Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
Ich hoffe, das richtige Thema gewählt zu haben, es geht mir hier nämlich um meine eigene Haftung bezüglich folgendes Thema.
Ich mache derzeit ein Praktikum bei einem Physiotherapeuten. Ich werde angelernt und lerne auch die Gegebenheiten der Praxis. Zum 01.11.24, soll ich dann einen Teilzeitvertrag bekommen. Ich habe mit meiner Freundin über mein Dilemma gesprochen und sie kann mir dabei leider nicht weiterhelfen, bat mich aber dringend darum, mir Rat zu holen.
In der Praxis werden sowohl gesetzliche wie auch private Patienten behandelt, wobei die Privaten bevorzugt werden. Kassenpatienten sollen mit einem Termin pro Woche abgespeist werden. Als eine gesetzliche Patientin mit einem Lymphdrainage-Rezept (30 Minuten, 1-2 Mal die Woche) ankam, wurde ihr klar gemacht, dass man ihr nur eine Behandlung von 20 Minuten anbieten kann. Sollte sie auf die 30 Minuten bestehen, kann sie gerne eine andere Praxis aufsuchen oder die letzten 10 Minuten privat dazu bezahlen. Mit der KK werden hier aber die vollen 30 Minuten abgerechnet. Auch Privatrezepte von 45 Minuten, werden nur mit einem Termin von 40 Minuten vergeben, aber die vollen 45 Minuten abgerechnet.
Patienten die kein Handtuch haben, können für 3 € eins von der Praxis bekommen. Haben sie kein Geld, bekommen sie auch eins, aber dieses ist nicht frisch und wurde schon bei anderen Patienten benutzt. Auch die Behandlungsbänke sind mit einem Laken und die Kissen mit Stoff bezogen. In welcher Frequenz die gewaschen werden, weiß ich noch nicht. Täglich denke ich mal nicht. Hier sind also keine nackten Behandlungsbänke, die nach jeder Behandlung desinfiziert werden.
Bei mir wecken diese Behandlungsmethoden massiven Zweifel, ob das der richtige Arbeitsplatz für mich ist und ich frage mich, neben den Hygieneprobleme, ob ich mich nicht selbst strafbar mache, wenn ich Kunden kürzere Termine gebe und mein Arbeitgeber rechnet mit den KK die volle Zeit ab?
Ein Gespräch über das Thema der Zeit (Behandlung nur 20 Minuten, Abrechnung die vollen 30 Minuten), habe ich im Nebenraum mal mitbekommen, doch der Praxisinhaber besteht auf diese Art, auch wenn eine Anzeige ihm wohl massive Probleme bescheren könnte geschweige denn, von den Bezügen der Bänke, auf denen Menschen liegen die schwitzen und/oder auch Hautprobleme haben können.
Ich habe lange nach einem Job gesucht, der meine mögliche Arbeitszeit begünstigt, doch wie schon gesagt, bei mir gehen die Warnsignale los. Welchen Rat könnt Ihr mir geben und mache ich mich selbst strafbar, wenn ich bei einem 30 minütlichem Rezept, dem Kunden nur 20 Minuten verschreibe?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo.
Ich hoffe, das richtige Thema gewählt zu haben, es geht mir hier nämlich um meine eigene Haftung bezüglich folgendes Thema.
Ich mache derzeit ein Praktikum bei einem Physiotherapeuten. Ich werde angelernt und lerne auch die Gegebenheiten der Praxis. Zum 01.11.24, soll ich dann einen Teilzeitvertrag bekommen. Ich habe mit meiner Freundin über mein Dilemma gesprochen und sie kann mir dabei leider nicht weiterhelfen, bat mich aber dringend darum, mir Rat zu holen.
In der Praxis werden sowohl gesetzliche wie auch private Patienten behandelt, wobei die Privaten bevorzugt werden. Kassenpatienten sollen mit einem Termin pro Woche abgespeist werden. Als eine gesetzliche Patientin mit einem Lymphdrainage-Rezept (30 Minuten, 1-2 Mal die Woche) ankam, wurde ihr klar gemacht, dass man ihr nur eine Behandlung von 20 Minuten anbieten kann. Sollte sie auf die 30 Minuten bestehen, kann sie gerne eine andere Praxis aufsuchen oder die letzten 10 Minuten privat dazu bezahlen. Mit der KK werden hier aber die vollen 30 Minuten abgerechnet. Auch Privatrezepte von 45 Minuten, werden nur mit einem Termin von 40 Minuten vergeben, aber die vollen 45 Minuten abgerechnet.
Patienten die kein Handtuch haben, können für 3 € eins von der Praxis bekommen. Haben sie kein Geld, bekommen sie auch eins, aber dieses ist nicht frisch und wurde schon bei anderen Patienten benutzt. Auch die Behandlungsbänke sind mit einem Laken und die Kissen mit Stoff bezogen. In welcher Frequenz die gewaschen werden, weiß ich noch nicht. Täglich denke ich mal nicht. Hier sind also keine nackten Behandlungsbänke, die nach jeder Behandlung desinfiziert werden.
