physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hamburg

Wir suchen dich in Voll- oder
Teilzeit!

Du wünschst dir einen
Arbeitsplatz, an dem du wirklich
mit Menschen arbeitest – nicht
nur an ihnen?
Einen Ort, an dem du deine
Therapien frei, modern und
abwechslungsreich gestalten kannst?
Dann passt du wunderbar zu uns!

Bei uns hast du nicht nur
klassische Behandlungsräume,
sondern auch die Möglichkeit,
gemeinsam mit deinen Patient:innen
auf unserer großen, hochwertigen
medizinischen Trainings- und
Athletikfläche zu arbeiten –
ausgestatt...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Schüler Physiotherapie Ausbildung anrechnen lassen?

Neues Thema
Physiotherapie Ausbildung anrechnen lassen?
Es gibt 9 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 11 Monaten
Hey ich hoffe es geht euch gut!

Ich stehe vor dem Problem das ich meine 2. Wiederholungsprüfung SKL Mündlich mitte 2024 nicht geschafft habe.

Seitdem bin ich mit dem Gesundheitsamt Köln im ständigen Austausch die Prüfung wiederholen zu dürfen.

Kennt jemand eine Schule in NRW wo es mir möglich ist meine 3 Jährige Ausbildungszeit anrechnen zu lassen, sodass ich unter einer neuen Schule das Staatsexamen schnell antreten kann?
Ich bin bereits als "physio" Berufstätig und aus liebe zum Beruf habe ich inoffiziel an Fordbildungen teilgenommen, wenn man sowas auch anrechnen lassen könnte.

Danke im Voraus <3
1

Gefällt mir

Hey ich hoffe es geht euch gut! Ich stehe vor dem Problem das ich meine 2. Wiederholungsprüfung SKL Mündlich mitte 2024 nicht geschafft habe. Seitdem bin ich mit dem Gesundheitsamt Köln im ständigen Austausch die Prüfung wiederholen zu dürfen. Kennt jemand eine Schule in NRW wo es mir möglich ist meine 3 Jährige Ausbildungszeit anrechnen zu lassen, sodass ich unter einer neuen Schule das Staatsexamen schnell antreten kann? Ich bin bereits als "physio" Berufstätig und aus liebe zum Beruf habe ich inoffiziel an Fordbildungen teilgenommen, wenn man sowas auch anrechnen lassen könnte. Danke im Voraus <3
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Johnny Doe
Vor 11 Monaten
Was heißt „als "physio" Berufstätig" genau?
1

Gefällt mir

Was heißt „als "physio" Berufstätig" genau?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Johnny Doe schrieb:

Was heißt „als "physio" Berufstätig" genau?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mimikri
Vor 11 Monaten
@Johnny Doe das würde mich auch interessieren...
1

Gefällt mir

[mention]Johnny Doe[/mention] das würde mich auch interessieren...
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mimikri schrieb:

@Johnny Doe das würde mich auch interessieren...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Denni87
Vor 11 Monaten
Wenn du deine Prüfung nicht bestanden hast, wie kannst du dann ohne vorhandenen Zertifikat/Berufsabschluss "staatl. anerkannter Physiotherapeut" arbeiten??
1

Gefällt mir

• Leni C.
Wenn du deine Prüfung nicht bestanden hast, wie kannst du dann ohne vorhandenen Zertifikat/Berufsabschluss "staatl. anerkannter Physiotherapeut" arbeiten??
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Denni87 schrieb:

Wenn du deine Prüfung nicht bestanden hast, wie kannst du dann ohne vorhandenen Zertifikat/Berufsabschluss "staatl. anerkannter Physiotherapeut" arbeiten??

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hey ich hoffe es geht euch gut!

Ich stehe vor dem Problem das ich meine 2. Wiederholungsprüfung SKL Mündlich mitte 2024 nicht geschafft habe.

Seitdem bin ich mit dem Gesundheitsamt Köln im ständigen Austausch die Prüfung wiederholen zu dürfen.

Kennt jemand eine Schule in NRW wo es mir möglich ist meine 3 Jährige Ausbildungszeit anrechnen zu lassen, sodass ich unter einer neuen Schule das Staatsexamen schnell antreten kann?
Ich bin bereits als "physio" Berufstätig und aus liebe zum Beruf habe ich inoffiziel an Fordbildungen teilgenommen, wenn man sowas auch anrechnen lassen könnte.

