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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Änderung der Rechtsform von Einzelunternehmen in GmbH

Neues Thema
Änderung der Rechtsform von Einzelunternehmen in GmbH
Es gibt 10 Beiträge
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Philipp Salus
Vor 10 Monaten
Hallo,

ich habe eine Frage und zwar muss ich eine neue Physio - Zulassung bei der ARGE-Zulassungsstelle beantragen, wenn ich die Rechtsform von Einzelunternehmen in eine GmbH ändere. Es ändert sich bei dem Praxisinhaber nichts und ansonsten gibt es auch keine anderen Änderungen.
Danke!
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Hallo, ich habe eine Frage und zwar muss ich eine neue Physio - Zulassung bei der ARGE-Zulassungsstelle beantragen, wenn ich die Rechtsform von Einzelunternehmen in eine GmbH ändere. Es ändert sich bei dem Praxisinhaber nichts und ansonsten gibt es auch keine anderen Änderungen. Danke!
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 10 Monaten
@Philipp Salus Warum fragst du die ARGE nicht selbst? Die sollten das rechtssicher beantworten können.

Mein Gefühl sagt: Neue Zulassung da der Praxisinhaber sehr wohl wechselt. Die GmbH ist nicht identisch mit dem Privatperson Praxinhaber. Das sind rechtlich 2 paar Schuhe.
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• die neue
[mention]Philipp Salus[/mention] Warum fragst du die ARGE nicht selbst? Die sollten das rechtssicher beantworten können. Mein Gefühl sagt: Neue Zulassung da der Praxisinhaber sehr wohl wechselt. Die GmbH ist nicht identisch mit dem Privatperson Praxinhaber. Das sind rechtlich 2 paar Schuhe.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Philipp Salus Warum fragst du die ARGE nicht selbst? Die sollten das rechtssicher beantworten können.

Mein Gefühl sagt: Neue Zulassung da der Praxisinhaber sehr wohl wechselt. Die GmbH ist nicht identisch mit dem Privatperson Praxinhaber. Das sind rechtlich 2 paar Schuhe.

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Philipp Salus
Vor 10 Monaten
Hallo,

dies habe ich natürlich gemacht, aber leider habe ich noch keine Antwort von der ARGE erhalten. Vielleicht hat hier im Forum schon jemand dies hinter sich und kann aus Erfahrung berichten.
Außerdem als Praxisinhaber bin ich auch keine Privatperson.
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Hallo, dies habe ich natürlich gemacht, aber leider habe ich noch keine Antwort von der ARGE erhalten. Vielleicht hat hier im Forum schon jemand dies hinter sich und kann aus Erfahrung berichten. Außerdem als Praxisinhaber bin ich auch keine Privatperson.
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Philipp Salus schrieb:

Hallo,

dies habe ich natürlich gemacht, aber leider habe ich noch keine Antwort von der ARGE erhalten. Vielleicht hat hier im Forum schon jemand dies hinter sich und kann aus Erfahrung berichten.
Außerdem als Praxisinhaber bin ich auch keine Privatperson.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 10 Monaten
@Philipp Salus Als Praxisinhaber bist du sehr wohl eine Privatperson, rechtlich auch wohl eine "natürliche Person" oder Einzelunternehmer genannt. Als Solches haftest du vollumfänglich mit dein Privatvermögen. Deine Einkünfte unterliegen der Einkommmensteuer. Als Freiberufler sind sie aber Gewerbesteuerfrei.

Die GmbH ist demgegenüber eine "juristische Person". Die Einkünfte der GmbH unterliegen der Körperschaftssteuer sowie der Gewerbesteuer. Die Haftung ist beschränkt auf das Gesellschafsvermögen. Allerdings verlangen die Banken häufig eine zusätzliche Haftung mit dem Privatvermögen (Abtretung) für Darlehen und Betriebsmittei.

Im Übrigen haben wir uns, aus verschiedenste Gründe, immer gegen eine GmbH für den Praxisbetrieb entschieden. Unsere andere Unternehmen betreiben aber wohl als GmbH.
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• Olaf Seifert
[mention]Philipp Salus[/mention] Als Praxisinhaber bist du sehr wohl eine Privatperson, rechtlich auch wohl eine "natürliche Person" oder Einzelunternehmer genannt. Als Solches haftest du vollumfänglich mit dein Privatvermögen. Deine Einkünfte unterliegen der Einkommmensteuer. Als Freiberufler sind sie aber Gewerbesteuerfrei. Die GmbH ist demgegenüber eine "juristische Person". Die Einkünfte der GmbH unterliegen der Körperschaftssteuer sowie der Gewerbesteuer. Die Haftung ist beschränkt auf das Gesellschafsvermögen. Allerdings verlangen die Banken häufig eine zusätzliche Haftung mit dem Privatvermögen (Abtretung) für Darlehen und Betriebsmittei. Im Übrigen haben wir uns, aus verschiedenste Gründe, immer gegen eine GmbH für den Praxisbetrieb entschieden. Unsere andere Unternehmen betreiben aber wohl als GmbH.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Philipp Salus Als Praxisinhaber bist du sehr wohl eine Privatperson, rechtlich auch wohl eine "natürliche Person" oder Einzelunternehmer genannt. Als Solches haftest du vollumfänglich mit dein Privatvermögen. Deine Einkünfte unterliegen der Einkommmensteuer. Als Freiberufler sind sie aber Gewerbesteuerfrei.