Bei mir wecken diese Behandlungsmethoden massiven Zweifel, ob das der richtige Arbeitsplatz für mich ist und ich frage mich, neben den Hygieneprobleme, ob ich mich nicht selbst strafbar mache, wenn ich Kunden kürzere Termine gebe und mein Arbeitgeber rechnet mit den KK die volle Zeit ab?
Ein Gespräch über das Thema der Zeit (Behandlung nur 20 Minuten, Abrechnung die vollen 30 Minuten), habe ich im Nebenraum mal mitbekommen, doch der Praxisinhaber besteht auf diese Art, auch wenn eine Anzeige ihm wohl massive Probleme bescheren könnte geschweige denn, von den Bezügen der Bänke, auf denen Menschen liegen die schwitzen und/oder auch Hautprobleme haben können.
Ich habe lange nach einem Job gesucht, der meine mögliche Arbeitszeit begünstigt, doch wie schon gesagt, bei mir gehen die Warnsignale los. Welchen Rat könnt Ihr mir geben und mache ich mich selbst strafbar, wenn ich bei einem 30 minütlichem Rezept, dem Kunden nur 20 Minuten verschreibe?
Bezüglich der Behandlungszeit: Bei Kassenpatienten gibt es eine offizielle Leistungsbeschreibung für sämtliche Positionen. U. a. sind dort Richtwerte für die Dauer der Behandlung angegeben. Nun behalten diese Richtwerte, neben der eigentlichen Behandlungszeit am Patienten, auch die Zeit für Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, usw. Somit bedeutetet z. B. MLD-45 nicht 45 Minuten Behandlung am Patienten, 40 Minuten wäre völlig i. O. Ist bei uns seit eh und je auch so. 20 Minuten bei MLD-30 empfinde ich allerdings als fragwürdig.
Bei Privatpatienten gibt es keine Vorschriften. Da kann jeder Sch...s zwischen Praxis und Patient frei vereinbart werden.
Zum Schluss: Behandlungszeit dazu kaufen bei GKV-Patienten für eine Kassenleistung ist gemäß BRV ausdrücklich verboten, solange die Gesamtzeit sich innerhalb der Richtwerte bewegt. Persönlich halte ich ein Verlängerung der Behandlungszeit, über der Richtwert hinaus, nur in äußerst seltene Fälle für notwendig bzw. sinnvoll.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Zunächst einmal deine Frage zur Haftung: Da brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Du bist AN und arbeitest auf Anweisung. Die Haftung für etwaige Rechtsverstoße liegt somit beim AG.
Bezüglich der Behandlungszeit: Bei Kassenpatienten gibt es eine offizielle Leistungsbeschreibung für sämtliche Positionen. U. a. sind dort Richtwerte für die Dauer der Behandlung angegeben. Nun behalten diese Richtwerte, neben der eigentlichen Behandlungszeit am Patienten, auch die Zeit für Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, usw. Somit bedeutetet z. B. MLD-45 nicht 45 Minuten Behandlung am Patienten, 40 Minuten wäre völlig i. O. Ist bei uns seit eh und je auch so. 20 Minuten bei MLD-30 empfinde ich allerdings als fragwürdig.
Bei Privatpatienten gibt es keine Vorschriften. Da kann jeder Sch...s zwischen Praxis und Patient frei vereinbart werden.
Zum Schluss: Behandlungszeit dazu kaufen bei GKV-Patienten für eine Kassenleistung ist gemäß BRV ausdrücklich verboten, solange die Gesamtzeit sich innerhalb der Richtwerte bewegt. Persönlich halte ich ein Verlängerung der Behandlungszeit, über der Richtwert hinaus, nur in äußerst seltene Fälle für notwendig bzw. sinnvoll.
vielen lieben Dank für deine Antwort. Also ich bin froh, dass ich da nicht hafte, sollte ein Patient den Physiotherapeuten anzeigen wollen. Wie siehst du es aber mit der Hygiene? Dass die Bänke mit Laken überdeckt sind, die nicht täglich gewechselt werden? Ich selbst habe schon sehr viel Physiotherapie hinter mir und war immer in einer Praxis, wo die Bank quasi nackt war und bevor ich kam und nachdem ich weg bin, wurde sie trotz Handtuch, desinfiziert. ich kenne auch Praxen, wo du ein Handtuch mitbringen musst, sonst musst du für ein geliehenes bezahlen. Ich kenne auch Praxen die selber Handtücher zur Verfügung stellen und du siehst, dass die frisch gewaschen sind. Wie siehst du es also, dass wenn jemand kein Geld hat in dieser Praxis, in der ich arbeiten soll, ein benutztes Handtuch bekommt?
lG
Jochen
Gefällt mir
Noch hast du keinen Vertrag unterschrieben.
Du hast genau zwei Möglichkeiten:
1. Du fängst wohl wissend deiner Bedenken dort an, akzeptierst diese Gegebenheiten.
2. Du suchst dir eine andere Arbeitsstelle.
Erwarte nicht dass dort wegen dir die Rahmenbedingungen geändert werden.
Was mich nebenbei interessieren würde: in welchem Bundesland liegtdiese Praxis? In der Stadt ( klein, groß) oder auf dem Land?