Danke im Voraus <3

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sabine963
Vor 11 Monaten
7 Bestehen und Wiederholung der Prüfung
(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder der nach § 2 Abs. 1 vorgeschriebenen Prüfungsteile bestanden ist.
(2) Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 5 erteilt. Über das Nichtbestehen erhält der Prüfling vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine schriftliche Mitteilung, in der die Prüfungsnoten anzugeben sind.
(3) Der Prüfling kann jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, jedes Fach der mündlichen Prüfung und jede Fächergruppe der praktischen Prüfung einmal wiederholen, wenn er die Note "mangelhaft" oder "ungenügend" erhalten hat.
(4) Hat der Prüfling eine Fächergruppe der praktischen Prüfung oder die gesamte praktische Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Prüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüfern bestimmt werden. Die weitere Ausbildung darf einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Zeit die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Ein Nachweis über die Teilnahme an der weiteren Ausbildung ist dem Antrag des Prüflings auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beizufügen. Die Wiederholungsprüfung muß spätestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein; Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen.
1

Gefällt mir

7 Bestehen und Wiederholung der Prüfung (1) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder der nach § 2 Abs. 1 vorgeschriebenen Prüfungsteile bestanden ist. (2) Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 5 erteilt. Über das Nichtbestehen erhält der Prüfling vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine schriftliche Mitteilung, in der die Prüfungsnoten anzugeben sind. (3) Der Prüfling kann jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, jedes Fach der mündlichen Prüfung und jede Fächergruppe der praktischen Prüfung einmal wiederholen, wenn er die Note "mangelhaft" oder "ungenügend" erhalten hat. (4) Hat der Prüfling eine Fächergruppe der praktischen Prüfung oder die gesamte praktische Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Prüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüfern bestimmt werden. Die weitere Ausbildung darf einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Zeit die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Ein Nachweis über die Teilnahme an der weiteren Ausbildung ist dem Antrag des Prüflings auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beizufügen. Die Wiederholungsprüfung muß spätestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein; Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

sabine963 schrieb:

7 Bestehen und Wiederholung der Prüfung
(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder der nach § 2 Abs. 1 vorgeschriebenen Prüfungsteile bestanden ist.
(2) Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 5 erteilt. Über das Nichtbestehen erhält der Prüfling vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine schriftliche Mitteilung, in der die Prüfungsnoten anzugeben sind.
(3) Der Prüfling kann jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, jedes Fach der mündlichen Prüfung und jede Fächergruppe der praktischen Prüfung einmal wiederholen, wenn er die Note "mangelhaft" oder "ungenügend" erhalten hat.
(4) Hat der Prüfling eine Fächergruppe der praktischen Prüfung oder die gesamte praktische Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Prüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüfern bestimmt werden. Die weitere Ausbildung darf einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Zeit die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Ein Nachweis über die Teilnahme an der weiteren Ausbildung ist dem Antrag des Prüflings auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beizufügen. Die Wiederholungsprüfung muß spätestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein; Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sabine963
Vor 11 Monaten
▷ Physiotherapie Ausbildung und Studium in Nordrhein-Westfalen

Einfach mal anfragen
1

Gefällt mir

https://www.physiotherapie.net/in/nrw/ Einfach mal anfragen
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

sabine963 schrieb:

▷ Physiotherapie Ausbildung und Studium in Nordrhein-Westfalen

Einfach mal anfragen

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sabine963
Vor 11 Monaten
Ich glaube du kannst es in einem anderen Bundesland versuchen die Ausbildung noch einmal zu machen.
Oder ein Studium.

Was sagt denn das Gesundheitsamt eigentlich genau?
1

Gefällt mir

Ich glaube du kannst es in einem anderen Bundesland versuchen die Ausbildung noch einmal zu machen. Oder ein Studium. Was sagt denn das Gesundheitsamt eigentlich genau?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

sabine963 schrieb:

Ich glaube du kannst es in einem anderen Bundesland versuchen die Ausbildung noch einmal zu machen.
Oder ein Studium.

Was sagt denn das Gesundheitsamt eigentlich genau?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Halbtitan
Vor 11 Monaten
Du kannst die Ausbildung nochmal neu anfangen.
Oder du kannst ein Studium neu anfangen.

Anrechnen lassen kannst du dir nix.
Warum? Weil du im Laufe seiner Ausbildung keine Zwischenstufen erreicht hast, wie es im Studium der Fall ist.
1

Gefällt mir

• sabine963
Du kannst die Ausbildung nochmal neu anfangen. Oder du kannst ein Studium neu anfangen. Anrechnen lassen kannst du dir nix. Warum? Weil du im Laufe seiner Ausbildung keine Zwischenstufen erreicht hast, wie es im Studium der Fall ist.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Halbtitan schrieb:

Du kannst die Ausbildung nochmal neu anfangen.
Oder du kannst ein Studium neu anfangen.

Anrechnen lassen kannst du dir nix.
Warum? Weil du im Laufe seiner Ausbildung keine Zwischenstufen erreicht hast, wie es im Studium der Fall ist.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Eva
Vor 11 Monaten
Ich denke, der Troll treibt hier wieder sein Unwesen thinking_face
1

Gefällt mir

Ich denke, der Troll treibt hier wieder sein Unwesen [emoji]thinking_face[/emoji]
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Eva schrieb:

Ich denke, der Troll treibt hier wieder sein Unwesen thinking_face



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Schüler Physiotherapie Ausbildung anrechnen lassen?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns