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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Raumzulassung

Neues Thema
Raumzulassung
Es gibt 4 Beiträge
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mimikri
Vor 3 Monaten
Hallo Alle!

Ich muss mal kurz Dampf ablassen.

Bis vor einigen Jahren müsste man zur Zulassung einer PT-Praxis einen Raum von mind 20m2 vorhalten, um dort, ich sachs mal platt, "Turnen" zu können. Diese Mindestgröße wurde in der letzten Verhandlung auf 15m2 geschrumpften.
Ich kann jetzt meinen vorhandenen Raum, der mehr als 20m2 hat, erweitern bis er die zur KGG- notwendigen 30m2 hat, aber ich kann trotzdem keine KGG- Zulassung bekommen, weil ich keinen anderen Raum mit 15m2 habe. Die restlichen Räume sind jeweils ca 12, 11 und 8 m2.

Ich fasse zusammen: du brauchst einen Raum zum Turnen. Aber den höherwertigen KGG-Raum dazu anzuerkennen, das geht nicht.

Lohnt es sich, dagegen vorzugehen? Um die Zulassungsbedingungen generell zu ändern? Stehen Verhandlungen dazu an?
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• antje974
Hallo Alle! Ich muss mal kurz Dampf ablassen. Bis vor einigen Jahren müsste man zur Zulassung einer PT-Praxis einen Raum von mind 20m2 vorhalten, um dort, ich sachs mal platt, "Turnen" zu können. Diese Mindestgröße wurde in der letzten Verhandlung auf 15m2 geschrumpften. Ich kann jetzt meinen vorhandenen Raum, der mehr als 20m2 hat, erweitern bis er die zur KGG- notwendigen 30m2 hat, aber ich kann trotzdem keine KGG- Zulassung bekommen, weil ich keinen anderen Raum mit 15m2 habe. Die restlichen Räume sind jeweils ca 12, 11 und 8 m2. Ich fasse zusammen: du brauchst einen Raum zum Turnen. Aber den höherwertigen KGG-Raum dazu anzuerkennen, das geht nicht. Lohnt es sich, dagegen vorzugehen? Um die Zulassungsbedingungen generell zu ändern? Stehen Verhandlungen dazu an?
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@mimikri Du brauchst für KGG einen zusätzlicher Behandlungsbereich, so steht es wortwörtlich den Bedingungen unter Ziffer 4.2.1 Anlage 5. Nach deine Beschreibung hast du lediglich den Raum vergrößert und somit nicht zusätzlich. Ich befürchte, die ARGE hat recht.
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• Michael Woelky
[mention]mimikri[/mention] Du brauchst für KGG einen [b]zusätzlicher[/b] Behandlungsbereich, so steht es wortwörtlich den Bedingungen unter Ziffer 4.2.1 Anlage 5. Nach deine Beschreibung hast du lediglich den Raum vergrößert und somit nicht zusätzlich. Ich befürchte, die ARGE hat recht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@mimikri Du brauchst für KGG einen zusätzlicher Behandlungsbereich, so steht es wortwörtlich den Bedingungen unter Ziffer 4.2.1 Anlage 5. Nach deine Beschreibung hast du lediglich den Raum vergrößert und somit nicht zusätzlich. Ich befürchte, die ARGE hat recht.

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mimikri
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij danke dir, ja, rechtlich ist das so. Allerdings halte ich viele dieser Bedingungen für Willkür. Z b auch immer noch die Raumhöhe oder warum es überhaupt eine Praxis braucht, um HB zu machen etc. Deshalb die Frage, ob jemand weiß, ob eine Verhandlung zur Änderung des Rahmenvertrages im Raum steht. Vielleicht sollte ich da mal eine Petition starten? 😉
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke dir, ja, rechtlich ist das so. Allerdings halte ich viele dieser Bedingungen für Willkür. Z b auch immer noch die Raumhöhe oder warum es überhaupt eine Praxis braucht, um HB zu machen etc. Deshalb die Frage, ob jemand weiß, ob eine Verhandlung zur Änderung des Rahmenvertrages im Raum steht. Vielleicht sollte ich da mal eine Petition starten? 😉
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mimikri schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke dir, ja, rechtlich ist das so. Allerdings halte ich viele dieser Bedingungen für Willkür. Z b auch immer noch die Raumhöhe oder warum es überhaupt eine Praxis braucht, um HB zu machen etc. Deshalb die Frage, ob jemand weiß, ob eine Verhandlung zur Änderung des Rahmenvertrages im Raum steht. Vielleicht sollte ich da mal eine Petition starten? 😉

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@mimikri Nun ja, das ganze Leben besteht aus Gesetze und Vorschriften. 🫣 Über Willkür lässt sich hier trefflich streiten. Somit sehe ich kein Problem in diese Vorschrift.

Im Übrigen ist unser kleinster Einzelbehandlungsraum 12 m², alle andere sind zwischen 15 und 25 m² groß mit Raumhöhe 3.50 meter. Darunter möchte ich auch nicht mehr arbeiten.

Und nein, es ist, soweit ich weiß, nicht geplant da überhaupt etwas zu ändern.
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• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• anika666
• die neue
• mimikri
• Kalle1
[mention]mimikri[/mention] Nun ja, das ganze Leben besteht aus Gesetze und Vorschriften. 🫣 Über Willkür lässt sich hier trefflich streiten. Somit sehe ich kein Problem in diese Vorschrift. Im Übrigen ist unser kleinster Einzelbehandlungsraum 12 m², alle andere sind zwischen 15 und 25 m² groß mit Raumhöhe 3.50 meter. Darunter möchte ich auch nicht mehr arbeiten. Und nein, es ist, soweit ich weiß, nicht geplant da überhaupt etwas zu ändern.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@mimikri Nun ja, das ganze Leben besteht aus Gesetze und Vorschriften. 🫣 Über Willkür lässt sich hier trefflich streiten. Somit sehe ich kein Problem in diese Vorschrift.

Im Übrigen ist unser kleinster Einzelbehandlungsraum 12 m², alle andere sind zwischen 15 und 25 m² groß mit Raumhöhe 3.50 meter. Darunter möchte ich auch nicht mehr arbeiten.

Und nein, es ist, soweit ich weiß, nicht geplant da überhaupt etwas zu ändern.

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mimikri schrieb:

Hallo Alle!

Ich muss mal kurz Dampf ablassen.

Bis vor einigen Jahren müsste man zur Zulassung einer PT-Praxis einen Raum von mind 20m2 vorhalten, um dort, ich sachs mal platt, "Turnen" zu können. Diese Mindestgröße wurde in der letzten Verhandlung auf 15m2 geschrumpften.
Ich kann jetzt meinen vorhandenen Raum, der mehr als 20m2 hat, erweitern bis er die zur KGG- notwendigen 30m2 hat, aber ich kann trotzdem keine KGG- Zulassung bekommen, weil ich keinen anderen Raum mit 15m2 habe. Die restlichen Räume sind jeweils ca 12, 11 und 8 m2.

Ich fasse zusammen: du brauchst einen Raum zum Turnen. Aber den höherwertigen KGG-Raum dazu anzuerkennen, das geht nicht.

Lohnt es sich, dagegen vorzugehen? Um die Zulassungsbedingungen generell zu ändern? Stehen Verhandlungen dazu an?



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