Wie groß ist diese Praxis ( Mitarbeiteranzahl)
Und man darf Patienten keine Kosten für Lagerungsmaterial in Rechnung stellen. Das ist klar geregelt im Rahmenvertrag. (HmR)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabine963 schrieb:
Ganz ehrlich Jochen, du hegst doch ganz massive Zweifel. Und diese sind durchaus berechtigt.
Noch hast du keinen Vertrag unterschrieben.
Du hast genau zwei Möglichkeiten:
1. Du fängst wohl wissend deiner Bedenken dort an, akzeptierst diese Gegebenheiten.
2. Du suchst dir eine andere Arbeitsstelle.
Erwarte nicht dass dort wegen dir die Rahmenbedingungen geändert werden.
Was mich nebenbei interessieren würde: in welchem Bundesland liegtdiese Praxis? In der Stadt ( klein, groß) oder auf dem Land?
Wie groß ist diese Praxis ( Mitarbeiteranzahl)
Und man darf Patienten keine Kosten für Lagerungsmaterial in Rechnung stellen. Das ist klar geregelt im Rahmenvertrag. (HmR)
Allerdings ist das mit den Handtüchern so eine Sache. Wenn man es genau nimmt, gehört das Handtuch auf der Liege NICHT zum Lagerungs-/Wickelmaterial. Das ist bis heute die Rechtsauffassung der Berufsverbände.
Ich teile aber deine Bedenken. Bei uns bringt der Patient auch sein eigenes Handtuch (Badelaken) mit. Weitere notwendige Handtücher werden von uns selbstverständlich gestellt (dafür haben wir jeweils 2 Industriewaschmaschinen und -trockner). Im Bedarfsfall also auch beim "Vergessen".
Desinfektion der Liege ist so eine Sache, da dass das Kunstleder dadurch sehr schnell beschädigt. Eine schonende Reinigung ist auch vollkommen ausreichend (Aussage unsere Hygienefachkraft).
Nichtdestotrotz kenne auch ich genug Praxen, die eine Service- annex Erziehungsjoypauschale für die Wäsche nehmen, wenn der Patient seinen Handtuch vergißt. Im Normallfall ist das aber nur eine symbolische Euro in der Kaffeekasse.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Zunächst einmal gebe ich @sabine963 recht. Du solltest dir das Stellenangebot richtig überdenken.
Allerdings ist das mit den Handtüchern so eine Sache. Wenn man es genau nimmt, gehört das Handtuch auf der Liege NICHT zum Lagerungs-/Wickelmaterial. Das ist bis heute die Rechtsauffassung der Berufsverbände.
Ich teile aber deine Bedenken. Bei uns bringt der Patient auch sein eigenes Handtuch (Badelaken) mit. Weitere notwendige Handtücher werden von uns selbstverständlich gestellt (dafür haben wir jeweils 2 Industriewaschmaschinen und -trockner). Im Bedarfsfall also auch beim "Vergessen".
Desinfektion der Liege ist so eine Sache, da dass das Kunstleder dadurch sehr schnell beschädigt. Eine schonende Reinigung ist auch vollkommen ausreichend (Aussage unsere Hygienefachkraft).
Nichtdestotrotz kenne auch ich genug Praxen, die eine Service- annex Erziehungsjoypauschale für die Wäsche nehmen, wenn der Patient seinen Handtuch vergißt. Im Normallfall ist das aber nur eine symbolische Euro in der Kaffeekasse.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Lars,
vielen lieben Dank für deine Antwort. Also ich bin froh, dass ich da nicht hafte, sollte ein Patient den Physiotherapeuten anzeigen wollen. Wie siehst du es aber mit der Hygiene? Dass die Bänke mit Laken überdeckt sind, die nicht täglich gewechselt werden? Ich selbst habe schon sehr viel Physiotherapie hinter mir und war immer in einer Praxis, wo die Bank quasi nackt war und bevor ich kam und nachdem ich weg bin, wurde sie trotz Handtuch, desinfiziert. ich kenne auch Praxen, wo du ein Handtuch mitbringen musst, sonst musst du für ein geliehenes bezahlen. Ich kenne auch Praxen die selber Handtücher zur Verfügung stellen und du siehst, dass die frisch gewaschen sind. Wie siehst du es also, dass wenn jemand kein Geld hat in dieser Praxis, in der ich arbeiten soll, ein benutztes Handtuch bekommt?
lG
Jochen
Zum einen muss ich dafür in der Lage sein, zu beweisen, dass es eine entsprechende Anweisung gab. Kann ich das? Ein "Hörensagen" bzw zufälliges Mithören reicht wohl nicht.
Zum anderen: wenn es selbst für einen Laien offensichtlich ist, dass eine bestimmte Vorgehensweise für einen Patienten schädlich sein kann, dann wird ein Richter den angestellten Mitarbeiter nicht von einer Mitschuld freisprechen.
Gefällt mir
Wenn der AG nur eine bestimmten Zeit für die Behandlung einräumt, dann hat der AN das entsprechend so zu akzeptieren. Das hat nichts oder nur minimal mit der fachlichen Durchführung zu tun, so dass der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit hier mit Sicherheit nicht gegeben ist.
