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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Minijobberin und Schwanger

Neues Thema
Minijobberin und Schwanger
Es gibt 9 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Ich habe eine Minijobberin die schwanger ist. Kann mir jemand mitteilen, was zu beachten ist...wie z.B bei Ausfall vor der Geburt..besteht die Lohnfortzahlung bis zu 6 Wo? Wie ist es nach der Geburt und in Elternzeit mit der Lohnfortzahlung?
1

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Ich habe eine Minijobberin die schwanger ist. Kann mir jemand mitteilen, was zu beachten ist...wie z.B bei Ausfall vor der Geburt..besteht die Lohnfortzahlung bis zu 6 Wo? Wie ist es nach der Geburt und in Elternzeit mit der Lohnfortzahlung?
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Joop
Vor 2 Monaten
Hat jemand, die unterhalb der Minijobgrenze verdient weniger Rechte? Wäre mir neu.
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• Papa Alpaka
Hat jemand, die unterhalb der Minijobgrenze verdient weniger Rechte? Wäre mir neu.
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Joop schrieb:

Hat jemand, die unterhalb der Minijobgrenze verdient weniger Rechte? Wäre mir neu.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
3 Sekunden Google.

Häufige Fragen zum Thema Mutterschaft - Wie melde ich der Minijob-Zentrale, dass eine Minijobberin schwanger ist? - Minijob-Ze
und
Schwangerschaft und Elternzeit: Das gilt im Minijob - Minijob Magazin
2

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• JürgenK
• Papa Alpaka
3 Sekunden Google. https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/mutterschaft/_116_wie_schwangerschaft_minijobber_melden/faq_116_wie_schwangerschaft_minijobber_melden.html und https://magazin.minijob-zentrale.de/schwangerschaft-elternzeit-minijob/
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

3 Sekunden Google.

Häufige Fragen zum Thema Mutterschaft - Wie melde ich der Minijob-Zentrale, dass eine Minijobberin schwanger ist? - Minijob-Ze
und
Schwangerschaft und Elternzeit: Das gilt im Minijob - Minijob Magazin

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massu
Vor 2 Monaten
Hast du eine schwangere MA, dann ist erstmals egal wie viel Stunden sie arbeitet. Alle Schwangere haben die gleichen Rechte.
Deine MA wird dir eine Schwangerschaftsbestätigung geben. Hier steht der vorauss. letzter Arbeitstag und Entbindungstermin.

Als aller erstes solltest du sie beim Gewerbeamt melden. Dafür brauchst du den Gefährdungsbogen, den du mit ihr ausfüllst.
Will deine MA vor dem Mutterschutz gehen, lohnt es sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Das Gehalt wird dann über die Umlage bezahlt.
In der Zeit bis zum Ende des Muschu hat sie Anspruch auf den anfallenden Urlaub.
Mit Ende des Muschu sollte sie dir mitteilen, wie sie Elternzeit nehmen will.
1

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Hast du eine schwangere MA, dann ist erstmals egal wie viel Stunden sie arbeitet. Alle Schwangere haben die gleichen Rechte. Deine MA wird dir eine Schwangerschaftsbestätigung geben. Hier steht der vorauss. letzter Arbeitstag und Entbindungstermin. Als aller erstes solltest du sie beim Gewerbeamt melden. Dafür brauchst du den Gefährdungsbogen, den du mit ihr ausfüllst. Will deine MA vor dem Mutterschutz gehen, lohnt es sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Das Gehalt wird dann über die Umlage bezahlt. In der Zeit bis zum Ende des Muschu hat sie Anspruch auf den anfallenden Urlaub. Mit Ende des Muschu sollte sie dir mitteilen, wie sie Elternzeit nehmen will.
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massu schrieb:

Hast du eine schwangere MA, dann ist erstmals egal wie viel Stunden sie arbeitet. Alle Schwangere haben die gleichen Rechte.
Deine MA wird dir eine Schwangerschaftsbestätigung geben. Hier steht der vorauss. letzter Arbeitstag und Entbindungstermin.

Als aller erstes solltest du sie beim Gewerbeamt melden. Dafür brauchst du den Gefährdungsbogen, den du mit ihr ausfüllst.
Will deine MA vor dem Mutterschutz gehen, lohnt es sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Das Gehalt wird dann über die Umlage bezahlt.
In der Zeit bis zum Ende des Muschu hat sie Anspruch auf den anfallenden Urlaub.
Mit Ende des Muschu sollte sie dir mitteilen, wie sie Elternzeit nehmen will.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
@Joop meine Frage war völlig neutral gestellt. Immer wieder toll was in Fragen reininterpretiert werden..und sinnlose Antworten kommen..
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[mention]Joop[/mention] meine Frage war völlig neutral gestellt. Immer wieder toll was in Fragen reininterpretiert werden..und sinnlose Antworten kommen..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Joop meine Frage war völlig neutral gestellt. Immer wieder toll was in Fragen reininterpretiert werden..und sinnlose Antworten kommen..

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
@massu vielen Dank für deine Antwort..hilft mir schon weiter..
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[mention]massu[/mention] vielen Dank für deine Antwort..hilft mir schon weiter..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@massu vielen Dank für deine Antwort..hilft mir schon weiter..

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Danke für die Info..
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Danke für die Info..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Danke für die Info..

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
@massu kann es sein, dass du anstatt Gewerbeamt, Gesundheitsamt gemeint hast?
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• Michael Woelky
[mention]massu[/mention] kann es sein, dass du anstatt Gewerbeamt, Gesundheitsamt gemeint hast?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@massu kann es sein, dass du anstatt Gewerbeamt, Gesundheitsamt gemeint hast?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Nein, Schwangeren müssen immer beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden.
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• JürgenK
• die neue
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Nein, Schwangeren müssen immer beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Nein, Schwangeren müssen immer beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden.

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Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich habe eine Minijobberin die schwanger ist. Kann mir jemand mitteilen, was zu beachten ist...wie z.B bei Ausfall vor der Geburt..besteht die Lohnfortzahlung bis zu 6 Wo? Wie ist es nach der Geburt und in Elternzeit mit der Lohnfortzahlung?



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