Die GmbH ist demgegenüber eine "juristische Person". Die Einkünfte der GmbH unterliegen der Körperschaftssteuer sowie der Gewerbesteuer. Die Haftung ist beschränkt auf das Gesellschafsvermögen. Allerdings verlangen die Banken häufig eine zusätzliche Haftung mit dem Privatvermögen (Abtretung) für Darlehen und Betriebsmittei.

Im Übrigen haben wir uns, aus verschiedenste Gründe, immer gegen eine GmbH für den Praxisbetrieb entschieden. Unsere andere Unternehmen betreiben aber wohl als GmbH.

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Alex Moro
Vor 10 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij
der letzte absatz würde mich interessieren. gerade bei eurer praxisgröße. sind da tatsächlich so viele nachteile bei einer gmbh?
und andere unternehmen = fernab der physiotherapie?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] der letzte absatz würde mich interessieren. gerade bei eurer praxisgröße. sind da tatsächlich so viele nachteile bei einer gmbh? und andere unternehmen = fernab der physiotherapie?
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Alex Moro schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
der letzte absatz würde mich interessieren. gerade bei eurer praxisgröße. sind da tatsächlich so viele nachteile bei einer gmbh?
und andere unternehmen = fernab der physiotherapie?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 10 Monaten
@Alex Moro Unsere gewerblichen, umsatzsteuerpflichtigen Leistungen sind seit Mitte der 90er in eine eigenständige Firma ausgegliedert (Stichwort: Abfärbetheorie). Und Grundstücke inkl. Firmen-/Praxisgebäude sind ebenfalls in eine weitere, eigenständige Immobilien-GmbH untergebracht. Beide Unternehmen zahlen Miete an dieser GmbH (quasi linken/rechten Hosentasche bzw. Altersversorgung der Alt-Gesellschafter).

In unserem Fall aufgrund der Umsatz-/Gewinngröße im Praxisbetrieb und ein hoher Gewerbesteuersatz (einer der Höchste in Deutschland) sowie unterschiedliche private Steuerkonstellationen der Gesellschafter (2 sind nicht unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland) wäre der zusätzlichen Gewerbesteuerlast einfach nicht akzeptabel. Dazu die deutliche höhere Abschlusskosten für die Pflichtbilanzierung. Und nicht zuletzt ist man in eine GbR wesentlich flexibler bei Privatentnahmen, Gewinnverteilung und Änderungen in der Gesellschafterstruktur.
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• Alex Moro
[mention]Alex Moro[/mention] Unsere gewerblichen, umsatzsteuerpflichtigen Leistungen sind seit Mitte der 90er in eine eigenständige Firma ausgegliedert (Stichwort: Abfärbetheorie). Und Grundstücke inkl. Firmen-/Praxisgebäude sind ebenfalls in eine weitere, eigenständige Immobilien-GmbH untergebracht. Beide Unternehmen zahlen Miete an dieser GmbH (quasi linken/rechten Hosentasche bzw. Altersversorgung der Alt-Gesellschafter). In unserem Fall aufgrund der Umsatz-/Gewinngröße im Praxisbetrieb und ein hoher Gewerbesteuersatz (einer der Höchste in Deutschland) sowie unterschiedliche private Steuerkonstellationen der Gesellschafter (2 sind nicht unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland) wäre der zusätzlichen Gewerbesteuerlast einfach nicht akzeptabel. Dazu die deutliche höhere Abschlusskosten für die Pflichtbilanzierung. Und nicht zuletzt ist man in eine GbR wesentlich flexibler bei Privatentnahmen, Gewinnverteilung und Änderungen in der Gesellschafterstruktur.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Alex Moro Unsere gewerblichen, umsatzsteuerpflichtigen Leistungen sind seit Mitte der 90er in eine eigenständige Firma ausgegliedert (Stichwort: Abfärbetheorie). Und Grundstücke inkl. Firmen-/Praxisgebäude sind ebenfalls in eine weitere, eigenständige Immobilien-GmbH untergebracht. Beide Unternehmen zahlen Miete an dieser GmbH (quasi linken/rechten Hosentasche bzw. Altersversorgung der Alt-Gesellschafter).

