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Arbeitszeiten und unterstützen
gerne in den benötigten Fort...
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ich habe eine Anfrage von einem Physiotherapeuten bekommen der keine eigene Praxis hat und seine Rezepte (vorwiegend Hausbesuche) über meine Praxis abrechnen möchte. Dafür will er mir eine Gebühr bezahlen.
Meine Frage: Hat das schon mal einer von Euch gemacht bzw. lohnt sich das überhaupt ?
Und wenn ja, wie hoch sollte dann meine Gebühr sein (prozentual)?
Ich denke da auch an die Versteuerung, wenn das über meine Praxis läuft.
Wie immer vielen Dank für Eure Antworten!
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Dreizack schrieb:
Ja, Gewinn muss man versteuern.
ICH würde es auf gar keinen Fall machen!
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die neue schrieb:
und auf gar keinen Fall ohne positiven Statusfeststellungsbescheid der DRV machen! Sonst bist Du der/die Gelackmeierte, der richtig zahlen darf!
ICH würde es auf gar keinen Fall machen!
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idefix- schrieb:
Wie hat er es denn bisher gemacht mit der Abrechnung? Du schreibst ja: Er hat eigene Rezepte, vorwiegend HB.
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UW schrieb:
Finger weg
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pat88 schrieb:
Hallo liebe Leute,
ich habe eine Anfrage von einem Physiotherapeuten bekommen der keine eigene Praxis hat und seine Rezepte (vorwiegend Hausbesuche) über meine Praxis abrechnen möchte. Dafür will er mir eine Gebühr bezahlen.
Meine Frage: Hat das schon mal einer von Euch gemacht bzw. lohnt sich das überhaupt ?
Und wenn ja, wie hoch sollte dann meine Gebühr sein (prozentual)?
Ich denke da auch an die Versteuerung, wenn das über meine Praxis läuft.
Wie immer vielen Dank für Eure Antworten!
hm...das wäre dann ein Freier Mitarbeiter ...
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JürgenK schrieb:
Hi pat88,
hm...das wäre dann ein Freier Mitarbeiter ...
Steuern ? was ist das dennjoy kl. Scherz.Natürlich versteuern , wir leben doch in Deutschland oder etwa nicht ?????
Ende der Durchsage grinning so wäre es offiziell......
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
Freier Mitarbeiter = Statusfeststellung machen lassen/ pos. Bescheid, dann = 70%/30%
Steuern ? was ist das dennjoy kl. Scherz.Natürlich versteuern , wir leben doch in Deutschland oder etwa nicht ?????
Ende der Durchsage grinning so wäre es offiziell......
Grüße
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eim schrieb:
JA
Die andere Möglichkeit ist dass du ihn auf 520€ anstellst und Inflationsausgleich (als Bonus für den Rest) zahlst.
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massu schrieb:
@pat88 einfach Rezepte über dich abrechnen ist nicht. Er muss ein Statusfestellungsverfahren machen.
Die andere Möglichkeit ist dass du ihn auf 520€ anstellst und Inflationsausgleich (als Bonus für den Rest) zahlst.
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pat88 schrieb:
Danke für Eure Antworten, ich habe das jetzt so verstanden auch wenn er nicht in meiner Praxis arbeiten möchte sondern nur seine VO von Hausbesuchen über meine Praxis abrechnen will und ich einen Teil davon als Provision behalten soll, auch dann gilt er als FM .
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Tobias Vollenberg schrieb:
Kann er nicht auch als normaler AN gelten, dann z b. mit einem niedrigen Grundgehal auf Provision arbeiten, so das er zu 50% am Unsatz beteiligt wird.
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