nur mit diesem Konto oder geht das auch bis ins private des nicht verschuldeten Inhabers?
Fragen über Fragen fragen... habt ihr Erfahrung damit?
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Willisuse schrieb:
Hallo ,
Da ich überlege meine schon bestehende Praxis mit einer Kollegin zu teilen hätte ich eine Frage über das Haftungsrecht der beiden selbständigen Inhaber einer Praxisgemeinschaft: sie haften ja jeweils für ihre eigene Praxis mit ihrem eigenen (Betriebs-und Privat-) Vermögen.
Was ist aber mit den Gemeinschaftskosten z.B.für gemeinsame Mitarbeiter (Therapeuten und Reinigungskräfte) und z.B. Telefon,die über ein Gemeinschaftskostenkonto gehen würden? Dafür haften ja beide.Was ist ,wenn einer sich überschuldet,oder nur privat überschuldet?Wird dann das gesamte Gemeinschaftskonto mit in die Schuldnerhaft einbezogen?Also haftet auch der andere Praxisinhaber mit? Und wenn ja,nur mit diesem Konto oder geht das auch bis ins private des nicht verschuldeten Inhabers?
Fragen über Fragen fragen... habt ihr Erfahrung damit?
Ein Gemeinschaftskostenkonto würde gemeinsame Haftung bedeuten, würde ich nicht tun. Das ist ein Fall für den STB und RA die sollen einen rechtsicheren Vertrag aufsetzen.
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morpheus-06 schrieb:
Gemeinschaftskosten werden prozentual geteilt.
Ein Gemeinschaftskostenkonto würde gemeinsame Haftung bedeuten, würde ich nicht tun. Das ist ein Fall für den STB und RA die sollen einen rechtsicheren Vertrag aufsetzen.
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C.Zimmermann schrieb:
Therapeuten würde ich ich auch klar zuordnen bei einer Praxisgemeinschaft !
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