Auch der BRV besagt im Übrigen sehr eindeutig, dass nur der Zugelassene die Verantwortung für das Einhalten der Vorschriften hat.
Ich denke, du bist inzwischen zu stark in deiner ärztlichen Haftung verankert. Die hat sicherlich noch eine andere Qualität, auch als AN.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Lymphie Nonsens. Die laufenden Rechtssprechung des BAGs ist da ganz klar: Ein AN haftet ausschließlich wenn er eindeutig grob fahrlässig gehandelt hat. Und dabei wird immer auf das fachliche Wissen des AN abgestellt.
Wenn der AG nur eine bestimmten Zeit für die Behandlung einräumt, dann hat der AN das entsprechend so zu akzeptieren. Das hat nichts oder nur minimal mit der fachlichen Durchführung zu tun, so dass der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit hier mit Sicherheit nicht gegeben ist.
Auch der BRV besagt im Übrigen sehr eindeutig, dass nur der Zugelassene die Verantwortung für das Einhalten der Vorschriften hat.
Ich denke, du bist inzwischen zu stark in deiner ärztlichen Haftung verankert. Die hat sicherlich noch eine andere Qualität, auch als AN.
Mir geht es um die dreckigen Handtücher, die der TE den Menschen geben soll, die die 3 € nicht bezahlen können/ wollen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lymphie schrieb:
Lars, so pauschal, wie du oben in deinem ersten Beitrag jegliche Haftung des TE verneinst, ist es nicht richtig .
Mir geht es um die dreckigen Handtücher, die der TE den Menschen geben soll, die die 3 € nicht bezahlen können/ wollen.
Und wieso soll ein benutztes Handtuch ein grobe Fahrlässigkeit des AN darstellen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Lymphie Doch, es ist im Zusammenhang richtig. Bitte informiere dich über die laufenden Rechtsprechung des BAG bezüglich AN-Haftung.
Und wieso soll ein benutztes Handtuch ein grobe Fahrlässigkeit des AN darstellen?
Nein, das ist zu offensichtlich eine Katastrophe.
Aber ein benutztes Handtuch mit Körperflüssigkeiten des Vorpatienten weiterzubenutzen, das ist potentiell infektiös.
Erstmal kann ich bei mündlicher Anordnung idR nicht beweisen, dass das eine Anordnung war, zweitens ist das so offensichtlich falsch!
Da nutzt dir überhaupt keine Rechtsprechung anderer Gerichte.
Als AN darfst du dein Gehirn nicht ausschalten, sonst haftest du uU selbst.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lymphie schrieb:
Wenn mir mein Vorgesetzter sagt, nimm eine gebrauchte Spritze.....
Nein, das ist zu offensichtlich eine Katastrophe.
Aber ein benutztes Handtuch mit Körperflüssigkeiten des Vorpatienten weiterzubenutzen, das ist potentiell infektiös.
Erstmal kann ich bei mündlicher Anordnung idR nicht beweisen, dass das eine Anordnung war, zweitens ist das so offensichtlich falsch!
Da nutzt dir überhaupt keine Rechtsprechung anderer Gerichte.
Als AN darfst du dein Gehirn nicht ausschalten, sonst haftest du uU selbst.
Und nochmals, du bist in deinem ärztlichen Haftungsdenkweise verhaftet. Das zeigt schon deinem Beispiel mit der gebrauchten Spritze.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Lymphie Sorry, aber du scheinst wenig Ahnung von der rechtlichen Reichweite der Arbeitnehmer-Haftung zu haben.
Und nochmals, du bist in deinem ärztlichen Haftungsdenkweise verhaftet. Das zeigt schon deinem Beispiel mit der gebrauchten Spritze.
Lymphie hat vollkommen recht, in beiden Fällen muss sowohl ein Arzt aber auch ein Therapeut durch seine Qualifikation über das Gefahrenpotential wissen und haftet damit auf jeden Fall grob Fahrlässig bzw. sogar mit Vorsatz. Wie soll er denn da mit Staatsexamen behaupten dass er weder willentlich noch wissentlich handelte?
Und damit ist schon der Vorsatz erfüllt.
Der AN haftet nach seinem Verschuldungsgrad und dieses Wissen hat er nachweislich durch Qualifikation erworben.
Um es mit deinen "netten Worten" auszudrücken: Sorry, aber du scheinst wenig Ahnung von der rechtlichen Reichweite der Arbeitnehmer-Haftung zu haben.
Wann Praxisinhaber für angestellte Ärzte haften | Praxisärzte-Blog
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gert Winsa schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lymphie hat vollkommen recht, in beiden Fällen muss sowohl ein Arzt aber auch ein Therapeut durch seine Qualifikation über das Gefahrenpotential wissen und haftet damit auf jeden Fall grob Fahrlässig bzw. sogar mit Vorsatz. Wie soll er denn da mit Staatsexamen behaupten dass er weder willentlich noch wissentlich handelte?
Und damit ist schon der Vorsatz erfüllt.
Der AN haftet nach seinem Verschuldungsgrad und dieses Wissen hat er nachweislich durch Qualifikation erworben.
Um es mit deinen "netten Worten" auszudrücken: Sorry, aber du scheinst wenig Ahnung von der rechtlichen Reichweite der Arbeitnehmer-Haftung zu haben.
