Willst du... Raus aus der
20-Minuten-Takt-Mühle
und rein in: effektive,
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Einheit)? Flexible Zeiteinteilung
und Urlaubsplanung? einfache
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Dann herzlich Willkommen am
Institut für fortschrittliche
Physiotherapie.
Wer sind wir - was bieten wir:
Wir sind eine" mobile
Privatpraxis" - Wir haben uns
spezialisiert auf Hausbesuche
& mobile Einsät...
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Potsdam gewonnen habe (Klage wurde abgewiesen, keine höhere Instanz mehr möglich), möchte ich Euch einen Hinweis des vorsitzenden Richters weitergeben: es nützt nichts, wenn freien Mitarbeitern ein Raum vermietet wird, um den Status als selbstständige Physio zu untermauern bzw sich als Praxis von der Verantwortung der abhängigen Beschäftigung abzugrenzen. Nur in Verbindung mit einer eigenen Kassenzulassung der Mitarbeiter- also Bildung einer Praxisgemeinschaft- ist dies safe. Sonst darf der Praxisinhaber alle Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
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Was hast du gerade gewonnen, wenn du eine Kassenzulassung beantragen musst?
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massu schrieb:
Aber mit einer eigenen Kassenzulassung handelt es sich nicht mehr um eine Freie Mitarbeiterschaft. Das ist doch die Krux bei der Sache.
Was hast du gerade gewonnen, wenn du eine Kassenzulassung beantragen musst?
Das wäre zumindest hoffnungsvoll für FM,die eben nur im HB arbeiten.
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katharina44 schrieb:
Das frage ich mich auch. Oder hast du/der Richter gemeint, dass,wenn man als FM zusätzlich oder ausschließlich in den Räumen des PI arbeitet, dass man dann eine eigene IKNummer haben muss(auch das ist per se unlogisch) und wenn man nur HB's macht,man sie nicht für die FM braucht?
Das wäre zumindest hoffnungsvoll für FM,die eben nur im HB arbeiten.
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Beate 22 schrieb:
nachdem ich nun auch das Berufungsverfahren der DRV am Landessozialgericht in
Potsdam gewonnen habe (Klage wurde abgewiesen, keine höhere Instanz mehr möglich), möchte ich Euch einen Hinweis des vorsitzenden Richters weitergeben: es nützt nichts, wenn freien Mitarbeitern ein Raum vermietet wird, um den Status als selbstständige Physio zu untermauern bzw sich als Praxis von der Verantwortung der abhängigen Beschäftigung abzugrenzen. Nur in Verbindung mit einer eigenen Kassenzulassung der Mitarbeiter- also Bildung einer Praxisgemeinschaft- ist dies safe. Sonst darf der Praxisinhaber alle Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
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