Wir bieten Dir:
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
kann ich als PT in meiner Praxis eine ET beschäftigen ? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden ?
Können Praxisräume gemeinsam genutzt werden ?
Freue mich auf eure Antworten !
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
medicus05 schrieb:
Moin zusammen,
kann ich als PT in meiner Praxis eine ET beschäftigen ? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden ?
Können Praxisräume gemeinsam genutzt werden ?
Freue mich auf eure Antworten !
Ja.
- Die ET muss als fachliche Leiter/in für den ET-Bereich bestimmt werden.
- Die Minimal-Zulassungsvoraussetzungen für beide Bereiche müssen jeweils mindestens erfüllt werden. Dabei können zentrale Bereiche (Sanitär, Wartebereich, u. Ä.) gemeinsam genutzt werden. Steht alles in den jeweiligen Rahmenverträge beschrieben.
- Du darfst dich somit dann über den Verlust des Freiberuflerstatus freuen und zukünftig fleißig Gewerbesteuern zahlen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@medicus05
Ja.
- Die ET muss als fachliche Leiter/in für den ET-Bereich bestimmt werden.
- Die Minimal-Zulassungsvoraussetzungen für beide Bereiche müssen jeweils mindestens erfüllt werden. Dabei können zentrale Bereiche (Sanitär, Wartebereich, u. Ä.) gemeinsam genutzt werden. Steht alles in den jeweiligen Rahmenverträge beschrieben.
- Du darfst dich somit dann über den Verlust des Freiberuflerstatus freuen und zukünftig fleißig Gewerbesteuern zahlen.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Klaus-Dieter Erbe schrieb:
Wenn du Räumlichkeiten an sie vermietest fällt keine Gewerbesteuer an.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Klaus-Dieter Erbe schrieb:
Die Gewerbesteuer geht von deiner Einkommenssteuer runter. Kostet dich wohl gar nichts dann.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klaus-Dieter Erbe Dann muss sie selbstständig mit eigener Kassenzulassung sein, sprich: Praxisgemeinschaft.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klaus-Dieter Erbe
Klaus-Dieter Erbe schrieb am 28.11.2025 15:56 Uhr:Die Gewerbesteuer geht von deiner Einkommenssteuer runter. Kostet dich wohl gar nichts dann. Nur anteilig. Ist somit auch vom Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde abhängig, wieviel es dann tatsächlich unterm Strich teurer wird.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Klaus-Dieter Erbe schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Korrekter geht es nicht !
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
medicus05 schrieb:
Danke für die umfassende Antwort. thumbsup
Mein Profilbild bearbeiten