Wann Praxisinhaber für angestellte Ärzte haften | Praxisärzte-Blog
Hier kann eine Beweislastumkehr entstehen.
Nicht der Patient muss seine Behauptung beweisen. Sondern du musst beweisen, dass er sie nicht dadurch bekommen hat.
Und das ist unmöglich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lymphie schrieb:
Patient behauptet später, eine Hepatitis A infolge der Benutzung des versifften Handtuchs erlitten zu haben.
Hier kann eine Beweislastumkehr entstehen.
Nicht der Patient muss seine Behauptung beweisen. Sondern du musst beweisen, dass er sie nicht dadurch bekommen hat.
Und das ist unmöglich.
Grob fahrlässig wäre es nur, wenn der Mensch wissentllich dem Therapeuten gesagt hätte, ich habe Erkrankung x und die ist durch y übertragbar. Dann das Handtuch zu benutzen, würde nicht mal ein geistig verwirrter Mensch. Weil der normale Patient nicht mal so zur Tür rein kommen würde.
Sofern grob fahrlässig hier zu treffen würde, hätten wir in der Coronazeit alle grob fahrlässig gehandhabt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Andreas Bock schrieb:
@Gert Winsa
Grob fahrlässig wäre es nur, wenn der Mensch wissentllich dem Therapeuten gesagt hätte, ich habe Erkrankung x und die ist durch y übertragbar. Dann das Handtuch zu benutzen, würde nicht mal ein geistig verwirrter Mensch. Weil der normale Patient nicht mal so zur Tür rein kommen würde.
Sofern grob fahrlässig hier zu treffen würde, hätten wir in der Coronazeit alle grob fahrlässig gehandhabt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lymphie schrieb:
Bezüglich der Haftung: ich bin mir nicht so sicher, dass ich als angestellter Mitarbeiter von einer Haftung in jedem Fall befreit bin.
Zum einen muss ich dafür in der Lage sein, zu beweisen, dass es eine entsprechende Anweisung gab. Kann ich das? Ein "Hörensagen" bzw zufälliges Mithören reicht wohl nicht.
Zum anderen: wenn es selbst für einen Laien offensichtlich ist, dass eine bestimmte Vorgehensweise für einen Patienten schädlich sein kann, dann wird ein Richter den angestellten Mitarbeiter nicht von einer Mitschuld freisprechen.
zu der rechtlichen Seite wurde ja schon einiges geschrieben und da habe ich nichts hinzuzufügen.
Was ich jedoch nicht so ganz verstehe: Warum machst du da gerade Praktikum?
Bist du noch in der Ausbildung oder bereits ausgelernt oder schon länger im Berufsleben?
Hospitieren 1-2 Tage kann ja wirklich sinnvoll sein, um sich ein Bild vom Team, vom Chef, etc zu machen, aber ein längeres Praktikum ohne Bezahlung?
Bei uns werden alle neuen Mitarbeiter die ersten Wochen (je nach Erfahrung) noch entlastet und ihnen nach und nach die "Gegebenheiten" vermittelt, aber eben nach Vertragsabschluss.
Und zu deinem schlechtem Bauchgefühl.... Bei mir hat es sich bisher immer bewahrheitet, wenn mir was komisch vor kam. Ich kann dir nur den Rat geben darauf zu hören.
Wenn du in etwa sagst, wo du was suchst, bekommst du hier bestimmt genügend gute Angebote. :-)
LG UlnaR
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
UlnaR schrieb:
Hallo Jochen,
zu der rechtlichen Seite wurde ja schon einiges geschrieben und da habe ich nichts hinzuzufügen.
Was ich jedoch nicht so ganz verstehe: Warum machst du da gerade Praktikum?
Bist du noch in der Ausbildung oder bereits ausgelernt oder schon länger im Berufsleben?
Hospitieren 1-2 Tage kann ja wirklich sinnvoll sein, um sich ein Bild vom Team, vom Chef, etc zu machen, aber ein längeres Praktikum ohne Bezahlung?
Bei uns werden alle neuen Mitarbeiter die ersten Wochen (je nach Erfahrung) noch entlastet und ihnen nach und nach die "Gegebenheiten" vermittelt, aber eben nach Vertragsabschluss.
Und zu deinem schlechtem Bauchgefühl.... Bei mir hat es sich bisher immer bewahrheitet, wenn mir was komisch vor kam. Ich kann dir nur den Rat geben darauf zu hören.
Wenn du in etwa sagst, wo du was suchst, bekommst du hier bestimmt genügend gute Angebote. :-)
LG UlnaR
Im Übrigen ist diese Verhaltensweise dieser Praxis m.E. auch nicht in Ordnung
Gefällt mir
Auch bei uns treten potientelle AN hin und wieder mit mit spezifischen Wünsche/Notwendigkeit spezieller AZ an. Entweder kann/will man die als AG erfüllen oder nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@silvia43 Bitte lese den 1. Halbsatz auch. Da gibt er der Grund für die längere Suche an.
Auch bei uns treten potientelle AN hin und wieder mit mit spezifischen Wünsche/Notwendigkeit spezieller AZ an. Entweder kann/will man die als AG erfüllen oder nicht.
