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Hallo zusammen!
Wir haben seit 2008 eine Praxis für Physiotherapie und Osteopathie. Der Rechtsstand ist eine GbR. Einer von drei Gesellschaftern scheidet jetzt aus Altersgründen aus. Alles andere bleibt unverändert, Name, Standort, Mitarbeiter, Vertrag etc.
Muss zwingend alles neue gemeldet werden, wie bei einer Neuzulassung. Kann das Institutionskennzeichen nicht bleiben?
Vielleicht kann jemand einen Rat geben, vielen Dank im Voraus!
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@Lars van Ravenzwaaij Hallo Lars!
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Michael Welzel schrieb:
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Michael Welzel schrieb:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Welzel Nö, nur jeweils bei der ARGE IK und ARGE Heilmittel das Ausscheiden des Gesellschafters formlos melden.
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Michael Welzel schrieb:
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Michael Welzel schrieb:
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