Wir suchen ab 01.01.24 oder zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
eine(n) Kindertherapeuten/(-in),
in Vollzeit, Teilzeit oder auch als
Minijob.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Wir sind ein 12-köpfiges junges,
dynamisches Team und würden uns
freuen, jemanden zu finden, dem ein
harmonisches Miteinander auch sehr
wich...
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mir Stellt sich die Frage wie ich einen Hausbesuch im betreuten Wohnen abrechne. Stelle ich hier einen HB (18,51€ ) oder die HBE (10,64€) in Rechnung. Ich bin der Meinung "betreutes Wohnen" ist keine "soziale Einrichtung", also würde ich den ganz normalen Hausbesuch abrechnen. Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße
Therapeuticus
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Therapeuticus schrieb:
Hi an alle und schönen Abend,
mir Stellt sich die Frage wie ich einen Hausbesuch im betreuten Wohnen abrechne. Stelle ich hier einen HB (18,51€ ) oder die HBE (10,64€) in Rechnung. Ich bin der Meinung "betreutes Wohnen" ist keine "soziale Einrichtung", also würde ich den ganz normalen Hausbesuch abrechnen. Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße
Therapeuticus
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pt ani schrieb:
Oh danke, da hatte ich noch nicht drüber nachgedacht hugging_face. Hatte den Fall aber auch noch nicht..
"Die Position X9934 ist auch beim Besuch nur einer einzelnen Person abzurechnen. Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Personen oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für die Kurzzeit- und Tagespflege. Weiter sind dies Wohnformen, die auf die medizinische, soziale und therapeutische Betreuung schwerkranker und/oder älterer und/oder pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind, dazu gehören u.a. auch Hospize, Unterkünfte für Ordensschwestern."
Im Gegensatz zur vorherigen "Beschreibung" - ich zitiere:
Der Begriff „soziale Einrichtung“ bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, jedoch keine Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“
wird aktuell die Unterbringungs/Versorgungsform des Betreuten Wohnens nicht mehr explizit aus der Position X9934 herausgenommen. Was im Umkehrschluß für mich auch angesichts der neuen und weiter gefaßten Beschreibung die Zuordnung des "Betreuten Wohnens" zu Position X9934 bedeutet (außer bei Behinderten).
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GüSta schrieb:
Ich wäre mir da nicht so sicher, zumindest nicht seit der Beschreibung der Position X9934 in der seit Mitte 2021 vorliegenden Fassung in der Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung) zu unserem Vertrag zu § 125 Abs. 1 SGB V. Ich zitiere:
"Die Position X9934 ist auch beim Besuch nur einer einzelnen Person abzurechnen. Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Personen oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für die Kurzzeit- und Tagespflege. Weiter sind dies Wohnformen, die auf die medizinische, soziale und therapeutische Betreuung schwerkranker und/oder älterer und/oder pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind, dazu gehören u.a. auch Hospize, Unterkünfte für Ordensschwestern."
Im Gegensatz zur vorherigen "Beschreibung" - ich zitiere:
Der Begriff „soziale Einrichtung“ bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, jedoch keine Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“
wird aktuell die Unterbringungs/Versorgungsform des Betreuten Wohnens nicht mehr explizit aus der Position X9934 herausgenommen. Was im Umkehrschluß für mich auch angesichts der neuen und weiter gefaßten Beschreibung die Zuordnung des "Betreuten Wohnens" zu Position X9934 bedeutet (außer bei Behinderten).
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Herbert schrieb:
Korrekt.
Könnte also für die Vergütung problematisch werden, wenn die Behandlungen nicht im "häuslichen Umfeld", sondern in einer "Wohnform zur Betreuung für ältere Personen" stattfinden.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die Definition der Vergütungsvereinbarung (Anlage 2 zum Rahmenvertrag) für den "Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft" lautet:
[...] Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Personen oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für die Kurzzeit- und Tagespflege. Weiter sind dies Wohnformen, die auf die medizinische, soziale und therapeutische Betreuung schwerkranker und/oder älterer und/oder pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind [...].
Könnte also für die Vergütung problematisch werden, wenn die Behandlungen nicht im "häuslichen Umfeld", sondern in einer "Wohnform zur Betreuung für ältere Personen" stattfinden.
Gruß
Nora
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