Ich bin an die Stelle durch Zufall gekommen, weil ich dort auch behandelnder Patient war. Doch erst durch die Tage, wo ich angelernt wurde, die wo ich betonen, nicht bezahlt bekomme, obwohl man schon darüber redet, dass ich nächste Woche anfangen soll zu arbeiten, habe ich diese ganzen Internas mitbekommen.
Bezüglich der 20-minütigen Lymphdrainage, so war auch ich damit betroffen. Da ich leider keinen anderen Physiotherapeuten in meiner Gegend gefunden habe, der noch Kapazitäten hatte, habe ich dem notgedrungen zugestimmt. Doch wenn ich jetzt anderen Patienten klarmachen muss, dass sie 10 Minuten Behandlung verlieren, frage ich mich, ob ich mich da haftbar mache. Denn mein Gefühl sagt mir, wenn der Patient nur 20 % bekommt, aber mit der Kasse 30 abgerechnet werden, die auch bezahlt werden, ob hier nicht eine Art von Betrug stattfindet?
Des Weiteren habe ich im zweiten Quartal dieses Jahres hinter meinem Ohr einen Pilz bekommen. Ich zerbreche mir seitdem den Kopf, wo ich den her habe und stelle mir jetzt die Frage, ob das von der Liege kommen kann, denn die ersten paar Termine habe ich mein Handtuch vergessen und von denen ein kleines bekommen und jetzt erfahren, dass diese benutzt waren.
Ich bin auf diesen Job um ehrlich zu sein, nicht angewiesen, ich wollte einfach wieder arbeiten gehen und habe mir gesagt, dass die Praxis nicht weit von mir entfernt ist und die Arbeit macht mir eigentlich auch Spaß. Es sind halt nur diese gewissen Gegebenheiten. Die Person, die mich die paar Stunden angelernt hat, diese komplexe Software bedienen zu können, hat mir mehrfach zu verstehen gegeben, dass ich unerwünscht bin. Da wir beide aber nie zusammen arbeiten werden, hab ich das jetzt mal zur Seite gelegt. Ich ich muss mir diese Woche wo ich jetzt anfange, mir das alles mal wirklich mit meinen Augen angucken und dann entscheiden, ob ich den Vertrag unterschreibe oder nicht.
Ich bin schon ziemlich enttäuscht, dass die Stunden, die ich diese Woche zum anlernen gekommen bin, nicht vergütet bekomme. Aber ich bin halt so ein Idiot, ich gebe gerne und merke manchmal erst zu spät, dass das auch sehr gerne ausgenutzt wird.
Die Stunden die ich die kommende Woche arbeite, hat man mir gesagt, wird man mir bezahlen und ich werde spätestens Ende der Woche klüger sein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Erst mal vielen lieben Dank für die ganzen Antworten. Ich muss gestehen, dass ich hier nicht die 100-prozentige Wahrheit gesagt habe, weil es ja sein kann, dass Leute, mit denen eventuell arbeiten werde, auch hier vorhanden sind.
Ich bin an die Stelle durch Zufall gekommen, weil ich dort auch behandelnder Patient war. Doch erst durch die Tage, wo ich angelernt wurde, die wo ich betonen, nicht bezahlt bekomme, obwohl man schon darüber redet, dass ich nächste Woche anfangen soll zu arbeiten, habe ich diese ganzen Internas mitbekommen.
Bezüglich der 20-minütigen Lymphdrainage, so war auch ich damit betroffen. Da ich leider keinen anderen Physiotherapeuten in meiner Gegend gefunden habe, der noch Kapazitäten hatte, habe ich dem notgedrungen zugestimmt. Doch wenn ich jetzt anderen Patienten klarmachen muss, dass sie 10 Minuten Behandlung verlieren, frage ich mich, ob ich mich da haftbar mache. Denn mein Gefühl sagt mir, wenn der Patient nur 20 % bekommt, aber mit der Kasse 30 abgerechnet werden, die auch bezahlt werden, ob hier nicht eine Art von Betrug stattfindet?
Des Weiteren habe ich im zweiten Quartal dieses Jahres hinter meinem Ohr einen Pilz bekommen. Ich zerbreche mir seitdem den Kopf, wo ich den her habe und stelle mir jetzt die Frage, ob das von der Liege kommen kann, denn die ersten paar Termine habe ich mein Handtuch vergessen und von denen ein kleines bekommen und jetzt erfahren, dass diese benutzt waren.
Ich bin auf diesen Job um ehrlich zu sein, nicht angewiesen, ich wollte einfach wieder arbeiten gehen und habe mir gesagt, dass die Praxis nicht weit von mir entfernt ist und die Arbeit macht mir eigentlich auch Spaß. Es sind halt nur diese gewissen Gegebenheiten. Die Person, die mich die paar Stunden angelernt hat, diese komplexe Software bedienen zu können, hat mir mehrfach zu verstehen gegeben, dass ich unerwünscht bin. Da wir beide aber nie zusammen arbeiten werden, hab ich das jetzt mal zur Seite gelegt. Ich ich muss mir diese Woche wo ich jetzt anfange, mir das alles mal wirklich mit meinen Augen angucken und dann entscheiden, ob ich den Vertrag unterschreibe oder nicht.
