Wir sind eine freie Praxis für
Physiotherapie mit 4 Therapeut:
Innen, 2 Rezeptionsfachkräften.
Wir sind seit 1999 in Dresden
Laubegast tätig. Unsere
Fachgebiete sind Orthopädie,
Chirurgie und Neurologie. Unsere
Therapieschwerpunkte sind Manuelle
Therapie, Krankengymnastik nach
Bobath und Lymphdrainage. Die
Durchführung von
Rückenschulkursen und Personal
Trainining gehört auch zu unserem
Aufgabengebiet.
Das bringst Du mit:
- eine abgeschlossene Ausbildung
als Physiotherapeut: Innen
- ...
Physiotherapie mit 4 Therapeut:
Innen, 2 Rezeptionsfachkräften.
Wir sind seit 1999 in Dresden
Laubegast tätig. Unsere
Fachgebiete sind Orthopädie,
Chirurgie und Neurologie. Unsere
Therapieschwerpunkte sind Manuelle
Therapie, Krankengymnastik nach
Bobath und Lymphdrainage. Die
Durchführung von
Rückenschulkursen und Personal
Trainining gehört auch zu unserem
Aufgabengebiet.
Das bringst Du mit:
- eine abgeschlossene Ausbildung
als Physiotherapeut: Innen
- ...
MA hat zum 31.3 gekündigt und ist bis zum 31.3 krank geschrieben. Somit konnte er den Urlaub nicht mehr in Anspruch nehmen. Er hat einen alten Arbeitsvertrag, in dem gesetzlicher und vertraglicher Urlaub nicht getrennt aufgezeigt ist.
Von 2023 hat er noch 2 Tage Resturlaub (2x durch Krankheit übrig geblieben)
Frage: besteht hier Anspruch auf diesen Resturlaub?
Im Vertrag stehen 30Tage Urlaubsanspruch.
Frage: wird für die 3 Monate der Urlaub von den insgesamt 30 Tagen berechnet oder von den 20 Tagen gesetzlichen Urlaub?
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Ausschlaggebend ist die vertraglich vereinbarte Anzahl Tage (30 Tage = 30/12*3= 7,5 Tage).
Gesetzlich geregelt ist nur ein Anspruch auf Mindesturlaub.
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nele69 schrieb:
Anspruch auf Auszahlung Resturlaub 2023, es sei, dass ausdrücklich vertraglich/schriftlich ein Verfall zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart ist, und anteiliger Urlaub 2024.
Ausschlaggebend ist die vertraglich vereinbarte Anzahl Tage (30 Tage = 30/12*3= 7,5 Tage).
Gesetzlich geregelt ist nur ein Anspruch auf Mindesturlaub.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dachte ich mir, dass es in die Richtung geht..Danke für die Info.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielleichht kann mir jemand dazu eine Antwort geben.
MA hat zum 31.3 gekündigt und ist bis zum 31.3 krank geschrieben. Somit konnte er den Urlaub nicht mehr in Anspruch nehmen. Er hat einen alten Arbeitsvertrag, in dem gesetzlicher und vertraglicher Urlaub nicht getrennt aufgezeigt ist.
Von 2023 hat er noch 2 Tage Resturlaub (2x durch Krankheit übrig geblieben)
Frage: besteht hier Anspruch auf diesen Resturlaub?
Im Vertrag stehen 30Tage Urlaubsanspruch.
Frage: wird für die 3 Monate der Urlaub von den insgesamt 30 Tagen berechnet oder von den 20 Tagen gesetzlichen Urlaub?
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