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München/Schwabing - ausschließlich 55 Min.-Takt

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Wir behandeln ausschließlich im 55
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und vor allem für die Therapeuten
sehr angenehm ist. W...
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Betriebsarzt
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BBBKS
Vor 2 Monaten
Wenn Mitarbeiter unbedingt die betriebsärztliche Vorsorge in Anspruch nehmen wollen. Was beinhaltet diese denn?
Der Arbeitgeber muss was davon finanzieren? Komplett im der Arbeitzeit? Mit Weg?
Ich hoffe, es hat jemand Erfahrungen damit...
VG Bettina
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Wenn Mitarbeiter unbedingt die betriebsärztliche Vorsorge in Anspruch nehmen wollen. Was beinhaltet diese denn? Der Arbeitgeber muss was davon finanzieren? Komplett im der Arbeitzeit? Mit Weg? Ich hoffe, es hat jemand Erfahrungen damit... VG Bettina
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BBBKS schrieb:

Wenn Mitarbeiter unbedingt die betriebsärztliche Vorsorge in Anspruch nehmen wollen. Was beinhaltet diese denn?
Der Arbeitgeber muss was davon finanzieren? Komplett im der Arbeitzeit? Mit Weg?
Ich hoffe, es hat jemand Erfahrungen damit...
VG Bettina

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Marcel
Vor 2 Monaten
Hallo Bettina,

normalerweise müssen sich Alle damit auskennen, ein Betriebsarzt ist in der Regel Pflicht. Dieser entscheidet, je nach Gefährungslage, was gemacht wird. Das können von der einfachen Beratung, über Impfungen bis hin zu körperlichen Untersuchungen etc. sein. Der AG muss diese Untersuchung bezahlen. Das ganze ist Arbeitszeit.

Das gleiche gilt für die Gefährungsbeurteilung in der Praxis oder auch die Geräte- und Elektrogeräteprüfung. Auch wenn es manchmal nervig und teuer ist, machst du das nicht und es passiert etwas, gilt das nicht mehr als fahrlässig, sondern als vorsätzlich und ist eine Straftat.

LG Marcel
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Hallo Bettina, normalerweise müssen sich Alle damit auskennen, ein Betriebsarzt ist in der Regel Pflicht. Dieser entscheidet, je nach Gefährungslage, was gemacht wird. Das können von der einfachen Beratung, über Impfungen bis hin zu körperlichen Untersuchungen etc. sein. Der AG muss diese Untersuchung bezahlen. Das ganze ist Arbeitszeit. Das gleiche gilt für die Gefährungsbeurteilung in der Praxis oder auch die Geräte- und Elektrogeräteprüfung. Auch wenn es manchmal nervig und teuer ist, machst du das nicht und es passiert etwas, gilt das nicht mehr als fahrlässig, sondern als vorsätzlich und ist eine Straftat. LG Marcel
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Marcel schrieb:

Hallo Bettina,

normalerweise müssen sich Alle damit auskennen, ein Betriebsarzt ist in der Regel Pflicht. Dieser entscheidet, je nach Gefährungslage, was gemacht wird. Das können von der einfachen Beratung, über Impfungen bis hin zu körperlichen Untersuchungen etc. sein. Der AG muss diese Untersuchung bezahlen. Das ganze ist Arbeitszeit.

Das gleiche gilt für die Gefährungsbeurteilung in der Praxis oder auch die Geräte- und Elektrogeräteprüfung. Auch wenn es manchmal nervig und teuer ist, machst du das nicht und es passiert etwas, gilt das nicht mehr als fahrlässig, sondern als vorsätzlich und ist eine Straftat.

LG Marcel



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