Ich bin schon ziemlich enttäuscht, dass die Stunden, die ich diese Woche zum anlernen gekommen bin, nicht vergütet bekomme. Aber ich bin halt so ein Idiot, ich gebe gerne und merke manchmal erst zu spät, dass das auch sehr gerne ausgenutzt wird.
Die Stunden die ich die kommende Woche arbeite, hat man mir gesagt, wird man mir bezahlen und ich werde spätestens Ende der Woche klüger sein.
Bezüglich des Pilzes hinter dem Ohr kommen auch andere Infektionsquellen in Betracht. In letzter Zeit häufig in den Medien als solche Infektionsquellen - die Barbershops. Dort wird nicht überall Wert auf Hygiene gelegt und dementsprechend auch nicht immer alles Werkzeug sterilisiert.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabine963 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Bezüglich des Pilzes hinter dem Ohr kommen auch andere Infektionsquellen in Betracht. In letzter Zeit häufig in den Medien als solche Infektionsquellen - die Barbershops. Dort wird nicht überall Wert auf Hygiene gelegt und dementsprechend auch nicht immer alles Werkzeug sterilisiert.
Oder es gibt auf deiner Seite noch mehr Punkte, die hier nicht zur Sprache kommen. Dann kann man dir aber auch schwer einen Rat geben. thinking_face
Oder geht es nur darum, noch mehr Informationen intern zu bekommen, damit du den Laden hochgehen zu lassen kannst, weil du dich als Patient geschädigt fühlst?
LG und alles Gute
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
UlnaR schrieb:
Tut mit leid, aber ich verstehe es nicht. Es spricht alles gegen diesen Job - von vorne bis hinten. Warum tust du dir das an, wenn du, wie du selbst sagst, nicht darauf angewiesen bist? Wenn es dir um Spaß an der Arbeit geht, dann such dir einen passenden Arbeitsplatz an dem du dich wohlfühlst und du nicht schon vorher unzufrieden bist. Und so wie sich das alles liest, wird das nicht der gut bezahlte Job mit wertschätzendem Miteinander sein oder werden.
Oder es gibt auf deiner Seite noch mehr Punkte, die hier nicht zur Sprache kommen. Dann kann man dir aber auch schwer einen Rat geben. thinking_face
Oder geht es nur darum, noch mehr Informationen intern zu bekommen, damit du den Laden hochgehen zu lassen kannst, weil du dich als Patient geschädigt fühlst?
LG und alles Gute
ausprobieren kann man es, in der Probezeit kann man jederzeit innerhalb 14 Tagen das Arbeitsverhältnis beenden. Die dient ja auch beiden Seiten, wenn der AG sich da nicht bewährt braucht man auch kein schlechtes Gewissen haben.
Erzählungen von dritten können stimmen aber sich auch komplett ins Gegenteil verschlagen - es gibt AN die bezeichnen den selber AG als gut und andere als schlecht. Rein in die Eigenerfahrung das ist das einzige das zählt.
Alles andere ist zum aktuellen Zeitpunkt Spekulation - auch wenn ein paar Sachen schon seltsam anmuten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gert Winsa schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
ausprobieren kann man es, in der Probezeit kann man jederzeit innerhalb 14 Tagen das Arbeitsverhältnis beenden. Die dient ja auch beiden Seiten, wenn der AG sich da nicht bewährt braucht man auch kein schlechtes Gewissen haben.
Erzählungen von dritten können stimmen aber sich auch komplett ins Gegenteil verschlagen - es gibt AN die bezeichnen den selber AG als gut und andere als schlecht. Rein in die Eigenerfahrung das ist das einzige das zählt.
Alles andere ist zum aktuellen Zeitpunkt Spekulation - auch wenn ein paar Sachen schon seltsam anmuten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Johnny Doe schrieb:
Eine Stunde hat 60 Minuten. Wenn du nicht besonders idealistisch bist kann es dir egal sein, wie geplant wird. Auch mit den Handtüchern. Mach den Wäschesack einfach voll, fertig. Wichtig ist dann für dich, dass die Absprachen eingehalten werden, Urlaub, Arbeitszeiten, bezahlte Fobis usw. Das merkst du aber erst mit der Zeit. Dafür gibt es die Probezeit.
hör auf deinen Bauch, vergiss diese Praxis ganz schnell und nehme die nicht als Normalfall an.
Es gibt sooo viele andere Praxen die korrekt arbeiten und „saubere Handtücher „ haben !!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ahn schrieb:
@Anonymer Teilnehmer wenn ich das hier alles lese, komme ich nur zu einem einzigen Schluss:
hör auf deinen Bauch, vergiss diese Praxis ganz schnell und nehme die nicht als Normalfall an.
Es gibt sooo viele andere Praxen die korrekt arbeiten und „saubere Handtücher „ haben !!!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
silvia43 schrieb:
Was ich bei Jochen bzw. anonym auch nicht verstehe ist der Satz, ich habe lange nach einer Stelle gesucht ? Jede Praxis sucht momentan händeringend nach Therapeuten und gehen sehr gerne auf Wunscharbeitszeit ein, wenn sie nur einen Therapeuten hätten. Also vielleicht solltest Du dich mal überprüfen, vielleicht liegt das lange suchen ja auch an Dir selber.
