Die Praxis befindet sich im Herzen
von Berlin-Neukölln. Wir sind ein
aufgeschlossenes und
berufserfahrenes Therapeutenteam
und wünschen uns Verstärkung.
Freundschaftlicher Umgang,
Wertschätzung und
Hilfsbereitschaft zeichnen uns
ebenso aus wie professionelles
Arbeiten und fachliche Kompetenz.
Kenntnisse der manuellen Therapie
oder andere Fortbildungen sind von
Vorteil, aber nicht Bedingung.
Berufsanfängerinnen und
Berufsanfänger sind sehr
willkommen und werden gefördert.
Wir bieten neben ...
von Berlin-Neukölln. Wir sind ein
aufgeschlossenes und
berufserfahrenes Therapeutenteam
und wünschen uns Verstärkung.
Freundschaftlicher Umgang,
Wertschätzung und
Hilfsbereitschaft zeichnen uns
ebenso aus wie professionelles
Arbeiten und fachliche Kompetenz.
Kenntnisse der manuellen Therapie
oder andere Fortbildungen sind von
Vorteil, aber nicht Bedingung.
Berufsanfängerinnen und
Berufsanfänger sind sehr
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ergo2004 schrieb:
MA ist für längere Zeit krank und kommt dieses Jahr nicht wieder. Kann ich den Resturlaub von 5 Tagen dann auszahlen?
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Andrea Bartels schrieb:
Ob ein Urlaub verfällt hängt vom Arbeitsvertrag ab - frag mal deinen Anwalt :kissing_closed_eyes:
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C. DBO schrieb:
Wenn er den Urlaub nicht bis zum März 2014 nehmen kann, würde dieser verfallen und Du könntest theoretisch diesen Urlaub auszahlen. Wenn im Einverständnis miteinander solche Vereinbarungen getroffen werden, kann keiner was dagegen sagen.
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