In unserem Fall aufgrund der Umsatz-/Gewinngröße im Praxisbetrieb und ein hoher Gewerbesteuersatz (einer der Höchste in Deutschland) sowie unterschiedliche private Steuerkonstellationen der Gesellschafter (2 sind nicht unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland) wäre der zusätzlichen Gewerbesteuerlast einfach nicht akzeptabel. Dazu die deutliche höhere Abschlusskosten für die Pflichtbilanzierung. Und nicht zuletzt ist man in eine GbR wesentlich flexibler bei Privatentnahmen, Gewinnverteilung und Änderungen in der Gesellschafterstruktur.

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Philipp Salus schrieb:

Hallo,

ich habe eine Frage und zwar muss ich eine neue Physio - Zulassung bei der ARGE-Zulassungsstelle beantragen, wenn ich die Rechtsform von Einzelunternehmen in eine GmbH ändere. Es ändert sich bei dem Praxisinhaber nichts und ansonsten gibt es auch keine anderen Änderungen.
Danke!

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Andreas Bock
Vor 10 Monaten
Wir sind eine GmbH & Co KG.
Wir haben uns dafür entscheiden, weil wir meiner Meinung nach, die Vorraussetzung der Freiberuflichkeit nicht mehr einhalten konnten und die GmbH und Co KG dies nächstliegende Form der GbR darstellt. Eine reine GmbH würde ich aufgrund der Geselschafterversammlungen schon nicht machen, ist aber jedem selbst überlassen.

Bei uns ind er Stadt ist allerdings die Gewerbesteuer relativ überschaubar, dass nur 0,4% mehr steuer anfällt, als wenn ich die Einnahmen als GbR rein über die Einkommensteuer versteuere.

mussten alles nochmals einreichen. Also alles von Grund auf neu anmelden.
Nach Absprache mit dem IFK haben wir allerdinsg unsere IK behalten dürfen.
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• Lars van Ravenzwaaij
Wir sind eine GmbH & Co KG. Wir haben uns dafür entscheiden, weil wir meiner Meinung nach, die Vorraussetzung der Freiberuflichkeit nicht mehr einhalten konnten und die GmbH und Co KG dies nächstliegende Form der GbR darstellt. Eine reine GmbH würde ich aufgrund der Geselschafterversammlungen schon nicht machen, ist aber jedem selbst überlassen. Bei uns ind er Stadt ist allerdings die Gewerbesteuer relativ überschaubar, dass nur 0,4% mehr steuer anfällt, als wenn ich die Einnahmen als GbR rein über die Einkommensteuer versteuere. mussten alles nochmals einreichen. Also alles von Grund auf neu anmelden. Nach Absprache mit dem IFK haben wir allerdinsg unsere IK behalten dürfen.
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 10 Monaten
@Andreas Bock Das bestätigt mein Gefühl, dass aufgrund des rechtlichen Inhaberwechsels eine Neu-Zulassung erforderlich ist.
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[mention]Andreas Bock[/mention] Das bestätigt mein Gefühl, dass aufgrund des rechtlichen Inhaberwechsels eine Neu-Zulassung erforderlich ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Andreas Bock Das bestätigt mein Gefühl, dass aufgrund des rechtlichen Inhaberwechsels eine Neu-Zulassung erforderlich ist.

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Andreas Bock
Vor 10 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij ist auch so

bzw war bei uns auch so nach Absprache mit dem IFK
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ist auch so bzw war bei uns auch so nach Absprache mit dem IFK
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Andreas Bock schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ist auch so

bzw war bei uns auch so nach Absprache mit dem IFK

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Andreas Bock schrieb:

Wir sind eine GmbH & Co KG.
Wir haben uns dafür entscheiden, weil wir meiner Meinung nach, die Vorraussetzung der Freiberuflichkeit nicht mehr einhalten konnten und die GmbH und Co KG dies nächstliegende Form der GbR darstellt. Eine reine GmbH würde ich aufgrund der Geselschafterversammlungen schon nicht machen, ist aber jedem selbst überlassen.

Bei uns ind er Stadt ist allerdings die Gewerbesteuer relativ überschaubar, dass nur 0,4% mehr steuer anfällt, als wenn ich die Einnahmen als GbR rein über die Einkommensteuer versteuere.

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Philipp Salus
Vor 10 Monaten
Ich habe heute Nachricht von der ARGE bekommen, ihr hattet recht.
"auf Grund der Änderung des Rechtsträgers ist mit neuem Institutionskennzeichens ein komplett neuer Zulassungsantrag zu stellen"
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• Lars van Ravenzwaaij
• Olaf Seifert
• sabine963
Ich habe heute Nachricht von der ARGE bekommen, ihr hattet recht. "auf Grund der Änderung des Rechtsträgers ist mit neuem Institutionskennzeichens ein komplett neuer Zulassungsantrag zu stellen"
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Philipp Salus schrieb:

Ich habe heute Nachricht von der ARGE bekommen, ihr hattet recht.
"auf Grund der Änderung des Rechtsträgers ist mit neuem Institutionskennzeichens ein komplett neuer Zulassungsantrag zu stellen"



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