Im Übrigen ist diese Verhaltensweise dieser Praxis m.E. auch nicht in Ordnung
Im Ernst - es gibt einen derartigen Mangel an Therapeuten, dass eine längerfristige Arbeitslosigkeit in unserem Beruf weil jemand nur spezielle Zeiten abdecken möchte in meinen Augen sehr fragwürdig ist. Desweiteren ein mehrwöchiges unbezahltes Praktikum - wtf? Und dann noch unter der Hand zugeraunt zu bekommen, dass man nicht erwünscht ist und trotzdem noch überlegen, dort anzufangen? Mmmhhh...nö.
Jochen, mir kommt da vieles komisch vor. Aber da du nicht dazu verpflichtet bist, mir schlüssige Geschichten zu erzählen, leben wir fröhlich weiter, ich mit den Fragezeichen und du mit meiner Meinung. Viele Grüße und gute Entscheidung, für was auch immer!
Gefällt mir
Also lassen wir die Spekulationen solange nicht alle Infos offenliegen.
Von der Länge des Praktikums lese ich ehrlich gesagt auch nichts und auch dafür fallen mir einige Gründe ein, lange aus dem Job, AG Kennenlernen, Krankheiten, kein Zeit oder Finanzdruck etc. etc.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gert Winsa schrieb:
Es kann unzählige Gründe geben, er schrieb doch er ist nicht darauf angewiesen, auch dafür kann es unzählige Gründe geben, von Finanziell aus verschiedenen Gründen gut aufgestellt oder auch von der Kostenseite des Lebens. Ebenso gibt es bestimmte Persönliche oder Krankheitstechnische Gründe.
Also lassen wir die Spekulationen solange nicht alle Infos offenliegen.
Von der Länge des Praktikums lese ich ehrlich gesagt auch nichts und auch dafür fallen mir einige Gründe ein, lange aus dem Job, AG Kennenlernen, Krankheiten, kein Zeit oder Finanzdruck etc. etc.
Zur Länge des Praktikums: er ist schon im Praktikum und der Vertrag beginnt ab 1.11.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mimikri schrieb:
@Gert Winsa du hast natürlich auch Recht. Und dennoch darf hier jeder äußern, was ihm dazu durch den Kopf geht. In meinem Fall: ich finde die Situation -oder vielleicht auch nur deren Schilderung - merkwürdig.
Zur Länge des Praktikums: er ist schon im Praktikum und der Vertrag beginnt ab 1.11.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mimikri schrieb:
Die ganze Geschichte hört sich von allen Seiten schräg an, ich sehe Red Flags auf beiden Seiten. (So, wie die Story hier aufgebaut wird frage ich mich, ob der Patient Jochen gerne die Praxis und einen seiner Therapeuten anhängen würde. Aber ich lese auch gerne Romane und neige zu Spekulationen 😉😜😇)
Im Ernst - es gibt einen derartigen Mangel an Therapeuten, dass eine längerfristige Arbeitslosigkeit in unserem Beruf weil jemand nur spezielle Zeiten abdecken möchte in meinen Augen sehr fragwürdig ist. Desweiteren ein mehrwöchiges unbezahltes Praktikum - wtf? Und dann noch unter der Hand zugeraunt zu bekommen, dass man nicht erwünscht ist und trotzdem noch überlegen, dort anzufangen? Mmmhhh...nö.
Jochen, mir kommt da vieles komisch vor. Aber da du nicht dazu verpflichtet bist, mir schlüssige Geschichten zu erzählen, leben wir fröhlich weiter, ich mit den Fragezeichen und du mit meiner Meinung. Viele Grüße und gute Entscheidung, für was auch immer!
Je nach Vorerkrankung hat man selbst schon ganz gute Möglichkeiten zur Selbsthilfe. Kompression macht z. B. gut 80% der Lymphödem Behandlung aus.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
sabine963 schrieb:
Noch zum Thema Lymphdrainage. Wenn du selbst Physiotherapeut bist hast du einen großen Vorteil. Ich weiß jetzt nicht ob du selbst auch die MLD Fobi gemacht hast. Dort spielt die Aufklärung zur Mitwirkung und Anleitung zur Selbstbehandlung auch eine Rolle.
Je nach Vorerkrankung hat man selbst schon ganz gute Möglichkeiten zur Selbsthilfe. Kompression macht z. B. gut 80% der Lymphödem Behandlung aus.
Ich würde von so einer Stelle Abstand nehmen. Wennn Du kein ausgelernter Physio bist,darfst Du eigentlich nicht zu Lasten der GKV arbeiten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kitane schrieb:
Was ich nicht verstehe,Du machst ein Praktikum und wirst angelernt.Bist Du denn Physio?
Ich würde von so einer Stelle Abstand nehmen. Wennn Du kein ausgelernter Physio bist,darfst Du eigentlich nicht zu Lasten der GKV arbeiten.
Mein Profilbild bearbeiten